bassoo März 31, 2008 Hallo, ich habe im Jahre 2004 Anteile an der EECH-Anleihe Windkraft Frankreich gekauft. Jetzt ist die Firma bekanntlich pleite. Ich weiß, es wurde verschiedentlich vor dieser Anleihe gewarnt. Offenbar zu Recht. Aber jetzt ist es nun mal passiert, und meine Frage ist: Was tun als geschädigter Anleger? Im Internet bieten verschiedene Anwaltskanzleien eine Art Sammel-Vertretung im Insolvenzverfahren an. Allerdings kostet das auch Geld. Rechtschutz ist zwar da, aber 100 Selbstbeteiligung. Lohnt es sich, diese 100 auszugeben, oder kann man als geschädigter Anleger in einem solchen Insolvenzverfahren seine Ansprüche auch auf eigene Faust erfolgversprechend vertreten? Wie schätzt ihr das ein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 März 31, 2008 Weitere Geschädigte sind hier zu finden: http://www.schutzgemeinschaft-fuer-eech-anleger.de/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
losemoremoney März 31, 2008 Von denen hatte ich auch mal ne Werbung im Briefkasten, hat sich also doch als Junkbond entpuppt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stephenstephen April 1, 2008 · bearbeitet April 1, 2008 von stephenstephen Moin Basso, das Insolvenzverfahren dient ja bekanntlich dazu, die noch vorhandenen Werte des Unternhemens unter den Gläubigern aufzuteilen, sofern die Fortführung des Unternehmens nicht mehr möglich ist. Bei der Aufteilung gibt es eine gewisse Rangfolge unter den Gläubigern. Ich denke, die Schuldverschreibung wird erst nachrangig bedient werden (auch wenn einige Anwälte das Gegenteil behaupten) und dann ist mit Sicherheit nicht mehr genug Masse da, um die Schulden aus den diversen Anleihen zu bedienen. Aus dieser Sicht mag es sich nicht lohnen, schlechtem Geld auch noch Gutes hinterherzuwerfen (auch wenn es nur € 100,-- sind). Ich denke aber, es kann sich trotzdem lohnen, insbesondere aus Gründen des Konzerndurchgriffs und der Vorstandshaftung. Wenn man sich die Geschäfte der EECH AG mal etwas genauer anschaut, wird man sehr schnell feststellen, dass die Geschäfte immer nach dem selben Muster abliefen: Herr Yoleri verhandelt mit Herrn Yoleri (müssen verdammt harte Verhandlungen gewesen sein ), über den Verkauf von Sachwerten diverser Art, um diese dann zu dem verhandelten Preis an Schuldverschreibungszeichner zu verticken. Hier ein Beispiel: Die P&T Technology AG, die säter in die EECH group AG umfirmiert wurde, besitzt Projektrechte angeplanter Windparkprojekte in Italien. Die Werthaltigkeit der Projekte ist kaum zu beziffern, jedoch ist bei einem sauber durchgeplanten Windparkprojekt eine Menge Geld zu verdienen (allerdings gibt es auch enorme Kosten). Jetzt verhandelt Herr Yoleri als Vorstand der EECH group AG mit einer neu gegründeten Gesellschaft - nennen wir sie mal die WIP GmbH & Co. KG - über den Verkauf eben dieser Projektrechte. Zufällig ist der Geschäftsführer der PHG (der persönlich haftenden Gesellschaft) ein gewisser Herr Yoleri! Die beiden Herren verhandeln jetzt hart aber gerecht über den Kaufpreis der Projektrechte und kommen dann zu dem Schluss, dass diese so um die € 15.ooo.ooo,- wert sein dürften. Da Herr Yoleri und Herr Yoleri sich aber schon sehr lange kennen und sich sowohl als seriöse Geschäftspartner als auch als langjährige Freunde schätzen gelernt haben, vereinbaren sie einen Kaufpreis von lediglich € 9.000.000,-- . Damit ist schon mal der Marktpreis der Projektrechte in Stein gemeisselt worden. Nun hat ja aber die neu gergündete Gesellschaft überhaupt kein Geld, um die Projektrechte zu bezahlen. Darum vereinbart man in dem zugehörigen Kaufvertrag, dass der Kaufpreis erst dann bezahlt wird, wenn die neue Gesellschaft (also die WIP) liquide ist. Das nennt man einen Verkauf zum Buchwert. Jetzt emittiert die WIP eine Schuldverschreibung und siehe da, die EECH group AG kann endlich bezahlt werden. Ähnlich wurde mit allen anderen Schuldverschreibungen verfahren, egal ob Windkraftprojekte in Frankreich, Solarprojekte in Andalusien oder Kunstgegenstände in Berlin. Die Vorgehensweise ist auch für einen finanztechnischen Laien sehr einfach zu durchschauen. Wenn man sich einmal die Vorgehensweise ansieht, stellt man sehr schnell fest, dass dieses Muster insbesondere von den Vorständen der EECH group AG, also der langjährigen Mutter der EECH AG, aber auch vom Aufsichtsrat schon vor Jahren hätte erkannt werden müssen. Zudem stellt sich die Frage, ob die jeweils zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht in der Pflicht ist, gerade auf solche Mißstände hinzuweisen. Ob der Vermerk, "...die weitere Entwiklung der Geschäftstätigkeit hänge von der Kapitalisierung der bilanzierten Sachwerte ab" ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Ansonsten hätte Herr Yoleri auch ein Stück Butter von Herrn Yoleri kaufen können (so für, sagen wir mal € 11.000.000,--) dieses Stück Butter dann an diverse Anleger versilbert, um es anschliessend für € 18.000.000,-- wieder zu verkaufen. Wenn sich das Stück Butter dann aber nur für € 1,29 verkaufen lässt, handelt es sich dann einfach um eine kaufmännische Ungeschicktheit (die ja nicht strafbar ist) oder aber um kalkulierten Betrug? Und gerade hier setzt die Verantwortung der Wirtschaftsprüfer ein: Wenn lediglich daruf hingewiesen wird, dass der Fortbestand des Unternehmens von der Kapitalisierung des Stückes Butter abhängt, dann braucht man die Wirtschaftsprüfer nicht, obwohl die Aussage bezüglich der Butter formal nicht zu beanstanden ist. Wenn auch die Sachlage bei einem Windparkprojekt nicht ganz so deutlich sein dürfte wie bei einem Stück Butter, so sind die Mechanismen die selben, und selbstverständlich lassen sich auch Windparkprojekte anständig bewerten, wenn die notwendige Sorgfalt und die grundlegenden betriebswirtschaftlichen Richtlinien korrekt angewendet werden. Da die Wirtschaftsprüfer versichert sein müssen, kann hier durchaus was zu holen sein, und zwar selbst dann, wenn die Masse der EECH AG nicht ausreicht, um alle Gläubiger vollständig zu bedienen. Warum auf einmal von der Windkraft zur Kunst geschwenkt wurde, wird dann auch sehr schnell klar! Denn was läßt sich noch deutlich schwieriger bewerten als Windkraftprojekte? Natürlich: Kunst! Wobei wir dann schon fast wieder bei dem Stück Butter wären! Nicht anders sieht es mit der persönlichen Haftung der Vorstände aus. Wenn man sich mal ansieht, wie einfach die Geschäfte gestrickt sind, kann man jedem einzelnen Vorstand sowohl der EECH AG als auch der EECH group AG mangelnde Sorgfalts- bzw. Aufsichtspflicht unterstellen, insbesondere weil auch die Mutter (also die EECH group AG) fast ausschliesslich an den Geschäften der Tochter unmittelbar beteiligt war. Es mutet doch sehr seltsam an, wenn Projektrechte für einen mehrtselligen Millionenbetrag zum Buchwert verkauft werden und niemand sich dafür zu interessieren scheint, woher denn das Geld tatsächlich kommen soll. Hier stellt sich die Frage, ob die Vorstände nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden können, zudem einige Vorstände der EECH group AG (z.B. Herr R. Ribes) bei der Mutter im Vorstand sitzen und zugleich aktiv an der Prospekterstellung der Tochter beteiligt waren (diesen zumindest mit unterzeichnet haben wie im Fall Windkraft Frankreich). Wie einfach es Herrn Yoleri letztendlich gemacht wurde, diverse Gelder zwischen den einzelnen Gesellschaften hin- und herzuschieben, wenn Vorstände, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer die Augen zukneifen, verdeutlicht auch das Beispiel der Kunstwerke: Die zeitgenössischen Kunstwerke wurden von der EECH AG gekauft und dann mit Gewinn an die Holding weiterverkauft. Hier wurde im Rahmen des Verkaufes ein satter Gewinn von € 12.000.000,-- generiert. Allerdings hat auch hier Herr Yoleri mit seinem Lieblingsverhandlungspartner Herrn Yoleri verhandelt. Wäre Herr Yoleri auf die Idee gekommen, die Kunstwerke noch dreimal hin- und herzuverkaufen, hätte er die Anleihe-Gläübiger nur durch den Gewinn des Kunsthandels an einem einzigen Tag komplett bedienen können. Dass das ganze auch mit meinem Stück Butter funktioniert hätte, davon einmal abgesehen. Aus diesen Beispielen wird sehr deutlich, dass sowohl die beteiligten Vorstände als auch die Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer gar nicht so dämlich sein konnten, um die Unstimmigkeiten nicht bemerken zu müssen. Was hier ganz besonders schwer im Magen liegt, ist die Möglichkeit, dass auch Gelder von den Anleihezeichnern an private Geschäftsleute im Umfeld des Herrn Yoleri gelandet sein könnten. Wenn der Wert innerhalb eines Tages um ca. 40% steigt, könnte der Wert genauso vorher um so etwa 300% gestiegen sein. Sehr interessant ist hierbei, dass EECH selbst schreibt, die Kunstgegenstände wurde aufgrund der guten persönlichen Kontakte des EECH-Vorstandes zur Kunstszene zu sehr niedrigen Einstandspreisen angekauft. BUUUAAAAAAAA!!!! Warum soll denn gerade Herr Yoleri mit dem Geld der Anleger zu günstigen Einstandspreisen einkaufen, wenn er solch guten Kontakte hat. Gebt mir € 13.000.000,-- und ich kaufe euch bei einem befreundeten Landwirt ein Stück Butter (natürlich zu einem sehr niedrigen Einstandspreis, ich kenne den Landwirt nämlich persönlich!!! Spätestens im Mai 2007, als das Bankhaus Neelmeyer die Zinszahlungen einstellte bzw. bereits getätigte Zahlungen stornierte (nach deren Aussage nur aus einem Grund: weil die EECH AG keine ausreichenden Mittel bereitgestellt hatte) und dies fälschlicherweise mit einer technischen Panne erklärt wurde (an Peinlichkeit nicht mehr zu übertreffen) hätten alle Beteilgten hellhörig werden und aus dem Dauerberieselungsschlaf erwachen müssen. Fehlt nur noch die Haftung der EECH group AG, die durch die Personalunionen der Vorstände natürlich voll im Bilde gewesen hätte sein müssen. Da die EECH group AG nicht insolvent ist (zumindest (noch) keine Insovenz angemeldet hat) könnte natürlich auch die Mutter im Wege des Konzerndurchgriffs haftbar gemacht werden, zudem allen Anschein nach zumindest ein Großteil der Anlegergelder nach dem "Stück-Butter-Prinzip" letztendlich bei der Mutter gelandet sein dürfte. Sollten hier Ansprüche durchgesetzt werden können, sind die letzten noch vorhandenen Werte zwar wahrscheinlich längst an Yoleri, Ribes & Co. weitergereicht worden, aber einen Versuch wert ist es allemal. Die beschrieben Möglichkeiten sind natürlich - sollten sie gerichtsfest aufbereitet und nachgewiesen werden - nichts für Anfänger. Hier muss einfach eine spezialisierte Kanzlei beauftragt werden, die genug Know-How hat, um die Machenschaften erst einmal zu durchschauen um dann auch noch die richtigen Anträge zu stellen - und die richtigen Konten zu sperren! Zudem dauert solch ein Verfahren eine gewisse Zeit, aber das nützt ja nun eh nichts mehr. Ich persönlich hätte Herrn Yoleri nicht einmal ein Stück Butter zum Ladenpreis abgekauft, insofern belastet mich die Insolvenz nicht im Geringsten. Allerdings sollte in einem solchen Fall der sportliche Ehrgeiz geweckt werden, zumindest dann, wenn es (z.B. durch die Kostenübernahme einer Rechtschutzversicherung) bei einem relativ kleinem Betrag von € 100,-- bleiben sollte. Insbesondere die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Hamburg, die vorläufige Festnahme der Vorstände und die wirklich sehr einfach zu durchschauenden Geschäftsmodelle versprechen hier zumindest eine Chance, die deutlich größer sein dürfte als die Chancen aller Schuldverschreibungen der EECH-Gruppe zusammen. In diesem Sinne viel Erfolg Tobias Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bassoo April 2, 2008 danke, stephenstephen, für deine ausführliche Antwort. Okay, wenn bei der Insolvenz aus der Masse nix mehr zu holen ist, kann man versuchen, sich bei den Wirtschaftsprüfern (Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht) und/oder über persönliche Haftung bei den Vorständen schadlos zu halten. Soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Gibt es (ähnlich gelagerte) Präzedenzfälle, in denen ein solches Vorgehen tatsächlich Erfolg hatte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stephenstephen April 2, 2008 · bearbeitet April 2, 2008 von stephenstephen moin bassoo, ich kann aus dem Stegreif nur auf die Comroad AG verweisen, wobei der Fall teilweise anders gestrickt war. Die Comroad AG hatte durch Scheinaufträge jede Menge Luftbuchungen getätigt, worauf der Börsenkurs enorm stieg, um dann bei Bekanntwerden der Luftbuchungen ins bodenlose abzurutschen. Die Urteile hierzu sind fast ebenso undurchschaubar wie die Geschäftsgebahren der EECH AG. Das letzte Urteil des Landgerichts Frankfuhrt, in dem der Vorstand Herr Schnabel zu Shadenersatz gegenüber 60 Anlegern verurteilt wurde, findest du hier: Urteil gegen Comroad LG Frankfurt Allerdings gibt es noch eine Menge anderer Urteile, die zum Teil gegen, aber auch für den ehemaligen Vorstand entschieden wurden. In deinem Fall sehe ich jedoch noch eine deutlich größere Chancen, zumindest dann, wenn deine Rechtschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt (auch bei einer Selbstbeteiligung von 100,--): 1. Eine kleine Chance im Insolvenzverfahren doch noch bedient zu werden 2. Die Haftung der Prospektunterzeichner, insbesondere, wenn diese zugleich als Vorstand der Mutter fungierten 3. Die Haftung der Vorstände sowohl der Mutter als auch der EECH AG selbst 4. Die Haftung der Muttergesellschaft, der EECH group 5. Die Haftung der Wirtschaftsprüfer Ich denke, du kommst nicht drum herum, eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen, die sich schon seit langem mit der EECH-Gruppe ausführlich beschäftigt. Da die gesetzlichen Gebühren bei einem einzelnen Anleger nicht ausreichen werden, um die anfallenden Kosten eines sehr aufwändigen, mehrjährigen Rechtstreites zu decken, ist hier natürlich die Vertretung vieler geschägigter Anleger sinnvoll, da dann im Rahmen einer Sammelklage die eigentliche Arbeit nur einmal gemacht werden muss. Natürlich kann niemand vorhersagen, wie ein solcher Rechtsstreit ausgehen wird. Klar ist jedoch, dass das gesamte Kapitalanlagerecht ad adsurdum geführt wird, wenn hier nicht bis auf die initiatoren bzw. die Prüfer durchgegriffen wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Finanzplatz Deutschland einen sehr schwer wieder gut zumachenden Schaden erleiden wird, wenn hier nicht gnadenlos aufgeräumt wird. Wenn Anlegergelder nach Belieben zwischen wirtschaftlich verflochtenen Unternehmen hin und hergeschoben werden können, bis sie in den Taschen der Initiatoren landen, braucht man weder eine BaFin noch einen Wirtschaftprüfer noch ein höchst komplexes Kapitalanlagerecht. Ich denke, mit der Investition von 100,-- kannst du da wirlich nichts verkehrt machen. Einige Kanzleien übernehmen sogar die Kommunikation mit der Rechtschutzversicherung, dann hast du nicht mal Arbeit damit. Um noch einmal auf deine Ausgangsfrage zurückzukommen: Als geschädigter Anleger seine Interessen auf eigene Faust zu vertreten, bringt überhaupt nichts. Nur um die richtigen Anträge zu stellen, müßtest du so viel lesen, dass dir die Augen qualmen. Selbst nicht aufs Insolvenzrecht spezialisierte Anwälte haben damit ihre Probleme. Das ganze würde zudem wahrscheinlich noch deutlich mehr kosten, als € 100,--, weil du für Briefmarken, Fahrtkosten usw. als Privatvertreter keine Kostenerstattung geltend machen kannst (außer bei angeordneten Gerichtsterminen). Ich Hoffe, die Verwirrung ist nicht noch größer geworden, gruß stephenstephen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RedLobster Mai 5, 2008 Hey Basso, meld Dich halt mal bei der SDK und der DSW, vielleicht können die Dir helfen / Kontakte vermitteln. Ich kann mich auch noch an die ganzen Emissionsprospekte von dem Laden erinnern. Hatte damals schon ein ungutes Gefühl. Ein Kumpel hat mich damals gefragt ob er einsteigen soll, und ich hab ihn gewarnt. Das klang einfach viel zu gut. Hältste uns auf dem Laufenden wie's bei Dir weitergeht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zauberlehrling Mai 5, 2008 Rechtschutz ist zwar da, aber 100€ Selbstbeteiligung. Lohnt es sich, diese 100€ auszugeben, oder kann man als geschädigter Anleger in einem solchen Insolvenzverfahren seine Ansprüche auch auf eigene Faust erfolgversprechend vertreten? Wie schätzt ihr das ein? Die anwaltliche Erstberatung gibts aber ohne daß man die SB selber zahlen muß, oder ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dummekuh Juni 22, 2008 Weitere Geschädigte sind hier zu finden: http://www.schutzgemeinschaft-fuer-eech-anleger.de/ genau bei dieser schutzgemeinschaft habe ich mich erkundigt. Die Anwälte streben ein Zivilklage gegen die Vorstände an. Da ich keine Rechschutzversicherung habe, bzw. ich habe erst 2006 eine abgeschlossen und die eech Sch****** habe 2005 gekauft, soll mich die Klage 4500 Euro kosten. Wo gibts den Rat für 100 euro ? Ich bin total down, da jeden tag ne andere Hiobbotschaft bekomme. Ich weiss überhaupt nichts mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Juni 23, 2008 genau bei dieser schutzgemeinschaft habe ich mich erkundigt. Die Anwälte streben ein Zivilklage gegen die Vorstände an. Da ich keine Rechschutzversicherung habe, bzw. ich habe erst 2006 eine abgeschlossen und die eech Sch****** habe 2005 gekauft, soll mich die Klage 4500 Euro kosten. Wo gibts den Rat für 100 euro ? Ich bin total down, da jeden tag ne andere Hiobbotschaft bekomme. Ich weiss überhaupt nichts mehr. Wieviel wäre denn zu erwarten, wenn die Vorstände persönlich haften müssten ? Vermutlich nicht viel... Ich würde mal Deinen Schaden als Richtschnur nehmen Wenn Verlust kleiner Klagekosten => würde ich vermutlich gar nicht über eine Klage nachdenken. Meine Meinung: Eventuell als grobe Richtschnur (voraussichtliche) Insolvenzquote als Maßstab nehmen. Das Prozeßkostenrisiko muss ja in einer vernünftigen Relation zum möglichen Schadensersatz stehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stephenstephen Juli 24, 2008 Moin dummekuh, bei der Schutzgemeinschaft für EECH-Anleger gibt es ein faires Angebot für die Zeichner, anzusehen unter: http://www.schutzgemeinschaft-fuer-eech-an...ndex.php?id=153 . Ob es sich lohnt, die Vorstände zu verklagen, kann ich natürlich nicht abschätzen. Allerdings ist das erste (noch nicht rechtskräftige) Urteil gegen Yoleri persönlich ergangen, worin er zu Schadenersatz verurteilt wurde. Zudem gibt es noch andere (ehemalige) Vorstände, die sehr wahrscheinlich ebenso haftbar genacht werden können. Der eigentliche Urheber der Schuldverschreibungen, Walter Roman Ribes, wurde noch nicht einmal genannt; wird aber wohl auch verklagt werden. Und da ist ne Menge zu hoplen (soll nicht das erste Mal sein, dass er so etwas durchzieht). Wenn die Klage 4.500,-- kostet, handelt es sich bei dir wohl aber auch um eine exorbitant hohe Anlagesumme. Dann kann es sich lohnen, auch wenn die Klage recht teuer ist. Allerdings gilt auch hier: Wenn Herr Ribes erstmal Privatinsolvenz angemeldet hat, wird auch hier die Vollstreckung von Titeln ersteinmal ausgesetzt werden. Insofern sollte auch hier erstmal ein dinglicher Arrest durchgesetzt werden, damit der Herr seine Luxusyachten, -villen und -autos nicht auf seine Frau überschreibt (oder verscherbelt und das Geld in der Schweiz anlegt). Ich denke, hier sollte man schon aus Prinzip tätig werden, denn solche Kaltschnäuzigkeit darf sich einfach nicht wiederholen und die Täter, insbesondere solche Drahtzieher wie Herr Ribes, müssen einfach spüren, dass der Anleger nicht immer der dumme ist. Gruß stephenstephen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag