Brummbär Mai 5, 2008 Hallo liebe Mitglieder, da ich demnächts plane, mein Depot um zwei "Leichen" zu erleichtern,bin ich auf dieses Thema gestoßen. Also, diese beiden Aktien besitze ich seit mehreren Jahren. Wenn ich diese jetzt mit Verlust verkaufe, kann ich diesen Verlust für spätere Gewinne "aufheben", oder ? 1. Wie läuft das genau ab. 2. Wo in der Anlage KAP muß ich diesen eintragen ? 3. Was für Dokumente muß ich beilegen ? 4. Kann ich damit außschließlich Aktiengewinne verrechnen ? 5. Könne Altverluste vor 2009 auch auf Neugewinne nach 2009 angerechnet werden ? 6. Ich habe gelesen, dies ist noch bis 2013 möglich. Stimmt dies ? Ich danke Euch schon mal vorab für Eure Hilfe Brummbär Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Mai 5, 2008 diese beiden Aktien besitze ich seit mehreren Jahren.Wenn ich diese jetzt mit Verlust verkaufe, kann ich diesen Verlust für spätere Gewinne "aufheben", oder ? Kurz, kannst Du nicht! Weil sie außerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ChristianK Mai 5, 2008 Ganz genau, denn du müsstest deine Gewinne ja ebenfalls nicht versteuern, weil du sie länger als 1 Jahr hälst, deswegen dürfen natürlich auch keine Verluste geltend gemacht werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Brummbär Mai 5, 2008 Hallo, danke für Eure Antworten. Das ist somit klar. Wie funktioniert sowas dann innerhalb der Spekusteuer ? Brummbär Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Mai 5, 2008 · bearbeitet Mai 5, 2008 von otto03 Gewinne/Verluste innerhalb der Spekufrist werden normalerweise in den Jahresbescheinigungen der Banken ausgewiesen, ansonsten mit Kauf-/Verkaufsbeleg nachweisen und in Anlage SO eintragen. Ab 2009 hat sich das Thema erledigt, ausser für diejenigen die noch per Steuerbescheid dokumentierte Altverluste vor sich her schieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ChristianK Mai 5, 2008 Wieso hat sich das ab 2009 erledigt, ab da wird doch, ganz grob gesagt, alles wie jetzt in der Spekulationsfrist behandelt, also können Verluste weiterhin in spätere Jahre vorgetragen werden oder meintest du was anderes? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Mai 5, 2008 Wieso hat sich das ab 2009 erledigt, ab da wird doch, ganz grob gesagt, alles wie jetzt in der Spekulationsfrist behandelt, also können Verluste weiterhin in spätere Jahre vorgetragen werden oder meintest du was anderes? Ja, ich meinte etwas anderes. Ab 2009 gibt es keine Spekulationsfristen mehr, alle Verluste/Gewinne werden von den depotführenden Banken in den bekannten zwei Töpfen verrechnet, verbleibende Verluste des Jahres kann man sich bescheinigen lassen (zur möglichen Verrechnung mit anderen Depots) oder die Verluste werden von der depotführenden Stelle ins Folgejahr vorgetragen. Die Frage war: Wie läuft das jetzt mit Verlusten in der Spekufrist ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag