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sTisTi

Lyxor ETFs: Steuerliche Behandlung von Ausschüttungen ab 2009

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fehdi
· bearbeitet von fehdi

Hallo

 

???? Bei einer Auszahlung auf dein Konto gibt es keine Kursgewinne durch Ausschuettungen, bei Thesaurierern sind die Kursgewinne der Ausschuettungen immer steuerfrei, egal ob es sich dabei um einen normalen Fonds, ETF oder Swap-ETF handelt.

Daher ist eine Versteuerung von Kursgewinnen unabhaengig von einer Versteuerung der Ausschuettung/ausschuettungsgleichen Etraege; liegt man unter der Haltezeit oder kauft man Anteile ab dem 1.1.2009 sind die Kursgewinne zu versteuern. Dabei ist es egal, ob das Geld von einer Ausschuettung + Wiederanlage stammt, oder "frisches" Kapital genutzt wird, die steuerliche Behandlung ist die gleiche.

 

Ja, da hast Du mich gründlich missverstanden. Die Idee der Besteuerung ist einfach die folgende:

 

Angenommen Du kaufst nächstes Jahr einen Fonds für 100 Euro pro Anteil. Übernächstes Jahr ist der Fonds schon 150 Euro wert. Jetzt steht die Ausschüttung bevor. Natürlich werden nun alle Dividenden ausgeschüttet, das sind vielleicht 5 Euro pro Anteil. Außerdem hat das Fondsmanagement die Möglichkeit insgesamt bis zu 45 weitere Euro auszuschütten (eben alle angefallenen Kursgewinne). Wenn sich das Fondsmanagement dazu entschließt bekommst Du 50 Euro pro Anteil auf Dein Konto.

 

An der Stückzahl in Deinem Depot hat sich natürlich nichts geändert, aber die Anteile sind nach der Ausschüttung wieder nur 100 Euro wert. Verkaufst Du sie nun, musst Du keine Abgeltungssteuer zahlen, da ja für Dich keine Kursgewinne pro Fondsanteil angefallen sind (Kaufkurs = Verkaufskurs).

 

Würde bei der Ausschüttung nun nur Steuern für die ausgeschütteten Dividenden fällig, dann würdest Du nur etwa 1,4 Euro (28% von 5 Euro) pro Fondsanteil Abgeltungssteuer bezahlt haben.

 

Hätte der Fonds dagegen die 45 Euro Kursgewinne thesauriert, wären die Fondsanteile nach der Ausschüttung noch 145 Euro wert gewesen und Du hättest beim Verkauf auf die 45 Euro Abgeltungssteuer zahlen müssen. Insgesamt wäre die Steuerlast je Anteil etwa 14 Euro, statt nur 1,4 Euro.

 

Die von mir zitierten Regelungen verhindern diese Ungleichbehandlung von (Teil-)Verkauf und Ausschüttung. Sie berücksichtigen sogar fondsintern den Bestandsschutz für im Fonds gehaltene Papiere.

 

Wird sie bei jedem Fonds, der in Deutschland zugelassen ist; es ist kein spezifischer Vorteil eines thes. Swap-ETFs.

 

Stimmt natürlich, aber da es in diesem Thread nur um Lyxor und db ETFs geht, sei mir bitte die spezielle bezugnahme auf ETFs verziehen.

 

 

ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne

aus Termingeschäften, sofern die Wertpapiere nach dem 31.12.2008 angeschafft

wurden bzw.die Termingeschäfte nach dem 31.12.2008 eingegangen wurden

---> Abgeltungssteuerpflichtig!

Was mich hierbei verunsichert ist, dass man diese Passage auch so interpretieren kann, dass auch Gewinne aus Termingeschäften allgemein (also nicht nur für Ausschüttungen verwendet) abgeltungssteuerpflichtig sind falls das Termingeschäft auf Ebene des Fonds nach dem 31.12.2008 eingegangen wird. D.h. bei Verkauf des Fonds werden alle im Laufe der Jahre erzielten SWAP-Erträge und Verluste saldiert und der Gewinn besteuert. Das ist es doch letztlich was auch die dbx-tracker Leute geschrieben haben, oder? D.h. komplette Versteuerung des Kursgewinns falls die SWAP-Erträge das zehnfache der Erträge der im ETF tatsächlich gehaltenen Aktien betragen. Sehe ich das richtig?

 

Nein, ich lese die Passage anders: Es steht da ja extra ausgeschüttete Gewinne.

 

Natürlich sind zukünftig alle Gewinne eines Aktienfonds (egal ob Kursgewinne, Dividenden, Zinsen...) steuerpflichtig. Das trifft natürlich auch für die Gewinne aus den Swaps zu. ABER: Nach der jetzt gültigen Rechtsauffassung (die sich natürlich noch ändern kann), sind die thesaurierten Kursgewinne aus Swaps für Anleger mit Bestandsschutz steuerfrei. Es kommt eben darauf an, dass wie bei den db x-trackern thesauriert wird und nicht wie bei Lyxor ausgeschüttet.

 

Viele Grüße!

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Raccoon

@etherial & fehdi

Hatte das mit der Ausschuettung der Kursgewinne nicht verstanden, nun ist klar. Danke. :thumbsup:

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supertobs
Was mich hierbei verunsichert ist, dass man diese Passage auch so interpretieren kann, dass auch Gewinne aus Termingeschäften allgemein (also nicht nur für Ausschüttungen verwendet) abgeltungssteuerpflichtig sind falls das Termingeschäft auf Ebene des Fonds nach dem 31.12.2008 eingegangen wird. D.h. bei Verkauf des Fonds werden alle im Laufe der Jahre erzielten SWAP-Erträge und Verluste saldiert und der Gewinn besteuert.

 

So lese ich das auch. Man kauft zwar den Fonds vor 2009 aber die SWAP-Termingeschäfte werden ja jedes Jahr neu eingegangen. Insofern bleibt nur der Vorteil thesaurierend mit Steuerstundung oder ausschüttend.

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etherial
So lese ich das auch. Man kauft zwar den Fonds vor 2009 aber die SWAP-Termingeschäfte werden ja jedes Jahr neu eingegangen. Insofern bleibt nur der Vorteil thesaurierend mit Steuerstundung oder ausschüttend.

 

Neuaufsetzen von Termingeschäften ist steuerlich gleich wie Neukauf von Aktien. Wie Fehdi schon sagte: Es steht ganz klar Ausgeschüttete Gewinne auf Termingeschäfte nach 2009 werden besteuert. Nichtausgeschüttete werden auch nicht besteuert, nichtausgeschüttete Kursgewinne bei Aktien werden ja auch nicht besteuert.

 

Außerdem hat sich ja noch eine alternative Sichtweise bei den DBX-Trackern ergeben. Die Dividenden werden nämlich auch in Swap-ETFs besteuert. Der Trick ist es Aktien in den ETF zu legen, die gar keine Dividende ausweisen (deswegen ist der Inhalt der DBX-Tracker auch japanisch). Und deswegen ist der Lyxor-SWAP von den Steuern her deutlich ungünstiger als der DBX-Swap.

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NewBroker
Neuaufsetzen von Termingeschäften ist steuerlich gleich wie Neukauf von Aktien. Wie Fehdi schon sagte: Es steht ganz klar Ausgeschüttete Gewinne auf Termingeschäfte nach 2009 werden besteuert. Nichtausgeschüttete werden auch nicht besteuert, nichtausgeschüttete Kursgewinne bei Aktien werden ja auch nicht besteuert.

 

Außerdem hat sich ja noch eine alternative Sichtweise bei den DBX-Trackern ergeben. Die Dividenden werden nämlich auch in Swap-ETFs besteuert. Der Trick ist es Aktien in den ETF zu legen, die gar keine Dividende ausweisen (deswegen ist der Inhalt der DBX-Tracker auch japanisch). Und deswegen ist der Lyxor-SWAP von den Steuern her deutlich ungünstiger als der DBX-Swap.

 

http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/abg...r/index.html#12

 

Antwort auf Frage 13: Sind künftig die Veräußerungsgewinne auf Fondsebene weiterhin steuerfrei?

 

"Die Besteuerung von nicht ausgeschütteten Veräußerungsgewinnen erfolgt erst, wenn der Anleger seine Fondsanteile, die er nach dem 31. Dezember 2008 erworben hat, mit Gewinn verkauft.

 

Sofern die Gewinne (auf Fondsebene) aus der Veräußerung von Wertpapieren ausgeschüttet werden, ist dies wie folgt steuerlich zu behandeln:

 

Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die auf Fondsebene vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, können weiterhin steuerfrei ausgeschüttet werden. Für Anleger, die ihre Anteile vor dem 1. Januar 2009 erworben haben, kommt es dadurch zu einer endgültigen Steuerfreistellung. ..."

 

Danach sind die Ausschüttungen von SWAp-ETF's die vor dem 1.Januar 2009 durch einen Privatanleger erworben wurden steuerfrei.

 

Grüße

NewBroker

 

P.S.: Keine Garantie dass das so richtig ist und tatsächlich so umgesetzt wird.

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sTisTi
· bearbeitet von sTisTi
Sofern die Gewinne (auf Fondsebene) aus der Veräußerung von Wertpapieren ausgeschüttet werden, ist dies wie folgt steuerlich zu behandeln:

 

Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die auf Fondsebene vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, können weiterhin steuerfrei ausgeschüttet werden. Für Anleger, die ihre Anteile vor dem 1. Januar 2009 erworben haben, kommt es dadurch zu einer endgültigen Steuerfreistellung. ..."

 

Danach sind die Ausschüttungen von SWAp-ETF's die vor dem 1.Januar 2009 durch einen Privatanleger erworben wurden steuerfrei.

Moment mal, das lese ich so nicht aus diesen Informationen: Hier ist die Rede von der Veräußerung von Wertpapieren, die auf Fondsebene vor dem 1.1.09 erworben werden. Da Termingeschäfte aber i.d.R. ständig neu aufgesetzt werden, fallen die ab 1.1.09 erzielten Gewinne aus neu aufgesetzten SWAPs wohl nicht mehr unter diese Regelung, oder?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

1. wenn Fondsanteile vor 2009 erworben => komplett steuerfrei, egal wann auf Fondsebene das Termingeschäft eingegangen wurde

 

2. wenn Fondsanteile nach 2009 erworben => Unterscheidung ob Termingeschäft auf Fondsebene vor 2009 oder nach 2009 eingegangen

a) wenn vor 2009 abgeschlossen => steuerfrei

B) wenn nach 2009 abgeschlossen => steuerpflichtig (Termingeschäfte zählen nicht zu den ausschüttungsgleichen Erträgen, so dass die Besteuerung bei Veräußerung stattfindet und somit auch erst der Steuerabzug - aber Lyxor schüttet ja sowieso aus)

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NewBroker
Moment mal, das lese ich so nicht aus diesen Informationen: Hier ist die Rede von der Veräußerung von Wertpapieren, die auf Fondsebene vor dem 1.1.09 erworben werden. Da Termingeschäfte aber i.d.R. ständig neu aufgesetzt werden, fallen die ab 1.1.09 erzielten Gewinne aus neu aufgesetzten SWAPs wohl nicht mehr unter diese Regelung, oder?

 

Falls nicht, wird das Grandfathering gekippt.

 

http://www.treventa.de/Abgeltungsteuer.html

 

2.8 Was ist das „Grandfathering“?

Mit dem Begriff „Grandfathering“ ist die Versteuerung von Kursgewinnen nach fortgeltendem Recht gemeint. Danach bleiben diese nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei. Anleger können sich diesen Vorteil nach der „Grandfathering“-Regel für die Zukunft sichern: Alle Veräußerungsgewinne aus Wertpapier- und Termingeschäften, die vor dem 1.1.2009 erworben bzw. eingegangen wurden, bleiben nach Ablauf der Spekulationsfrist auch weiterhin steuerfrei. Für Zertifikate gelten beim „Grandfathering“ gesonderte Fristen (siehe Fragen Teil 2 1.4 und 3.8).

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