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Brummbär

Direktversicherung - einseitige Vertragsänderung ?

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Brummbär

Hallo,

 

ich hatte vor ein paar Jahren eine Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung abgeschlossen.

Heute habe ich einen Brief erhalten, wo mir die Versicherungsgesellschaft mitteilt, das die

garantierte Versicherungssumme herabgesetzt wurde.

Verbunden mit dem Hinweis, daß mein Vertrag zum 1.12.07 geändert wurde.

 

Dürfen die denn das ?

Die können doch nicht einseitig einfach einen Vertrag zu meinem Ungunstan ändern, oder ?

 

Jogibär

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TheMightyGandalf
Hallo,

 

ich hatte vor ein paar Jahren eine Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung abgeschlossen.

Heute habe ich einen Brief erhalten, wo mir die Versicherungsgesellschaft mitteilt, das die

garantierte Versicherungssumme herabgesetzt wurde.

Verbunden mit dem Hinweis, daß mein Vertrag zum 1.12.07 geändert wurde.

 

Dürfen die denn das ?

Die können doch nicht einseitig einfach einen Vertrag zu meinem Ungunstan ändern, oder ?

 

Jogibär

 

Nein. "Einfach so" dürfen die das nicht. Welche Gründe wurden denn angeführt? § 172 VVG? Und was war vorher vereinbart? Wir bräuchten schon ein paar Infos mehr, um den Fall hier seriös diskutieren zu können.

 

1. AGB bei Vertragsschluss

2. Welche Garantie über was wurde gegeben?

3. Welche Änderung wurde vorgenommen?

4. Mit welcher Begründung?

 

Dann können wir Dir vielleicht mehr helfen. Grundsätzlich sind Verträge so zu erfüllen, wie vereinbart. Wenn aber ein Änderungsrecht vereinbart wurde, kann die Versicherung davon auch Gebrauch machen. Dazu braucht man obige Infos (am besten anonymisieren und einscannen und als pdf hier einstellen).

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Brummbär

Hallo,

 

vielen Dank für Deine Antwort und die Hinweise.

 

zu 1.

 

Die AGB's habe ich nochmal durchgelesen und zu dieser Anpassung nichts gefunden.

Dort steht nur , das die Überschußbeteiligung variabel ist.

 

zu 2.

 

es betrifft die garantierte Erlebensfallsumme (Punkt 100)

 

 

zu 3.

 

Diese Summe wurde auf 53130.00 verringert.

 

zu 4.

 

Als Gründe wurde gar nichts angegeben, sondern nur, daß diese eben geändert wurde.

 

Mein Original liegt momentan im Schließfach meiner Bank; ich habe hier

nur die wichtigsten Seiten eingescannt vorliegen.

 

Könnt Ihr damit was anfangen ?

 

Brummbär

post-6278-1207394405_thumb.jpg

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TheMightyGandalf
Hallo,

 

vielen Dank für Deine Antwort und die Hinweise.

 

zu 1.

 

Die AGB's habe ich nochmal durchgelesen und zu dieser Anpassung nichts gefunden.

Dort steht nur , das die Überschußbeteiligung variabel ist.

 

zu 2.

 

es betrifft die garantierte Erlebensfallsumme (Punkt 100)

 

Ich tippe mal darauf, dass die Summe nicht garantiert ist, sondern Du (anstatt Beitragsreduktion) bei der Überschussverwendung dieses Finanzkonzept gewählt hast, d.h. die Überschüsse am Ende die Versicherungssumme erhöhen sollen. Und nachdem die Anbieter aktuell gerade weniger Rendite machen, das ausnutzen, um die Summe nach unten zu korrigieren (während sie die natürlich nicht erhöht haben, als es von 2003-2007 bergauf ging)...

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