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martin816

Verlustvortrag / Abgeltungssteuer / Aktienverluste mit Fondsgewinnen verrechenbar?

Empfohlene Beiträge

martin816

Hallo Leute,

 

aus dem Jahr 2000 und davor habe ich noch ein paar Aktien und einen Fonds mit satten Verlusten rumliegen. Das entsprechende Depot möchte ich gerne kündigen und das Geld auf einem anderen Depot in Fonds investieren.

Was habe ich dabei in Sachen Abgeltungssteuer zu beachten? Ich weiß von https://www.ing-diba.de/main/ks/infoservice...geltungssteuer/ folgendes:

Verluste aus der Zeit vor 2009 können noch bis zum Jahr 2013 gegen Gewinne verrechnet werden. Dazu müssen diese aber in der Steuererklärung angegeben werden.

Meine Fragen:

-Kann ich die jetzt zu realisierenden Verluste dann ab 2009 gegen Gewinne aus Aktien-/Rentenfonds rechen, oder auch nur gegen Gewinne aus Aktien?

-Muss ich die gegenzurechnenden Gewinne bis 2013 gemacht haben?

-Was tun, wenn ich die Kaufbelege/-unterlagen nicht mehr habe? :'(

 

Ich hoffe, meine Fragen gab es nicht schon einmal. Die Suche hat zumindest nichts brauchbares ergeben...

 

Grüße und vielen Dank im Voraus!

Martin

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Sapine

Wenn Du Aktien im Jahr 2000 gekauft hast und den Verlust nicht innerhalb eines Jahres realisiert hast, handelt es sich steuerlich nicht mehr um einen Verlust.

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D-Mark
· bearbeitet von D-Mark

Hi,

 

soviel ich weiß, entfällt die 1-jährige Spekulationsfrist ab 1.1.2009 ersatzlos. ;)

Demnach mußt Du nur darauf achten, daß Du den Verlust erst in 2009 realisierst.

Da das Deopt aufgelöst werden soll, ist es eine saubere Lösung.

Unterlagen: Wende Dich an die KAG(´s) bzw. an die depotführende Stelle! Ist wahrscheinlich kostenpflichtig.

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
soviel ich weiß, entfällt die 1-jährige Spekulationsfrist ab 1.1.2009 ersatzlos. ;)

Demnach mußt Du nur darauf achten, daß Du den Verlust erst in 2009 realisierst.

Aber nur für Anlagen die ab dem 1.1.09 getätigt werden. Für Altanlagen gelten die alten Fristen und die sind für Aktien etc. definitiv abgelaufen bei Anlagen von 2000.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccon
soviel ich weiß, entfällt die 1-jährige Spekulationsfrist ab 1.1.2009 ersatzlos. ;)

Demnach mußt Du nur darauf achten, daß Du den Verlust erst in 2009 realisierst.

Danke fuer die Fehlinformationen; haettest du Sapines Beitrag gelesen, haettest du dir die Blamage sparen koennen. Im konkreten Fall wurden die Papiere schon 2000 gekauft, fallen demnach nicht (mehr) in die Spekulationsfrist und sind somit nicht als Verlust verrechenbar.

 

Ansonsten kann man uebrigens Alt-Verluste bis 2013 verrechnen, d.h. haette ich ein Wertpapier letzte Woche gekauft und wuerde es heute (in 2008) mit Verlust verkaufen, koennte ich es innerhalb der naechsten 5 Jahre verrechnen. D.h. der Verkauf muss keinesfalls in 2009 statt finden. Das stand uebrigens auch schon in weiter oben (erster Beitrag, kursiver Text).

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martin816

Danke Euch allen für Eure Antworten! Ihr habe mir auf jeden Fall schonmal geholfen :thumbsup:

Eine Frage habe ich noch:

 

Wenn Du Aktien im Jahr 2000 gekauft hast und den Verlust nicht innerhalb eines Jahres realisiert hast, handelt es sich steuerlich nicht mehr um einen Verlust.

 

Sehe ich es damit richtig, dass es keine Möglichkeit gibt mein Verluste irgendwie vorteilhaft zu verwenden, oder habt ihr vielleicht noch andere Ideen dazu?

 

Schöne Grüße

Martin :)

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Sapine

Buche es unter Erfahrung und lerne aus den Fehlern. ;)

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martin816
Buche es unter Erfahrung und lerne aus den Fehlern. ;)

 

Mir wird wohl nix anderes übrig bleiben...

 

MfG

Martin

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bluechip3000

Nochmal zum Verständnis für mich: Meine 2008 gemachten Verluste kann ich nur dann geltend machen (wie auch immer), wenn ich diese Verluste INNERHALB der Spekulationsfrist realisiert habe. D.h. jeder Fonds, den ich länger als 365 Tage gehalten und dann im Jahr 2008 mit Verlust verkauft habe, kommt hier NICHT in Betracht. Ist das richtig?

 

Danke und Gruß

 

bluechip

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Nochmal zum Verständnis für mich: Meine 2008 gemachten Verluste kann ich nur dann geltend machen (wie auch immer), wenn ich diese Verluste INNERHALB der Spekulationsfrist realisiert habe. D.h. jeder Fonds, den ich länger als 365 Tage gehalten und dann im Jahr 2008 mit Verlust verkauft habe, kommt hier NICHT in Betracht. Ist das richtig?
Jepp, so ist's.

Es kommen aber auch noch in 2008 gekaufte und innerhalb der Spekulationsfrist in 2009 verkaufte Fonds für Verluste in Betracht. Diese werden aber vermutlich etwas anders gehandhabt.

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Delphin
Nochmal zum Verständnis für mich: Meine 2008 gemachten Verluste kann ich nur dann geltend machen (wie auch immer), wenn ich diese Verluste INNERHALB der Spekulationsfrist realisiert habe. D.h. jeder Fonds, den ich länger als 365 Tage gehalten und dann im Jahr 2008 mit Verlust verkauft habe, kommt hier NICHT in Betracht. Ist das richtig?

Ja, so ist das. :thumbsup: Genau wie es schon die ganzen letzten Jahre war, Verluste am besten innerhalb der Frist realisieren und Gewinne möglichst erst nach der Frist (mal vorausgesetzt man kann das beeinflussen).

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bluechip3000

Danke für das Feedback an Euch beide. Dann ist der Zug für mich abgefahren. Aber immerhin: Ein Posten weniger in der nächsten Steuererklärung und dafür etwas mehr Lebenszeit... :rolleyes:

 

bluechip

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trophy

Mal eine Frage, möchte keinen neuen Thread deswegen eröffnen. Also ich habe in meinem ebase Depot eine Depotposition Carmignac Patrimoine Fonds mit Altbestand und ausschließlich Käufen bis Ende 2008 - also abgeltungssteuerfrei. Wenn ich diesen Fonds in 2009 weiterbesparen möchte, und ebase eine neue Depotposition für diesen Fonds eröffnen lasse, ist das dann auch wirklich alles komplett wasserdicht, heißt die Bestände sind ganz klar getrennt und im Falle eines Verkaufs der neuen Depotposition werden bzw. müssen wirklich nicht die alten Bestände verkauft werden? (FIFO-Regel) Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Das würde dann beispielsweise so aussehen:

 

Depotposition 20 - abgeltungssteuerfreie Anteile - Altbestand Käufe bis Ende 2008 - Bleiben eingefroren und unangetastet.

Depotposition 27 - Start mit 0 Anteilen - Sparplan ab Februar 2009 - Unterliegt Abgeltungssteuer - Im Falle eines Verkaufes müssen nicht die Anteile aus Position 20 entnommen werden

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leinad
· bearbeitet von leinad
Mal eine Frage, möchte keinen neuen Thread deswegen eröffnen. Also ich habe in meinem ebase Depot eine Depotposition Carmignac Patrimoine Fonds mit Altbestand und ausschließlich Käufen bis Ende 2008 - also abgeltungssteuerfrei. Wenn ich diesen Fonds in 2009 weiterbesparen möchte, und ebase eine neue Depotposition für diesen Fonds eröffnen lasse, ist das dann auch wirklich alles komplett wasserdicht, heißt die Bestände sind ganz klar getrennt und im Falle eines Verkaufs der neuen Depotposition werden bzw. müssen wirklich nicht die alten Bestände verkauft werden? (FIFO-Regel) Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Das würde dann beispielsweise so aussehen:

 

Depotposition 20 - abgeltungssteuerfreie Anteile - Altbestand Käufe bis Ende 2008 - Bleiben eingefroren und unangetastet.

Depotposition 27 - Start mit 0 Anteilen - Sparplan ab Februar 2009 - Unterliegt Abgeltungssteuer - Im Falle eines Verkaufes müssen nicht die Anteile aus Position 20 entnommen werden

Eine sehr interesssante Frage, die mich auch schon beschäftigt hat.

Muß neues Kapital unterbringen......

 

Ist es bei ebase auch wirklich sicher dass eine neue Depotposition eröffnet wird, wenn man den gleichen Fonds weiterbespart ?

Wäre ja der Supergau, wenn die dann plötzlich doch in die alte Position gebucht werden.....

Patri ist eben ein ausländicher Thesaurierer..............

 

Gruss

leinad

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Sven82

was heißt eine neue Depotposition eröffnen?

 

Der Fonds muss in ein anderes Depot gebucht werden um Fifo zu entgehen, sprich ein Depot mit anderer Depot-Nr.

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trophy

@sven82: Doch das klappt schon, gleicher Fonds im gleichen Depot. Bei ebase wird eine komplett neue Depotposition eröffnet. Nach mehreren Rücksprachen ist das dann kein Problem und man kommt mit der FIFO Regel nicht in den Konflikt. Wenn man mal die Anteile verkaufen möchte werden auch wirklich nur die Anteile innerhalb der jeweiligen Depotposition verkauft.

 

@leinard: Ja, ich habs gestern so gemacht. Man kann beim Kauf wählen ob die Fonds in die alte Position gehen sollen oder ob man einen neue Depotposition anlegen möchte.

 

trophy

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Sven82

dann bucht eBase das intern in ein anderes Depot. Die Einbuchung im gleichen Depot wird definitiv Stress mit dem Finanzamt ergeben.

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trophy
· bearbeitet von trophy
dann bucht eBase das intern in ein anderes Depot. Die Einbuchung im gleichen Depot wird definitiv Stress mit dem Finanzamt ergeben.

 

Hi, folgendes gibt ebase über das Thema bekannt:

 

Das Bundesfinanzministerium hat im Einvernehmen mit den oberstenFinanzbehörden der Länder

die Basis für eine Bestandstrennung auf Unterdepotebene geschaffen.

Ihr Kunde hat bereits Fondsanteile eines bestimmten Investmentfonds erworben.

Er möchte diesen Fonds auch nach dem 01. Januar 2009 erwerben.

Beispiel ohne Bestandstrennungim Depot:

 

! 10 steuerfreie Fondsanteile aus 2007

! in 2009Zukauf von 10 weiteren Fondsanteilen, die der Abgeltungsteuer unterliegen

! in 2010 Verkauf von 5 Fondsanteilen -> es werden automatisch die steuerfreien Anteile aus 2007

verkauft, es greift das Fifo-Prinzip, der Kunde hat keinen Gestaltungsspielraum

 

Beispiel mit Bestandstrennungim Depot:

! 10 steuerfreie Fondsanteile aus 2007

! in 2009 Zukauf von 10 weiteren Fondsanteilen, die der Abgeltungsteuer unterliegen

! in 2010 Verkauf von 5 Fondsanteilen -> der Kunde kann selbst bestimmen aus welcher Depotposition

(steuerfrei oder mit Abgeltungsteuer) die Anteile verkauft werden sollen.

Bestandstrennung schafft Handlungsspielraum

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Sven82

jupp, hab' auch gerade gelesen, dass eBase auf Skontren bucht anstatt separate Unterdepots anzulegen. Die werden auch akzeptiert.

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