Goldpuma April 13, 2008 · bearbeitet April 13, 2008 von Goldpuma Die Rürup Rente muß auch kein adequates Äquivalent zur gesetzlichen Rente darstellen. Für mich ist in erster Linie die Entwicklung der Kapitalanlage wichtig. Zusätzliche Risiken kann ich durch Zusatzversicherungen absichern. Es müsste heißen ich(Schmitzel) stelle also bisher im diesem Thread fest........ Ich sehe die von Dir aufgezählten Punkte der gesetzlichen Rentenversicherung nicht als echte Vorteile. Warum hat sich die gesetzliche Rentenversicherung so super entwickelt? Wer zahlt die Kur,Reha etc. in der gestz. Rentenver.? Warum wurde die Riester Rente denn eingeführt? Die gesetzliche Rentenversicherung hat seinen starken Vorteil der Umlagenfinanzierung. Jedoch war die Berechnungsgrundlage vor 100 Jahren eine andere. Finanzmathematisch hätte man schon vor 20 Jahren umdenken müssen. Die Differenzbesteuerung wird in cá 20 Jahren überhaupt kein Thema mehr sein. Die gesetzliche Rente läuft schon jetzt auf "Pump" (Bundeszuschüsse) und die Rendite ist miserabel. Diese Argumentation mit "politisch" ist für mich nicht einleuchtend. Mir geht es um Finanzmathematik und nicht um ein politisches Geplänkel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 13, 2008 ich habe nie geschrieben, dass die gesetzliche Rente das Ultimative darstellt. So war das auch in keinster Weise gemeint ! zu deinen (rethorischen ?) Fragen: Warum hat sich die gesetzliche Rentenversicherung so super entwickelt? -> weil sie ein Politikum ist und sein wird und damit unangenehmen Themen aus dem Weg gegangen wird Wer zahlt die Kur,Reha etc. in der gestz. Rentenver.? -> alle gesetzlich rentenversicherten Personen Warum wurde die Riester Rente denn eingeführt? -> das ist die Folge aus Frage eins @ sapine: seit wann muss ein Hinterbliebenenschutz in der gesetzlichen Rentenversicherun beantragt werden ? Die Witwen- und Waisenrente ist nicht unbedingt der Bringer, aber sie ist da und wird z.B. auch im Bekanntenkreis gezahlt und die haben außer den Antrag auf Rentenbezug nach dem Tod der Mutter nichts gemacht. Die Leistung ist als Grundleistung im SGB verankert @all:Fakt ist aus meiner Sicht, dass Rürup als Renten- und Steuersparmodell attraktiv sein kann, wenn man exakt der Zielgruppe entspricht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine April 13, 2008 @ sapine: seit wann muss ein Hinterbliebenenschutz in der gesetzlichen Rentenversicherun beantragt werden ? Die Witwen- und Waisenrente ist nicht unbedingt der Bringer, aber sie ist da und wird z.B. auch im Bekanntenkreis gezahlt und die haben außer den Antrag auf Rentenbezug nach dem Tod der Mutter nichts gemacht. Die Leistung ist als Grundleistung im SGB verankert Eine Hinterbliebenenrente muss wie jede andere Rente auch beantragt werden. Wieviel man bekommt, ist ne ziemlich komplizierte Rechnerei. Kleine/grosse Witwenrente Eheschließung vor 2002, mindestens einer der Ehepartner 40 Jahre alt 2002 Ostehe/Westehe usw. Es gelten jeweils etwas unterschiedliche Regelungen, wobei die Absicherung 2002 deutlich verschlechtert wurde. Aber selbst beim günstigen Altfall kann es leicht passieren, dass überhaupt keine Witwenrente gezahlt wird, wenn der überlebende ein zu hohes Einkommen hat. Auf eine evtl. zustehende Witwenrente (60 bzw. 55 % der Rentenansprüche des verstorbenen) wird ein Teil des eigenen Einkommens angerechnet, das einen bestimmten Betrag von knapp 700 Euro im Westen übersteigt. Beispiel (etwas vereinfacht gerechnete Westvariante für Altfälle): Der/die Hinterbliebene verdient 3000 Euro brutto. Dann werden gut 60% also 1800 Euro eigenes Einkommen berücksichtigt. Nach Abzug des Freibetrags von ca. 690 Euro bleiben noch rund 1100 Euro eigenes Einkommen. Davon werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. D.h. die Witwenrente würde um 440 Euro gekürzt in diesem Fall. Da bleibt häufig nicht mehr viel über. Eine genauere Beschreibung mit den ganzen Sonderfällen findest Du z.B. hier. Bei Waisen ist die Situation günstiger, da bei unter 18jährigen kein Einkommen angerechnet wird. Dafür ist aber auch die Rente deutlich niedriger. Das ganze ist insbesondere für Versorgungsfälle, die nach der neuen Regelung berechnet werden, kaum mehr als eine Absicherung auf sehr niedrigem Niveau. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 13, 2008 also brauchbar recherchiert und didaktisch korrekt ist die Seite nicht "Seit dem 01.04.2007 sind auch Minijobber krankenversicherungspflichtig. Die beiträge werden von Arbeitnehmen und Arbeitgeber je zur Hälfte aus dem Arbeitsentgelt gezahlt. Der zusätzliche Beitragssatz ist vom Arbeitnehmer allein zu zahlen. Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Melde- und Beitragsverfahren." Also wer so einen Stuss schreibt, der gehört erschlagen ! Diese Regelung gab es nicht und gibt es nicht. Minijobs sind grundsätzlich versicherungsfrei. Es gibt hier zwar unzählige Ausnahmen, aber es ist einfach nur katastrophal. Wenn der Rest auch so gut recherchiert ist, dann Prost. Ich werd' mir die Seite morgen vlt. mal anschauen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine April 13, 2008 · bearbeitet April 13, 2008 von Sapine Die Informationen der Seite decken sich leider mit der Auskunft, die mir vorliegt. Kannst natürlich auch bei Wikipedia nachlesen oder bei der offiziellen Seite der Deutschen Rentenversicherung. Die Beispielsrechnung bei Wikipedia stellt allerdings noch das alte Modell dar. Wer noch voll berufstätig ist bekommt keine oder nur ganz wenig Witwen-/Witwerrente. Wenn dann zukünftig auch noch Kapitaleinkünfte berücksichtigt werden, bleibt es dann häufig auch im Rentenalter bei der Aufrechnung wenn man mal vom Sterbevierteljahr absieht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 13, 2008 wiki is da schon etwas detailierter, das muss man ihr (?) lassen, wenn auch nicht immer ganz aktuell...klar ist die absicherung von hinterbliebenen nicht der brüller, da seh ich ne risikolebensversicherung oder richtig dickes bankkonto als sinniger an Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 17, 2008 · bearbeitet April 17, 2008 von Goldpuma Erstmals hat Finanztest Rürup-Renten(76 Angebote) untersucht und mit Qualitätsurteilen bewertet. Interessant ist nur wie schlecht die Berichterstattung der Medien puncto Hinterbliebenenschutz bei der Rürup Rente ist. Hier ein perfektes Beispiel Fondsprodukte für die Rürup-Rente gesucht Ein weiteres diskutiertes Thema ist die Vererbung. Die Rürup-Rente gilt als starr, nicht nur wegen des Zwangs zur Verrentung des angesparten Kapitals. Grundsätzlich ist das Kapital nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht vererbbar. Erben gehen also leer aus, wenn der Beitragszahler vor Rentenbeginn stirbt. Versicherer bieten hier Zusatzpakete an, die Auszahlungen an die Hinterbliebenen vorsehen. Ansonsten kommt das angesparte Kapital über einen Pool allen Versicherten zugute. Der Bericht ist symptomatisch für zig unvolständige und falsche Berichte bezüglich der Rürup Rente. Ein Leser hatte es mit folgendem Text treffend kommentiert. von Westermann am 15.04.2008 19:11 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen hier erteilten Auskünfte zum Thema Vererbung der Leistungen im Bereich der BasisRente sind defakto falsch! Ein eventueller Ehegatte ist in jedem Fall Bezugsberechtigt für die im Vertrag angesammelten Leistungen! So gestaltet sich im Todesfall für den Ehegatten vor Beginn der Rentenzahlung ebenfalls eine lebenslange Rente aus den geleisteten Beiträgen und ab Rentenbeginn aus dem Kapital abzgl. bereits gezahlter Renten! Kinder bis zum Alter von 25 Jahren sind außerdem Bezugsberechtigt, sofern der Ehepartner auch nicht mehr lebt! Sollte beides nicht der Fall sein, so fliest das Deckungskapital der Versichertengemeinschaft zu!!! Bitte genauer recherchieren und nicht immer nur die ollen Artikel des "Stiftung W" weitergeben! Die haben leider oft selber keine Ahnung und Sie meine Damen und Herren, verunsichern hier tausende Leser! Guten Abene In Original nachzulesen unter: http://www.wiwo.de/handelsblatt/fondsprodu...gesucht-271157/ Vielen Dank Herr Westermann, treffender kann man es nicht schreiben. Der Kommentar des Lesers ist korrekt und deckt sich mit der Information meiner Sachbearbeiterin von Standard Life. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 17, 2008 · bearbeitet April 18, 2008 von Goldpuma Hier ein Artikel zum aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts. Der Artikel könnte auch die Überschrift haben" Mit der Rürup Rente wäre das nicht passiert." Lebensversicherung & Hartz IV Hartz IV Aktuelles Urteil: Muss eine Lebensversicherung verkauft werden, wenn man Arbeitslosengeld II (ALG II) erhält? Immer wieder gibt es Ärger mit der privaten Altersvorsorge und Hartz IV Bezügen. Ein 50jähriger Mann war selbstständig und wollte mit einer Lebensversicherung eine Altersvorsorge schaffen. Aus diesem Grund zahlte der Betroffene auch nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse ein. Da der Kläger nur wenig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erwartet dem Mann eine Rente mit ca. 90 Euro monatlich. Von dieser kläglichen Rente kann jedoch der Mann im Rentenalter nicht leben. Bei der Beantragung von ALG II verlangte die Behörde den Verkauf der Lebensversicherung. Diese hat derzeit einen Rückkaufswert von rund 45 Tausend Euro. Nun klagte der Mann vor dem Bundessozialgericht (Aktenzeichen: B 14/7b AS 68/06 R) in Kassel. Doch das Gericht folgte der Klage nicht. Betroffene müssen zunächst von dem Rückkaufswert der Lebensversicherung leben, bevor Sozialleistungen bezahlt werden. Vor dem Bezug muss das Vermögen der Lebensversicherung aufgebraucht werden, auch wenn Altersarmut droht, sofern es über den Freibeträgen liegt. Einer Einschränkung gab das Bundessozialgericht statt: Wenn der Verkauf unwirtschaftlich ist, so muss dies nochmals geprüft werden. Der vorzeitige Verkauf von Lebensversicherungen ist jedoch im Allgemeinen unwirtschaftlich, so dass das BGS das Verfahren in dieser Frage an das Sozialgericht in Essen weiter geleitet hat. nachzulesen unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueber...9a820c99501.php Das nur so als Schmankerl zu der oft belächelten Hartz IV-Festigkeit von Altersvorsorge. Ich hatte mich im Januar 08 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezüglich der Hartz IV-Festigkeit der Rürup Rente gewandt. Das war die Antwort. Was nützt einem Selbständigen eine nicht Hartz IV feste Lebensversicherung oder Fondssparlan? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 18, 2008 · bearbeitet April 18, 2008 von Goldpuma Ist vielleicht eine Immobilie eine Alternative zur Rürup Rente? Wahrscheinlich nur als selbstgenutzte Variante. Aber selbst da könnte es Schwierigkeiten bei Hartz IV geben. Das zeigt das gestrige Urteil des Bundessozialgericht. Hartz IV: Eigenheim Zinsen, nur angemessene KostenHartz IV: Beim Eigenheim wird nur die ortsübliche Miete übernommen Erwerbslose, die ein Eigenheim besitzen und die Zinsen für einen Kredit tilgen müssen, erhalten nicht mehr Wohnkosten erstattet, als Mieter. Das Bundessozialgericht (BSG, Aktenzeichen/ B 14/7b AS 34/06 R) in Kassel urteilte, dass die Jobcenter nur die Höhe der ortsüblichen Miete von "angemessener Größe" übernehmen müssen. Demnach erhalten Eigenheim Besitzer nicht mehr Wohnkosten erstattet, als Hartz IV Empfänger, die ein Haus abbezahlen müssen. Nachzulesen unter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueber...9a830a91f01.php Als Hartz IV Empfänger ist es schon onehin schwer eine selbstgenutzte Immobilie abzuzahlen. Es werden nur die Zinsen und keine Tilgung vom Darlehen von der Arbeitsagentur bezahlt. Das Urteil verschäft die Lage noch mehr. Die Zinsen werden nur noch in angemessener Größe übernommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 18, 2008 als angemessene Größe wird pi mal Daumen 60 - 70 qm festgesetzt aus den bisherigen Erfahrungen mit der Arge, die mir schon einige Kunden bestätigt haben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo April 18, 2008 also die gesetzliche rentenversicherung ist wirklich eine insel des kommunismus inmitten der marktwirtschaft, mit tendenz zur ausbeutung der arbeitnehmer zugunsten des restes der gesellschaft. ich hatte gerade wieder ein schlüsselerlebnis. mein neffe hat leichtes asthma. er ist privat versichert über seinen vater. er macht gerade eine kur auf kosten der gesetzlichen rentenversicherung. normalerweise werden kosten zwischen gkv und grv aufgeteilt. aber in diesem fall: da er privat versichert ist, zahlt halt die grv 100% :-) warum auch nicht? sein vater hat zwar nie in die grv einbezahlt und ist millionär, aber wozu ist die grv schliesslich da? meine schwester in ihrer naivität hat dann alle medikamente und apperaturen, die mein neffe für sein asthma benötigt, mitgebracht. kosten: über tausend euro. das konnte sie aber sofort wieder mitnehmen, denn das bekommt mein neffe jetzt alles wieder neu auf kosten der grv im rahm,en seiner kur :-) auf seinem zimmer sind übrigens 2 türken mit übergewicht. die überwiegende mehrheit der kinder in dieser neuen kurklinik (incl schwimmbad , sporthalle und allen schikanen) sind fettleibige kinder, die hier mal eben eine abmagerungskur machen. sehr sinnvoll, wenn sie gleich wieder von ihren eltern gemästet werden, sobald sie wieder zu hause sind. und die krönung: die eltern beschweren sich noch darüber, dass ihre sohnemann in einem 3bettzimmer untergebracht wird und der schrank nicht gross genug ist, um seine utensilen unterzubringen. dabei leben sie selber wahrscheinlich wesentlich schlechter (persönlicher eindruck). wie gesagt. die kurklinik ist nagelneu und das zimmer hat einen balkon mit blick auf die berge. schwimmbad, sportprogramm usw. alles inklusive. die grv zahlt (bzw auch gkv), aber es immer noch nicht gut genug für die fetten prinzen. ich kann nur sagen : armes deutschlad! jeder, der sich dieser planwirtschaft entziehen kann, sollte es tun. ich bin schon in der pkv. leider kann ich nicht aus der grv austreten, sonst hätte ich es schon lange getan. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 18, 2008 also bist du kein Arzt, Architekt oder Jurist zu den Kuren würd' mich bei dem Fall mal interessieren wie alt der Jung ist und ob der arbeiten geht oder was auch immer. Von Kostenaufteilung ist mir nur bekannt, dass bestimmte bereits geleistete Zuzahlungen, zumindest bei den GKVlern, auf die Zuzahlung der Rentenversicherung angerechnet werden. Bei den PKVlern sieht das mit Kur und Co ja eh anders aus sowohl was Leistungsübernahme und Leistungsverrechnung angeht Zu den "Mitbewohnern" würd' ich mal sagen, dass da womöglich eine Mitnahmementalität und eine, na sagen wir mal, Neigung zur Übertreibung bestehen könnte. Welches Zentrum ist das denn wo dein Neffe sich therapieren lässt ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo April 18, 2008 · bearbeitet April 18, 2008 von culo also bist du kein Arzt, Architekt oder Jurist zu den Kuren würd' mich bei dem Fall mal interessieren wie alt der Jung ist und ob der arbeiten geht oder was auch immer. Von Kostenaufteilung ist mir nur bekannt, dass bestimmte bereits geleistete Zuzahlungen, zumindest bei den GKVlern, auf die Zuzahlung der Rentenversicherung angerechnet werden. Bei den PKVlern sieht das mit Kur und Co ja eh anders aus sowohl was Leistungsübernahme und Leistungsverrechnung angeht Zu den "Mitbewohnern" würd' ich mal sagen, dass da womöglich eine Mitnahmementalität und eine, na sagen wir mal, Neigung zur Übertreibung bestehen könnte. Welches Zentrum ist das denn wo dein Neffe sich therapieren lässt ? das kann ich dir genau nach pfingsten sagen. da werde ich ihn nämlich besuchen. bisher hat mir nur meine schwester erzählt. die macht übrigens die buchhaltung in der firme meines schwagers und ist zum minimalllohn in der gkv :-) die kurklinik ist in der nähe von bad tölz. ich habe den ortsnamengrad vergessen. ein ganz komischer name. die klinik ist jedenfalls nagelneu. der junge ist 8 oder 9. weiss nimmer genau. ich habe so viele neffen und nichten :-) der geht noch zur schule. originalton schwester auf info dass der junge privat versichert ist. egal! dann zahlt halt die grv :-) du kannst hier erzählen was du willst. das ganze system ist marode und es erüffnet abzockern tor und tür. die leidtragenden sind die malocher, die wie die schafe ihre beiträge zahlen. ich selber bin hier umgeben von vorruheständlern, die sich einen lenz machen. alle unter 60. und ich selber muss bis 67 arbeiten und dann kräftig steuern zaheln. echt tolles sytem. alle bereichern sich noch. solange es geht. nach dem motto: nach mir die sintflut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 18, 2008 wir sind uns sicherlich einig darin, dass letzlich in den Systemen der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Krankenversicherung, sowohl PKV als auch GKV, einige Milliarden fehlen um eine adäquate Versorgung in bestimmten Bereichen sicherstellen zu können. Gleichzeitig haben wir auf der anderen Seite einige, die sich alles mitnehmen. Begünstigt wird dies durch so manche Lücke im System, mit der ich auch immer wieder mal konfrontiert werde und einem immer wieder auf'n Sack geht, sry. Da hab ich manchmal...öfters....bei so Fällen immer (?) dein Eindruck als hätten die Damen und Herren in Berlin alle bei der Ausarbeitung und Verabschiedung solcher Gesetze gesoffen. Naja, wenn du dich mal mit einer solchen Person über solche Themen mal unterhalten hast möchten die am liebsten schon vor der 1. Frage das Thema wechseln. Nagelt man sie auf das Thema fest ist nach der 3. Frage Schluss, da "habe jetzt keine Zeit für sowas" oder "das wissen Sie doch am besten" als Antworten kommen. Man kann einfach feststellen, dass die wenig bis keine Ahnung von dem haben, was beschlossen wurde und wird Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 18, 2008 Erstmals hat Finanztest Rürup-Renten(76 Angebote) untersucht und mit Qualitätsurteilen bewertet. Interessant ist nur wie schlecht die Berichterstattung der Medien puncto Hinterbliebenenschutz bei der Rürup Rente ist. Hier ein perfektes Beispiel Der Bericht ist symptomatisch für zig unvolständige und falsche Berichte bezüglich der Rürup Rente. Ein Leser hatte es mit folgendem Text treffend kommentiert. In Original nachzulesen unter: http://www.wiwo.de/handelsblatt/fondsprodu...gesucht-271157/ Vielen Dank Herr Westermann, treffender kann man es nicht schreiben. Der Kommentar des Lesers ist korrekt und deckt sich mit der Information meiner Sachbearbeiterin von Standard Life. Hallo Goldpuma, Ich muß Dir erneut widersprechen. Die Berichterstattung von Finanztest ist in diesem Punkt völlig korrekt und der Leser Westermann sitzt offenbar einer Falschinformation auf. Die Rürup-Rente umfaßt standardmäßig grundsätzlich keine Hinterbliebenenversorgung (egal ob das nun Rentengarantie oder anders genannt wird). Das kann man im Gesetzestext (Einkommensteuergesetz §10 Abs. 1 Nr.2b) nachlesen. Ich habe den entsprechenden Ausschnitt in meinem Beitrag vom 07.04. gepostet. Dort heißt es, daß die Rürup-Rente nicht vererblich sein darf (!). Es kann aber zusätzlich eine Hinterbliebenenversorgung (allerdings nur zugunsten der Ehefrau und evtl. auch noch von Kindern) vereinbart werden kann (!). Das ist also eine Zusatzleistung und muß folglich zusätzlich bezahlt werden. Falls Du also für Dich eine Rürup-Rente abschließt und z.B. kurz nach Rentenbeginn verstirbst, erbt Deine Frau keinen müden Cent. Das Kapital geht an die restlichen Gemeinschaft der Versicherten. Damit Deine Frau versorgt wird, muß zusätzlich eine Versicherung abgeschlossen werden, die getrennt bezahlt wird, d.h. von Deinen Einzahlungen geht eben weniger in den eigentlichen Rürup-Topf. Insofern ist die Auskunft von Standard Life falsch. Sie widerspricht eindeutig dem Gesetz. Es ist aber durchaus möglich und auch legal, daß Standard Life bei Ihren Rürup-Versicherungen grundsätzlich eine solche Zusatzvereinbarung vorsieht, ohne daß die Kosten dafür transparent gemacht würden. Dadurch könnten sie bei Singles u.U. zusätzliche Erträge generieren oder aber es war einfach eine Fehlauskunft Deiner Sachbearbeiterin (man muß an das Gute auch bei Versicherungen glauben - auf das Schlechte kann man sich ja sowieso verlassen. ). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 18, 2008 Herkömmliche deutsche Renten-/Lebensversicherung als Alternative zur Rürup-Rente Für Selbstständige kann u.U. auch eine herkömmliche Renten-/Lebensversicherung eine Alternative zur Rürup-Rente darstellen. Ende 2006 hat der Bundestag fast unter Ausschluß der Öffentlichkeit das "Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge" beschlossen, das vor rund einem Jahr in Kraft trat. Demnach wird ähnlich wie in der GRV die Altersvorsorge eines Selbstständigen vor einer Pfändung geschützt. Das ist insbesondere im Insolvenzfall von erheblicher Bedeutung. Eine m.E. sehr gute Beschreibung habe ich im Anhang beigefügt. Je nach Lebensalter wird ein bestimmter Betrag dem Pfändungsschutz unterworfen. Das reicht bis zu einem Betrag von 238.000 EUR für einen 65jährigen. Der Gesetzgeber geht davon aus, daß dieser Betrag dem Barwert des Sozialhilfeanspruchs eines 65jährigen entspricht. Aber auch darüber hinausgehende Beträge sind wenigstens zum Teil unpfändbar. Allerdings müssen die entsprechenden Beträge auch tatsächlich unwiderruflich für die Altersversorgung in Form einer lebenslangen Rente vorgesehen sein. Man hat nun erstmals einen Rechtsanspruch, daß eine bestehende deutsche RV/KLV entsprechend angepaßt wird. Diese Anpassung muß nicht schon bei Abschluß des Vertrags vereinbart sein. Damit hat man etwas mehr Flexibilität als bei einer Rürup-Versicherung bei etwas höherem Risiko. Auch die Hinterbliebenenversorgung ist u.U. etwas besser. Schließlich kann dieses Modell auch unter steuerlichen Gesichtspunkten günstiger sein als eine Rürup-Rente (Ertragswertbesteuerung statt nachgelagerter Besteuerung). Ansonsten entsprechen die Merkmale einer angepaßten RV/KLV weitgehend der der Rürup-Versicherung. Das Gesetz ist übrigens so allgemein formuliert, daß es eigentlich auch auf Sparpläne zutreffen könnte, doch dürfte hier die Anpassung an die gesetzlichen Anforderungen problematisch sein. Meines Erachtens müßte der Pfändungsschutz analog auch auf Hartz IV anwendbar sein, aber das wird wohl erst die Rechtsprechung in den kommenden Jahren klären. IPV_Report_01_2007.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline April 18, 2008 Hallo Goldpuma, Ich muß Dir erneut widersprechen. Die Berichterstattung von Finanztest ist in diesem Punkt völlig korrekt und der Leser Westermann sitzt offenbar einer Falschinformation auf. Die Rürup-Rente umfaßt standardmäßig grundsätzlich keine Hinterbliebenenversorgung (egal ob das nun Rentengarantie oder anders genannt wird). Das kann man im Gesetzestext (Einkommensteuergesetz §10 Abs. 1 Nr.2b) nachlesen. Ich habe den entsprechenden Ausschnitt in meinem Beitrag vom 07.04. gepostet. Dort heißt es, daß die Rürup-Rente nicht vererblich sein darf (!). Es kann aber zusätzlich eine Hinterbliebenenversorgung (allerdings nur zugunsten der Ehefrau und evtl. auch noch von Kindern) vereinbart werden kann (!). Das ist also eine Zusatzleistung und muß folglich zusätzlich bezahlt werden. Falls Du also für Dich eine Rürup-Rente abschließt und z.B. kurz nach Rentenbeginn verstirbst, erbt Deine Frau keinen müden Cent. Das Kapital geht an die restlichen Gemeinschaft der Versicherten. Damit Deine Frau versorgt wird, muß zusätzlich eine Versicherung abgeschlossen werden, die getrennt bezahlt wird, d.h. von Deinen Einzahlungen geht eben weniger in den eigentlichen Rürup-Topf. Insofern ist die Auskunft von Standard Life falsch. Sie widerspricht eindeutig dem Gesetz. Es ist aber durchaus möglich und auch legal, daß Standard Life bei Ihren Rürup-Versicherungen grundsätzlich eine solche Zusatzvereinbarung vorsieht, ohne daß die Kosten dafür transparent gemacht würden. Dadurch könnten sie bei Singles u.U. zusätzliche Erträge generieren oder aber es war einfach eine Fehlauskunft Deiner Sachbearbeiterin (man muß an das Gute auch bei Versicherungen glauben - auf das Schlechte kann man sich ja sowieso verlassen. ). So ist das 100% korrekt. Allerdings gibt es Gesellschaften, die Rürup ausschließlich mit Hinterbliebenenschutz anbieten - man kann ihn also nicht abwählen (als Single zum Beispiel). Kann sein, dass Standard Life das ähnlich handhabt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 18, 2008 Die Rentengarantiezeit scheint die "Light"-Version des Hinterbliebenenschutz zu sein. Der als solches nicht wirklich angesehen wir. Es gibt aber noch einen zusätzliche Hinterbliebenzusatzversicherung die man bei der Basisrente abschließen kann. Diese zusätzliche Option des Hinterbliebenenschutzes befand sich auf dem Antragsformular der Rürup Rente der Fortis Versicherung. Hatte ich aber nicht angekreuzt. Die Frage müsste beantwortet werden warum die Rentengarantiezeit nicht als Hinterbliebenenzusatzversicherung angesehen wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 18, 2008 also zu den LVs habe ich die Tage noch ein Urteil des BSG gelesen, dass diese bei einem Selbstständigen aufgebraucht werden musste bevor er die Grundsicherung erhält, trotz das die für die Altersvorsorge gedacht war. Der Streitwert der LV lag bei 45.000 wenn ich mich richtig erinnere. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 18, 2008 · bearbeitet April 18, 2008 von Sisyphos @Goldpuma: Die Rentengarantiezeit scheint die "Light"-Version des Hinterbliebenenschutz zu sein.Der als solches nicht wirklich angesehen wir. Auch die Rentengarantiezeit ist im rechtlichen Sinne eine Vererbung, denn nach dem Tod des Versicherungsnehmers kassiert dessen Ehegatte. Also muß die Rentengarantie außerhalb der Rürup-Sparbeiträge bezahlt werden. Bei der Fortis-Versicherung kann man ja auch "ohne Todesfallschutz" ankreuzen. Diese Option müßte dann die höchste Rente ergeben. Das geht wohl indirekt in den garantierten Rentenfaktor ein und ist nicht explizit sichtbar. Wenn ich mich recht entsinne, hast Du doch auch ein Angebot der Cosmos direkt angefordert. In deren Versicherungsbedingungen ist das z.B. sehr eindeutig geregelt. Jeglicher Hinterbliebenenschutz führt dort zu einem anderen Versicherungstarif. @Schnitzel: also zu den LVs habe ich die Tage noch ein Urteil des BSG gelesen, dass diese bei einem Selbstständigen aufgebraucht werden musste bevor er die Grundsicherung erhält, trotz das die für die Altersvorsorge gedacht war. Der Streitwert der LV lag bei 45.000 wenn ich mich richtig erinnere. Also wenn das BSG als höchste Instanz entschieden hat, ist der Fall schon einige Jahre anhängig. Nach der früheren Rechtslage war das auch sicher so und die BSG-Entscheidungen beziehen sich auf die frühere Rechtslage. Das neue Gesetz ist erst im März letzten Jahres in Kraft getreten und überdies kaum bekannt. Bis dazu BSG-Entscheidungen vorliegen, dürften wohl noch einige Jahre ins Land gehen. Im übrigen muß die LV auch so gestaltet sein, daß sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllt also z.B. keine Kapitalabfindung zuläßt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 18, 2008 · bearbeitet April 19, 2008 von Goldpuma also zu den LVs habe ich die Tage noch ein Urteil des BSG gelesen, dass diese bei einem Selbstständigen aufgebraucht werden musste bevor er die Grundsicherung erhält, trotz das die für die Altersvorsorge gedacht war. Der Streitwert der LV lag bei 45.000 wenn ich mich richtig erinnere. Das Urteil des BSG hatte ich im Beitrag #59 gepostet. Das Problem war das der Selbständige keine Rürup Rente sondern eine stinknormale LV agbeschlossen hatte. Er hatte noch nicht einmal einen Verwertungsausschluss eingebaut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 19, 2008 · bearbeitet April 19, 2008 von Goldpuma Jetzt habe ich nochmals meine eigenen Antragsformulare angeschaut. Hier die original Antragsformulare meiner myIndex-Satellite ETF(Rürup Variante). Wichtige Felder wurden von mir ausradiert. Ich übernehme keine Haftung für die Richtigkeit die von mir gescannten Antragsunterlagen. Ja es stimmt die Todesfalleistung ist vorhanden Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung abzuschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 19, 2008 · bearbeitet April 19, 2008 von Goldpuma Auch die Rentengarantiezeit ist im rechtlichen Sinne eine Vererbung, denn nach dem Tod des Versicherungsnehmers kassiert dessen Ehegatte. Also muß die Rentengarantie außerhalb der Rürup-Sparbeiträge bezahlt werden. Bei der Fortis-Versicherung kann man ja auch "ohne Todesfallschutz" ankreuzen. Diese Option müßte dann die höchste Rente ergeben. Das geht wohl indirekt in den garantierten Rentenfaktor ein und ist nicht explizit sichtbar. Nach Durchsicht der Antragsunterlagen(Fortis) sehe ich das auch so. Für mich ist es nicht explizit sichtbar dass es sich bei der Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit um eine Zusatzversicherung handelt. 1 o. 2 Seiten später gibt es die HIZ (Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung) Das ist für mich eine Zusatzversicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 19, 2008 Nach Durchsicht der Antragsunterlagen(Fortis) sehe ich das auch so.Für mich ist es nicht explizit sichtbar dass es sich bei der Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit um eine Zusatzversicherung handelt. Das Formular von Fortis ist in der Tat recht verwirrend - aber für irgendwie muß der Honorarberater ja auch seine Vergütung rechtfertigen. Er sollte das ja eigentlich erläutern und ausfüllen. Immerhin erlaubt Fortis, wenn man statt Rentengarantiezeit "Ohne Todesfallleistung" ankreuzt, auch Rürup pur. Falls Standard Life diese Option grundsätzlich einschließt, kassieren Sie (bei Singles) zusätzliche Versicherungsprämien für eine Leistung, die sie nie werden erbringen müssen. Ich glaube übrigens nicht, daß bei Fortis der finanzielle Unterschied sehr groß ist. Denn, wenn ich mich recht entsinne, tricksen sie auch bei der Rentengarantiezeit: Die 20 Jahre Garantie gilt nämlich nur bei einem Renteneintritt mit 60 Jahren, bei späterem Eintritt reduziert sich die Garantiezeit. De facto handelt es sich also um eine Rentengarantie bis zum 80. Lebensjahr. Da die Lebenserwartung eines 60jährigen Mannes in 25 Jahren deutlich höher als 80 Jahre sein dürfte, sollte diese Absicherung zu moderaten Preisen zu haben sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag