tedesco November 10, 2008 · bearbeitet November 10, 2008 von tedesco ich habe auf mein girokonto bei der netbank überwiesen. von da aus willl ich es rüber auf das tagesgeldkonto schicken. und fürs nächste ma: kann ich auch sofort aufs tagesgeld überweisen oder muss ich den weg übers giro nehmen? Natürlich wäre es einfacher gewesen, das Geld direkt auf das Tagesgeldkonto zu überweisen. Überweisung von Netbank Giro an Tagesgeldkonto: Tagesgeld-Kontonummer ist dir bekannt, Netbank-BLZ (20090500) auch, Kontoinhaber sollte klar sein. Ich habe mir gleich eine Überweisungsvorlage mit Verwendungszweck "von Netbank Giro an Tagesgeld" angelegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fonds-sparer November 10, 2008 Natürlich wäre es einfacher gewesen, das Geld direkt auf das Tagesgeldkonto zu überweisen. Überweisung von Netbank Giro an Tagesgeldkonto: Tagesgeld-Kontonummer ist dir bekannt, Netbank-BLZ auch, Kontoinhaber sollte klar sein. Ich habe mir gleich eine Überweisungsvorlage mit Verwendungszweck "von Netbank Giro an Tagesgeld" angelegt. ok gut, hab ich gemacht. aber generell ist es möglich sofort aufs tagesgeld zu überweisen? hab ich das richtig verstanedn? bei der deutschen bank und dem geldmarktsparen ging das nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tedesco November 10, 2008 aber generell ist es möglich sofort aufs tagesgeld zu überweisen? hab ich das richtig verstanedn?bei der deutschen bank und dem geldmarktsparen ging das nicht. Ja, bei der Netbank erhältst du ein echtes Tagesgeldkonto. Damit sind Inlands-Kontoeingänge problemlos möglich. Aus dem Ausland habe ich es noch nicht probiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sokrates November 10, 2008 Damit sind Inlands-Kontoeingänge problemlos möglich. Aus dem Ausland habe ich es noch nicht probiert. Aber du hast es schon (im Inland) probiert? Mir sagte ja die netbank, es ginge nicht, Geld von Fremdbanken direkt aufs Netbank-Tagegeldkonto zu überweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tedesco November 10, 2008 · bearbeitet November 10, 2008 von tedesco Aber du hast es schon (im Inland) probiert? Ja, klar. Wenn du's ausprobieren willst, dann überweise halt als Test einen Cent direkt aufs Tagesgeldkonto. Ich bin ehrlich gesagt überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass eine deutsche Bank Gutschriften auf Tagesgeldkonten blockieren könnte; ich kann doch auch auf Sparbuch/Sparcard Geld überweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amy Dezember 30, 2008 · bearbeitet Januar 1, 2009 von Sapine Themenzusammenführung Netbank: Überweisungen von der Sparda Bank? Hallo, ich haeb einige Banken verglichen und die Netbank gefällt mir ganz gut. Die Netbank it ja der Onlineableger der Sparda Bank und man kann an den Automaten Geld abholen. Da ich mein Erspartes auf das TGK der Netbank bringen möchte würde ich das gerne nicht online tun. Ich kann das Girokonto bei der Netbank ja einfach per Überweisung füllen. Doch dann müsste ich ja das Geld online aufs TGK buchen. Die Seite der Netbank ist leider gerade nicht zu erreichen aber ich meine es gäbe so eine Möglichkeit. Ist es möglich in einer Sparda Bank Filliale eine Überweisung vom Girokonto aufs TGK der Netbank zu tätigen? VIelleicht sind ja Netbänker unter Euch und können mir weiterhelfen. Gruß Amy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer Dezember 31, 2008 hi, in jeder filiale der sparda-bawü steht mittlerweile ein sb-point. dort kann mit maestro-karte und pin von allen dazugehörigen sparda-konten überwiesen/umgebucht werden. rund um die uhr und ohne tan. grüßle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amy Januar 1, 2009 Hallo, ein Bekannter hat ein TGK und Girokonto bei der Netbank. Doch seine Karte wird beim SB in der Sparda Bank nicht akzeptiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Januar 1, 2009 Ja, Du kannst direkt auf das TGK der netbank überweisen, zB von einem beliebigen Girokonto. Ob Du diese Überweisung dann online, per Telefon, Brief, SB-Banking oder Formular am Schalter machst, ist der netbank ja egal. Abbuchungen davon dürften aber nur über das online-banking der netbank gehen. Ich glaube nicht, dass die netbank das SB-banking der Sparda unterstützt. Meines Wissens wurde die netbank AG übrigens vor ein paar Jahren von den Sparda-Banken verkauft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gnorf Januar 1, 2009 Die privaten Banken haben sich verpflichtet jedem ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten, eine Ablehnung wäre also gar nicht möglich bzw. falls doch, einfach ein (kostenloses) Ombudsmannverfahren einleiten. Und wer ein Girokonto hat, kann automatisch auch das Tegesgeldkonto nutzen. Ich selbst habe bei der Netbank ein Girokonto als Gehaltskonto und meine Schwester (Hausfrau ohne regelmäßiges Einkommen) nur so (z.B. gelegentliche Auvito oder Ebay Aktivitäten). Gegen das Girokonto ist auch nichts einzuwenden, aber es ist nur ein Ankerprodukt, alles sonstigen Produkte (z.B. Ratenkredit, Kreditkarte, Depot) sind zwar nicht überteuer, aber es gibt besseres. Sonderaktionen für Neukunden mal ausgenommen. Auch der Dispozinssatz ist für eine Direktbank relativ hoch und telefonisch ist sie nur über eine teure 0180 Sonderrufnummer erreichbar. Fazit: Wer seit Girokonto nicht überzieht und kein Problem hat sonstige Produkte bei anderen Banken in Anspruch zu nehmen, der den kann das Girokonto eine gute Alternative sein. Die Netbank gehört zu 75% der Landesbank Berlin und somit dem Deutschen Sparkassenverband. 25% gehören verschiedenen Sparda Banken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amy Januar 4, 2009 Hallo, da ich Sicherheitsbedenken bezüglich Onlinebanking habe bin ich auf die No Risk Garantie der Netbank gestoßen: 9. Haftung bei missbräuchlicher Verwendung der PIN und iTANs Die netbank AG haftet für die von ihr zu vertretenden Schäden, die dem Kunden durch fehlerhafte Leistungserbringung durch die netbank AG oder von ihr eingeschalteter Dritter entstanden sind, soweit nicht ein Pflichtverstoß des Kunden für den Schaden ursächlich war. Die netbank AG ist bei einem eingetretenen Schaden von der Verpflichtung zum Schadensersatz befreit, wenn: sie den Nachweis erbringt, dass der Schaden durch einen Pflichtverstoß des Kunden entstanden ist und ein Verschulden der netbank AG oder von ihr eingeschalteter Dritter nicht vorliegt und auf dem Rechner, von dem aus Online-Transaktionen durchgeführt wurden, kein Virenscanner mit täglich aktualisierten Signaturen und keine Personal-Firewall installiert war sowie alle empfohlenen Updates für das Betriebssystem nicht durchgeführt wurden. Die Netbank hat ja groß dranstehen dass sie die einzige Bank mit so einer Garantie ist. Doch was bedeutet das? Wenn ich jetzt einen PC mit XP und dem aktuellen SP habe dazu eine Antivierenprogramm wie Antivir (immer aktualisiert) und eine Firewall wie Zonealarm, bin ich dann auf der sicheren Seite? Wenn jetzt ein Trojaner den der Virenscanner nicht erkennt meine Daten klaut mein konto leer räumt, ersetzt mir die Netbank dass dann? Und wenn ja gibt es die Garantie nur für Windows oder auch für eine Linux Live DVD? Wäre super wenn ihr mir da was zu sagen könntet. Gruß Amy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 4, 2009 Die netbank AG haftet für die von ihr zu vertretenden Schäden wie sie hier schreibt würde sie in deinem fall nicht haften. denn es ist kein fehler von seiten der netbank aufgetreten und das nächste mal wäre es sehr nett, wenn du nciht für jeden kram nen neuen thread aufmachen würdest. gehört thematisch zu netbank, also dann bitte auch da posten ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amy Januar 4, 2009 Entschuldige bitte, ich achte demnächst drauf. Kann man bei der Netbank denn ein Referenzkonto für das Girokonto eröffnen? Also dass vom Netbank Giro nur auf ein bestimmtes Giro überwiesen werden kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gnorf Januar 4, 2009 Die Kriterien wer für einen Schaden haftet ist bei der Netbank im Wesentlichen nicht anders als bei den Banken in Deutschland. Der große Unterschied ist die Beweislastumkehr. Wenn bei sonstigen Banken das Konto leergeräumt wird, erstattet das zwar auch öffters die Bank, aber "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Bei der Netbank hat man einen vertraglichen Anspruch auf Erstattung, außer die Netbank kann beweisen, dass man die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet hat. Es ist ständige Rechtsprechung, dass man keinen sicherheitstechnisch hochgerüsteten Rechner benötigt. Ein normales Virenprogramm, eine normale Firewall (ist bei Microsoft ja standardmäßig da) und das Betriebssystem so eingestellt, dass die updates automatisch erfolgen, reicht vollkommen aus. Entschuldige bitte, ich achte demnächst drauf. Kann man bei der Netbank denn ein Referenzkonto für das Girokonto eröffnen? Also dass vom Netbank Giro nur auf ein bestimmtes Giro überwiesen werden kann? Falls die Frage ernst gemeint ist, nein. Es liegt in der Natur eines jeden Girokontos, dass man davon grade eben auf jedes andere Konto überweisen kann.... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amy Januar 4, 2009 Hallo, danke für Deine Erklärung. Also würde die Netbank wahrscheinlich den Betrag erstatten? Zum Referenzkonto: Beim Netbank Tagesgeldkonto ist das Referenzkonto das Netbank Girokonto. Es geht mir vir allem darum ds TGK zu schützen. Wenn jemand die PIN und Tan häckt so kann er ja Geld vom TGK auf Giro und von dort nach xyz überweisen. Daher wäre es gut als Referenzkonto mein Voba Konto anzugeben. So könnte ein Hacker das Geld vom TGK nur auf mein Voba Konto buchen und er käme dann nicht mehr dran. Auf der Netbank HP steht nur folgendes: Wie bekomme ich Geld vom meinem Tagesgeldkonto? Sie können ganz bequem im Online-Banking Ihr Tagesgeldkonto auswählen. Mit der Übertragsfunktion können Sie das Geld auf Ihr Referenzkonto übertragen - täglich und ohne Kosten. Ein Übertrag zu einem fremden Konto oder eine Barverfügung ist leider nicht möglich. Kann ich das Referenzkonto schriftlich ändern? Die Hotline kostet 14Cent die Minute und wer weiß wie lange die Warteschleife ist. Das wäre doch ein Sicherheitsgewinn, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gnorf Januar 4, 2009 Hallo, danke für Deine Erklärung. Also würde die Netbank wahrscheinlich den Betrag erstatten? Zum Referenzkonto: Beim Netbank Tagesgeldkonto ist das Referenzkonto das Netbank Girokonto. Es geht mir vir allem darum ds TGK zu schützen. Wenn jemand die PIN und Tan häckt so kann er ja Geld vom TGK auf Giro und von dort nach xyz überweisen. Daher wäre es gut als Referenzkonto mein Voba Konto anzugeben. So könnte ein Hacker das Geld vom TGK nur auf mein Voba Konto buchen und er käme dann nicht mehr dran. Auf der Netbank HP steht nur folgendes: Wie bekomme ich Geld vom meinem Tagesgeldkonto? Sie können ganz bequem im Online-Banking Ihr Tagesgeldkonto auswählen. Mit der Übertragsfunktion können Sie das Geld auf Ihr Referenzkonto übertragen - täglich und ohne Kosten. Ein Übertrag zu einem fremden Konto oder eine Barverfügung ist leider nicht möglich. Kann ich das Referenzkonto schriftlich ändern? Die Hotline kostet 14Cent die Minute und wer weiß wie lange die Warteschleife ist. Das wäre doch ein Sicherheitsgewinn, oder? Soweit ich das sehe kann man das Geld vom Tagesgeldkonto nur aufs Netbank Girokonto buchen. Ich bin mir aber nicht sicher, schicke denen doch einfach eine Email, dann weißt du es genau. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amy Januar 5, 2009 · bearbeitet Januar 5, 2009 von Amy . Gruß Amy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Januar 22, 2009 Ich habe von der Netbank eine Mitteilung bekommen, wo drinsteht, dass ich Habenzinsen habe. Davon wurde dann Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Muß ich das jetzt noch einmal in der Steuererklärung angeben? Eigentlich nein, da es ja bereits versteuert ist, oder? Ich kann diese Mitteilung also getrost in den Papierkorb wandern lassen. (ich hebe ihn mir auf, aber ich muß nicht weiter aktiv werden,oder)!? Herzlichen Dank, Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 22, 2009 Muß ich das jetzt noch einmal in der Steuererklärung angeben? Eigentlich nein, da es ja bereits versteuert ist, oder? Da ich vermute, dass die Zinsen für 2008 sind, bist du da auf dem falschen Dampfer. Es wurde ein Zinsabschlag+Soli abgeführt, zu versteuern sind Kapitalerträge aber bis 2008 mit dem persönlichen Steuersatz. Liegst du über dem Freibetrag für Kapitalerträge, musst du die Einkünfte angeben. Liegst du drunter, wäre es blöd, die Erträge nicht anzugeben, da du dann den Zinsabschlag wieder kriegst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Januar 22, 2009 also hat das etwas mit dem Freistellungsauftrag zu tun? Ich habe dort einen angegeben - der gilt doch monatlich, oder? Die Zinsen werden ja vierteljährig gutgeschrieben - zählt dann nur der Freistellungsbetrag für den Monat der Zinsgutschreibung? Danke Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 22, 2009 also hat das etwas mit dem Freistellungsauftrag zu tun? Ich habe dort einen angegeben - der gilt doch monatlich, oder? Die Zinsen werden ja vierteljährig gutgeschrieben - zählt dann nur der Freistellungsbetrag für den Monat der Zinsgutschreibung? Selbstverständlich haben Zinszahlungen etwas mit dem Freistellungsauftrag zu tun. Das mit dem monatlichen Freistellungsauftrag kann ich gerade nicht beantworten. Ich muss vorher einen großen Colafleck von meinem Bildschirm weg putzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 22, 2009 Der Freistellungsauftrag ist ein Jahresbetrag und wird im Rahmen der monatlichen oder vierteljährlichen Zinszahlungen verbraucht. In jedem Fall sind deine Zinserträge bei deiner Steuererklärung anzugeben, nämlichen wenn du 1. Zinserträge unter dem Freibetrag hast, dann kannst du die KapESt, sowie den Soli zurückholen, oder 2. Zinserträge über dem Freibetrag hast, dann werden die Erträge mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Januar 22, 2009 2. Zinserträge über dem Freibetrag hast, dann werden die Erträge mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Deine Aussage würde ich als falsch ansehen, denn Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 % der Abgeltungsteuer). Das ergibt eine Gesamtbelastung mit Abgeltungsteuer in Höhe von 26,375 % ohne Kirchensteuer. Bei zusätzlicher Kirchensteuerpflicht wird die Abgeltungsteuer um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer ermäßigt.[1] Damit ergibt sich inklusive der Kirchensteuer eine Belastung von 27,819 % bei 8%-iger und von 27,995 % bei 9%-iger Kirchensteuer. http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteu...Abgeltungsteuer Und die Abgeltungssteuer ist auch auf Zinserträge, neu seit 1.1.09. D.h. Steuerersparnis ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 22, 2009 · bearbeitet Januar 22, 2009 von neysee Deine Aussage würde ich als falsch ansehen, denn http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteu...Abgeltungsteuer Und die Abgeltungssteuer ist auch auf Zinserträge, neu seit 1.1.09. D.h. Steuerersparnis ... Wie bereits angemerkt, die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass sich eine im Januar verschickte Bescheinigung auf 2008 gutgeschriebenen Zinsen bezieht. Und Pascal: Wichtig ist, ob es die Jahresbescheinigung oder die Jahressteuerbescheinigung ist. Ohne Jahressteuerbescheinigung im Original keine Anrechnung von Zinsabschlägen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 22, 2009 Deine Aussage würde ich als falsch ansehen, denn Wir besprechen hier aber das Jahr 2008! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag