P.Diddy März 5, 2008 HI Leute, ich habe folgendes Problem. Ich habe einen BSV von LBS. Auf diesen zahle ich monstlich 80. Für diesen BSV erhalte ich auch die Wohunungsbauprämie. Ich habe vor 1,5 Jahren auch noch einen BSV bei der Schwäbisch-Hall abgeschlossen. Dort zahle ich aber nur die40 Vermögenswirksa,e Leistungen ein. Mein Bankberater hat mir gesagt da ich selber keine 50 eingespart habe kann ich keine Wohnungsbauprämie erhalten sonden kann für den SH Vertrag nur die Sparerzulage beantragen. Wäre es denn möglich wenn ich auf den LBS Vertrag weiter 80 einzahle und auf den SH BSV mehr als 50 zusätzlich einzahle, für beide Verträge die Wohnungsbauprämiere zu erhalten. Also zum Beispiel auf Beide Verträge mehr als 512 einzahle und für jeden Vertrag die knapp 45 Prämie erhalten? Gruß Pasquale Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 März 5, 2008 Wenn du nicht verheiratet bist (dann ist es der doppelte Betrag), kannst du nur für maximal 512 die Bausparprämie erhalten, unabhängig wieviel Bausparverträge du hast. Auf den Antragsformularen wird auch danach gefragt, ob du bei anderen Kassen schon einen Antrag auf Prämie gestellt hast und wie hoch der war. Also verinfachte Antwort: NEIN Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
P.Diddy März 5, 2008 Alles klar, danke schön. Wäre ja auch zu schön gewesen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes März 6, 2008 Wenn dein Einkommen gering genug ist kannst du aber Arbeitnehmersparzulage auf die eingezahlten VL beantragen. Oder trifft das bei dir wg. des Einkommens nicht zu? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
P.Diddy März 6, 2008 Also ich bin Azubi und mein Jahreseinkommen liegt bei ca.6800 Brutto inkl. Weihnachtsgeld. Das dürfte ja klappen. Dasnke für den Tipp. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes März 6, 2008 klar,das sind 9 % die du auf max. 470 EUR mitnehmen kannst. es gibt ja auch noch investmentsparen für VL, da kannst du zusätzlich noch 18 % auf max. 400 EUR mitnehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
P.Diddy März 7, 2008 klar,das sind 9 % die du auf max. 470 EUR mitnehmen kannst.es gibt ja auch noch investmentsparen für VL, da kannst du zusätzlich noch 18 % auf max. 400 EUR mitnehmen. Das ist natürlich auch interessant. Allerdings sieht es mit der Übernahme in meinem Ausbildungsbetrieb nicht so gut aus. Und der VL Sparplan müsste dann ja wieder 7 Jahre llang laufen oder? U Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes März 7, 2008 der VL Sparplan in einen Fonds läuft 6 Jahre und muss 1 Jahr ruhen. Aber ich glaube du kannst den vorher auch stillegen. wären halt 72 EUR Förderung im Jahr,aber du musst auch das Risiko und die Kosten bedenken. die 7 jahre musst du bei einem bsv aber auch ausharren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn März 7, 2008 Wenn über einen VL-Vertrag schädlich verfügt wird (also vor Ablauf der Sperrfrist) wird die AN-SpZ vom FA zurückgefordert! mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes März 7, 2008 Wenn über einen VL-Vertrag schädlich verfügt wird (also vor Ablauf der Sperrfrist) wird die AN-SpZ vom FA zurückgefordert! mfg Chris zurückgefordert nicht in dem sinne,weil sie sich im hintergrund ansammelt. früher wurde sie jährlich ausgezahlt,die zeiten sind vorbei. aber ansonsten klar, es gibt aber auch ausnahmen bei denen verfügungen nicht prämienschädlich sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
P.Diddy März 7, 2008 Das Problem dabei ist das ich die Förderung nur 2 Jahre erhalten würden. Also dieses (2.Lehrjahr) und nächstes Jahr(3 Lehrjahr). Danach (falls ich übernommen werde) hätte ich ein Bruttoeinkommen von 1688, evtl. + 8 % falls die Verdi sich durchsetzen kann Dann wäre ich ja nicht mehr Prämienberechtigt da über 17900. Ist halt die Frage ob sich so ein Aktiensparplan für 2x72 lohnt. Was meint Ihr? Mir fällt da gerade etwas ein: Ich zahle ja bereits die 40 VL in den BSV. Dann kann ich ja keine VL mehr in einen Fondsparplan stecken, oder wie wird das geregelt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes März 7, 2008 doch kannst du. du musst deinem arbeitgeber mitteilen,dass er ZUSÄTZLICHE 34 EUR im Monat (ergibt halt 400 im Jahr) als VL-Leistung abführen soll, die dir dann auf der Lohnabrechnung mitabgezogen werden. aber ich an deiner stelle würds nicht machen, es lohnt in meinen augen nicht bei gebühren und nur 2x Prämie. solche anträge gibts aber bei den jeweiligen fondsgesellschaften auch zum download. die muss der arbeitgeber dann vorgelegt bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
P.Diddy März 7, 2008 Ich glaube das lasse ich mal lieber. Vielleicht kann ich noch etwas mit den BSV ändern aber dazu mache ich einen neuen Thread. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger März 9, 2008 · bearbeitet März 9, 2008 von Privatanleger Wenn die Abgeltungssteuer im Januar 2009 in Kraft tritt, gehen 25 Prozent aller Erträge vom Bausparen plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag (knapp 28 %) und auch so bezeichnete Bonuszahlungen sowie Treueprämien ans Finanzamt. Die bis Ende 2008 geltende Regelung, das für Bausparguthaben bis 1 Prozent Guthabenverzinsung keine Zinsabschlagssteuer anfällt, wird zum 1.1.2009 gestrichen. Ebenso erlischt ab 2009 die Regelung, dass Bausparverträge mit Wohnungsbauprämienberechtigung von der Zinsabschlagssteuer befreit sind. Mit einem Freistellungsauftrag kann man diese Abzüge vermeiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag