Ungeheuer März 6, 2008 Ich habe noch so einige mulmige Gefühle, wenn ich daran denke meine thesaurierenden Fonds zu verkaufen und wie ich diese Aktion dann beim Finanzamt abwickeln muss. Ich hoffe, ihr könnt bei mir etwas Licht ins Dunkle bringen! Ausgangspunkt: Ich habe seit ein paar Jahren einen thesaurierenden Fonds für den ich mithilfe der jährlichen Steuererklärung auch jedes Jahr die Steuern auf die Thesaurierungsbeträge gezahlt habe. Wenn ich es nun richtig verstanden habe, müsste die Bank bei einem jetzigen Verkauf des Fonds trotzdem nochmal alle angefallenen Thesaurierungen seit meines Kaufs versteuern, oder? Das würde z.B. bedeuten, dass ich beim Verkauf erstmal ne ganze Mende weniger ausbezahlt bekomme, als der Fonds tatsächlich wert war. Beispiel: Fonds war beim Verkauf 5000.- EUR wert, allerdings werden steuerlich 500.- EUR abgeführt und ich bekomme nur 4500.- EUR ausgezahlt. Sind meine Gedanken bisher soweit richtig? Die nun beim Verkauf zuviel gezahlten Steuern (die 500.- EUR, die ich ja bereits jährlich beglichen habe) kann ich mir nun über die jährliche Steuererklärung wiederholen, wenn ich das richtig verstanden habe, oder? Und nun mein Problem: Was muss ich dafür tun, um mir das Geld vom Finanzamt zurückzuholen? Was benötige ich dafür für Unterlagen und wie kann ich dem Finanzamt das am besten verdeutlichen? Gibt es irgendwelche speziellen Vordrucke oder evtl. Musterschreiben, die ihr einsetzt, dafür? Hoffe, ihr könnt mir ein bisschen helfen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 6, 2008 inländisch thesaurierend - es muß nichts weiter versteuert werden (auss dem ggfs. aufgelaufenen Zwischengewinn seit dem letzten Jahresabschluß), anfallende Steuervorauszahlungen wurden aus dem Fondsvermögen bezahlt, persönlicher Steuersatz wurde über vergangene Steuererklärungen abgewickelt. ausländisch thesaurierend - Belege über Kauf/Verkauf, Nachweis der bereits versteuerten Beträge anhand der vergangenen Steuererklärungen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine März 6, 2008 Sofern du ausländische thesaurierende Fonds hast lies dir die beiden Beiträge durch. https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...c=17006&hl= https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...c=16962&hl= Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ungeheuer März 7, 2008 · bearbeitet März 7, 2008 von Ungeheuer Sofern du ausländische thesaurierende Fonds hast lies dir die beiden Beiträge durch. https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...c=17006&hl= https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...c=16962&hl= Vielen Dank für Deine Links, hatte ich zwar auch schon gelesen, aber nett, dass Du sie nochmal für mich rausgesucht hast. Allerdings beantwortet es meine noch offenen Fragen nicht wirklich, oder zumindest für nicht Könnte jemand evtl. nochmal kurz erläutern, was ich genau zu tun habe? @all: Es handelt sich bei mir um ausländische thesaurierende Fonds! Evtl. sollten wir vielleicht eine kurze Erläuterung zur Behandlungsweise von ausl. thes. Fonds auch noch als Sticky aufnehmen., denn ich denke, ich bin nicht der einzige, der nicht 100%ig weiß, wie er das am besten handhaben soll, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon März 7, 2008 Allerdings beantwortet es meine noch offenen Fragen nicht wirklich, oder zumindest für nicht Könnte jemand evtl. nochmal kurz erläutern, was ich genau zu tun habe? Beitrag #2 lesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ungeheuer März 7, 2008 Beitrag #2 lesen. Meinst Du also, dass es reicht, nur Kauf- und Verkaufsbelege sowie die jährlichen Steuerbescheide beizulegen? Kein Eintrag in irgendwelche Vordrucke? Kann ich denn überhaupt aus dem jährlichen Steuerbescheid entnehmen, für welchen Fonds genau Steuern abgeführt worden sind (wenn man mehrere ausl. thes. Fonds hat)? Macht ihr keine eigene Aufstellung mehr für das Finanzamt, in der man schon mal ausrechnet, wieviel Euro man in den vergangenen Jahren insgesamt schon über die Steuererklärungen versteuert hat) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 7, 2008 · bearbeitet März 7, 2008 von Sven82 wenn du die 2 Links von Sapine bereits gelesen hast sollten eigentlich keine Unklarheiten mehr bestehen. Meinst Du also, dass es reicht, nur Kauf- und Verkaufsbelege sowie die jährlichen Steuerbescheide beizulegen? Kein Eintrag in irgendwelche Vordrucke? selbstverständlich sind die Steuererklärungen auszufüllen, sprich: Anlage KAP, AUS und SO Es spricht nichts dagegen die Kauf- und Verkaufsbelege beizulegen. Kann ich denn überhaupt aus dem jährlichen Steuerbescheid entnehmen, für welchen Fonds genau Steuern abgeführt worden sind (wenn man mehrere ausl. thes. Fonds hat)? nein, du siehst aber wie hoch die Kapitaleinkünfte angesetzt wurden und kannst dann ja vergleichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ungeheuer März 9, 2008 So, langsam glaube ich, das Prozedere etwas besser zu verstehen. Um den kompletten Durchblick zu bekommen, würde ich das ganz gerne nochmal an einem richtigen Beispiel durchspielen: Ich habe letztes Jahr 14,327 Stck. des ABN Amro Global Emerging Markets Bond Fonds (LU0085494788) am 09.07.07 für 232,69 USD verkauft. Gekauft wurde dieser in einem Sparplan von ca. 2003-2005. Auf der Verkaufsabrechnung wird der Kurswert um Zinsabschlagsteuer und Soli massiv gemindert. Außerdem steht dort folgendes: Ertrag per 09.07.07: 596,69 EUR. Fragen: 1. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste dieser Betrag (596,69 EUR) genau die Summe der bisherigen Thesaurierungen sein, oder? 2. Von diesen 596,69 EUR wird 30% Zinsabschlagsteuer einbehalten, die direkt vom Verkaufswert abgezogen wird. Richtig? 3. Wie bekomme ich diese gezahlte Zinsabschlagsteuer jetzt wieder, wenn ich alle Thesaurierungen jährlich versteuert habe? 4. Was würde ich machen, wenn ich die Thesaurierungen nicht jährlich versteuert habe? Kann ich die dem Finanzamt nachmelden, oder reicht es, wenn ich jetzt halt einmalig die (ja bereits abgezogene) Zinsabschlagsteuer bezahle? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tenzing Norgay März 10, 2008 Nach oben geholt. Ich fände es auch interessant, das Prozedere mal wirklich am Beispiel durchzuspielen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 10, 2008 1. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste dieser Betrag (596,69 EUR) genau die Summe der bisherigen Thesaurierungen sein, oder? die Thesaurierungen, die auf die Haltezeit entfallen 2. Von diesen 596,69 EUR wird 30% Zinsabschlagsteuer einbehalten, die direkt vom Verkaufswert abgezogen wird. Richtig? je nachdem was in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten ist Dividenden 20 % Zinsen 30 % 3. Wie bekomme ich diese gezahlte Zinsabschlagsteuer jetzt wieder, wenn ich alle Thesaurierungen jährlich versteuert habe? durch Abgabe einer Steuererklärung 4. Was würde ich machen, wenn ich die Thesaurierungen nicht jährlich versteuert habe? Kann ich die dem Finanzamt nachmelden, oder reicht es, wenn ichjetzt halt einmalig die (ja bereits abgezogene) Zinsabschlagsteuer bezahle? wenn noch nicht versteuert bekommst du jetzt weniger wieder. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux März 10, 2008 Und nun mein Problem:Was muss ich dafür tun, um mir das Geld vom Finanzamt zurückzuholen? Was benötige ich dafür für Unterlagen und wie kann ich dem Finanzamt das am besten verdeutlichen? Gibt es irgendwelche speziellen Vordrucke oder evtl. Musterschreiben, die ihr einsetzt, dafür? Ganz einfach: - Jahresbescheinigung überprüfen, ob die Erträge korrekt sind (stichwort: können falsch sein, wenn Verkauf bevor der Fonds die Besteuerungsgrundlagen reportet --> es ist empfehlenswert ausl. thes. Fonds in der 2. Jahreshälfte zu verkaufen) - Wenn Erträge stimmen: einfach Steuerbescheinigung abtippen und that's it. Dann bekommst Du zuviel bezahlte KeSt zurück. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ungeheuer März 10, 2008 Ok, super! Dann bin ich wissenstechnisch ja gar nicht mehr soweit entfernt. Ich frag mich jetzt nur, ob das Finanzamt die jährlich versteuerten Thesaurierungen fondsbezogen irgendwo speichert!? Oder wie stellen die beim Verkauf fest, dass bereits versteuert wurde? Anhand der gesamten KeSt kann es ja nicht sein, das könnten ja auch Erträge von ganz anderen Fonds sein... Ganz einfach:- Jahresbescheinigung überprüfen, ob die Erträge korrekt sind (stichwort: können falsch sein, wenn Verkauf bevor der Fonds die Besteuerungsgrundlagen reportet --> es ist empfehlenswert ausl. thes. Fonds in der 2. Jahreshälfte zu verkaufen) - Wenn Erträge stimmen: einfach Steuerbescheinigung abtippen und that's it. Dann bekommst Du zuviel bezahlte KeSt zurück. Wie kann ich feststellen, ob die Erträge korrekt sind? Reicht es wenn die die jährlichen Bescheinigungen über die Thesaurierungen anschaue, diese zusammenrechne und dann mit der Angabe in der Jahresbescheinigung vergleiche? durch Abgabe einer Steuererklärung Wieviel bekomme ich dann ungefähr zurück? Die beim Verkauf gezahlte KeSt minus die bereits jährlich versteuerten Thesaurierungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tenzing Norgay März 10, 2008 Wieviel bekomme ich dann ungefähr zurück? Die beim Verkauf gezahlte KeSt minus die bereits jährlich versteuerten Thesaurierungen? Welchen Sinn macht es eigentlich, die Thesaurierungen jährlich in Eigenregie zu versteuern? Das ist doch nur aufwendig und der Staat holt es sich doch am Ende auch von allein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux März 10, 2008 Ok, super! gerne. Ich frag mich jetzt nur, ob das Finanzamt die jährlich versteuerten Thesaurierungen fondsbezogen irgendwo speichert!? Oder wie stellen die beim Verkauf fest, dass bereits versteuert wurde? Anhand der gesamten KeSt kann es ja nicht sein, das könnten ja auch Erträge von ganz anderen Fonds sein... keine Ahnung. Warum interessiert dich das? Wills Du schummeln? Wie kann ich feststellen, ob die Erträge korrekt sind? Reicht es wenn die die jährlichen Bescheinigungen über die Thesaurierungen anschaue, diese zusammenrechne und dann mit der Angabe in der Jahresbescheinigung vergleiche? Wichtig ist, ob die Erträge des Jahres des Verkaufes korrekt sind. Die Jahre zuvor werden wahrscheinlich stimmen. Am Ende muss man alle Erträge der Haltezeit aufsummieren. Am besten im elektronischen Bundesanzeiger checken. Wieviel bekomme ich dann ungefähr zurück? Die beim Verkauf gezahlte KeSt minus die bereits jährlich versteuerten Thesaurierungen? Du bekommst zurück: gezahlte KeSt - persönlicher Grenzsteuersatz * Erträge des Verkaufsjahres PS: den Rest bitte selber recherchieren :-) Welchen Sinn macht es eigentlich, die Thesaurierungen jährlich in Eigenregie zu versteuern? Das ist doch nur aufwendig und der Staat holt es sich doch am Ende auch von allein. Weil es vom Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 10, 2008 Ich frag mich jetzt nur, ob das Finanzamt die jährlich versteuerten Thesaurierungen fondsbezogen irgendwo speichert!? Oder wie stellen die beim Verkauf fest, dass bereits versteuert wurde? Anhand der gesamten KeSt kann es ja nicht sein, das könnten ja auch Erträge von ganz anderen Fonds sein... das Finanzamt speichert die Angaben nicht. Der Bearbeiter müsste in den Keller marschieren und deine Steuererklärungen der Vorjahre raussuchen und alles noch einmal nachschauen. Daher predige ich auch immer alle Unterlagen über die Jahre hinweg aufzubewahren um dann im Worst Case gewaffnet zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon März 11, 2008 Welchen Sinn macht es eigentlich, die Thesaurierungen jährlich in Eigenregie zu versteuern? Das ist doch nur aufwendig und der Staat holt es sich doch am Ende auch von allein. Der Staat will aber die Steuern jaehrlich kassieren und nicht warten. Das es fuer den Anleger aufwendig ist interessiert doch nicht, Hauptsache es sprudelt jaehrlich Geld in die Kasse und wenn der Anleger dann vergisst, die schon versteuerten Thesaurierungen bei Verkauf des Fonds zurueck zu fordern, dann verdient der Staat auch noch doppelt. Clever! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ungeheuer März 11, 2008 keine Ahnung. Warum interessiert dich das? Wills Du schummeln? Nein, will natürlich nicht schummeln. Wollte nur ganz gerne zu 100% verstehen, in was ich investiert bin und wie das steuerlich verrechnet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ungeheuer März 11, 2008 das Finanzamt speichert die Angaben nicht. Der Bearbeiter müsste in den Keller marschieren und deine Steuererklärungen der Vorjahre raussuchen und alles noch einmal nachschauen. Daher predige ich auch immer alle Unterlagen über die Jahre hinweg aufzubewahren um dann im Worst Case gewaffnet zu sein. Hmm, bei einer solchen Vorgehensweise frag ich mich aber wieder, woher das Finanzamt denn weiß, dass ich die Thesaurierungen bereits versteuert habe. Wenn ich nach einem Verkauf eines ausl. thes. Fonds ganz normal die Steuererklärung anhand der Jahresbescheinigungen ausfülle, woher kann das Finanzamt dann wissen, das für den bestimmten verkauften Fonds (gehen wir mal davon aus, dass ich mehrere Fonds habe) jährlich Thesaurierungen versteuert worden sind? Meines Wissens nach gibt es auf den Anlagen zur Steuererklärung doch kein Feld, wo ich mitteilen kann, dass bereits versteuert wurde, oder? Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Finanzamt generell davon ausgeht (also wenn ich nur die Jahresbescheinigungen abtippe), dass versteuert wurde! Muss ich evtl. selber noch ne Anlage hinzubasteln, aus der hervorgeht, wann ich was bereits versteuert habe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag