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webber
Wir besprechen hier aber das Jahr 2008!

dann ist die Neuerung wenigstens zum x-ten Mal im Forum archiviert und damit unübersehbar :P

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o
In jedem Fall sind deine Zinserträge bei deiner Steuererklärung anzugeben, nämlichen wenn du

 

2. Zinserträge über dem Freibetrag hast, dann werden die Erträge mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Und mit welchem Steuersatz werden sie ansonsten versteuert?

 

Und Pascal: Wichtig ist, ob es die Jahresbescheinigung oder die Jahressteuerbescheinigung ist. Ohne Jahressteuerbescheinigung im Original keine Anrechnung von Zinsabschlägen.

Ich habe das im Online-Posteingang gehabt. Das Dokument sieht so aus, wie ein Kontoauszug.

 

 

 

Ab 2009 gibt es dann keinen persönlichen Steuersatz mehr? Nur noch den Abgeltungssteuersatz?

 

Gruß

 

Pascal

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neysee
Und mit welchem Steuersatz werden sie ansonsten versteuert?

 

Ab 2009 gibt es dann keinen persönlichen Steuersatz mehr? Nur noch den Abgeltungssteuersatz?

 

Zur ersten Frage: Wie hoch mag der Steuersatz wohl sein, wenn deine Kapitalerträge insgesamt unter dem Freibetrag liegen? Diese Frage kannst du dir ganz leicht selbst beantworten.

 

Zur zweiten Frage: Pascal, mal ganz ehrlich. Es gibt ja einen etwas längeren Beitrag zur Abgeltungssteuer, den du auch kennst, weil du selber drin geschrieben hast. Vielleicht verstehe ich ja gerade den Witz nicht, oder gleich kommt Kurt Felix, oder meinst du diese Frage wirklich ernst? Und insbesondere nachdem webber ja sogar direkt den Wikipedia-Artikel zur Abgeltungssteuer verlinkt hat, warum liest du nicht einfach erstmal den, bevor du fragst?

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boRn
Und mit welchem Steuersatz werden sie ansonsten versteuert?

Ich verstehe das nicht ganz, bis 2009 gibt es zu deinem persönlichen Steueratz keine Alternative. Egal ob die Kapitalerträge den FSA übersteigen, wird im Rahmen der Steuererklärung der persönliche Steuersatz zugrunde gelegt. Wenn sie darunter sind, dann sind die Einkünfte natürlich Null, aber bei darüberliegenden Erträgen gehen diese in die zvE-Berechnung ein und darauf wird ein Steuersatz lt. Gesetz berechnet.

 

mfg

Chris

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o0Pascal0o

Also zu der zweiten Frage noch einmal.

 

Ich habe ja von der Netbank diese Mitteilung bekommen, wo drinsteht, dass ich Habenzinsen habe. Davon wurde dann Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Und es gilt ja folgendes:

Wichtig ist, ob es die Jahresbescheinigung oder die Jahressteuerbescheinigung ist. Ohne Jahressteuerbescheinigung im Original keine Anrechnung von Zinsabschlägen.

In dem Wiki-Link steht ja: "Der bisherige Ausweis dieser Einkünfte über die Jahresbescheinigung fällt weg, da die Banken dazu nicht mehr gesetzlich verpflichtet sind. Freiwillige Bescheinigungen sind je nach Bank verfügbar und dort gegebenenfalls kostenpflichtig."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteu...Abgeltungsteuer

 

Dann muß ich also bei der Bank nachfragen, ob sie mir die Kapitalerträge auf einer Jahresbescheinigung zuschicken postalisch. Oder reicht es, wenn nich nach einer postalischen Jahresbescheinigung frage. Dann ist es ja klar, dass damit die Kapitalerträge gemeint sind. Diese trage ich dann in die Steuereklärung und schicke sie im Original mit dieser Steuererklärung zum Finanzamt. Dann bekomme ich die Kapiptalertragszinsen unterhalb meines Freibetrages zurück. Das gleiche würde auch für 2009 gelten - nur, dass hier über dem Pauschbetrag nicht mit dem persönlichem, sonderm mit dem Abgeltungssteuersatz(+Soli+Kirchensteuer) gerechnet wird.

 

Danke!

 

Pascal

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neysee
· bearbeitet von neysee
Dann muß ich also bei der Bank nachfragen, ob sie mir die Kapitalerträge auf einer Jahresbescheinigung zuschicken postalisch. Oder reicht es, wenn nich nach einer postalischen Jahresbescheinigung frage. Dann ist es ja klar, dass damit die Kapitalerträge gemeint sind. Diese trage ich dann in die Steuereklärung und schicke sie im Original mit dieser Steuererklärung zum Finanzamt. Dann bekomme ich die Kapiptalertragszinsen unterhalb meines Freibetrages zurück. Das gleiche würde auch für 2009 gelten - nur, dass hier über dem Pauschbetrag nicht mit dem persönlichem, sonderm mit dem Abgeltungssteuersatz(+Soli+Kirchensteuer) gerechnet wird.

 

Pascal, wenn du einmal nur halb so viel Aufwand zum Lesen wie zum Fragen aufwenden würdest, müsstest du viel weniger fragen.

 

In dem von dir selber zitierten Text schrieb ich, dass für die Anrechnung des Zinsabschlags in der Steuererklärung die Jahressteuerbescheinigung und nicht die Jahresbescheinigung relevant ist. Also wartest du jetzt einfach, bis dir die Netbank die Jahressteuerbescheinigung schickt, dazu ist sie nämlich verpflichtet, wenn Zinsabschläge abgeführt wurden. Erkennen tut man diese übrigens daran, dass Jahressteuerbescheinigung draufsteht.

 

EDIT: Und dass Kapitalerträge in der Steuererklärung nur noch dann sinnvoll sind, wenn bei einer Bank der Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft wurde, bei einer anderen aber Abgeltungssteuer abgeführt wurde, ist dir hoffentlich klar.

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o0Pascal0o

Danke Dir sehr! Jetzt habe auch ich es begriffen :) Nach dem Dokument im Onlinepostmanager(Aussehen wie ein Kontoausszug, habe ich ja anscheinend Kapitalerträge(Zinsen vom Tagesgeldkonto) - also kann ich mit dem Dokument von der Netbank rechen - sie sind ja dazu verpflichtet).

 

Und dass Kapitalerträge in der Steuererklärung nur noch dann sinnvoll sind, wenn bei einer Bank der Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft wurde, bei einer anderen aber Abgeltungssteuer abgeführt wurde, ist dir hoffentlich klar.

Hmm.. da blicke ich noch nicht ganz durch.

 

Wenn bei der Netbank der Freistellungsauftrag übertroffen wurde, dann gebe ich die Kapitalsteuern an - und bekomme so viele zurück, wie ich unterhalb meines angegebenem Freibetrags bezahlt habe. Nur die Kapitalertragssteuern über dem Freibetrag, welchen ich bei der netbank angegeben habe, muß ich ja tatsächlich zahlen(daher ja Freibetrag).

 

Das was du meinst, ist doch - wenn ich mich z.B. verschätzt habe, und bei der Netbank 100 Freibetrag angegeben habe, und bei der Volksbank 200. Ich aber dann bei der Volksbank nur 100 Freibetrag genutzt habe in dem Jahr und bei der Netbank 250, dass ich dann in der Steuererklärung diese Beträge praktisch ausgleichen kann - und somit Abgelstungssteuer bzw. für 2008 persönlicher Steuersatz-Steuer zurückerhalte. Das wußte ich im übrigen noch nicht. Aber hätte es einen Nachteil für mich, wenn ich es trotzdem in der Steuererklärung angeben würde, also wenn ich nirgendwo mehr einen Freibetrag unterschritten hätte bzw. nirgendwo einen überschritten?

 

Gruß

 

Pascal

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webber
Danke Dir sehr! Jetzt habe auch ich es begriffen :) Nach dem Dokument im Onlinepostmanager(Aussehen wie ein Kontoausszug, habe ich ja anscheinend Kapitalerträge(Zinsen vom Tagesgeldkonto) - also kann ich mit dem Dokument von der Netbank rechen - sie sind ja dazu verpflichtet).

 

 

Hmm.. da blicke ich noch nicht ganz durch.

 

Wenn bei der Netbank der Freistellungsauftrag übertroffen wurde, dann gebe ich die Kapitalsteuern an - und bekomme so viele zurück, wie ich unterhalb meines angegebenem Freibetrags bezahlt habe. Nur die Kapitalertragssteuern über dem Freibetrag, welchen ich bei der netbank angegeben habe, muß ich ja tatsächlich zahlen(daher ja Freibetrag).

 

Das was du meinst, ist doch - wenn ich mich z.B. verschätzt habe, und bei der Netbank 100 Freibetrag angegeben habe, und bei der Volksbank 200. Ich aber dann bei der Volksbank nur 100 Freibetrag genutzt habe in dem Jahr und bei der Netbank 250, dass ich dann in der Steuererklärung diese Beträge praktisch ausgleichen kann - und somit Abgelstungssteuer bzw. für 2008 persönlicher Steuersatz-Steuer zurückerhalte. Das wußte ich im übrigen noch nicht. Aber hätte es einen Nachteil für mich, wenn ich es trotzdem in der Steuererklärung angeben würde, also wenn ich nirgendwo mehr einen Freibetrag unterschritten hätte bzw. nirgendwo einen überschritten?

 

Gruß

 

Pascal

 

Wie bekommt man eigentlich seine Steuern wieder, wenn man gar keine Zahlt, also unter den neuerdings 8000 liegt und keine NV-Bescheinigung beantragt hat? Freistellungsaufträge wären ausgeschöpft oder halt wie oben verschätzt.

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neysee
Wie bekommt man eigentlich seine Steuern wieder, wenn man gar keine Zahlt, also unter den neuerdings 8000 liegt und keine NV-Bescheinigung beantragt hat? Freistellungsaufträge wären ausgeschöpft oder halt wie oben verschätzt.

 

In dem Fall gibt man die Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP ab. Wenn es günstiger ist, dass die Kapitalerträge "normal" versteuert werden (und das ist ja insbesondere der Fall, wenn das zum Steuersatz Null führt), wird das gemacht und man kriegt Steuern wieder.

 

Das was du meinst, ist doch - wenn ich mich z.B. verschätzt habe, und bei der Netbank 100 Freibetrag angegeben habe, und bei der Volksbank 200. Ich aber dann bei der Volksbank nur 100 Freibetrag genutzt habe in dem Jahr und bei der Netbank 250, dass ich dann in der Steuererklärung diese Beträge praktisch ausgleichen kann - und somit Abgelstungssteuer bzw. für 2008 persönlicher Steuersatz-Steuer zurückerhalte. Das wußte ich im übrigen noch nicht. Aber hätte es einen Nachteil für mich, wenn ich es trotzdem in der Steuererklärung angeben würde, also wenn ich nirgendwo mehr einen Freibetrag unterschritten hätte bzw. nirgendwo einen überschritten?

 

Nachteil nicht, außer möglicherweise überflüssiger Arbeit. Verdient man genug, dass die Besteuerung mit dem persönlichen (Grenz-)Steuersatz sich nicht lohnt, bleibt es bei den 25%, die die Bank schon gezahlt hat, also ist der Effekt Null. Verdient man wenig, kann es sein, dass bei Veranlagung wie normales Einkommen hinterher weniger Steuern rauskommen, dann lohnt sich die Anlage KAP natürlich doch.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

Ah danke. Wo liegt denn die Einkommensgrenze, ab welchem Betrag es sich lohnt diese Kapitalerträge(wie die Zinsen auf´s Tagesgeldkonto) in der Anlage KAP einzutragen -> und dann natürlich die Jahressteuerbescheinigung der Bank mit der Steuererklärung zusammen abzuschicken)?

 

schönes Wochenende!

 

Pascal

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neysee
Ah danke. Wo liegt denn die Einkommensgrenze, ab welchem Betrag es sich lohnt diese Kapitalerträge(wie die Zinsen auf´s Tagesgeldkonto) in der Anlage KAP einzutragen -> und dann natürlich die Jahressteuerbescheinigung der Bank mit der Steuererklärung zusammen abzuschicken)?

