Goldpuma April 4, 2008 · bearbeitet April 4, 2008 von Goldpuma Seit Monaten quält mich der Gedanke: "Lohnt sich der Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung?" 2006 hat mein Arbeitgeber 5.666,12 Euro an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen. Dadurch habe ich einen Rentenanspruch von mtl. 27,64 Euro erworben. Vor einigen Tagen habe ich die myIndex-Satellite ETF(Fortis Versicherung) als Rürup Rente abgeschlossen. Die garantierte Monatsrente pro 10.000,- Euro Fondsguthaben beträgt 38,6163 Euro. Würde ich meine gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge von 5.666,12 Euro in die Rürup Rente einzahlen, ergibt sich ein mtl. Rentenanspruch von 21,8803 Euro. Gesetzlicher mtl. Rentenanspruch von 27,64 Euro. Natürlich habe ich in der Rechnung keine Verwaltungsgebühren und Provision beachtet. Trotzdem ist die Gegenüberstellung interessant. Folgende Punkte sind mir zusätzlich bei der Thematik aufgefallen. Die Rürup Rente kann ich schon mit 60 Jahren in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Rente erst mit 67; vorher nur mit Abschlägen. Die mtl. 21.8803 Euro bei der Rürup Rente sind zwar jetzt geringer als der mtl. Betrag der gesetzlichen von 27,64 Euro. Aber die Rürup Rente hat noch 30-35 Jahre Zeit zur Wertsteigerung! Nehmen wir an die Beiträge werden nur in einen Geldmakrt- oder Renten-ETF angelegt. Was sind denn bitteschön mtl. 27,64 Euro gesetzliche Rente in 35 Jahren den Wert? 75% oder 50% gesehen? Beim Ableben vor der Rente erhält die Ehefrau/mann die volle Rüruprente(Rentengarantiezeit). Bei der gesetzlichen Witwen-oder Witwerrente erhält der Hinterbliebene nur 50% der Rente. Was haltet Ihr davon? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JackRyan April 4, 2008 hast jetzt alle Farben und Schriftgrößen ausprobiert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 4, 2008 · bearbeitet April 4, 2008 von Goldpuma hast jetzt alle Farben und Schriftgrößen ausprobiert? Da ist jemand heute extrem gut drauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin April 4, 2008 · bearbeitet April 4, 2008 von Delphin Ich weigere mich sowas zu lesen. - Guck dir mal nen Buch zum Thema Layout und Schriftsatz an, vielleicht hilft das. (Deine Freude willich dir allerdings nicht nehmen. ) Aber zum Thema kann ich was sagen: ich für meinen Teil kann zwar eine Rührup-Rente abschließen, aber meines Wissens kann ich mich nicht aus der gesetzlichen ausklinken. Für mich stellt sich also nur die Frage, ob ich Rührup zusätzlich will. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher April 4, 2008 wie kann man sich denn bitte aus der gesetzlichen Rente ausklinken? Und wer kann sowas? Hab ich noch nie gehört-soll aber nix heißen @ Goldpuma: eine gleichmäßige und kleinere Schrift tut dem Auge des Betrachters gut Die Farben stören mich eher nicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo April 4, 2008 ich habe einmal ausgerechnet, dass ich über 15.000 euro rente im monat bekämme, wenn ich alles geld, das mein ag und ich in die gesetzliche rente stecken in die betirbliche av stecken würde. aber ich komme nicht raus. ich glaube in kiel haben es ein paar sparkassenangestellte geschafft. die haben behauptet, sie wären beamten gleichgestellt . und es gab mal einen trick eine ag zu gründen und ag-vorstand in seiner eigenen ag zu werden. aber das ist wohl auch vom tisch. allerdings zahlen die echten ag-vorstände immer noch keine rentenversicherungsbeiträge. jedenfalls nicht in deutschland. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anubis April 4, 2008 ich habe einmal ausgerechnet, dass ich über 15.000 euro rente im monat bekämme, wenn ich alles geld, das mein ag und ich in die gesetzliche rente stecken in die betirbliche av stecken würde. aber ich komme nicht raus. ich glaube in kiel haben es ein paar sparkassenangestellte geschafft. die haben behauptet, sie wären beamten gleichgestellt . und es gab mal einen trick eine ag zu gründen und ag-vorstand in seiner eigenen ag zu werden. aber das ist wohl auch vom tisch. allerdings zahlen die echten ag-vorstände immer noch keine rentenversicherungsbeiträge. jedenfalls nicht in deutschland. § 1 Satz 4 SGB VI regelt, daß Vorstandsmitglieder einer AG nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Allerdings gilt dies aufgrund einer Gesetzesänderung für nach dem 6.11.2003 bestellte Vorstände nur noch in der Vorstandstätigkeit selber, nicht mehr - wie zuvor - in jeder beliebigen Tätigkeit. Das war das Ende des "Tricks". Und natürlich kann man als abhängig Beschäftigter (vulgo: Arbeitnehmer) nicht einfach aus der gesetzlichen Rentenversicherung austreten. Insofern hat mich der Titel des Threads auch etwas verwundert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 4, 2008 Vorstände sind als grundsätzlich als Arbeitnehmer zu sehen. Sollten ihnen jedoch mehr als 50 % der Firmenanteile gehören oder aber einen geringeren Anteil am Unternehmen halten, dafür jedoch Verfügungsgewalt haben so werden sie als Selbstständige gesehen. So kenn ich das bisher ausm SGB So leicht kommt man aus sowas nicht raus.... Davon mal abgesehen sind durch Beiträge an die RV auch Leistungsansprüche verbunden wie Kur, Reha, Erwerbsminderungsrente usw. und wie Anubis dankenswerterweise auch schon im SGB nachgeblättert hat, hat's da vor einigen jahren ne änderung gegeben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn April 4, 2008 Vorstände sind als grundsätzlich als Arbeitnehmer zu sehen. Sollten ihnen jedoch mehr als 50 % der Firmenanteile gehören oder aber einen geringeren Anteil am Unternehmen halten, dafür jedoch Verfügungsgewalt haben so werden sie als Selbstständige gesehen. So kenn ich das bisher ausm SGB So funktioniert das übrigens auch mit den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern. Versicherungsfreiheit bei > 50% Anteil an der GmbH. Dürfte aber auch für den "Normal-Arbeitnehmer" nicht von Bedeutung sein.... mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anubis April 4, 2008 Vorstände sind als grundsätzlich als Arbeitnehmer zu sehen. Sollten ihnen jedoch mehr als 50 % der Firmenanteile gehören oder aber einen geringeren Anteil am Unternehmen halten, dafür jedoch Verfügungsgewalt haben so werden sie als Selbstständige gesehen. So kenn ich das bisher ausm SGB So leicht kommt man aus sowas nicht raus.... Davon mal abgesehen sind durch Beiträge an die RV auch Leistungsansprüche verbunden wie Kur, Reha, Erwerbsminderungsrente usw. und wie Anubis dankenswerterweise auch schon im SGB nachgeblättert hat, hat's da vor einigen jahren ne änderung gegeben Das mit den mehr als 50% bezieht sich nicht auf Vorstände einer AG, sondern auf Geschäftsführer einer GmbH und ist für diese auch so grob gesagt richtig. Im übrigen schön, daß mal jemand auch auf die weiteren Ansprüche neben der reinen Altersrente hinweist! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 4, 2008 Hallo Goldpuma, Also was die "eigenwillige" Gestaltung angeht, stimme ich meinen Vorrednern zu: weniger wäre hier mehr! Die Rürup Rente kann ich schon mit 60 Jahren in Anspruch nehmen. :bounce: Die gesetzliche Rente erst mit 67; vorher nur mit Abschlägen. :no: Ab 2010 soll das Mindestalter für die Auszahlung einer Rüruprente entsprechend der Anhebung der Altersgrenze in der GRV ebenfalls angehoben werden, also auf 62. Die mtl. 21.8803 Euro bei der Rürup Rente sind zwar jetzt geringer als der mtl. Betrag der gesetzlichen von 27,64 Euro. Aber die Rürup Rente hat noch 30-35 Jahre Zeit zur Wertsteigerung! Nehmen wir an die Beiträge werden nur in einen Geldmakrt- oder Renten-ETF angelegt Auch die gesetzliche Rente kann über die Prognose steigen - falls Politiker zur Wahl mal wieder dringend Stimmen brauchen. Was sind denn bitteschön mtl. 27,64 Euro gesetzliche Rente in 35 Jahren den Wert? 75% oder 50% gesehen? 9,52 EUR wenn man die langjährige durchschnittliche Inflationsrate von 3 % zugrunde legt. :'( Beim Ableben vor der Rente erhält die Ehefrau/mann die volle Rüruprente(Rentengarantiezeit).Bei der gesetzlichen Witwen-oder Witwerrente erhält der Hinterbliebene nur 50% der Rente. Nein, eben gerade nicht. Im Gegensatz zur GRV umfaßt die Rürup-Rente gerade keine Hinterbliebenenversorgung. Die muß getrennt abgeschlossen und bezahlt werden. In die eigentliche Rürup-Rente fließt dann eben nur ein kleinerer Anteil. Ob sich eine Rürup-Rente lohnt, muß jeder für sich selbst beurteilen. Das hängt sehr stark vom eigenen Steuersatz ab. Wenn ich von dem von Dir angegeben Beitrag zur GRV auf den Grenzsteuersatz schließe, dürfte sich die Rürup-Rente eher nicht rechnen. Wirklich vor der Alternative GRV oder Rürup-Rente stehen wohl nur Selbstständige, die freiwillig in der GRV versichert sind. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anubis April 4, 2008 Wirklich vor der Alternative GRV oder Rürup-Rente stehen wohl nur Selbstständige, die freiwillig in der GRV versichert sind. :- Stimmt genau! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 4, 2008 · bearbeitet April 4, 2008 von Goldpuma Hallo Goldpuma, Also was die "eigenwillige" Gestaltung angeht, stimme ich meinen Vorrednern zu: weniger wäre hier mehr! Ab 2010 soll das Mindestalter für die Auszahlung einer Rüruprente entsprechend der Anhebung der Altersgrenze in der GRV ebenfalls angehoben werden, also auf 62. Nein, eben gerade nicht. Im Gegensatz zur GRV umfaßt die Rürup-Rente gerade keine Hinterbliebenenversorgung. Die muß getrennt abgeschlossen und bezahlt werden. In die eigentliche Rürup-Rente fließt dann eben nur ein kleinerer Anteil. 9,52 EUR wenn man die langjährige durchschnittliche Inflationsrate von 3 % zugrunde legt. O.K. ich verstehe es ist euch zu bunt. Ich habe jetzt den Beitrag entschärt. Die Rürup Rente enthält sehr wohl eine Hinterbliebenenversorgung. Stirbt der Versicherte erhält der Ehepartner/in eine Rente. Es wird nur kein Kapital ausgezahlt! Die Anhebung des Rentenalters für die Rüruprente gilt nur für Verträge die erst ab 2010 abgeschlossen werden. So habe ich es zumindest verstanden. 9,52 Euro ist schon der Hammer! Danke für die Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin April 4, 2008 Die Rürup Rente enthält sehr wohl eine Hinterbliebenenversorgung.Stirbt der Versicherte erhält der Ehepartner/in eine Rente. Es wird nur kein Kapital ausgezahlt! Kann mich täuschen, aber das gehört nicht zwingend zu einer Rührup-Rente. Natürlich wird das gern angeboten von einer Versicherung (je mehr man versichern will um so besser für die), aber es gehört nicht zu dem Teil, den ein Produkt erfüllen muss, damit es als Rührup-Vertrag zertifiziert werden kann. Extra-Klauseln gehen ja auch bei Riester einige. Mahen das ganze natürlich schwieriger vergleichbar und unübersichtlicher, aber das Problem hat man immer, wenn man mit Versicherungen zu tun hat. Und Rührup wird ja bisher nur von Versicherungen angeboten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine April 4, 2008 Bei der gesetzlichen Witwen-oder Witwerrente erhält der Hinterbliebene nur 50% der Rente. Das fällt unter die Kategorie: "Das war einmal" oder so ähnlich. Die sogenannte große Witwenrente beträgt 55 % der Versichertenrente (Altfälle 60%) Sofern Witwe oder Witwer nicht vor 2002 geheiratet haben und zu dem Zeitpunkt mindestens einer über 40 war (Altfall), werden 40% des Nettoeinkommens angerechnet, Mieteinnahmen und Zinseinkünfte inklusive. D.h. praktisch bleibt für die Witwe oder den Witwer fast nie mehr eine nennenswerte Witwen- oder Witwerrente über. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 4, 2008 Die Rürup Rente enthält sehr wohl eine Hinterbliebenenversorgung.Stirbt der Versicherte erhält der Ehepartner/in eine Rente. Es wird nur kein Kapital ausgezahlt! Da befindest Du Dich im Irrtum. Die reine Rürup-Rente weist grundsätzlich keine Hinterbliebenenversorgung auf. Der Gesetzgeber läßt lediglich zu, daß Du zusätzlich zur eigentlichen Rürup-Renten-Versicherung eine Art Risiko-Lebensversicherung abschließt, die den Hinterbliebenen zugute kommt. In ähnlicher Weise kann auch eine BU-Versicherung eingeschlossen werden. Solange die Kosten für diese Versicherungen weniger als die Hälfte der Gesamtbeiträge betragen, erkennt der Fiskus die Summe der Beiträge als Altersvorgeaufwendungen an. Der Einschluß der Zusatzversicherungen aber verringert die Summe, die in die eigentlichen Rürup-RV fließt - d.h. die Rente reduziert sich dadurch. Ich habe einen schon älteren (aber im Hinblick auf diese Gestaltung immer noch aktuellen) Artikel beigefügt, der das im Kasten auf der letzten Seite sehr schön vorrechnet. Die Anhebung des Rentenalters für die Rüruprente gilt nur für Verträge die erst ab 2010 abgeschlossen werden.So habe ich es zumindest verstanden. Stimmt, bestehende Verträge bleiben davon unberührt. finanztest_03_2005.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo April 5, 2008 Vorstände sind als grundsätzlich als Arbeitnehmer zu sehen. Sollten ihnen jedoch mehr als 50 % der Firmenanteile gehören oder aber einen geringeren Anteil am Unternehmen halten, dafür jedoch Verfügungsgewalt haben so werden sie als Selbstständige gesehen. So kenn ich das bisher ausm SGB So leicht kommt man aus sowas nicht raus.... Davon mal abgesehen sind durch Beiträge an die RV auch Leistungsansprüche verbunden wie Kur, Reha, Erwerbsminderungsrente usw. und wie Anubis dankenswerterweise auch schon im SGB nachgeblättert hat, hat's da vor einigen jahren ne änderung gegeben mal wieder völlig falsch. vorstände zahlen keine rv-beiträge. die haben die möglichkeit, ihr geld sinnvoll anzulehgen und sich aus der "solidargemeinschaft" der abzockuung der arbeitnehmer zu verabschieden. genauso wie beamte, versicherungsmakler der dvag, selbstständige, scheinselbstständige, politiker und und und. und das ist ja gerade das problem, dass die abhängig beschäftigten (ausser vorständen, wie gesagt) jetzt auch noch weitere gesamtgesllschaftliche kosten wie kuren , reha usw. von arbeitsscheuen lamentierern aufgedrückt bekommen. sie müssen nicht nur ein heer von rentern und vorruheständlern versorgen, sondern auch noch kuren und wassergymnastik in baden baden von 55 jährigen frührentnern finanzieren. als belohnung dürfen sie dann länger arbeiten und bekommen dann ein paar almosen, die sie dann im gegensatz zu den jetzigen frührentnern auch noch versteuern sollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 5, 2008 · bearbeitet April 5, 2008 von Goldpuma Da befindest Du Dich im Irrtum. Die reine Rürup-Rente weist grundsätzlich keine Hinterbliebenenversorgung auf. Der Gesetzgeber läßt lediglich zu, daß Du zusätzlich zur eigentlichen Rürup-Renten-Versicherung eine Art Risiko-Lebensversicherung abschließt, die den Hinterbliebenen zugute kommt. Diesen Punkt hatte ich mit meiner Rentenversicherung (Standard Life) ausführlich diskutiert. Stirbt der Versicherte vor oder nach dem Rentenbeginn wird eine Rente unter Berücksichtigung der Rentengarantiezeit gezahlt. Es muss keine zusätzliche Risikoversicherung abgeschlossen werden. Manche Versicherungen bieten diesen Hinterbliebenenschutz an. Dabei handelt es sich aber um einen zusätzliche Risikolebensversicherung für eine Kapitalabfindung. Man könnte also ganz normal eine Risikolebensversicherung abschließen die genau den selben Zweck erfüllt. Das ist ein Marketing(trick) vieler Versicherungen. Für Ehepartner nicht angebracht außer man besteht auf eine einmalige Kapitalabfindung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 5, 2008 Diesen Punkt hatte ich mit meiner Rentenversicherung (Standard Life) ausführlich diskutiert. Stirbt der Versicherte vor oder nach dem Rentenbeginn wird eine Rente unter Berücksichtigung der Rentengarantiezeit gezahlt. Es muss keine zusätzliche Risikoversicherung abgeschlossen werden. Manche Versicherungen bieten diesen Hinterbliebenenschutz an. Dabei handelt es sich aber um einen zusätzliche Risikolebensversicherung für eine Kapitalabfindung. Könnte es sein, daß wir hier von zwei völlig verschiedenen Versicherungen sprechen? Zur Eröffnung des Threads erwähntest Du eine Rürup-Rentenversicherung bei Fortis, jetzt eine Rentenversicherung bei Standard Life. Handelt es sich bei letzterer vielleicht um eine herkömmliche staatlich nicht geförderte private Rentenversicherung? Bei einer privaten Versicherung kann man problemlos eine Rentengarantiezeit vereinbaren und bei vorzeitigem Tod werden die Rentenzahlungen dann an die Hinterbliebenen vererbt. Bei einer Rürup-Versicherung gelten andere Regeln. Ich zitiere hier einmal das Bundesministerium für Finanzen (die Hervorhebungen habe ich hinzugefügt). BMF - Basisrente Die sind die Voraussetzungen der steuerlichen Förderung der Basis-/"Rürup"-Rente? Um sicherzustellen, dass die Rente auch für die Altersvorsorge des Einzelnen eingesetzt wird, hat der Gesetzgeber die steuerliche Begünstigung an ein paar Bedingungen geknüpft. So darf die monatliche Rente frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden. Die erworbenen Rentenanwartschaften dürfen weder übertragbar, beleihbar, veräußerbar, vererblich noch kapitalisierbar sein. Die Versicherten dürfen sich das angesparte Vorsorgekapital nicht in einem Betrag - auch nicht in Teilbeträgen - auszahlen lassen können, sie müssen stattdessen eine monatliche, lebenslange Rente bekommen. Die Versicherungsansprüche dürfen zwar nicht vererbt werden, können aber mit einer zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung kombiniert werden. Auf diese Weise können auch der Ehegatte und die kindergeldberechtigten Kinder des Anlegers abgesichert werden. Neben der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung kann die Basis-/"Rürup"-Rente - wenn dies vertraglich vereinbart wird - in einem gewissen Umfang auch die ergänzende Absicherung für den Fall des Eintritts einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsehen. Aus der Forderung, daß die Ansprüche nicht vererblich sind, folgt automatisch, daß eine Rentengarantiezeit nur über eine (nicht allzu teure) Zusatzversicherung abgedeckt werden kann. Die muß aber extra bezahlt werden. Stirbt ein Versicherter, so fällt dessen Deckungskapital an das Versichertenkollektiv - so gesehen müßte eine Rürup-Versicherung eigentlich immer eine geringfügig bessere Rendite aufweisen als eine ähnlich gestaltete private Versicherung. Übrigens beschränkt die Rürup-Rente diese mögliche zusätzliche Absicherung auch ausdrücklich auf Ehegatten und mit Einschränkungen Kinder. Bei einer privaten Rentenversicherung werden die Rentenzahlungen in der Rentengarantiezeit an die Erben gezahlt (z.B. eine Lebensgefährtin). Man könnte also ganz normal eine Risikolebensversicherung abschließen die genau den selben Zweck erfüllt.Das ist ein Marketing(trick) vieler Versicherungen. Für Ehepartner nicht angebracht außer man besteht auf eine einmalige Kapitalabfindung. Das wäre nicht exakt äquivalent, denn die Zahlungen für eine getrennte RLV könnten steuerlich nicht als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 6, 2008 · bearbeitet April 6, 2008 von Goldpuma Ich habe bei der Standard Life eine betriebliche Altersvorsorge. Eines Tages rief ich bei einer Sachbearbeiterin von Standard Life an um mich bezüglich einer Rürup Rente zu erkundigen. Sie hat mir die Informationen gegeben. Die Information deckt sich auch mit den Vertragsunterlagen der (myIndex-Satellite ETF)Rürup Rente der Fortis. Mit den Hinterbliebenenschutz ist die Kapitalabfindung der Ehefrau und Kinder gemeint. Eine Rente darf sehr wohl an die Ehefrau/mann ausgezahlt werden. Aber keine Kapitalabfindung an die Ehefrau/mann weil das nicht erlaubt ist. Daher schließt man einen Hinterbliebenenschutz ab um doch an die Kapitalabfindung zu gelangen. Auszug aus dem Versicherungschein (myIndex-Satellite ETF)der Rürup Rente: Bei Tod nach Rentenbeginn zahlen wir während der Rentengarantiezeit von 20 Jahren aus dem Kapitalwert der noch ausstehenden Renten eine Rente an die bezusgerechtigten Hinterbliebenen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG (in der Fassung vom 01.01.2005). Im Todesfall der versicherten Person vor Rentenbeginn wird das vorhandene Verrentungskapital (siehe § 1 der Bedingungen) der Versicherung für eine Rente an die Hinterbliebenen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG (in der Fassung vom 01.01.2005) verwendet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer April 7, 2008 hi, bav ist nicht gleich rürup. daher hat odysseus' papa schon recht. grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 7, 2008 · bearbeitet April 7, 2008 von Goldpuma hi, bav ist nicht gleich rürup. daher hat odysseus' papa schon recht. grüssle ff Nochmals ausführlicher Da ich bei Standard Life eine betriebliche Altersvorsorge habe, hat mich interessiert zu welchen Konditionen Rürup Verträge angeboten werden. Standard Life bietet zwei Rürup Varianten an. BESTBASIC MAXXELLENCE BASIC Herzstück beider Produkte sind die so genannten Manager of Managers (MoM)-Fonds, die das Know-how weltweit ausgesuchter Topmanager einer Anlageklasse in einem Fonds bündeln. Die Kunden können bei Standard Life unter einer Reihe solcher MoM-Fonds auswählen, aus denen dann entweder ein komplett gemanagtes oder ein individuell gestaltetes Portfolio zusammengestellt wird. Mit der Sachbearbeiterin von Standard Life habe ich 1 Stunde telefoniert und mir alle rellevanten Informationen zu obigen Rürup Varianten erklären lassen. Es ist nicht notwendig einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz in die Rürup Rente einzubauen da es gesetzlich geregelt ist, dass beim Ableben des Versicherten eine Rente an die hinterbliebene Ehefrau gezahlt wird. Letzendlich habe ich mich gegen die Rürup Rente der Standard Life entschieden. Die Kosten sind mir zu hoch, die Fondsauswahl zu gering und als Ausländer bin ich nicht genügend abgesichert. Nach langen Recherchen habe ich die myIndex-Satellite ETF (Rürup Rente) bei der Fortis Versicherung abgeschlossen. Auszug aus dem Versicherungschein Bei Tod nach Rentenbeginn zahlen wir während der Rentengarantiezeit von 20 Jahren aus dem Kapitalwert der noch ausstehenden Renten eine Rente an die bezusgerechtigten Hinterbliebenen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG (in der Fassung vom 01.01.2005). Im Todesfall der versicherten Person vor Rentenbeginn wird das vorhandene Verrentungskapital (siehe § 1 der Bedingungen) der Versicherung für eine Rente an die Hinterbliebenen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG (in der Fassung vom 01.01.2005) verwendet. Zusätzlich habe ich heute mit einer Sachbearbeiterin der Fortis telefoniert, die mir bestätigte das eine Rente an die Ehefrau ohne eine Zusatzversicherung gezahlt wird. Man muß keinen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz einbauen. Es wird defenitiv eine Rente an die Ehefrau/mann gezahlt und kostet keinen Cent mehr! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 7, 2008 hi, bav ist nicht gleich rürup. daher hat odysseus' papa schon recht. grüssle ff Naja, Erzeuger wäre wohl korrekter, die Papa-Rolle hatte schließlich Laertes übernommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 7, 2008 Hallo Goldpuma, Deine Erklärungen machen den Sachverhalt deutlicher. Mit der Sachbearbeiterin von Standard Life habe ich 1 Stunde telefoniert und mir alle rellevanten Informationenzu obigen Rürup Varianten erklären lassen. Es ist nicht notwendig einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz in die Rürup Rente einzubauen da es gesetzlich geregelt ist, dass beim Ableben des Versicherten eine Rente an die hinterbliebene Ehefrau gezahlt wird. Offenbar kennen die Sachbearbeiter von Standard Life Ihre eigenen Produkte und deren gesetzliche Grundlage nicht. Die Gesetzeslage ist jedenfalls eindeutig anders. Hier heißt es im Einkommensteuergesetz zur Basisrente (Rüruprente): Sonderausgaben sind .... Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) oder von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenrente) vorsieht; Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen und die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 hat; der Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen, in dem der Rentenberechtigte die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 erfüllt; die genannten Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein und es darf darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen. Es ist ausdrücklich von einer ergänzenden Absicherung der Hinterbliebenen die Rede. Anders als bei der GRV zahlt also das Kollektiv nicht für die Hinterbliebenenrente (in einer vereinbarten Rentengarantiezeit) sondern der jeweilige Versicherungsnehmer. Es kostet also Rendite bei der eigenen Rente. Bei einer Garantiezeit von 5-10 Jahren ist der Preis aber recht gering. Auszug aus dem Versicherungschein Bei Tod nach Rentenbeginn zahlen wir während der Rentengarantiezeit von 20 Jahren aus dem Kapitalwert der noch ausstehenden Renten eine Rente an die bezusgerechtigten Hinterbliebenen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG (in der Fassung vom 01.01.2005). Im Todesfall der versicherten Person vor Rentenbeginn wird das vorhandene Verrentungskapital (siehe § 1 der Bedingungen) der Versicherung für eine Rente an die Hinterbliebenen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG (in der Fassung vom 01.01.2005) verwendet. Zusätzlich habe ich heute mit einer Sachbearbeiterin der Fortis telefoniert, die mir bestätigte das eine Rente an die Ehefrau ohne eine Zusatzversicherung gezahlt wird. Man muß keinen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz einbauen. Es wird defenitiv eine Rente an die Ehefrau/mann gezahlt und kostet keinen Cent mehr! Auch Fortis hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen. Hinterbliebenenschutz ist eine Zusatzleistung, die zusätzlich bezahlt wird beziehungsweise die Rente schmälert. Du siehst das nur nicht explizit, weil das in den Rentenfaktor eingerechnet wird. Ich habe mir eben mal das Antragsformular der myIndex Satellite herausgesucht. Da kann man bei der Rürup-Rente u.a. ankreuzen: Todesfallleistung im Rentenbezug: - keine Todesfallleistung - Rentengarantiezeit: xx Jahre Wenn die Hinterbliebenenabsicherung automatisch eingeschlossen wäre würde die Alternative "keine Todesfallleistung" doch keinen Sinn machen. Und die Rentengarantiezeit ist für den Versicherungsnehmer allein genauso sinnlos - oder wird die Rente nach dem Ableben dann etwa garantiert dem Versicherungsnehmer ins Fegefeuer überwiesen? Da ich die myIndex Satellite nicht (noch nicht???) abgeschlossen habe, kann ich nicht mit der entsprechenden Formulierung im Versicherungsschein dienen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 8, 2008 · bearbeitet April 9, 2008 von Goldpuma Die Aussagen der Sachbearbeiterin von Standard Life decken sich mit den Aussagen der Sachbearbeiterin von Fortis. Auch die Formulierung im Versicherungsschein ist eindeutig. Man kann noch zusätzlich eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HIZ) abschließen. Ich werde nochmals mit Fortis und den Honorarberater telefonieren. Dann gibt es mehr Informationen dazu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag