Scandicaner April 27, 2008 Meine Mutter hat vor einiger Zeit eine gewisse Summe geerbt, die jetzt auf einem Tagesgeldkonto liegt. Durch unglückliche Umstände (Trennung etc.) muss sie jetzt aber Arbeitslosengeld beantragen, da das Geld aus Ihrem Job nicht zum Leben ausreicht. Die Frage ist nun, wie man Bestandschutz für das Geld erhält, denn eigentlich soll das Geld fürs Rentenalter sein (das ist noch ca. 15 Jahre hin). Gibt es da Produkte, die das gewährleisten? Was würdet ihr in dieser Situation empfehlen? Gibt es allgemein eine Regel, wieviel jemand angespart haben darf (z.B. eben auf einem Tagesgeldkonto)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michael72 April 27, 2008 So viel ich weiß, muß man bei arbeitslosigkeit erst seine Ersparnisse benutzen. Erst wenn diese aufgebraucht sind, kann man arbeitslosengeld beantragen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio April 27, 2008 · bearbeitet April 27, 2008 von Malvolio Reden wir hier von Arbeitslosengeld I oder von Hartz IV (Arbeitslosengeld II)? Beim Alg I gibt es meines Wissens nach keine Anrechnung von Vermögen. Beim Alg II kommt es auf das Alter an: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__12.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark April 27, 2008 Hi, also bei Riester ist das Geld sicher! ALG-1 gibts auch nur 1 Jahr lang bzw. wie das mit Unterstütung zum Lebensunterhalt ist, weiß ich jetzt nicht mal. Vielleicht ist man da gleich ARGE? Keine Ahnung! Jedenfalls: Deine Mutter unter 50-55 ->RiesterRentePremium! über " ->Banksparplan bei VoBa Mainz oder SPK Günzburg! Ganze Summe bis 4Tsd.irgenwas (Konfsikationsvorbehalt bei Harz4) da rein und 12 Jahre lang halten (Alter dann mind. 60 Jahre!). Die Dame vom Amt tobt? Kritik bei eim Ohr rein und beim anderen wieder raus... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 27, 2008 · bearbeitet April 27, 2008 von Goldpuma Alg. I ist eine Versicherungsleistung die bei Einhaltung bestimmter Kriterien an alle Versicherten gezahlt wird. Alg. II/Hartz IV ist eine steuerfinanziert Leistung die vom Staat bei Bedürftigkeit gezahlt wird. Es gibt nach Lebensalter gestaffelte Freibeträge. Sind die Freibeträge ausgeschöpft wird nach verwertbaren Vermögen geschaut. Und das kann fast alles sein. Ich habe eine interessante PDF-Datei gefunden wo diese Thematik behandelt wird. Es geht dort wirklich ins Detail! Gesetzestext_12_SGB_II_ZuBeruecksicht_Vermoegen_1_.pdf Grob gesagt ist folgende Altersvorsorge Hartz IV sicher: - angemessene selbstgenutze Immobilie - Lebens-und Rentenversicherung mit Verwertungsausschluss bis zum Freibetrag - Betriebsrenten(arbeitgeber-oder arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge) - Riesterrente - Rürup Rente Letzteres ist bei größeren Summen sinnvoll. siehe auch die Beiträge von mir(ab Beitrag 40) https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...17767&st=40 Man sollte auch nicht vergessen, dass bei der Beantragung von Hartz IV in den Anträgen nach Verschiebung von Vermögen gefragt wird! Man sollte sich frühstmöglich Gedanken über eine Hartz IV sichere Altersvorsorge machen. Neigt sich die Leistung des Alg. I einmal dem Ende ist es meist zu spät das Vermögen zu "retten". Auch ist es nicht fair den Anderen gegenüber. Also frühstmöglich Gedanken machen und handeln. Der Gesetzgeber hat dafür bestimmte Kriterien der Nichtverwertbarkeit vom Vermögen aufgestellt. Und bitte nicht falsch zu verstehen als "geplante Arbeitslosigkeit" oder "Anleitung für eine Stiftung in Lichtenstein". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher April 28, 2008 Kopfkissen, allerdings muss man mit dem Umschichten frühzeitig anfangen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 28, 2008 · bearbeitet April 28, 2008 von Goldpuma Kopfkissen, allerdings muss man mit dem Umschichten frühzeitig anfangen Dein Tipp ist zwar gut gemeint aber man will doch damit nur verhindern, dass jemand Hartz IV und gleichzeitig von Zinseinkünften oder Vermögen lebt. Nicht zu vergessen ist das die Kontoauszüge der letzten Monate vorgezeigt werden müssen. Warum diese "Lösung" die eines Tages einem doch zum Verhängniss wird? Einfach den gesetzlichen Spielraum ausnutzen und Hartz IV-sichere Altersvorsorge abschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JavaDirk April 28, 2008 Ganze Summe bis 4Tsd.irgenwas (Konfsikationsvorbehalt bei Harz4) da rein und 12 Jahre lang halten (Alter dann mind. 60 Jahre!). Die Dame vom Amt tobt? Kritik bei eim Ohr rein und beim anderen wieder raus... Tja, das ist ein Irrtum, dass dann das Geld "Hartz4-geschützt" ist, geschützt ist nur der 4%-vom-Brutto-Teil (max 2100€), der Rest nicht, damit Leute nicht ihr komplett Erspartes in so einen Vertrag schaufeln, bevor sie Hartz4 beantragen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 28, 2008 zusätzlich räumt der staat einem noch einen minikapitalstock ein, der bei 150 pro Lebensjahr liegt soweit ich weiß..bin mir aber nicht ganz sicher ob der Eurobetrag stimmt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan April 28, 2008 · bearbeitet April 28, 2008 von FabMan Die einzige Möglichkeit scheint die Immobilie zu sein um sein Geld schnell (und möglichst viel davon) ALG II sicher zu machen. Denn bei Riester ist nur ein Maximalbetrag pro Jahr sicher soweit ich weiß (und das sind ca. 2000 Euro pro Jahr --> schnell mal 100.000 Euro in Sicherheit bringen geht nicht) Was ist mit der Immobilie, weiß jemand darüber genaueres? Ich denke eine Eigentumswohnung für ca. 100.000 - 150.000 Euro dürfte "angemessen" sein und muss nicht verkauft werden?! Aber wie lange vor dem Beantragen des ALG II muss man die Immobilie besitzen? Reicht es noch wenn man z.B. 3 /6 / 12 Monate arbeitslos ist oder sogar schon ALG II bezieht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 28, 2008 Eigentum darf aber nicht größer als pi mal daumen 60 qm sein und muss bereits vor dem Bezug von ALG verhanden sein, wenn mich nicht alles täuscht da ansonsten Gestaltungs- / Sozialmissbrauch dem Antragssteller vorgeworfen wird Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf April 29, 2008 - Betriebsrenten(arbeitgeber-oder arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge) Also ist betriebliche Altersvosorge Hartz4-sicher? Ich habe einen Pensionskassenvertrag. Mein Arbeitsgeber zahlt von meinem Bruttogehalt direkt 100 Euro in die Pensionskasse. Würde der Wert dieses Vertrags bei der Hartz4-Berechnung keine Rolle spielen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 29, 2008 · bearbeitet April 29, 2008 von Goldpuma Also ist betriebliche Altersvosorge Hartz4-sicher?Ich habe einen Pensionskassenvertrag. Mein Arbeitsgeber zahlt von meinem Bruttogehalt direkt 100 Euro in die Pensionskasse. Würde der Wert dieses Vertrags bei der Hartz4-Berechnung keine Rolle spielen? Logisch! Aus dem Grund habe ich schon vor Jahren eine bAV abgeschlossen. Außerdem habe ich bereits Ende 2004 eine Anfrage an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gestellt. Folgende schriftliche Antworte bekam ich: Aber Vorsicht folgende Kriterien sind zu beachten (bitte PDF-Datei oben aufrufen): (5) Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung nach Maßgabe des Betriebsrentengesetzes sind grundsätzlich nicht verwertbar (§§ 2 und 3 BetrAVG). Dies gilt unabhängig vom gewählten Durchführungsweg (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) und unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber oder über Entgeltumwandlung finanziert wurde. Verwertbar sind dagegen Anwartschaften, die jederzeit abgefunden werden dürfen, weil sie nicht unter das Betriebsrentengesetz fallen (z. B. Anwartschaft von einem beherrschenden Geschäftsführer einer GmbH). Darüber hinaus sind Ansprüche verwertbar, die der ehemalige Arbeitnehmer dadurch erworben hat, dass er nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb die betriebliche Versicherung oder Versorgung mit eigenen Beiträgen fortgeführt hat. Der Teil der Anwartschaft, der auf eigenen Beiträgen beruht, unterliegt nicht mehr den Beschränkungen des Betriebsrentengesetzes. Soweit das Betriebsrentengesetz nicht anwendbar ist, gelten die Regeln zur privaten Altersvorsorge, für die die besonderen Altersvorsorge Freibeträge nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 oder Nr. 3 SGB II in Betracht kommen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag