BarGain März 7, 2008 niemand, der klar bei verstand ist, kündigt bevor der nachfolgevertrag schon unterzeichnet und in trockenen tüchern ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Feldmann März 7, 2008 niemand, der klar bei verstand ist, kündigt bevor der nachfolgevertrag schon unterzeichnet und in trockenen tüchern ist. Genau das hab ich mir die ganze Zeit verkniffen! Volle Zustimmung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood März 7, 2008 das habe ich ja auch gar nicht vor. da wär ich ja wirklich blöd. die 2 wochen unbezahlter "urlaub" wären finanziell kein problem für mich. es würde nur gut hinpassen und während der haupturlaubszeit würde ich dann schon wieder arbeiten was auch dem arbeitgeber zu gute kommt. jetzt warte ich einfach noch ab bis das jahr vorbei ist. will mit meiner jetzigen firma auch nicht streiten. so bin ich nicht... die zeit geht auch rum und wer weiß welche arbeitsplätze sich bis dahin finden lassen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain März 7, 2008 Volle Zustimmung! ich kreuz' es mir rot im kalender an, daß wir diesen tag mal erleben, einer meinung zu sein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina März 26, 2008 Mein Vorschlag ist, die Angelegenheit zum Lernen zu nutzen. Den Standpunkt 'Abwarten' um nichts falsch zu machen halte ich für falsch. Rechte und Pflichten zu kennen lohnt sich langfristig. Den nächsten Vertrag liest man schon aufmerksamer, verhandelt vielleicht noch unvorteilhafte Einträge weg, weiß Bescheid über richtiges Verhalten im Kündigungsfall, etc. Fragen wie Pensionskasse, Versicherung, Abfindung, Arbeitslosengeld für die Zeit danach. Es gibt auch unterschiedliche Arten der Aufhebung von Dienstverhältnissen - Kündigung, Entlassung, einvernehmliche Aufhebung. Damit können jeweils wieder andere Ansprüche/Modalitäten zusammenhängen. Wenn du weisst, was Sache ist, hast du einen mächtigen Vorteil in einem potentiellen Gespräch mit dem Chef. Dieses Wissen muss man ja nicht bösartig ausspielen - ich weiß aber aus eigener Erfahrung, dass die Gegenseite wenn's um's Geld geht auch keine Gnade kennt. Und am Ende geht es meist nur um's Geld, der Mitarbeiter ist ohnedies 'weg', das dafür noch Geschenke kommen kann ich nicht glauben. Ausnahmen dann wenn der Ex-Mitarbeiter grossen Schaden anrichten könnte - z.B. Schlüsselperson die zur Konkurrenz wechselt. Übrigens: Infos solltest du dir zuverlässig nocheinmal von den Arbeitervertretungen, Krankenkasse, Pensionskasse holen. Dort erhält man Beratung und es liegen bestimmt Broschüren, Kollektivvertrag, etc auf, sodass du etwas in der Hand hast. Andere Infoquellen wie Personalabteilungen, Betriebsräte, Kollegen oder Foren sind gut zur Vorabinfo. Wenn's hart auf hart kommt, kann aber eine möglicherweise unrichtige Auskunft zu deinem Nachteil sein. In einem Gespräch mit dem Chef würde ich das Thema Kündigung erst dann verwenden, wenn ich einen neuen Job in petto habe. Alle anderen Gespräche können Feedback sein, wo du aber nicht anklingen lassen solltest, dass du gehen willst. Vieleher Unmut ausdrücken, aber z.B. durch Lösungsvorschläge das Interesse am Weiterbestand des Dienstverhältnis erkennen lassen. Ist natürlich immer wieder fallbezogen, wie weit man sich mit seinem Unmut aus dem Fenster lehnen kann. Es könnte durchaus möglich sein, dass eventuelle Kosten (Rückerstattungen für Schulungen) der neue Arbeitgeber trägt. Hängt davon ab wie schnell er dich braucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Butterkuchen März 27, 2008 Guten Morgen! ich kann georgewood verstehen, bin zur Zeit selber in so einer Situation. Hab die Kündigung bereits geschriben in der Schublade und möchte sie heute abgeben. Diese ganzen Fragen hab ich mir auch gestellt. Außerdem wusste ich nicht zu "wann" man kündigt (letzer Arbeitstag, letzter Tag im Monat, erster "neuer" Arbeitstag). Ist die erste Kündigung und doch alles noch sehr neu. Gruß Butterkuchen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus März 27, 2008 · bearbeitet März 27, 2008 von DrFaustus Guten Morgen! ich kann georgewood verstehen, bin zur Zeit selber in so einer Situation. Hab die Kündigung bereits geschriben in der Schublade und möchte sie heute abgeben. Diese ganzen Fragen hab ich mir auch gestellt. Außerdem wusste ich nicht zu "wann" man kündigt (letzer Arbeitstag, letzter Tag im Monat, erster "neuer" Arbeitstag). Ist die erste Kündigung und doch alles noch sehr neu. Gruß Butterkuchen Du kündigst zu dem Termin den dein Tarfivertrag vorsieht. In der Regel ist das der 15. des Monats oder Monatsende. Dieser Tag ist dann dein letzter Arbeitstag. Bist du aussertariflich beschäftigt gelten die Kündigungsfristen nach § 622 BGB[Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen] (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Ich hab auch vor nicht allzu langer Zeit bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt. Bei mir wurde damals ein Auflösungsvertrag geschlossen. In einem Auflösungsvertrag kann man in beiderseitigen Einvernehmen von den Kündigungsfristen abweichen und das Arbeitsverhältnis ggf. sofort enden lassen. Allerdings ist das nicht möglich wenn der Arbeitgeber nicht einverstanden ist. Falls du also deine neue Arbeitsstelle früher antreten könntest lohnt es sich evtl mal mit deinem Chef zu reden und wenn er einverstanden ist einen Auflösungsvertrag abzuschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood März 27, 2008 Guten Morgen! ich kann georgewood verstehen, bin zur Zeit selber in so einer Situation. Hab die Kündigung bereits geschriben in der Schublade und möchte sie heute abgeben. Diese ganzen Fragen hab ich mir auch gestellt. Außerdem wusste ich nicht zu "wann" man kündigt (letzer Arbeitstag, letzter Tag im Monat, erster "neuer" Arbeitstag). Ist die erste Kündigung und doch alles noch sehr neu. Gruß Butterkuchen das hab ich mich auch schon gefragt welches datum man da reinschreibt aber wurde ja schon beantwortet. momentan soll sich bei uns einiges ändern und ich hätte eh noch 3 monate bis die frist vorbei ist. von daher warte ich jetzt mal ab. gehen kann ich dann immer noch. und 1 monat kündigungszeit ist ja nicht lange. werd im mai mal nach einem neuen arbeitsplatz suchen und dann entscheiden was ich mach. muss sich ja erst mal eine firma finden die mir passt und zu denen ich auch passe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Butterkuchen März 27, 2008 ....§ 622 BGB[Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen] (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. .... Ja, so ist es bei mir auch. der "15. oder letzte Tag im Monat" stehen zudem auch noch in meinem Arbeitsvertrag. ....und 1 monat kündigungszeit ist ja nicht lange. .... Bei mir ist es so, dass sich die Kündigungsfrsiten lt. Arbeitsvertrag je nach Zugehörigkeit auch automatisch verlängern. Da musst du aufpassen. So eine kündigung ist schon immer eine komisch Sache. Ich mag diese Firma wirklich, aber es passierte in letzter Zeit immer zu viel sch*****. Aber so emotional hängt man ja doch irgendwie an seinem Arbeitgeber. Kommt sicherlich aber auch immer ein bißchen darauf an was man macht, aber gehts euch auch so ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood April 26, 2008 update: da ich vor kurzem mal sch*** gebaut habe in der arbeit ist ein schaden von etwa 2.000 euro entstanden (naja, ist halt alles zusammgekommen). jetzt sind sie auf die idee gekommen dass sie mir da überstunden abziehen könnten oder dass ich mal ohne einzustempeln kommen soll. dürfen die das eigentlich? das kommt mir jetzt schon ein bisschen komisch vor. hab erfahren dass sie das auch schon mal bei einem gemacht haben (4 überstunden abgezogen). wie sind die 2 einzigen die nicht bei der gewerkschaft sind, was mich auch schon wieder wundert dass da bei den anderen dann halt nichts gesagt wird. naja, bewerbungen sind schon fertig. werde sie die nächsten tage dann mal losschicken und auf einen neuen arbeitsplatz hoffen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel April 26, 2008 Kommt darauf an, was für sch***** Du gebaut hast. Solange Du nicht fahrlässig oder mutwillig einen Schaden verursacht hast, mußt Du dafür nicht zahlen, das ist das Betriebsrisiko der Firma. Für 2000Eur Schaden muß mir bei der Arbeit nur mal ein Kleinteil runterfallen. Wenn ich sowas selbst bezahlen müßte, hätte ich schon längst einen anderen Job. Marcel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood April 26, 2008 ich bin fräser und hab eine falsche platte genommen. die lag da und einer von der frühschicht hat gesagt die kommt auf die maschine, hatte aber die falsche höhe. weil die platte schon vorbereitet war hab ich sie natürlich nicht mehr nachgemessen. die situation war dann so dass wir diese platte verwenden konnten. das teil musste umkonstruiert werden, was die kosten verursacht hat. von daher nicht mutwillig. ob das fahrlässig sein könnte weiß ich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash April 26, 2008 Unter Punkt 2.2. habe ich das gefunden: http://www.janvonbroeckel.de/arbeitsleben/anhaftung.pdf Hier noch eine etwas bessere Erläuterung: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeits...beitnehmer.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel April 26, 2008 ich bin fräser und hab eine falsche platte genommen. die lag da und einer von der frühschicht hat gesagt die kommt auf die maschine, hatte aber die falsche höhe. weil die platte schon vorbereitet war hab ich sie natürlich nicht mehr nachgemessen. die situation war dann so dass wir diese platte verwenden konnten. das teil musste umkonstruiert werden, was die kosten verursacht hat. von daher nicht mutwillig. ob das fahrlässig sein könnte weiß ich nicht. Ist das üblich, daß die Platte vorher nachgemessen wird? Oder war der Unterschied mit blossem Auge sofort erkennbar? Klingt für mich eigentlich nach einem ganz normalen Fehler, der in meiner Firma niemals dazu führen würde, Ersatzansprüche gegen den Mitarbeiter zu erheben. Da müßte man bei uns schon eine Extrakraft für einstellen, um all Schäden zu erfassen und nachzuverfolgen. Marcel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood April 26, 2008 danke für den link also wenn jetzt dann z.b. ausgemacht wurde dass mir 20 überstunden abgezogen werden und ich 1 monat später kündigen ist die sache erledigt und der chef kann von mir nichts mehr verlangen, richtig? wir haben uns geeinigt dass mir die stunden abgezogen werden die für eine andere platte gebraucht werden (denke jetzt so 10). Ist das üblich, daß die Platte vorher nachgemessen wird? Oder war der Unterschied mit blossem Auge sofort erkennbar?Klingt für mich eigentlich nach einem ganz normalen Fehler, der in meiner Firma niemals dazu führen würde, Ersatzansprüche gegen den Mitarbeiter zu erheben. Da müßte man bei uns schon eine Extrakraft für einstellen, um all Schäden zu erfassen und nachzuverfolgen. Marcel normalerweise wird nachgemessen. aber da die platte ja schon vor der maschine stand (und sie ja wer geholt hat) hab ich nicht mehr nachgemessen. der unterschied war 20 mm, also ca. 160 statt 180 mm. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood April 26, 2008 kann mir da jetzt keiner weiterhelfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball April 27, 2008 Servus Georgewood, also mal ganz langsam, weil du eine Platte falsch bearbeitet hast kann dein Arbeitgeber kein Ersatz oder Ausgleich verlangen, das ist gesetzlich geregelt ob du in der Gewerkschaft bist oder nicht. Grob fahrlässig wäre zb wenn du betrunken gearbeitet hättest und statt einen Fräser einen Bohrer eingespannt hättest. Mutwilligkeit kann dir da auch keiner unterstellen. Überstd abziehn rofl sagt mal wie kannst du darauf auch noch eingehn, erstens möchtest du eh kündigen und 2 entbehrt dieser Anspruch jeder Grundlage. Ich an deiner Stelle würde das sicher nicht mit mir machen lassen und es zur escalation kommen lassen. Mann wenn ich zusammenrechne was bei mir auf der Arbeit schon so an Verlusten durch meine Arbeit entstanden ist müsste ich meine restlichen 40 Jahre für umsonst arbeiten. Arbeitgeber gibts Gruß Tino Ps 10 ÜStunden rechne mal aus wieviele Kraftaktien du dafür kaufen kannst Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Boersifant April 27, 2008 · bearbeitet April 27, 2008 von Boersifant Sehe ich auch so. Allein schon für die Unverfrorenheit des Arbeitgebers, dir den Schaden anlasten zu wollen, würde sich die Kündigung lohnen. Ganz klar keinen Ausgleich anbieten, auch keine Überstunden. Wenn er möchte, soll er dich eben verklagen, eine Kündigung stört dich ja nicht. P.S: Obligatorischer Hinweis: Keine Rechtsberatung, bin kein Jurist, Post ist nur meine persönliche Meinung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hurus April 27, 2008 Wie wärs denn, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen? Der kann Dir innerhalb einer Stunde alle Deine Fragen beantworten und kostet nicht die Welt, wenn Du vorab telefonisch eine Honorarvereinbarung triffst, zB für eine halbe Stunde Beratung. Solltest ihm vorher nur grob mitteilen, worum es geht. Die Auskünfte lässt Du Dir von ihm schriftlich geben mit Unterschrift. Falls er Dir dann Schrott erzählt hat, kannst Du Regress nehmen, fass Dich Deine Firma in Aspruch nimmt und der RA Dich darauf nicht hingewiesen hat. Typischerweise sparen die Leute gern an Anwaltskosten und kommen dann immer wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, zB "Hallo wir haben da so einen Vetrag gemacht, (OHNE Anwalt), da steht das und das drinnen, dann haben wir den geändert (WIEDER OHNE Anwalt),daraufhin wurde ich dann verklagt, habe den Prozess (OHNE ANWALT) verloren und jetzt soll eine Zwangsvollstreckung gegen mich beginnen, ich brauche anwaltlichen Rat." Ich würde so weitreichende Entscheidungen nicht ohne sichere Kenntnis der Rechtslage treffen, meine Meinung. Gruss H Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hurus April 27, 2008 · bearbeitet April 27, 2008 von Hurus Sehe ich auch so. Allein schon für die Unverfrorenheit des Arbeitgebers, dir den Schaden anlasten zu wollen, würde sich die Kündigung lohnen. Ganz klar keinen Ausgleich anbieten, auch keine Überstunden. Wenn er möchte, soll er dich eben verklagen, eine Kündigung stört dich ja nicht. P.S: Obligatorischer Hinweis: Keine Rechtsberatung, bin kein Jurist, Post ist nur meine persönliche Meinung. Danke für das PS. An den TO: lass es bitte nicht auf einen Prozess ankommen. Besonders nicht, ohne VORHER einen Anwalt konsultiert zu haben, Gruss H Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood April 27, 2008 eigentlich wären mir die 10 überstunden egal wenn danach keiner mehr sagen kann ich soll noch für das und das aufkommen. hab ja eigentlich immer ein gutes verhältnis zum betrieb gehabt aber seit wir einen neuen geschäftsführer haben passts mir nicht mehr. das andere problem ist auch dass ich ja erst einen neuen arbeitsplatz brauche bevor ich dort zu streiten anfang. es gibt genügend firmen die dringen personal suchen aber ich will auch nicht die erst beste und muss sowieso noch bis ende juni bei der alten bleiben. nach dem link von aktiencrash könnte man das wahrscheinlich so einschätzen dass ich für die hälfte aufkommen müsste. ist eben auch wieder auslegungssache. darum würd ich jetzt sagen ich geb da 10 überstunden her und dann ist das thema vorbei. nur bei der kündigung will ich dann nicht mehr hören dass ich da noch was zahlen soll. wert dann wahrscheinlich erst dann zum anwalt gehen falls nochmal was gefordert wird Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Boersifant April 27, 2008 Ach einen Tipp noch für eine rechtliche Einschätzung zu niedrigen Kosten: www.frag-einen-anwalt.de. Für 50€ solltest du dort eine Einschätzung eines Anwalts bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier was anderes als sehr leichte Fahrlässigkeit vorliegt, insbesondere weil dein Kollege dir das Blech doch zur weiteren Bearbeitung hingelegt hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio April 27, 2008 · bearbeitet April 27, 2008 von Malvolio Ich bin auch kein Jurist, aber das ein Arbeitnehmer für nicht vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftbar gemacht werden könnte halte ich für ausgeschlossen. Und die Leute in der Firma wissen das offensichtlich auch. Sonst würden sie nicht lange über diese Idee "nachdenken". Die wollen offensichtlich die Unsicherheit der Arbeitnehmer ausnutzen und diese veranlassen, von sich aus solchen Maßnahmen zuzustimmen. Wenn sie wirklich einen Anspruch darauf hätten, dann würden sie nicht lange fackeln. Und deshalb versuchen Sie es auch erst gar nicht bei Gewerkschaftsmitgliedern. Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Das dauert ohnehin einige Zeit. Und wenn du den neuen Vertrag unterschrieben hast, dann kündige zum jeweiligen Monatsende (nicht unbedingt am 15.). Ich würde auch bei den Vorstellungsgesprächen nicht auf die Probleme beim alten Arbeitgeber eingehen. Das kommt nämlich in der Regel nicht gut an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood April 27, 2008 · bearbeitet April 27, 2008 von georgewood Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Das dauert ohnehin einige Zeit. Und wenn du den neuen Vertrag unterschrieben hast, dann kündige zum jeweiligen Monatsende (nicht unbedingt am 15.). Ich würde auch bei den Vorstellungsgesprächen nicht auf die Probleme beim alten Arbeitgeber eingehen. Das kommt nämlich in der Regel nicht gut an. das werd ich jetzt so machen. die erste bewerbung wird heute eingeworfen. wenn das klappen würde gäbe es um einiges mehr an lohn und ich wohn nur 200m weg, also die meiste zeit erreichbar wenns mal probleme gibt. da werd ich jetzt erstmal abwarten ob die mich nehmen (beliebte firma die viele bewerbungen kriegen) und wenn nicht wird woanders hingeschrieben. was dann mit dem alten arbeitgeber wird wird sich schon noch herausstellen. warum eigentlich nicht am 15. kündigen? wär halt einen halben monat arbeitslosigkeit aber das könnte ich verkraften. das würde auch im lebenslauf nicht auffallen wenn man da kein datum sondern nur monat hinschreibt. vom 15. bis 1. frei um sich mal zu erholen wär vielleicht nicht schlecht. vorallem weil ich dann beim neuen arbeitgeber anfange und der sommerurlaub käme. das sieht ja auch dumm aus wenn ich nach 1 monat schon urlaub wollte. so könnte man dann vielleicht 1 woche machen und das nach der normalen urlaubszeit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio April 27, 2008 das werd ich jetzt so machen. die erste bewerbung wird heute eingeworfen. wenn das klappen würde gäbe es um einiges mehr an lohn und ich wohn nur 200m weg, also die meiste zeit erreichbar wenns mal probleme gibt. da werd ich jetzt erstmal abwarten ob die mich nehmen (beliebte firma die viele bewerbungen kriegen) und wenn nicht wird woanders hingeschrieben. was dann mit dem alten arbeitgeber wird wird sich schon noch herausstellen.warum eigentlich nicht am 15. kündigen? wär halt einen halben monat arbeitslosigkeit aber das könnte ich verkraften. das würde auch im lebenslauf nicht auffallen wenn man da kein datum sondern nur monat hinschreibt. vom 15. bis 1. frei um sich mal zu erholen wär vielleicht nicht schlecht. vorallem weil ich dann beim neuen arbeitgeber anfange und der sommerurlaub käme. das sieht ja auch dumm aus wenn ich nach 1 monat schon urlaub wollte. so könnte man dann vielleicht 1 woche machen und das nach der normalen urlaubszeit Weil man in den 15. hineininterpretieren könnte, daß irgendetwas vorgefallen sein muss. Es ist einfach üblicher zum 1. zu kündigen. Den Urlaub würde ich dann lieber mit dem Resturlaub beim alten Arbeitgeber machen. Aus Sicht des neuen Arbeitgebers sieht es auch nicht unbedingt so gut aus, daß du deinen alten Arbeitgeber evt. "hängen lässt". Die wollen ja auch "verlässliche" Leute. Aber das ist ja auch kein großes Problem. Du schließt den neuen Vertrag z.B. zum 1. September ab und kündigst dann deinen alten Job zum 30. August. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag