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Sven82
Ist das neu?
sorry, hab' gerade mein schlaues Buch rausgekramt und da steht es genau andersrum drin. Wie das Erinnerungsvermögen doch nachlässt. <_<

 

"Das bedeutet, dass die ausländischen Steuern bei der jeweiligen ausländischen Einkunftsquelle i.R.d. Einkunftsermittlung als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzuziehen sind (R 34c Abs. 2 EStR). Danach soll erreicht werden, dass dieser Abzug auch i.R.d. Verlustverrechnung und bei der Gewerbesteuer wirksam wird.

Folgerichtig wird durch einen Steuerabzug der Werbungskosten-Pauschbetrag (z.B. bei Kapitaleinkünften) verbraucht, wenn die ausländischen Steuern als Werbungskosten behandelt werden."

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FabMan
· bearbeitet von FabMan
Folgerichtig wird durch einen Steuerabzug der Werbungskosten-Pauschbetrag (z.B. bei Kapitaleinkünften) verbraucht, wenn die ausländischen Steuern als Werbungskosten behandelt werden."

 

Ja, genau aus diesem Grund hat es wohl auch keine Auswirkung wenn ich die 30 Euro, welche in den USA verblieben sind als Werbungskosten in dem Steuerprogramm ansetzen möchte (Abzugsmethode).

Bei der anderen Variante (Anrechnung) wird die Rückzahlung welche mir das Programm ausrechnet etwas höher, ich bekomme 8,17% zurück.

Wenn man also unter dem Freibetrag liegt mit der Dividende dann hat man echt pech gehabt, da man die 15% nicht mehr zurück bekommt, sondern nur noch einen Bruchteil davon --> Dividendentitel aus dem Ausland meiden?!

(Wie das aussieht wenn man über dem Freibetrag liegt kann ich jetzt noch nicht ganz durchblicken.)

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georgewood

jetzt sich ich schon wieder beim ausfüllen und komm nicht weiter... vielleicht könnt ihr mir da helfen.

ich hab die jahresbescheinigungen zusammengesucht. komm mit den aktiengewinnen nicht über die 5xx euro und mit den zinsen nicht über 8xx euro. bei cortalconsors hab ich allerdings keinen freistellungsauftrag (muss ich heute gleich ändern). also wurde mir da schon was abgezogen. das heißt ich muss die anlage kap ausfüllen um das wieder zurück zu kriegen oder? muss ich dann die sachen auch ausfüllen bei denen in der spalte "anzurechnende inländische ® zinsabschlag,..." nur 0 steht? und muss ich das von meiner hausbank da einfach dazuzählen auch wenn da in der 2. spalte eine null steht?

 

so und immer noch nicht genug: brauch ich die "anlage aus" eigentlich? da hab ich auch was drinnen stehen oder geht das da eh schon mit der anlage "kap" weg?

 

 

sorry für die dumme fragerei aber ist meine erste steuererklärung die ich mit aktien und unterschiedlichen banken mache... früher wars noch leichter

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neysee
ich hab die jahresbescheinigungen zusammengesucht. komm mit den aktiengewinnen nicht über die 5xx euro und mit den zinsen nicht über 8xx euro. bei cortalconsors hab ich allerdings keinen freistellungsauftrag (muss ich heute gleich ändern). also wurde mir da schon was abgezogen. das heißt ich muss die anlage kap ausfüllen um das wieder zurück zu kriegen oder? muss ich dann die sachen auch ausfüllen bei denen in der spalte "anzurechnende inländische ® zinsabschlag,..." nur 0 steht? und muss ich das von meiner hausbank da einfach dazuzählen auch wenn da in der 2. spalte eine null steht?

 

so und immer noch nicht genug: brauch ich die "anlage aus" eigentlich? da hab ich auch was drinnen stehen oder geht das da eh schon mit der anlage "kap" weg?

 

Wenn man sich einbehaltene Zinsabschläge wieder holen will, muss man die Anlage KAP komplett ausfüllen, also alle Erträge angeben, egal ob dafür was abgeführt wurde oder nicht. Heißt: Vergisst man bei einer Bank die Freistellung, muss man die Zahlen aller Banken zusammen suchen und eintragen.

 

Die Anlage AUS braucht man nur, wenn man sich ausländische Quellensteuer anrechnen lassen will. Im Normalfall kann man sie sich also sparen (zum Glück, das Ausfüllen von AUS ist eine Wissenschaft für sich und so angenehm wie ein Zahnarztbesuch).

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georgewood

danke für deine hilfe!!!

 

dann brauch ich die anlage aus quasi nicht.

wenn ich die zinsabschläge jetzt nicht wieder zurückholen will könnte ich mir die kap auch sparen oder wie? wenn man die dann nicht bräuchte müsste ich erstmal schauen ob sich der aufwand rentiert... weiß jetzt nämlich nicht wie viel oder wenig das dann ausmachen würde

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sparfux
Wenn man sich einbehaltene Zinsabschläge wieder holen will, muss man die Anlage KAP komplett ausfüllen, also alle Erträge angeben, egal ob dafür was abgeführt wurde oder nicht. Heißt: Vergisst man bei einer Bank die Freistellung, muss man die Zahlen aller Banken zusammen suchen und eintragen.

Meiner Ansicht nach ist das nicht nötig. Ich hatte einige Jahre lang immer nur die Erträge angegeben, bei denen ich eine Abschlagszahlung hatte und eine kurze Erklärung beiglegt, dass meine Erträge insgesamt unter dem Freibetrag sind und ich nur die gezahlte Steuer zurück haben möchte. Hängt vielleicht vom Finanzbeamten am. Bei mir hat es jedenfalls ohne Progleme funktioniert.

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