 

Es lohnt sich nicht mehr, wenn der Grenzsteuersatz des Einkommens ohne Kapitalerträge 25% beträgt. Dies ist derzeit bei einem zu versteuernden Einkommen von 15000 Euro der Fall. Da muss man dann noch so Dinge wie Werbungskostenpauschale, Vorsorgeaufwendungen etc. zurechnen, und dürfte bei einem Bruttoeinkommen von grob 18000 Euro landen.

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o0Pascal0o

Danke. Also netto bekomme ich so fast 14.000 im Jahr. Also unter 15.000 lohnt es sich ja dann noch, die Steuererklärung auszufüllen also in dem Bereich Kapitalerträge, richtig?

 

Was wäre denn, wenn die Kapitalerträge z.B. 40 Millionen Euro wären, würde es sich dann trotzdem noch lohnen? Also - kommt es wirklich nur auf das Einkommen drauf an, nicht auf Kapitalerträge? Wobei ich bis jetzt gedacht habe, dass Kapitalerträge, wie z.B. Zinsen aufs Tagesgeldkonto zum Einkommen dazu gehört.

 

einen angenehmen Sonntag!

 

Pascal

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boRn
Danke. Also netto bekomme ich so fast 14.000€ im Jahr. Also unter 15.000€ lohnt es sich ja dann noch, die Steuererklärung auszufüllen also in dem Bereich Kapitalerträge, richtig?

 

Was wäre denn, wenn die Kapitalerträge z.B. 40 Millionen Euro wären, würde es sich dann trotzdem noch lohnen? Also - kommt es wirklich nur auf das Einkommen drauf an, nicht auf Kapitalerträge? Wobei ich bis jetzt gedacht habe, dass Kapitalerträge, wie z.B. Zinsen aufs Tagesgeldkonto zum Einkommen dazu gehört.

 

einen angenehmen Sonntag!

 

Pascal

Deine Kapitalerträge gehören auch zum z.v. Einkommen, bei 40 mio Kapitalerträge liegst du beim Spitzensteuersatz und nimmst die abgeltende Wirkung der AbgSt in Anspruch.

 

mfg

Chris

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neysee
Danke. Also netto bekomme ich so fast 14.000 im Jahr. Also unter 15.000 lohnt es sich ja dann noch, die Steuererklärung auszufüllen also in dem Bereich Kapitalerträge, richtig?

 

Was wäre denn, wenn die Kapitalerträge z.B. 40 Millionen Euro wären, würde es sich dann trotzdem noch lohnen? Also - kommt es wirklich nur auf das Einkommen drauf an, nicht auf Kapitalerträge? Wobei ich bis jetzt gedacht habe, dass Kapitalerträge, wie z.B. Zinsen aufs Tagesgeldkonto zum Einkommen dazu gehört.

 

Erstmal schrieb ich von einem zu versteuernden Einkommen von 15000 Euro, und habe daraus grob ein Bruttoeinkommen von 18000 abgeschätzt. Das mit dem Nettoeinkommen zu vergleichen, naja, eigenwillig.

 

Ansonsten gelten Betrachtungen anhand des Grenzsteuersatzes natürlich immer nur, wenn das, für das man eine steuerliche Zusatzbelastung ausrechnen will, klein gegebenüber dem Grundeinkommen ist. Und was ich angestellt habe, ist ja die Betrachtung, wann Zinserträge bei Berücksichtigung zusätzlich zum sonstigen Einkommen mit mehr als 25% besteuert werden. Dass diese vereinfachte Betrachtung bei 40 Millionen Zinserträgen nicht mehr funktioniert, ist klar. In dem Fall braucht man keine Steuertabelle, um zum Schluss zu kommen, dass die Abgeltungssteuer hier günstiger ist.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

Hui, danke. Also das mit den 40Mio ist verständlich. Das mit diesen Betrachtungen:

wann Zinserträge bei Berücksichtigung zusätzlich zum sonstigen Einkommen mit mehr als 25% besteuert werden.
von dir - da blicke ich erhlich gesagt nicht ganz durch. Kannst du das hier denn bestätigen:

 

Also netto bekomme ich so fast 14.000 Gehalt im Jahr. Wenn meine sonstigen Kapitalerträge nicht 1000 überschreiten, dann lohnt es sich, die Steuererklärung auszufüllen also in dem Bereich Kapitalerträge. Bei 1001 sonstige Kapitalersträge & genau 14.000 Gehalt lohnt es sich nicht mehr.

 

Danke,

 

Pascal

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boRn
· bearbeitet von boRn
Hui, danke. Also das mit den 40Mio ist verständlich. Das mit diesen Betrachtungen: von dir - da blicke ich erhlich gesagt nicht ganz durch. Kannst du das hier denn bestätigen:

 

Also netto bekomme ich so fast 14.000€ Gehalt im Jahr. Wenn meine sonstigen Kapitalerträge nicht 1000€ überschreiten, dann lohnt es sich, die Steuererklärung auszufüllen also in dem Bereich Kapitalerträge. Bei 1001€ sonstige Kapitalersträge & genau 14.000€ Gehalt lohnt es sich nicht mehr.

Das ist so nicht korrekt. Im deutschen Einkommensteuerrecht lassen sich derartige Pauschalaussagen wie 1 Euro mehr oder weniger und dann lohnt es sich nicht und so, nicht machen.

Bei der Ermittlung des relevanten Steuersatzes kommt es auf das zu versteuernde Einkommen an, dieses ermittelt sich gem. § 2 EStG, schau da mal rein.

 

Dir lieber Pascal würde ein wenig Eigenrecherche mal nicht schaden. Das sind wirklich Fragen, die sich mit ein paar klicks ermitteln lassen.

 

mfg

Chris

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neysee
Hui, danke. Also das mit den 40Mio ist verständlich. Das mit diesen Betrachtungen: von dir - da blicke ich erhlich gesagt nicht ganz durch. Kannst du das hier denn bestätigen:

 

Also netto bekomme ich so fast 14.000 Gehalt im Jahr. Wenn meine sonstigen Kapitalerträge nicht 1000 überschreiten, dann lohnt es sich, die Steuererklärung auszufüllen also in dem Bereich Kapitalerträge. Bei 1001 sonstige Kapitalersträge & genau 14.000 Gehalt lohnt es sich nicht mehr.

 

Nein, das kann ich nicht bestätigen.

 

Ich habe folgende grobe Rechnung angestellt:

Jemand hat ein Bruttogehalt G, und Kapitalerträge K über dem Freibetrag, die deutlich kleiner sind als G. Die Frage war, wann lohnt sich die Versteuerung von K als Teil des normalen Einkommens gegenüber den 25% Abgeltungssteuer, also welches Grundgehalt G führt dazu, dass Zusatzeinnahmen (in diesem Fall K) mit 25% versteuert würden. Hier ist der Grenzsteuersatz interessant, denn der gibt gerade an, wie zusätzlich verdiente Euro versteuert werden. Und da war das Ergebnis: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 15000 Euro ist der Grenzsteuersatz bei 25%. Da vom Bruttoeinkommen aber die Werbungskostenpauschale und diverse andere Pauschalen abgezogen werden, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, habe ich grob abgeschätzt, dass dem wohl in etwa 18000 Euro Jahresbruttoeinkommen entsprechen. Das ist wie gesagt eine grobe Schätzung, insbesondere hängt das ja auch von der individuellen Situation ab, was man für Werbungskosten hat, ob man Riester oder Rürup zahlt etc.

 

Was aber absoluter Blödsinn ist, dann mit einem Nettoeinkommen anzukommen. Da kann man nun gar nichts mit anfangen. Und nein, ich möchte dein Bruttoeinkommen nicht wissen. Ich habe dir erklärt, wie man grob abschätzen kann, was günstiger ist. Deinen konkreten Fall rechnest du lieber selber aus. Dafür gibt es ja gerade Steuerprogramme, damit man verschiedene Szenarien durchspielen kann.

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o0Pascal0o

O.k. Danke. Mit Steuerprogramm meinst du so etwas wie das "Wieso Steuerprogramm" und ähnliche. Womit man eben auch seine Steuereklärung machen kann. Bislang habe ich Elster genutzt, aber das hilft mir in diesem Fall ja nicht dann.

 

Gruß

 

Pascal

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webber
O.k. Danke. Mit Steuerprogramm meinst du so etwas wie das "Wieso Steuerprogramm" und ähnliche. Womit man eben auch seine Steuereklärung machen kann. Bislang habe ich Elster genutzt, aber das hilft mir in diesem Fall ja nicht dann.

 

Gruß

 

Pascal

 

Du meinst eher Wiso

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Sven82
Bislang habe ich Elster genutzt, aber das hilft mir in diesem Fall ja nicht dann.
Das geht auch mit Elster. Du musst einfach nur eine Steuerberechnung machen. Um den Grenzsteuersatz zu erfahren kannst du dir ja das zvE von Elster berechnen lassen und dieses dann unter https://www.abgabenrechner.de/ekst/? eingeben.

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o0Pascal0o

aber Elster sagt mir dann nicht, ob es sich lohnt diese Daten dem Finanzamt anzugeben oder eben nicht. Ich dachte, dass erledigt dieses "Wiso Steuerprogramm" für mich. Das kann Elster ja dann nicht, oder?

 

Danke,

 

Pascal

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boRn
· bearbeitet von boRn
aber Elster sagt mir dann nicht, ob es sich lohnt diese Daten dem Finanzamt anzugeben oder eben nicht. Ich dachte, dass erledigt dieses "Wiso Steuerprogramm" für mich. Das kann Elster ja dann nicht, oder?

Vielleicht wird Elster dir keinen Brief herausgeben, wo steht, welche Kapitalerträge du zu welchem Zeitpunkt wo anzugeben hast und wieviel Cent Steuern du dabei sparst, aber mit ein wenig Geschick, etwas rechnen und den von neysee und Sven beschriebenen Hinweisen dürfte durchaus ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen sein.

 

mfg

Chris

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

O.k. danke. Ich probiere mal damit herum. Welchen Wert muß Elster mir denn ausgeben, damit ich weiß, dass es sich lohnt die Kaptitalzins-Beträge(Tagesgeldkonto) anzugeben?

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boRn
O.k. danke. Ich probiere mal damit herum. Welchen Wert muß Elster mir denn ausgeben, damit ich weiß, dass es sich lohnt die Kaptitalzins-Beträge(Tagesgeldkonto) anzugeben?

Das hat Sven doch in #33 geschrieben, du sollst damit nur dein zvE ausrechnen und dann über den Link deinen Steuersatz, welchen du dann mit den 25% AbgSt vergleichst.

 

Und bitte ab sofort: Erst denken, dann schreiben

 

 

mfg

Chris

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o0Pascal0o

O.k., ich habe nochmal einen Frage bezüglich der Jahressteuerbescheinigung. Ich habe jetzt dieses Dokument von der Netbank erhalten - also nicht unbedingt die Jahressteuerbescheinigung, aber das Dokument, welches sie mir auch online geschickt hatten in meinen Postmanager.

 

Es sieht ebenfalls aus, wie ein Kontoauszug - es ist aber mit Einzelsteuerbescheinigung überschrieben. Das ist dann wohl noch nicht die Jahressteuerbescheinigung - die wird dann ja noch zwangsweise folgen, da ich ja Kaptialertragssteuer 30% und Solidartätsabgabe 5,5% bezahlt habe, wie es auf dem Dokument aufgeführt ist. Der Berechnungszeitraum ist vom 30.09.08 bis zum 30.12.08.

 

Etwas komisch ist ein Text unten auf dem Dokument: "KAPST und OLZ abgeführt an Finanzamt für Großunternehmen Steuernummer xxxxxxxxx. Diese Bescheinigung wird nicht unterschrieben".

 

Ich bin doch kein Großunternehmer, sondern einen ganz normale Privatperson. Haben die sich da vertan?

 

Gruß

 

Pascal

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