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Michael72

Frage zum Bausparvertrag

Empfohlene Beiträge

Michael72

Hallo !

 

Meine Eltern haben Ihr Guthaben Ihres Bausparguthabens auszahlen lassen.

 

Erstaunt habe ich eben festgestellt, daß sie ca. 100 Euro Steuer und ca. 3 Euro Solidairtätszuschlag zahlen mußten.

 

Leider habe ich festgestellt, daß Sie keinen Freistellungsauftrag ausgefüllt hatten :'(

 

Wie können Sie jetzt das "verschenkte" Geld ( ca. 105 Euro ) wiederkriegen???

 

Können Sie einen Freistellungsauftrag nachreichen oder geht das jetzt nur über den Lohnsteuerjahresausgleich :-

 

Vielen Dank im voraus.

 

 

PS: Über die 801 Euro / bzw. 1602 Euro Summe für Zinseinkünfte sind sie auf keinen Fall drüber :thumbsup:

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Fleisch

nur über steuerausgleich

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Michael72

Hallo Schnitzel!

 

Also nachträglich einen Freistellungsauftrag ausfüllen geht nicht :w00t:

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Fleisch

nein. daher schrieb ich ja "nur" über steuerausgleich

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Michael72

Oh Shit ! :blushing:

 

Dann müssen meine Eltern ja jetzt bis nächstes Jahr warten um die Kohle wiederzukriegen ;)

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Fleisch

hä ?! dies jahr ne steuererklärung für 2007 machen und gut is.

 

wenn's sich um 2008 dreht kann man einen FSA einrichten lassen, allerdings ist die einmal abgeführte kohle erstmal weg. für zukünftigte Zinszahlungen gilt der FSA jedoch

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Michael72

Hallo Schnitzel!

 

Das Geld aus dem Bausparguthaben kriegen meine Eltern in den nächsten Tagen auf dem Girokonto gutgeschrieben.

 

Die Gesamtsumme wurde ihnen gestern per Schreiben mitgeteilt.

 

 

Sie haben sich den Bausparvertrag komplett auszahlen lassen. Somit gibts das Geld dann ja wohl erst 2009 mit der Steuererklärung 2008 zurück :-

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schinderhannes

Wieso fällt das erst jetzt auf,dass kein FSA vorlag ?

Die Jahre zuvor sind ja auch Zinsen auf den Bausparvertrag geflossen die besteuert worden sind ?!

 

Oder haben sie WoB erhalten und nun wurde WoB-schädlich aufgelöst ?

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Unter Umständen hatten sie die Jahre zuvor Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage beantragt. Dies hat bisher wie ein Freistellungsauftrag gewirkt, soweit ich weiß.

 

 

Weitere Befreiungsgründe

 

* Wohnungsbauprämie: Wenn für Sie im Jahr der Zinsgutschrift oder im Jahr davor eine Wohnungsbauprämie festgesetzt oder von der Bausparkasse ermittelt worden ist, sind Sie von der Zinsabschlagsteuer befreit.

* Arbeitnehmer-Sparzulage: Wenn im Jahr der Zinsgutschrift oder im Jahr davor für die bei der LBS angelegten Vermögenswirksamen Leistungen Arbeitnehmer-Sparzulage festgesetzt oder von der Bausparkasse ermittelt worden ist, sind Sie ebenfalls von der Zinsabschlagsteuer befreit. Über die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage entscheidet das Finanzamt. Für die Freistellung ist uns eine Kopie Ihres Steuerbescheides vorzulegen. Dies schreibt uns die Finanzbehörde vor. Wir halten es für sinnvoll, grundsätzlich einen Freistellungsauftrag zu erteilen, damit Sie auch dann befreit sind, wenn über die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage noch nicht entschieden ist.

* Bei Nichtveranlagung, wenn uns eine Bescheinigung des Finanzamtes im Original vorgelegt wird.

* Als Steuerausländer, wenn Sie in Deutschland weder Ihren Wohnsitz (§ 8 AO) noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben und deshalb in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bitte informieren Sie uns.

Auszug von der LBS - findet man so ähnlich auch bei anderen Bausparkassen

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schinderhannes

Ja Sapine WoB-Anspruch heisst Befreiung von ZASt - deswegen hab ich ja gefragt warum das erst jetzt auffällt

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Sapine

Stimmt hast Du geschrieben - da habe ich wohl ungenau gelesen :blushing: :-

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Michael72

Hallo !

 

WOB wurde nicht beantragt...da das Einkommen höhber war :'(

 

Der Bausparvertrag wurd eglaube ich in den 90er Jahren abgeschlossen. Da wurde praktisch nur anfangs eingezahlt...

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Fleisch

tjaja ordnung und übersicht...immer wichtig im leben

 

aber du musst zugeben, dass ist schon bissl komisch, warum das jetzt erst auffällt. Zumals die Kohle aus den letzten Jahren, soweit ich weiß, doch definitiv weg ist (oder greift hier die 4-jahresregelung für ESt-Erklärung?)

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