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Rohlöff

Riester Rente wird mit staatlicher Rente verrechnet

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Rohlöff

Hallo,

 

niemand weiß, was sich die Politiker alles so einfallen lassen - aber heute kam ein Arbeitskollege zu mir und meinte, dass die Riester Rente generell mit der staatlichen Rente verrechnet werden soll.

Soll heißen: Egal ob man über oder unter der Grundsicherung ist, die Riester Rente wird zumindest anteilig mit der staatlichen Rente verrechnet. Wenn man also 1.000.- aus der staatlichen erarbeitet hat und 300.- aus Riester bekommt, sollen die 1.000.- um Betrag x gekürzt werden, da man ja 300.- aus Riester bekommt.

 

Die Info halte ich nicht für seriös, Quellen konnten mir nicht genannt werden. Alles nur Panikmache, Missverständnis mit der Grundsicherng - oder hat jemand von euch etwas ähnliches gehört??

 

Ich kann es mir nicht vorstellen.

 

Gruß

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billy-the-kid
Hallo,

 

niemand weiß, was sich die Politiker alles so einfallen lassen - aber heute kam ein Arbeitskollege zu mir und meinte, dass die Riester Rente generell mit der staatlichen Rente verrechnet werden soll.

Soll heißen: Egal ob man über oder unter der Grundsicherung ist, die Riester Rente wird zumindest anteilig mit der staatlichen Rente verrechnet. Wenn man also 1.000.- aus der staatlichen erarbeitet hat und 300.- aus Riester bekommt, sollen die 1.000.- um Betrag x gekürzt werden, da man ja 300.- aus Riester bekommt.

 

Die Info halte ich nicht für seriös, Quellen konnten mir nicht genannt werden. Alles nur Panikmache, Missverständnis mit der Grundsicherng - oder hat jemand von euch etwas ähnliches gehört??

 

Ich kann es mir nicht vorstellen.

 

Gruß

 

Oh Gott, das hatten wir doch schon vor 4 Wochen in aller Ausführlichkeit:

 

auf die Grundsicherung im Alter (ich hoffe, du bist nicht daruf angewiesen) wird JEGLICHES Einkommen aus ALLEN Quellen angerechnet, z.B.

 

jede Art von Rente

Einkünfte aus dem Stricken von Strümpfen, Kapitalerträge, ...

Einkünfte des Ehepartners etc.

 

Liegst Du über der Grundsicherung, wird nichts angerechnet (die Rente hast Du dann ja mit eigenen Beiträgen erdient, und nicht mit Bedürftigkeit wie bei der Grundsicherung).

 

Grüße, billy-the-kid

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Rohlöff

Richtig, das Thema hatten wir schon in Bezug auf die Grundsicherung.

 

Jetzt kam aber die Meinung auf (nicht meine), dass Riester generell angerechnet werden soll.

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billy-the-kid
Richtig, das Thema hatten wir schon in Bezug auf die Grundsicherung.

 

Jetzt kam aber die Meinung auf (nicht meine), dass Riester generell angerechnet werden soll.

 

Da gibt es ein Verfassungsgerichtsurteil zum Recht auf Eigentum (vor ca. 30 Jahren), seinerzeit gemünzt auf Ansprüche aus gesetzlicher Rente.

 

Da könntest Du jegliches andere Eigentum gleich mitenteignen. Also, mit Verlaub: eine Latrinenparole.

 

Grüße, billy-the-kid

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Bin mir ziemlich sicher, dass heute das noch keiner in der Schublade liegen hat als Plan. Schließlich zahlst du zweimal Beiträge und damit hast du auch zweimal Anspruch auf Rentenzahlung. Bin mir sicher, das würde jeder Politiker derzeit unterschreiben, gleich von welcher Partei. (Norbert Blüm mal ausgenommen :P )

 

aber

 

Wenn in 20, 30 oder 40 Jahren das Geld knapp wird, wird sich kein Politiker mehr an irgendetwas gebunden fühlen, was heute noch als sicher gilt. Die Halbwertszeit für solche Zusagen bewegen sich im günstigsten Fall bei etwa 10 Jahren. Daher werden die Karten dann neu gemischt.

und

 

Wenn dann das Geld knapp ist und jemand auf die Idee kommt, auf diese Art mehrere 100 Milliarden einzusparen für die Rentenkasse oder den Bundeshaushalt, dann bin ich heute ziemlich sicher, dass es irgendwann so oder so ähnlich kommen wird.

 

 

Das ist übrigens mein absoluter Ernst, ich würde hier auf keinen Fall von Planungssicherheit ausgehen.

 

 

EDIT: Wir hatten solche Fälle übrigens schon so ähnlich in der Vergangenheit und da half auch kein Grundrecht auf Eigentum. Das Verfassungsgericht hat sich da schon oft der Kassenlage gebeugt.

Beispiele:

Renten wurden früher nicht auf Pensionen angerechnet - jetzt schon

Sonstige Einnahmen wie Mieten und Zinsen wurden früher nicht auf Hinterbliebenenrenten angerechnet - jetzt schon

Sonstige Einnahmen wie Mieten und Zinsen wurden früher nicht als Bemessungsgrundlage für KV/PV angerechnet bei freiwillig Versicherten - jetzt schon

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wurde früher regelmäßig erhöht - heute wird sie reduziert, sofern sich die Rente erhöht, d.h. Verrechnung mit Rentenerhöhungen der gesetzlichen RV.

 

Das sind die Beispiele, an die ich mich erinnere, vermute mal die Liste könnte bereits heute um ähnliche Fälle verlängert werden.

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fennichfuxer

hi,

 

na, ein bisschen knappst riester schon bei der rente ab: riester kommt obendrauf und erhöht damit den durchschnittssteuersatz für alle einkünfte.

 

grüssle ff

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etherial
na, ein bisschen knappst riester schon bei der rente ab: riester kommt obendrauf und erhöht damit den durchschnittssteuersatz für alle einkünfte.

 

Ja, dafür spart man die Steuer heute. Insofern werden Riester und gesetzliche Rente tatsächlich verrechnet.

 

Das oben erwähnte Verfahren ist aber wirklich unseriös. Brutto erhält man gesetzliche Rente und Riesterrente und keinen Abzug. Der Abzug ist nur der Netto-Abzug wegen der Steuer.

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otto03
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wurde früher regelmäßig erhöht - heute wird sie reduziert, sofern sich die Rente erhöht, d.h. Verrechnung mit Rentenerhöhungen der gesetzlichen RV.

 

 

Die laufende VBL Leistung wird z.Zt. jährlich um ein Prozent erhöht.

 

Die VBL Rente wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet oder verrechnet.

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BarGain
Ja, dafür spart man die Steuer heute.

faktisch sparst du die steuer nicht, sondern sie wird dir für die laufzeit der einzahlungsphase des riestervertrags gestundet. auch die sogenannte förderung ist effektiv nichts anderes als eine vorabsteuererstattung - mit der einkommensteuererklärung folgt dann erst der rest.

 

wer im rentenalter sehr lange lebt, wird effektiv also draufzahlen, und der progressionsvorbehalt bei sonstigen einkünften ist auch nicht nett....

 

wenn nicht schon die sonstigen inflexibilitäten und hinlänglich bekannten kritikpunkte wären, die mich wirksam vom abschluss eines riestervertrags abhalten, diese punkte geben in jedem fall den ausschlag.

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Sapine
Die laufende VBL Leistung wird z.Zt. jährlich um ein Prozent erhöht.

 

Die VBL Rente wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet oder verrechnet.

Will nicht ausschließen, dass ich mich getäuscht habe, aber bei der Witwenzusatzversorgung meiner Mutter funkt es genau nach dem Prinzip. Die gesetzliche Witwenrente wird zwar nicht oft und auch nicht stark, aber doch mal angehoben und danach die Zusatz gesenkt und auf diese Art immer ein bestimmter Gesamtwert gehalten. Aber die Tage steht die Steuererklärung an, dann schau ich noch mal, ob mich die Erinnerung trügt. :)

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maush

draufzahlen aus steuerlicher Sicht wäre nur möglich, wenn der Steuersatz im Rentenalter höher ist als der derzeitige. Aus heutiger sicht eher unwahrscheinlich, aber natürlich möglich.

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BarGain
draufzahlen aus steuerlicher Sicht wäre nur möglich, wenn der Steuersatz im Rentenalter höher ist als der derzeitige.

angesichts der nicht an die inflation gebundenen grenzen für die verschiedenen progressionsstufen und dem stets gleich bleibenden grundfreibetrag ist es sogar sehr wahrscheinlich, daß die steuerlast im rentenalter tendenziell eher NICHT geringer ausfallen wird als heute.

hinzu kommt wie gesagt das "risiko" eines langen lebens, und den progressionsvorbehalt kannst du auch nicht wegdiskutieren.

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otto03
· bearbeitet von otto03
Will nicht ausschließen, dass ich mich getäuscht habe, aber bei der Witwenzusatzversorgung meiner Mutter funkt es genau nach dem Prinzip. Die gesetzliche Witwenrente wird zwar nicht oft und auch nicht stark, aber doch mal angehoben und danach die Zusatz gesenkt und auf diese Art immer ein bestimmter Gesamtwert gehalten. Aber die Tage steht die Steuererklärung an, dann schau ich noch mal, ob mich die Erinnerung trügt. :)

 

 

Bei meinem Vater gab es ein ähnliches Problem, allerdings ging es da um Beamtenpension und gesetzliche Rente.

 

Wenn ich mich richtig erinnere, wurde die aus der "Vorbeamtenzeit" stammende gesetzliche Rente bei einer Erhöhung der Pension gekürzt oder verrechnet (oder auch umgekehrt); jedenfalls wurde gegengerechnet.

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maush
angesichts der nicht an die inflation gebundenen grenzen für die verschiedenen progressionsstufen und dem stets gleich bleibenden grundfreibetrag ist es sogar sehr wahrscheinlich, daß die steuerlast im rentenalter tendenziell eher NICHT geringer ausfallen wird als heute.

hinzu kommt wie gesagt das "risiko" eines langen lebens, und den progressionsvorbehalt kannst du auch nicht wegdiskutieren.

Der Grundfreibetrag wurde schon wegen des Existensminimums in der Vergangenheit angepasst. Bei den Progressionsstufen hast du recht. Dadurch fand in den letzten Jahren eine versteckte Steuererhöhung in der Mittelschicht statt.

 

Was gibt es denn bei dem Progressionsvorbehalt bei Riester zu bedenken?

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Sven82
Was gibt es denn bei dem Progressionsvorbehalt bei Riester zu bedenken?

gar nichts

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