monopoly März 16, 2008 Hallo, nehmen wir einen einfachen geldmarktnahen Rentenfond an, welcher Zinserträge erwirtschaftet. Verwaltungskosten werden, wie es immer so schön heisst, dem Fondsvermögen entnommen. Wie wird nun bei der Besteuerung auf Anlegerseite gerechnet? Werden von den Zinserträgen zunächst die Verwaltungskosten (TER und/oder all-in-fee) abgezogen und der Restzinsertrag muss versteuert werden? Oder ist es so, dass die vollen Zinserträge versteuert werden müssen und die Verwaltungskosten nicht von der Steuer abgesetzt werden können, also dann vom bereits versteuerten Ertrag bezahlt werden ? Gibt es diesbezüglich Unterschiede zwischen deutschen Fonds und ausländischen (z.B. Luxemburg)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 16, 2008 · bearbeitet März 16, 2008 von otto03 Einfach einen beliebigen Rechenschaftsbericht ansehen !!! Erträge-Aufwendungen=Ordentlicher Nettoertrag=steuerpflichtig(ggfs. nur ein Teil davon, falls z.Zt. noch nicht steuerpflichtige Ertraege angefallen sind) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag