wind01 April 16, 2008 Hallo zusammen, wolle einmal nachfragen, wie es rechtlich mit der Verbindlichkeit zur Ausführung eines eingerichteten Sparplans aussieht. Komme darauf, weil ich mich am 15.04 wunderte, warum keine Gelder vom Verrechnungskonto eingezogen wurden, und dann feststellen musste, das meine Sparpläne weder unter "aktiven" noch unter "gelöschten" Sparplänen im Onlinebanking auftauchten. Kurzum, meine Bank hat die praktisch gelöscht, ohne ersichtlichen Grund (Fonds steht weiterhin zur Verfügung, kein Cashstop oder sonst was). Ist irgendwem sowas schon mal untergekommen ? -Flo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark April 16, 2008 Nein nein, wenn Dein Sparplan gekündigt wird, bekommst Du Mitteilung. Außerdem wäre dann ja -gelöscht- angezeigt. Hast Du gerade erst abgeshlossen? Wenn ja, sind sie wahrscheinlich noch nicht so weit. Geduld! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
geldbaer April 16, 2008 Sehr eigenartig... Und bisher sind die Sparpläne ausgeführt worden, oder handelt es sich um neu eingerichtete Sparpläne?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wind01 April 16, 2008 Chemstudent: Postbank ("Ja, ich bereue es") geldbaer & D-Mark: sind neu, wurde also noch nie ausgeführt. Allerdings habe ich sie vor einigen Tagen angelegt, und sie waren bereits unter den aktiven Sparplänen gelistet. Geduld hilft mir da wohl nicht weiter... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag