Zodac April 28, 2008 Hallo, ich lese seit Monaten mit und habe eine Frage zu meinem stillgelegten Riestervertrag bei einer großen deutschen Versicherung Den Vertrag habe ich im Sommer letzten Jahres stilllegenlassen, da ich als Single von Riester meiner Meinung nach zu wenig profitiere und eher mit ETFs fürs Alter vorsorgen werde. Nun zu meiner Frage entstehen mir irgendwelche Nachteile, wenn ich die Zulagen für die Jahre 2006 und 2007 beantrage? Vielen Dank und beste Grüße Zodac Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo April 28, 2008 wenn du keine zulagen beantragst, kannst du dir das kapital bei rentenbeginn zu 100% auszahlen lassen und musst nur die erträge zu 50% versteuern (derzeitige lage). wenn du zulagen beantragst, dann kannst du dir nur einen teil auszahlen lassen (bei dws 30%) und musst alles als einkommen versteuern. riesterverträge kann man mit geringem aufwand auch übertragen. versicherungsprodukte sind in der regel teurer als z.b. fondssparpläne. hast du bei deinem etf-sparen die abgeltungssteuer bedacht? ab 2009 zahlst du dann auf erträge bis zu 30% steuern auf die erträge. je nach dem ob du in der kirche bist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zodac April 28, 2008 in dem riestervertrag sind maximal 500 drin, dann beantrage ich die zulage eher nicht. ja abgeltungssteuer hab ich auch berücksichtigt, daher werde ich solang ich noch abgeltungssteuerfrei sparen kann, alles in etfs machen und mir dann ab 2009 gedanken über mögliche alternativen machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag