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Goldpuma

Adé gesetz. Rentenversicherung?

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Delphin
Naja, Erzeuger wäre wohl korrekter, die Papa-Rolle hatte schließlich Laertes übernommen. ;)

Du bringst das Niveau dieses Forum auf ungeahnte Höhen! :lol:

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billy-the-kid
Auszug aus dem Versicherungschein

 

Bei Tod nach Rentenbeginn zahlen wir während der Rentengarantiezeit von 20 Jahren aus dem Kapitalwert der noch ausstehenden Renten eine Rente an die bezusgerechtigten Hinterbliebenen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG (in der Fassung vom 01.01.2005).

 

Im Todesfall der versicherten Person vor Rentenbeginn wird das vorhandene Verrentungskapital (siehe § 1 der Bedingungen) der Versicherung für eine Rente an die Hinterbliebenen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG (in der Fassung vom 01.01.2005) verwendet.

 

Hallo Goldpuma,

 

vielleicht solltest du mal deine Frau an den PC lassen, damit sie hier im Forum diskutieren kann, ob ihre finanzielle Absicherung ausreicht.

 

Zum 1. Absatz: was macht deine Frau, wenn du 20 Jahre die Rente beziehst (der Kapitalwert der noch ausstehenden Renten erreicht dann NULL), du kurz darauf stirbst, und sie 100 Jahre alt wird? Sie bekommt nach deinem Tod nämlich NICHTS.

 

Zum 2. Absatz: was machen deine Hinterbliebenen, wenn du dich aus der GRV ausklinkst, du einen Monatsbeitrag von z.B. 300 Euro in die Rürup-Rente einzahlst, und gleich anschließend verstirbst? Das vorhandene Verrentungskapital von ca. 300 Euro (ich ignoriere Kosten) ergibt dann eine lebenslange monatliche Rente von ca. 1 Euro 20 Cent für deine Frau.

 

Grüße, billy-the-kid

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma
Zum 1. Absatz: was macht deine Frau, wenn du 20 Jahre die Rente beziehst (der Kapitalwert der noch ausstehenden Renten erreicht dann NULL), du kurz darauf stirbst, und sie 100 Jahre alt wird? Sie bekommt nach deinem Tod nämlich NICHTS.

 

An der Rentengarantiezeit kann ich nichts ändern.

Die gilt auch bei einer BAV oder privaten Rentenversicherung.

 

 

Zum 2. Absatz: was machen deine Hinterbliebenen, wenn du dich aus der GRV ausklinkst, du einen Monatsbeitrag von z.B. 300 Euro in die Rürup-Rente einzahlst, und gleich anschließend verstirbst? Das vorhandene Verrentungskapital von ca. 300 Euro (ich ignoriere Kosten) ergibt dann eine lebenslange monatliche Rente von ca. 1 Euro 20 Cent für deine Frau

 

Allgemeine Bedingungen für die Netto Rürup-Fonds-Rente(Fortis)

 

§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?

 

(10) Darüber hinaus erfolgen keine Auszahlungen. Ein Kapitalwahlrecht besteht nicht. Wir sind berechtigt, zu Beginn der Rentenzahlung eine Kleinbetragsrente in Anlehnung an § 93 Absatz 3 Satz 2 und 3 EStG abzufinden.

 

 

Was ist § 93 Absatz 3 Satz 2 und 3 EStG?

 

²Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die eins vom Hundert der monatlichen Bezugsfröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt.

³Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet werden.

 

 

o.k. was ist eins vom Hundert der monatlichen Bezugröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch?

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Fleisch

§ 18 "monatliche Bezugsgröße"

 

Die Grenze beträgt 294 Euro bei jährliche Auszahlung in 2007. 2008er Wert weiß ich gerade leider nicht

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Mein Honorarberater hat mir heute die Richtigkeit meiner Aussagen bezüglich Hinterbliebenenschutz bei der Rürup Rente bestätigt.

 

Stirbt der Versicherte vor oder nach der Rente wird die Rente an die Ehefrau/mann unter Berücksichtigung der Rentengarantiezeit gezahlt.

 

Der Hinterbliebenenschutz ist eine Zusatzversicherung.

 

Die Hinterbliebenenschutzversicherung ist im Grunde genommen nichts anderes als eine Risikolebensversicherung. Der Beitrag kann jedoch als Sonderausgaben abgesetzt werden.

 

Einer reine Risikolebensversicherung kann nicht mehr abgesetzt werden weil der Höchstbetrag von 1.500 Euro bereits ausgeschöpft ist.

 

Welche Beiträge werden als sonstige Vorsorgeaufwendungen anerkannt?

 

Sonstige Vorsorgeaufwendungen, die nicht zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören, können bei Steuerpflichtigen, die Beiträge für ihre Krankenversicherung in vollem Umfang allein tragen müssen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.400 Euro, bei anderen Steuerpflichtigen bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro abgezogen werden. Hierunter fallen Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen.

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billy-the-kid

Hallo Goldpuma,

 

gut dass du deinen Fall vor dem Abschluss diskutierst und nicht erst 5 Jahre danach!

 

Falls deine Frau nicht eine eigene Versorgung in angemessener Höhe hat: frag doch einfach mal, WIE HOCH die Hinterbliebenenrente in den beiden von mir genannten Fällen (Tod einen Monat nach Vertragsabschluss, bzw. 20 Jahre nach Rentenbeginn) ausfällt. Lass dir die Antwort schriftlich geben!

 

Was die Rentengarantiezeit angeht: selbstverständlich kann man die bei Privatrenten nahezu beliebig frei wählen, aber das ist hier nicht das Thema. Wenn die Rürup-Police die GRV ersetzen soll, muss eben eine sofortige Hinterbleibenenversorgung IN AUSREICHENDER HÖHE bei frühem Todesfall sowie eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente Eebenfalls IN AUSREICHENDER HÖHE auch nach Rentenbeginn eingeschlossen werden. Das, was du als Marketingtrick der Versicherer missverstehst, ist der Kern eines Rentenvertrages für Familien!

 

Grüße, billy-the-kid

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma
Hallo Goldpuma,

 

gut dass du deinen Fall vor dem Abschluss diskutierst und nicht erst 5 Jahre danach!

 

Falls deine Frau nicht eine eigene Versorgung in angemessener Höhe hat: frag doch einfach mal, WIE HOCH die Hinterbliebenenrente in den beiden von mir genannten Fällen (Tod einen Monat nach Vertragsabschluss, bzw. 20 Jahre nach Rentenbeginn) ausfällt. Lass dir die Antwort schriftlich geben!

 

Was die Rentengarantiezeit angeht: selbstverständlich kann man die bei Privatrenten nahezu beliebig frei wählen, aber das ist hier nicht das Thema. Wenn die Rürup-Police die GRV ersetzen soll, muss eben eine sofortige Hinterbleibenenversorgung IN AUSREICHENDER HÖHE bei frühem Todesfall sowie eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente Eebenfalls IN AUSREICHENDER HÖHE auch nach Rentenbeginn eingeschlossen werden. Das, was du als Marketingtrick der Versicherer missverstehst, ist der Kern eines Rentenvertrages für Familien!

 

Grüße, billy-the-kid

 

1. Habe ich die Police abgeschlossen

 

2. Mir ging es hauptsächlich aufzuzeigen, dass es möglich ist auch ohne zusätzliche Hinterbliebenenzusatzversicherung eine Rente als Ehefrau/Ehemann zu erhalten oder eine Kleinbetragsrente zu bekommen.

 

In vielen Beiträgen bezüglich Rürup Rente wird nicht darauf hingewiesen.

 

Man liest nur vom Hinterliebenenschutz. Es wird so getan als ob es ohne diese Zusatzversicherung nichts für die Ehefrau/mann gibt.

Das ist defenitiv falsch!

 

3. Wer die Risiken absichern will kann eine zusätzliche Hinterbliebenenzusatzversicherung einbauen. Die Frage ist nur ob das immer so sinnvoll ist?

Ähnlich verhält es sich mit einer Rentenversicherung mit einer eingebauten Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

4. Meine betriebliche Altersvorsorge(Standard Life) ist mit einer Todesfallsumme vom 50.000 Euro abgesichert.

Die kosten mich monatllich 2.50 Euro.

 

5. Die Nachteile der Witwen/Witwerrente sind in vorhergehenden Beiträgen eindeutig beschrieben.

 

Zusätzliche Absicherung ist schon o.k.

Aber in welchen Maße und in welcher Kombination?

 

Jedenfalls brauche ich es nicht noch zusätzlich in der Rürup Rente.

Das schmälert die Rendite unnötig.

 

Gehe ich vorzeitig Hops bekommt meine Frau die 50.000 Euro und eine monatliche Rente aus dem Rürup Vertrag.

 

Wer seine "Rente" auch seinen Kindern vererben will, der darf keine Rürup Rente abschließen.

Einfach einen Fondssparplan aufmachen oder ein Aktiendepot aufmachen.

 

Eine Versicherung soll Risiken versichern und nicht als Kapitalanlage fungieren.

 

Die Rürup Rente und Riester sind nur wegen der Hartz IV-Festigkeit und eventuell Steuern interessant.

 

Alles hat seine Vor-und Nachteile.

 

Wichtig ist nur welche Prioritäten man setzt.

 

Dann sind die Nachteile keine wirklichen Nachteile mehr.

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billy-the-kid
...

2. Mir ging es hauptsächlich aufzuzeigen, dass es möglich ist auch ohne zusätzliche Hinterbliebenenzusatzversicherung eine Rente als Ehefrau/Ehemann zu erhalten oder eine Kleinbetragsrente zu bekommen.

 

Wie weiter oben schon erwähnt, ist der "normale" Rürup erstmal ohne jede Rentengarantiezeit. Hier in diesem speziellen Tarif hat der Anbieter halt (gegen Zusatzbeitrag, selbstverständlich!) eine 20-jährige Rentengarantiezeit eingebaut, die automatisch mitgekauft werden muss. Sowas nennt man dann gewöhnlich Kompakttarif.

 

Aus einem noch nicht verbrauchten Kapital bei Tod vor Ende der Rentengarantiezeit wird dann eine Witwenrente gezahlt. Bedingung ist, dass der Tod vor Ende der Garantiezeit war. Bei Tod nach Ende der Garantiezeit gibt es keine Hinterbliebenenrente mehr, weil das Garantiekapital aufgebraucht ist. Es handelt sich also nur um eine BEDINGTE Hinterbliebenenleistung. Ohne das jetzt genau auszurechnen, schätze ich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass du die 20 Jahre Garantiezeit überlebst und dass deine Frau dich anschließend überlebt, auf etwa 25%. D.h. mit 25% Wahrscheinlichkeit gibt es keine Witwenrente für deine Frau (die von dir angeführte Vertragsformulierung ist für mich eindeutig, ich verwette meinen rechten Arm, dass es so ist!). 25%, das ist quasi wie russisch Roulette mit anderthalb Kugeln. Du hat also letztlich gegen einen (unsichtbaren) Zusatzbeitrag eine eventuelle, eben nur bedingte Hinterbliebenenleistung versichert.

 

Zumindest als Ersatz der gesetzlichen Rente erscheint mir so ein Tarif nicht wünschenswert, entweder braucht man einen Hinterbliebenenschutz, oder man braucht ihn nicht. Wer aber braucht ihn bedingt? Vielleicht kannst du ja in diesem Tarif die Ansparphase nutzen, und dann noch vor Rentenbeginn in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter wechseln? Bei Riester geht das ja auch.

 

Grüße, billy-the-kid

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Goldpuma

Alleinstehende und kinderlose Paare können gut mit einen bedingten Hinterbliebenenschutz leben.

 

Hinterbliebenenschutz ist o.k. aber nur da wo ich es wirklich brauche.

 

Ich habe die 20 Jahre Rentengarantiezeit genommen weil es nur ein paar Euro pro Monat weniger Rente ausmacht.

 

Das ich den Anbieter während der Ansparphase wechseln kann ist mir nicht bekannt.

Stand es nicht einmal in irgendeinem Gesetztesentwurf?

 

Gibt es dazu nähere Infos?

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Sapine
Alleinstehende und kinderlose Paare können gut mit einen bedingten Hinterbliebenenschutz leben.

 

Hinterbliebenenschutz ist o.k. aber nur da wo ich es wirklich brauche.

 

Ich habe die 20 Jahre Rentengarantiezeit genommen weil es nur ein paar Euro pro Monat weniger Rente ausmacht.

Alleinstehende und Kinderlose sollten nicht einen Euro auf Hinterbliebenenschutz verschwenden. :D

 

Eine Risikolebensversicherung kostet auch nur ein paar Euro, zahlt von Anfang bis Ende und Deine Hinterbliebenen können sich daraus eine lebenslange Zusatzrente basteln bei Bedarf oder auch vererben. Rentengarantiezeit wird zwar viel angeboten, halte ich aber genauso wenig von wie billy-the-kid.

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Was ist günstiger einen Beitrag für eine Risikolebensversicherung zu zahlen oder eine Rentengarantiezeit einzubauen und auf ein paar Euro Rente im Monat zu verzichten?

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supertobs

Risikolebensversicherung. Du kannst das selbst bei einem Anbieter ausrechnen. Kannst ja mal ein größeres Excel draus bauen und den Barwert maximieren. Dann siehst du es selbst.

 

Am Besten Altersvorsorge und Hinterbliebenenschutz trennen. Zwar integral betrachten, aber trennen. Schau mal hier.

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Hier eine interessante Darstellung der "Förderung" der Rürup Rente.

Die "Förderung" ist zugleich die Steuerentlastung durch das Alters Einkünfte Gesetz.

Das unterteilt sich in Steuerentlastung durch Vorsorgeaufwendungen und Rürup Rente.

 

Am Beispiel eines Arbeitnehmers mit einem Jahresbruttoeinkommen von 35.000 Euro

und einen Jahresbeitrag von 1.222,33 Euro

 

Abgeschaut von medius Ausgabe 4

 

mediusinfo_Ausgabe_4___2._Quartal_05.pdf

 

Im Jahr 2008 ist es ein Nettobeitrag von 707,04 Euro = 57,84%

 

Im Jahr 2014 Nettobeitrag von 357,46 Euro = 29,24%

 

Im Jahr 2020 Nettobeitrag von 11,29 Euro = 0,92%

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neysee
Hier eine interessante Darstellung der "Förderung" der Rürup Rente.

 

mediusinfo_Ausgabe_4___2._Quartal_05.pdf

 

Im Jahr 2008 ist es ein Nettobeitrag von 707,04 Euro = 57,84%

 

Im Jahr 2014 Nettobeitrag von 357,46 Euro = 29,24%

 

Im Jahr 2020 Nettobeitrag von 11,29 Euro = 0,92%

 

Ja, interessant im Sinne von "so rechnet man den Leuten ihr Rürup schön". Wirkt auf mich wenig seriös. Es werden zwei Dinge vermischt, die zwar gleichzeitig eingeführt wurden, aber unabhängig voneinander sind: Die Berücksichtigung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Vorsorgeaufwendungen und die steuerliche Förderung der Rürup-Rente. Ersteres ist schon in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt, egal ob man Rürup hat oder nicht. Diese Steuer"entlastung" [1] zur Steuerentlastung für Rürup hinzu zu rechnen ... wie gesagt, unseriös. So wollen die nur den Vergleich zu anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge vernebeln.

 

Zu [1]: Entlastung in Anführungszeichen, weil es in Wirklichkeit keine Entlastung sondern nur Steuerverschiebung ist, denn im Gegenzug wird schrittweise die volle Steuerpflicht der Altersrente eingeführt. So wie auch Rürup in der Rentenphase voll steuerpflichtig ist, was die Verkäufer auch gerne verschweigen.

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Die ganze Versicherungbranche besteht aus Vernebelung,Marketing und Schönrechnerei.

 

Die Entlastung durch die Vorsorgeaufwendung sollte man zusätzlich inverstieren statt es gleich zu verballern.

Wenn man noch die Entlastung durch die Absetzbarkeit der Rürup Rente hinzurechnet ist die Investition nicht mehr so hoch.

 

Ich bin kein Freund von medius trotzdem fand ich die graphische Darstellung interessant.

Das es eine nachgelagerte Besteuerung gibt ist nun einmal Fakt; das läßt sich nicht mehr rückgängig machen.

Rürup Rente hin oder her; die "Entlastung" einfach zusätzlich in die Altersvorsorge seiner Wahl investieren.

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Die kapitalgedeckte Rürup Rente im Vergleich mit der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung.

Hier einige Schaubilder zur gesetz. Rentenversicherung.

 

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post-6110-1208025317_thumb.gif

 

 

post-6110-1208025349_thumb.gif

 

Kann mir bitte jemand sagen ob ich dieses Material veröffentlichen darf?

Ansonsten muss ich das wieder löschen.

Ist da nicht ein Copyright drauf?

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Fleisch

Infos des BPB unterliegen keiner Genehmigungspflicht so lange sie auch ansonsten freizugänglich sind. BPB hat ja das Ziel politisch, auch kritisch, sich mit den Themen Wirtschaft und Soziales zu beschäftigen. Von dem Ansatz aus sehe ich darin kein Problem

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Sisyphos
Das ich den Anbieter während der Ansparphase wechseln kann ist mir nicht bekannt.

Stand es nicht einmal in irgendeinem Gesetztesentwurf?

 

Gibt es dazu nähere Infos?

 

Bei Rürup-Versicherungen läßt es der Gesetzgeber in der Tat als Option zu (steht glaube ich in einer Ausführungsverordnung), die Ansparsumme auf einen anderen Versicherer in einen neuen Rürup-Vertrag zu übertragen. Diese Option müssen die Versicherer aber nicht anbieten und die wenigsten Anbieter erlauben es.

 

Kokret weiß ich, daß diese Möglichkeit im Klassik-Tarif von Cosmos direkt, den ich abgeschlossen habe, besteht - das war übrigens einer der Gründe, warum ich mich für Cosmos direkt entschieden habe.

 

Bei Fortis habe ich eine entsprechende Regelung nicht gefunden.

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Was passiert eigentlich in 10,20 oder 30 Jahren wenn wir noch mehr Renter bekommen?

Steigt der Rentenversicherungsbeitrag oder sinkt die gesetzliche Rente?

 

Die gesetzliche Rente wird ohnehin subventioniert.

 

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neysee
Was passiert eigentlich in 10,20 oder 30 Jahren wenn wir noch mehr Renter bekommen?

Steigt der Rentenversicherungsbeitrag oder sinkt die gesetzliche Rente?

 

Die gesetzliche Rente wird ohnehin subventioniert.

 

Es wird offensichtlich, dass es dir gar nicht um das Thema dieses Unterforums, sondern um eine allgemeine politische Diskussion zur gesetzlichen Rentenversicherung geht. Ich schlage daher dem Moderator vor, diese Diskussion zu schließen.

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culo
Es wird offensichtlich, dass es dir gar nicht um das Thema dieses Unterforums, sondern um eine allgemeine politische Diskussion zur gesetzlichen Rentenversicherung geht. Ich schlage daher dem Moderator vor, diese Diskussion zu schließen.

 

schon wieder so ein selbsternannter hausmeister.

die gesetzliche rentenversicherung ist IMMER politisch.

wenn du hier alles schliessen willst, was gegen die machenschaften von versicherungsvertretern gerichtet ist, dann solltest DU dir vielleicht ein anderes forum suchen-

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neysee
schon wieder so ein selbsternannter hausmeister.

die gesetzliche rentenversicherung ist IMMER politisch.

wenn du hier alles schliessen willst, was gegen die machenschaften von versicherungsvertretern gerichtet ist, dann solltest DU dir vielleicht ein anderes forum suchen-

 

Darum geht es nicht, aber es wundert mich kein bisschen, dass DU das nicht verstehst. EOD.

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culo
Darum geht es nicht, aber es wundert mich kein bisschen, dass DU das nicht verstehst. EOD.

 

 

dann kannst du es ja vielleicht mal den dummen hier erklären.

wäre ja mal etwas anderes, einen BEITRAG zu liefern anstatt ohne argumente zu kritisieren.

 

vielleicht schaffst du es ja sogar mal, eine THESE mit begründung aufzustellen, anstatt immer nur irgenwelche parolen aus dem hintergrund in den raum zu werfen.

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Fleisch

back to topic

 

wir stellen also bisher im diesem Thread fest

 

- Rürup stellt keinen adäquates Äquivalent zur gesetzlichen Rentenversicherung dar

-> Kur & Reha fehlt

-> Hinterbliebenenschutz muss ggf. zusätzlich abgeschlossen werden

-> eingeschränkte inflationsbedingte Garantiewerte

-> aktuell v.a. für ältere Arbeitnehmer interessant, da durch Besteuerungsdifferenz sich ein Vorteil für den Arbeitnehmer ergibt

-> Ansprüche bei Vererbbarkeit problematisch

 

Hat noch wer was ?

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Sapine
back to topic

 

wir stellen also bisher im diesem Thread fest

 

- Rürup stellt keinen adäquates Äquivalent zur gesetzlichen Rentenversicherung dar

-> Kur & Reha fehlt

-> Hinterbliebenenschutz muss ggf. zusätzlich abgeschlossen werden

-> eingeschränkte inflationsbedingte Garantiewerte

-> aktuell v.a. für ältere Arbeitnehmer interessant, da durch Besteuerungsdifferenz sich ein Vorteil für den Arbeitnehmer ergibt

-> Ansprüche bei Vererbbarkeit problematisch

 

Hat noch wer was ?

Einspruch: Der Hinterbliebenenschutz muss auch bei der gesetzlichen ggf. zusätzlich abgeschlossen werden. Selbst die Altregelung bietet keine ausreichende Absicherung und mit den Neuregelgungen, die für jüngere Ehen gelten ist ohnehin das Wort Absicherung eigentlich eher ein Hohn. Wer denkt dass die Absicherung der gesetzlichen RV auch nur annhähernd reicht, irrt sich. Der Unterschied zwischen Rürup und gesetzlicher wird in vielen Fällen gar keiner sein in Zukunft, d.h. keine oder deutlich zu niedrige Absicherung in beiden Fällen.

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