leflic März 7, 2008 Hallo zusammen, Ich habe eine Frage zur Besteuerung von Zertifikaten. Ich besitze 2 unterschiedliche Zertifikate und blicke nicht mehr durch. 1.) Ich habe mir im April 2007 ein Bonus-Zertifikat auf die Dt. Post-Aktie gekauft. Fälligkeit dieses Zertifikats ist im Dezember 2008. Wenn es so weiter läuft sollte ich diesen Bonus erhalten, sprich wenn die Aktie nicht unter ein gewisses Level fällt werde ich den Bonus bekommen. Wie funktioniert dann das ganze überhaupt. Wird das Zertifikat dann automatisch von der Bank verkauft und der Bonus wird mir gutgeschrieben oder wie? Und diesen Gewinn, den ich da mache, wie wird der versteuert? Zahle ich darauf Zinsabschlagsteuer oder Steuer wegen Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften oder was? Zudem gibt es auch noch diese Sonderregelung für Zertifikate die steuerfrei sein sollen wenn sie nach dem März 2007 gekauft wurden aber vor Juni 2009 verkauft werden. 2.) Ich habe ein weiteres Zertifikat, ein sog. Basket-Zertifikat. Dieses hat eine Laufzeit von 7 Jahren. Gekauft habe ich es im Jahr 2006. Jedes Jahr gibt es auf dieses Zertifikat einen Zinscoupon zw. 0-7% (abhängig von der Aktienentwicklung verschiedener Unternehmen). Meinen ersten Coupon habe ich 2007 erhalten, dieser betrug etwa 5,5%, davon wurde mir dann Zinsabschlagsteuer abgezogen (hatte keinen Freistellungsauftrag gestellt). Wird dann dieses Zertifikat anderst gehandabt wie ein Bonus-Zertifikat? Danke euch im Voraus für die Antworten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon März 7, 2008 1.) Ich habe mir im April 2007 ein Bonus-Zertifikat auf die Dt. Post-Aktie gekauft. Fälligkeit dieses Zertifikats ist im Dezember 2008. Wenn es so weiter läuft sollte ich diesen Bonus erhalten, sprich wenn die Aktie nicht unter ein gewisses Level fällt werde ich den Bonus bekommen. Wie funktioniert dann das ganze überhaupt. Wird das Zertifikat dann automatisch von der Bank verkauft und der Bonus wird mir gutgeschrieben oder wie? Normalerweise geschieht der Verkauf bei Faelligkeit automatisch, dauert aber wohl einige Tage fuer die Buchung. Und diesen Gewinn, den ich da mache, wie wird der versteuert? Zahle ich darauf Zinsabschlagsteuer oder Steuer wegen Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften oder was? Es wird nichts versteuert, denn obwohl du das Zertifikat nach dem 14.03.2007 gekauft hast wird es vor Ende Juni 2009 verkauft und die Haltezeit betraegt mehr als ein Jahr. Daher sind Kursgewinne in diesem Fall steuerfrei (ein Bonus ist keine Zinszahlung, daher kann keine ZASt erhoben werden). Zudem gibt es auch noch diese Sonderregelung für Zertifikate die steuerfrei sein sollen wenn sie nach dem März 2007 gekauft wurden aber vor Juni 2009 verkauft werden. Bei der von dir genannten Regelung ist der Verkauf vor dem Stichtag zwingend, ansonsten ist die Abgeltungssteuer faellig. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass die Anleger sich noch Zertifikate ins Depot legen, deren Kursgewinne dann auf ewig steuerfrei bleiben wie bei Zertifikaten, die vor dem 15.3.2007 gekauft wurden (sofern die Haltezeit laenger als ein Jahr betraegt). Ausnahmen sind aber die sogenannten Finanzinnovationen, darunter fallen u.a. Garantiezertifikate, Papiere mit variablem Zinssatz, Nullkuponanleihen usw. 2.) Ich habe ein weiteres Zertifikat, ein sog. Basket-Zertifikat. Dieses hat eine Laufzeit von 7 Jahren. Gekauft habe ich es im Jahr 2006. Jedes Jahr gibt es auf dieses Zertifikat einen Zinscoupon zw. 0-7% (abhängig von der Aktienentwicklung verschiedener Unternehmen). Meinen ersten Coupon habe ich 2007 erhalten, dieser betrug etwa 5,5%, davon wurde mir dann Zinsabschlagsteuer abgezogen (hatte keinen Freistellungsauftrag gestellt). Wird dann dieses Zertifikat anderst gehandabt wie ein Bonus-Zertifikat? Bei diesem Zerti gibt es eine Zinszahlung, daher wird hier die ZASt abgezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leflic März 7, 2008 @racoon Spitze, vielen Dank für diese fundierte Antwort. Nur zur Sicherheit und kurz gesagt, hoffe ich habs kapiert: Prinzipiell werden Zertifikate wie Aktien behandelt, was die Besteuerung angeht, d.h. wenn ich das Zertifikat vor Fälligkeit verkaufe bezahle ich wenn ich es vor einem Jahr Haltefrist verkaufe (noch) Abgeltungssteuer und wenn ich es nach einem Jahr Spekulationsfrist verkaufe keine Abgeltungssteuer (natürlich nur im Gewinnfall, bei Verlust kann ich dann einen Verlustvortrag geltend machen)? Eine weitere Frage habe ich noch zu meinem 2.Zertifikat (dem Basket-Zertifikat): Die Zinsen fielen an von Mitte 2006 bis Mitte 2007, die Zinsabschlagsteuer wurde mir dann bei Zinsauszahlung Mitte 2007 abgezogen. Gelten nun diese Zinsen die ich erwirtschaftet habe völlig für das Jahr 2007 (weil ich sie da ausgezahlt bekommen hab) oder wird das irgendwie anteilig berechnet, so dass ich auch im Jahr 2006 Zinsen bekommen habe? Danke noch mal für die erste Antwort, hoffe nun nochmal auf so eine super Rückantwort Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 7, 2008 · bearbeitet März 7, 2008 von otto03 Zerifikate zur Fälligkeit werden nicht verkauft, sondern werden fällig. Entsprechend dem Wert am Bewertungstag erhältst Du zum Fälligkeitsbetrag den Wert gutgeschrieben oder das Underlying eingebucht (Zerifikatsbedingungen) - meistens Barausgleich. Z.Zt. zahlst Du innerhalb der Spekufrist keine Abgeltungssteuer und hast sonst keine Abzüge sondern mußt den Gewinn per Einkommensteuererklärung als Einnahme aus privaten Veräußerungsgeschäften zu Deinem persönlichen Grenzsteuersatz nachversteuern. Für Verkäufe und Fälligkeiten ab 01.07.2009 wird bei Zertifikaten automatisch Abgeltungssteuer abgezogen. Eventuelle Verluste innerhalb Spekufrist kannst Du z.Zt. über Anlage SO geltend machen. Ab 2009 geschieht dies automatisch über den Verrechnungstopf der depotführenden Bank unabhängig von Spekufristen. Erträge sind im Jahr des Zuflusses zu versteuern, also 2007. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon März 8, 2008 Prinzipiell werden Zertifikate wie Aktien behandelt, was die Besteuerung angeht, d.h. wenn ich das Zertifikat vor Fälligkeit verkaufe bezahle ich wenn ich es vor einem Jahr Haltefrist verkaufe (noch) Abgeltungssteuer und wenn ich es nach einem Jahr Spekulationsfrist verkaufe keine Abgeltungssteuer (natürlich nur im Gewinnfall, bei Verlust kann ich dann einen Verlustvortrag geltend machen)? Die Abgeltungssteuer kommt erst 2009 und du musst beachten, dass es Zertifikate gibt, die unter die Finanzinnovationen fallen, d.h. hier sind die Kursgewinne immer steuerpflichtig. Des weiteren gibt es diese Sonderregelung (14.3.2007 / 30.06.2009), die Behandlung von Zertifikaten unterscheidet sich also von Aktien (generell). Fuer deine Situation gilt aber was ich weiter oben gesagt hatte, d.h. in diesem Fall ist die Behandlung wie eine Aktie. Eine weitere Frage habe ich noch zu meinem 2.Zertifikat (dem Basket-Zertifikat):Die Zinsen fielen an von Mitte 2006 bis Mitte 2007, die Zinsabschlagsteuer wurde mir dann bei Zinsauszahlung Mitte 2007 abgezogen. Gelten nun diese Zinsen die ich erwirtschaftet habe völlig für das Jahr 2007 (weil ich sie da ausgezahlt bekommen hab) oder wird das irgendwie anteilig berechnet, so dass ich auch im Jahr 2006 Zinsen bekommen habe? Wie otto03 schon richtig sagte wird im Jahr des Zuflusses versteuert, d.h. in dem Fall "gelten" die Zinsen fuer das Jahr 2007. Z.Zt. zahlst Du innerhalb der Spekufrist keine Abgeltungssteuer und hast sonst keine Abzüge sondern mußt den Gewinn per Einkommensteuererklärung als Einnahme aus privaten Veräußerungsgeschäften zu Deinem persönlichen Grenzsteuersatz nachversteuern. Für Verkäufe und Fälligkeiten ab 01.07.2009 wird bei Zertifikaten automatisch Abgeltungssteuer abgezogen. Nur sofern das Zertifikat nach dem 14.03.2007 gekauft wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leflic März 11, 2008 Danke Raccon und Otto03, Ihr habt mir sehr geholfen Gruß leflic Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag