Reiker April 4, 2008 · bearbeitet April 6, 2008 von Reiker Hallo. Ich hatte letztes Jahr aus welchen Günden auch immer eine private Berufsunfaehigkeitspolice und eine Fondsgebunde Rentenversicherung (mit abgekuerzter Beitragszahlungsdauer Todesfall-Zusatzversicherung und BU_Zusatzversicherung) bei meinem "netten" Vermögensberater abgeschlosse. Der Versicherungsbeginn bei beiden Versicherungen war der 01.08.2007. Im Januar 2008 habe ich mit meinem Vater darueber gesprochen. Er ist fast aus alles Socken gefallen. Er kennt den Verein und hat mir gleich zur Kündigung geraten. Also habe ich im Januar, zum 01.02. 2008 beide Vericherungen, gekündigt. Zur Fondsgeb. RV: zahlung als Jahresbeitrag 951,97€ Zur BU: zahlung als monatl. Beitrag 82,89€ Mitte Februar bekam ich dann die Post von der AM das sie meine Kündigung "vorgemerkt" haben und unaufgefordert darauf zurück kommen. Ende Februar kam dann schon wieder Post von der AM mit dem Inhalt: Ihre Kündigung wird zum 01.08.2008 wirksam "bla bla bla" Bis zum Kündigungstermin sind die Beitragszahlungen fortzusetzen. Eventuell noch unbezahlte Beiträge werden wir einbehalten, Beitragguthaben dagegen erstatten. Gestern kam nun wieder post von der AM. Inhalt diesmal: Beitragsrückstand vom 01.02.08 bis 01.04.08. Wie soll ich nun darauf reagieren? Muss ich die Beiträge bis zum 01.07.2008 bezahlen? In den AVB´s der AM steht ja das eine kündigung im ersten jahr nicht möglich ist. Kann ich BU im ersten Jahr Beitragsfrei stellen? ggf auch Rückwirkend zum 01.02.2008? Für schnelle Antwort waere ich Dankbar MfG Tobias Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 4, 2008 das steht in den AVB bzw. in den Tarifbestimmungen drin, ich kenne deine Tarifformulierungen und die genauen AVB dieses Vereins nicht. Da muss man mal genau in den Bereich Kündigung, Mindestvertragslaufzeit und Beitragszahlung reinschauen. Da steht sowas dann genau drin sry, da können wir dir leider so ad-hoc nicht weiterhelfen. Solltest du eine Mindestvertragslaufzeit haben, wovon ich stark ausgehe, wirste wahrscheinlich um die Zahlungen nicht rum kommen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reiker April 4, 2008 · bearbeitet April 4, 2008 von Reiker ja steht drin das eine kuendigung fruehestens zum schluss des ersten versicherungsjahres möglich ist. also werd ich wohl ned drum rum kommen. schade eigentlich. naja lehrgeld muss jeder blechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher April 4, 2008 · bearbeitet April 4, 2008 von Crasher Mitte Februar bekam ich dann die Post von der AM das sie meine Kündigung "vorgemerkt" haben und unaufgefordert darauf zurück kommen.Ende Februar kam dann schon wieder Post von der AM mit dem Inhalt: Ihre Kündigung wird zum 01.08.2008 wirksam "bla bla bla" Bis zum Kündigungstermin sind die Beitragszahlungen fortzusetzen. Eventuell noch unbezahlte Beiträge werden wir einbehalten, Beitragguthaben dagegen erstatten. Gestern kam nun wieder post von der AM. Inhalt diesmal: Beitragsrückstand vom 01.02.08 bis 01.04.08. Wenn ich sowas lese könnt ich mich echt übergeben. Den Typen würde ich einen erzählen. Der letzte Saftladen. Wenn ich dann noch die Leute sehe - so wie gestern den Chef der DVAG bei Maybrit Illner - mit ihrem geschwafel, warum sprengt sich bei solche einem Typen nicht mal ein Terrorist in die Luft ? :ph34r: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid April 4, 2008 Gestern kam nun wieder post von der AM. Inhalt diesmal: Beitragsrückstand vom 01.02.08 bis 01.04.08. Also, ich glaube, dass sie darauf zwar einen rechtlichen Anspruch haben - du hast den Vertrag so unterschrieben wie er eben ist - aber das nicht einklagen (macht ein schlechtes Image). Vermutlich werden sie noch nicht mal mit Konsequenzen bei Nichtzahlung drohen, oder? Ich denke, die schreiben das einfach als uneinbringlich ab, wenn du dich tot stellst. Ich würde mal erst weiter nachforschen, bevor ich zahle. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RaidSupport April 6, 2008 Hi, Ich will hier niemand zu etwas Unanständigen verleiten, aber: Ich nehme an, du bzw. dein Vater hat den Vertrag nicht unterschrieben. Muss man ja auch nicht, es heißt der Abschluss gilt, wenn man innerhalb 2 Wochen nichts von sich hören lässt. Aber wer sagt, dass du bzw. er die Police überhaupt erhalten hat? Die Policen werden eigentlich nie per Einschreiben verschickt. => D.h. Einfach den Jungs schreiben, dass du den Vertrag kündigen willst, da ihr die Police nie erhalten habt. Gruß, Raid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c April 6, 2008 Nette Idee, in der Regel muss man aber den Empfang der Police bei der AM schriftlich bestätigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 6, 2008 ...und du hast bereits Prämien in den Vertrag eingezahlt, d.h. ein handfester Nachweis für den Erhalt der Unterlagen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RaidSupport April 6, 2008 Hi, Ich habe noch nie den Empfang einer Police bestätigt. Die Beiträge hat man gezahlt, das ist richtig. Aber dies geschieht ja meist im Lastschriftverfahren. Ich kann nur sagen: Bei mir hat's funktioniert. Gruß, Raid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 April 6, 2008 Klingt ja auch völlig plausibel, dass man 8 Monate wartet und dann kündigt, weil man die Unterlagen nicht erhalten hat. Ja, nee, iss klar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RaidSupport April 6, 2008 Glaubt es oder nicht - Bei mir hat es nach knapp einem Jahr funktioniert. Und nicht nur bei einer Police... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 April 6, 2008 Vermutlich ist der Aufwand und die dadurch entstehenden Kosten für die Gesellschaften höher, als der Gewinn durch einen eventuellen Rechtsstreit. PS. Wenn du dass schon bei mehreren Policen so durchgeführt hast, solltest du vielleicht mal VORHER überlegen, was du unterschreibst. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag