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Hendrik

Riester: Auszahlung des Vermögens

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Hendrik

Hallo zusammen,

 

Die Riester-Rente ist ja ein (ich denke hier mal bekanntes) Produkt für die Altervorsorge, bei dem man zum Renteineintrittsalter 30% sich auszahlen lassen kann. Ich habe mir überlegt - was wenn ich mir das Geld vorher oder vollständig ausgezahlt haben möchte, was dann? So wie ich meinen Riester-Vertrag durchgelesen hab, muss bei einer solchen Auszahlung sämtliche Unterstützung durch den Staat zurückbezahlt werden. Aber nicht die Rendite, die mit dieser Unterstützung erwirtschaftet wird. Heißt das also, dass wenn ich fiktive 70.000 investiere, der Staat fiktive 30.000 dazugibt, ich eine fiktive Rendite am Ende von 200.000 zusätzlich habe und mir alles auszahle (also 300.000 ), dass ich dann nur 30.000 an den Staat zurückzahlen muss? Das erhöht die Rendite für mein eingesetztes Kapital ja deutlich - oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

 

Vielen Dank & Grüße,

 

Hendrik

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fennichfuxer

hi,

 

bei förderschädlicher verwendung werden erträge mit dem pers steuersatz belegt. eine deckelung à la abgst ist nicht vorgesehen, kann also bei entsprechenden beträgen den riester-fondssparplan im vergleich zum selbstgestrickten fondssparplan unattraktiv machen.

 

das bleibt im verkaufsgespräch gern unerwähnt.

 

grüssle ff

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cyborg
· bearbeitet von cyborg

Wenn ich mich recht entsinne, werden die Steuerersparniss (die durch den Jahressteuerausgleich herausgeholt werden) auch noch wieder angerechnet, durch könntest also astrein eine negative Rendite erwirtschaften :)

Also im Vergleich zu einem durchschnittlich verzinsten WP-Sparplan

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kölner

Ich hänge mich hier mal dran, weil ich eine ähnliche Frage habe.

Ich habe eine DWS Toprente Dynamik abgeschlossen (90% Rabatt auf AA bei DWS-direkt :) ).

Mit 65 erhalte ich regelmäßige Auszahlungen aus dem Fondsvermögen Bis ich 85 Jahre alt bin und das Vermögen aufgebraucht ist. Ein Teil des Fondsvermögen (ca. 20%) wird als Rentenversicherung bei einer Versicherung (Zürich) angelegt damit eine Rente ab 85 Jahre geleistet werden kann. Das Stört mich ein wenig, da ich nicht weiß ob ich so alt werde. Wenn ich nun 30% meines Fondvermögen mit 65 Jahren mir ausbezahlen lasse, müsste doch der Betrag für die Versicherung ab 85 Jahre geringer ausfallen? Richtig? Ich würde dann die 30% ganz normal in Fonds anlegen.

 

Und wie werden die 30% Sofortauszahlung besteuert. Gibt es da Nachteile für mich?

 

Danke für eure Hilfe.

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maush
hi,

 

bei förderschädlicher verwendung werden erträge mit dem pers steuersatz belegt. eine deckelung à la abgst ist nicht vorgesehen, kann also bei entsprechenden beträgen den riester-fondssparplan im vergleich zum selbstgestrickten fondssparplan unattraktiv machen.

 

das bleibt im verkaufsgespräch gern unerwähnt.

 

grüssle ff

Hm, ich bin auch schon mal auf den Gedanken gekommen. Bin mir nicht sicher, ob daraus nicht doch ein Vorteil entstehen könnte. Angenommen ich betrachte nur die steuerliche Seite, also den Sonderausgaben Abzug. Wenn ich einen Grenzsteuersatz von etwa 35% habe, zahle ich effektiv nur 65 % ein. Den Rest des Kapitals leiht mir also der Staat. Aus z.B. 4% Rendite werden dann 6% auf mein tatsächlich eingesetztes Kapital. Irgendwann löse ich dann den Riestervertrag schädlich auf. Die 35% gehen sofort zurück an Vater Staat. Außerdem muß ich die 6% Zinserträge versteuern. Nach Steuern bleiben dann bei unverändertem Steuersatz rund 4% übrig, aber es fällt keine Abgeltungsteuer an.

 

Hätte ich bei 4% regelmäßig gespart, wären nach Abgeltungsteuer die Rendite nicht mal 3%.

 

Wo ist der Denkfehler?

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culo

ich schätze schon, dass auch zinsen fällig werden.

ich habe gerade einen steuerprozess hinter mir. er hat über 10 jahre gedauert, und die schuld wurde mit 0,5% pro monat verzinst. macht also bei 10 jahren 60% (die zinsen werden addiert, es gibt keinen zinseszins).

 

ich schätze mal, dass das bei allen steuerberechnungen so gehandhabt wird.

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maush
ich schätze schon, dass auch zinsen fällig werden.

ich habe gerade einen steuerprozess hinter mir. er hat über 10 jahre gedauert, und die schuld wurde mit 0,5% pro monat verzinst. macht also bei 10 jahren 60% (die zinsen werden addiert, es gibt keinen zinseszins).

 

ich schätze mal, dass das bei allen steuerberechnungen so gehandhabt wird.

Zinsen fallen definitiv nicht an. In Deinem Fall ist es klar, aber bei Riester ist es so geregelt, dass die Zulagen und "Steuervergünstigungen" unverzinst zurückgezahlt werden.

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D-Mark

"...Und wie werden die 30% Sofortauszahlung besteuert. Gibt es da Nachteile für mich? ..."

-> werden eonkommensbesteuert mit dem Satz, den Du zuletzt als Arbeitnehmer hattest. Wenn´s ganz dumm läuft, Abgeltung... :w00t:

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maush
· bearbeitet von maush
"...Und wie werden die 30% Sofortauszahlung besteuert. Gibt es da Nachteile für mich? ..."

-> werden eonkommensbesteuert mit dem Satz, den Du zuletzt als Arbeitnehmer hattest. Wenn´s ganz dumm läuft, Abgeltung... :w00t:

Die 30% werden dann mit deinem im Jahr der Entnahme geltenden Grenzsteuersatz besteuert. Entscheidend ist also, welche Einkünfte Du in dem Jahr sonst noch so hast.

 

Abgeltungsteuer wäre eher positiv da sie in der Regel geringer ist, wird aber nach heutiger Sicht nicht eintreffen.

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fennichfuxer

hi,

 

Hm, ich bin auch schon mal auf den Gedanken gekommen. Bin mir nicht sicher, ob daraus nicht doch ein Vorteil entstehen könnte. Angenommen ich betrachte nur die steuerliche Seite, also den Sonderausgaben Abzug. Wenn ich einen Grenzsteuersatz von etwa 35% habe, zahle ich effektiv nur 65 % ein. Den Rest des Kapitals leiht mir also der Staat. Aus z.B. 4% Rendite werden dann 6% auf mein tatsächlich eingesetztes Kapital. Irgendwann löse ich dann den Riestervertrag schädlich auf. Die 35% gehen sofort zurück an Vater Staat. Außerdem muß ich die 6% Zinserträge versteuern. Nach Steuern bleiben dann bei unverändertem Steuersatz rund 4% übrig, aber es fällt keine Abgeltungsteuer an.

 

Hätte ich bei 4% regelmäßig gespart, wären nach Abgeltungsteuer die Rendite nicht mal 3%.

 

Wo ist der Denkfehler?

 

du gehst davon aus, im jahr der auszahlung auf die gleichen steuersätze zu kommen. wie soll das mit der einmalauszahlung und einer zunehmend zu versteuernden rente möglich sein?

 

grüssle ff

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maush
hi,

 

 

 

du gehst davon aus, im jahr der auszahlung auf die gleichen steuersätze zu kommen. wie soll das mit der einmalauszahlung und einer zunehmend zu versteuernden rente möglich sein?

 

grüssle ff

Meine Überlegungen bezogen sich nicht auf eine Einmalauszahlung sondern auf eine schädliche Auflösung. Man könnte z.B. annehmen, dass man derzeit mit einem Grenzsteuersatz von 42% besteuert wird. In ein paar Jahren löst man zum gleichen Steuersatz auf. Dann müßte es zum beschriebenen Effekt kommen. Soweit die Steuersätze sich nicht zwischenzeitlich erhöht haben.

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fennichfuxer

hi,

 

schädliche verwendung: zulagen oder ggf sonderausgabenabzug sind zurück zu zahlen und der ertragsanteil wird besteuert.

 

unschädliche verwendung: alle auszahlungen werden besteuert.

 

die steuer ist nicht gedeckelt wie bei der abgst, die steuerpflichtigen auszahlungsanteile werden, ob nun schädliche oder unschädliche verwendung, wie normales einkommen behandelt. nehme ich bei schädlicher verwendung den vollen ertragsanteil plus meine dann fast voll zu versteuernde rente, komme ich auf grundlage der produktunterlagen und meiner einkommensverhältnisse auf wesentlich höhere steuersätze als die gegenwärtigen.

 

selbst bei unschädlicher verwendung könnte das so sein, je nachdem, wie sich das produkt entwickelt hat. ich werd' mir mal ein kleines excel-sheet basteln...

 

grüssle ff

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maush

ich meine überhaupt nicht in der Rentenphase. Sondern einfach z.B. 10 Jahre in einen Riestervertrag sparen und dann schädlich auflösen. Dadurch das der Staat einen Quasi Geld leiht und keine Abgeltungsteuer anfällt könnte daraus m.E. ein Vorteil entstehen.

 

Bei unschädlicher Verwendung kannst du ja nur dann auf höhere Steuersätze kommen, wenn du höhere Rentenzahlungen erwartest als dein derzeitiges Einkommen ist. Bei entsprechender Inflation ist das sogar sehr wahrscheinlich, unveränderte steuerliche Progression vorausgesetzt.

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culo
i

Bei unschädlicher Verwendung kannst du ja nur dann auf höhere Steuersätze kommen, wenn du höhere Rentenzahlungen erwartest als dein derzeitiges Einkommen ist. Bei entsprechender Inflation ist das sogar sehr wahrscheinlich, unveränderte steuerliche Progression vorausgesetzt.

 

 

auch bei höherem renteneinkommen kann der steuersetz niedriger sein.

 

entscheidend für die steuer ist das bruttoeinkommen, und dazu zählt beim arbeitnehmer (melkkuh der nation) z.b. auch der rentenversicherungsbeitrag, geldwerte vorteile und arbeitslosenversicherung. das muss alles mitversteuert werden, während ein rentner das alles nicht zahlen und nicht versteuern muss.

 

kurz gesagt: ein rentner hat bei gleichem netto wesentlich weniger brutto und zahlt damit auch wesentlich weniger steuern.

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GlobalGrowth

Wenn du dir den gesamten Riestervertrag vor dem 60 Lebensjahr auszahlen lässt, musst du die Erträge komplett mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern...zu einer Negativrendite kommt es dann in deinem Beispiel dennoch nicht...Kindergarten, wer sowas erzählt!

 

Wenn du die Riester nach dem 60. Lebensjahr auszahlen lässt, musst du nur die Hälfte der Erträge versteuern...der Fiskus betrachtet dann die Riester wie eine normale Rentenversicherung.

 

Ich habe auch mal mit der Zulagenstelle telefoniert, die sagen eindeutig, dass nur die gezahlten Zulagen, sowie der Steuervorteil, den du während der Ansparphase hattest, dem Versicherer/Investmentgesellschaft/Bank mitgeteilt wird. Diese/r ziehen den Betrag vom Rückkaufswert/Depotvermögen ab, überweisen es dem Fiskus/Zulagenstelle und den Rest bekommst du auf dein Konto.

 

 

Es wurde hier glaube ich gesagt, dass du in diesem Fall besser mit einem reinen Sparplan gefahren wärst...das kann man so nicht sagen:

 

1. wirken die Zulagen renditefördernd (auf der anderen Seite kann es aber auch sein, dass ein reine Fondsanlage besser performt, weil keine Beiträge in Rentenfonds/bonds etc laufen

 

2. bei reiner Fondsanlage, fällt bei der Ansparung Kapitalertragssteuer und dann nochmal bei Auszahlung an...summa summarum bei 300.000 Auszahlung -70.000 Eigenmittel = 57500 nochmal bei Auszahlung

 

3. wenn du den Steuervorteil im kommenden Jahr gleich wieder in den Vertrag reinvestierst...steigert das die Rendite gleich nochmal

 

 

 

cya

David

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