Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
supertobs

Frage zur Steuerbescheinigung

Empfohlene Beiträge

supertobs
· bearbeitet von supertobs

Hallo, ich quäle mich gerade durch die Steuerbescheinigungen, die ich von citibank bekommen habe.

 

Ich habe eigentlich keine hohen Erträge oder Ausschüttungen gehabt, allerdings waren einige ausländische Thesaurierer dabei.

 

Jetzt habe ich eine Frage:

In Anlage KAP, Zeile 32 (Ausländische Kapitalerträge) stehen bei mir 2226,05 Euro. Allerdings habe ich über solche Summen keine weiteren Unterlagen.

 

Weiterhin sind für Anlage SO aber jeder Menge Positionen aufgeführt, gutes Beispiel:

Adviser Alb&Cie 933882 mit Veräußerungsdatum 05.09.2007, Anschaffungsdatum 12.01.2007 (Depoteingang). Veräußerungspreis 353,73, Anschaffungskosten unbekannt. Ergebnis unbekannt.

 

Ich habe diese Fonds bei eBase gekauft und dann Januar übertragen. Verkauf bei Citibank dann September.

 

Kann darin der Schlüssel zu den hohen Erträgen liegen? Wird vielleicht irgendeine Ersatzbesteuerung angewendet wegen unbekannten Anschaffungskosten? Ich kann den Kauf nachweisen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

ja ohne Anschaffungstermin werden glaube ich alle Erträge seit 1994 aufgelistet - Sven82 hat da mal was interessantes dazu geschrieben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs
· bearbeitet von supertobs

Soll ich jetzt einfach in der Anlage SO die Anschaffungstermine angeben? Wie ist das mit Sparplänen?

 

O, da hast Du gerade das PDF drangehängt. Super, vielen Dank. Ich lese das mal und mache das in meinem PC-Programm entsprechend.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs

Leider bezieht sich das pDF auf KAP Zeile 33 (alte Fassung). Meine Angaben sind aber Zeile 34 KAP (alte Fassung). So ganz Blick ich noch nicht durch. Ich glaube ich setze einfach die 2200 Euro auf "Null", füge alle Bescheinigungen bei und lass die Steuerbeamten das korrigieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82

die Datei bezieht sich auf beides, aber egal. Das Prinzip ist jedenfalls bekannt. Es wurden die Anschaffungskosten nicht übertragen und deshalb der Kapitalertragsteuerabzug anhand der kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge seit 1994 vorgenommen. Daher wurden zuviel Steuern einbehalten, die man nunmehr vom Finanzamt zurückfordern muss. Theoretisch ist das alles kein Problem, die Praxis schaut leider anders aus. Wie weise ich die ausschüttungsgleichen Erträge nach, die auf die Haltezeit entfallen, und noch viel wichtiger, wie weise ich dem Finanzamt die bereits versteuerten agE nach.

 

Am einfachsten ist es natürlich die auf die Haltezeit entfallenden Besteuerungsgrundlagen der einzelnen Jahre von der Fondsgesellschaft anzufordern. Wenn die nett sind dürften die das auch machen. Alternativ kann man im eBundesanzeiger schauen sofern die Daten dort veröffentlicht wurden (1995 gab es den eBundesanzeiger nämlich noch nicht). Hat man nun die Besteuerungsgrundlagen der Thesaurierungen, die auf die Haltezeit entfallen, ermittelt, für die die depotführende Stelle normalerweise den Steuerabzug vorgenommen hätte, so muss man nur noch nachweisen, dass diese bisher brav in der Steuererklärung angegeben wurden. Kopien der eingereichten Anlagen KAP sollten dafür ausreichend sein, wobei man davon ausgehen sollte, dass das Finanzamt dies auch selbst in den alten Unterlagen nachschauen kann.

 

Ich glaube ich setze einfach die 2200 Euro auf "Null", füge alle Bescheinigungen bei und lass die Steuerbeamten das korrigieren.
dann kannst du davon ausgehen, dass das FA die 2.200 EUR berücksichtigt wie sie in der Jahresbescheinigung angegeben sind. Von selbstständigem Denken der Mitarbeiter im ANB würde ich jedenfalls nicht ausgehen und ich kenne meinen Brötchengeber nur zu gut.

 

Gruß

Sven

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs
· bearbeitet von supertobs

Hallo Sven82,

 

ich kämpfe mich da so langsam weiter. Ist schon recht frustrierend die Materie. Ich denke, ich werde mal zum FA dackeln und die fragen wie ich es einreichen soll.

 

Ich habe mal die ganzen Steuerbescheinigungen aus dem PC-Programm gelöscht um mich nur auf die Problemerklärung konzentrieren zu können.

 

Noch ein paar Fragen hätte ich:

 

Die Eintragungen in der Anlage KAP in Papierform sind ja noch recht eindeutig. In meiner elektronischen Variante (Steuertipps) scheitere ich jedoch. Vermutlich werde ich wohl diesmal nicht über ELSTER gehen.

 

Papierfrom wäre:

post-7927-1204355769_thumb.jpg

 

Steuertipps gibt mir das aus:

post-7927-1204356733_thumb.jpg

 

Dein PDF-Dokument sagt, man soll es so ausfüllen:

post-7927-1204355820_thumb.jpg

 

Ich bin schon mal in einer anderen Zeile unterwegs. Spalte 4 und 5 gibt es nicht aber mehr. Man kann nirgendwo die 150 Euro (wie in dem Beispiel) manuell eintragen. Im PC-Programm habe ich nur das zum Eingeben:

post-7927-1204368174_thumb.jpg

 

Soll ich einfach den Betrag von 371,04 um die Pauschalbesteuerung erhöhen?

 

In der Aufstellung der privaten Veräußerungsgeschäften sind auch deutsche ISINs. Da kann ich doch getrost vergessen, oder? Auch wenn die "Haltedauer" unter einem Jahr ist. Spekusteuer gilt doch nicht für Fonds.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
· bearbeitet von Sven82

Das was Steuertipps anzeigt ist so wie in der Jahresbescheinigung dargestellt. Es werden in Zeile 32 die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge seit 1994 eingetragen.

 

Wenn du bisher Jahr für Jahr die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert hast ist die Sache ganz einfach. Dann musst du nämlich nur die letzte Thesaurierung versteuern und mehr nicht. Du schaust also in den eBundesanzeiger und findest für die letzte Thesaurierung die Besteuerungsgrundlagen. Ich habe die Arbeit mal abgenommen und im Anhang dargestellt.

 

Nun weißt du wie sich die Thesaurierung zusammensetzt. Du multiplizierst die dort genannten Beträge mit deinen Anteilen und erhälst die zu versteuernden Erträge. In diesem Fall ist das nur Zeile 34 in der Anlage KAP für die Dividenden (Nr. 1 c cc).

Die anrechenbaren Steuern musst du aus der Jahresbescheinigung entnehmen weil diese auch tatsächlich von der Bank abgeführt wurden und nunmehr angerechnet werden sollen.

 

Das sollte es gewesen sein. Um den Bearbeiter nicht zu verwirren würde ich den Sachverhalt kurz auf einem Extrablatt erläutern.

 

"Am Tag x habe ich den Fonds y aus dem Depot der Bank v an die Bank z übertragen, dabei wurden die Anschaffungskosten nicht übermittelt. Nach Veräußerung hat die Bank z aufgrund der Nichtübermittlung der Anschaffungskosten die Besteuerung anhand der kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge von 1994 an vorgenommen (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG). Dies entspricht nicht den tatsächlichen zu versteuernden Erträgen, zumal die auf die Haltezeit entfallen Erträge bereits versteuert wurden und für das laufende Jahr 2007 diese in dieser Erklärung nachgeholt werden (siehe Besteuerungsgrundlagen aus eBundesanzeiger auf Extrablatt und Eintragungen in der Anlage KAP). Insgesamt wurden also alle Einnahmen versteuert, so dass eine Erstattung der zuviel einbehaltenen Steuern nichts mehr im Wege steht."

 

So oder so ähnlich

post-5548-1204366553_thumb.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs
· bearbeitet von supertobs
Das was Steuertipps anzeigt ist so wie in der Jahresbescheinigung dargestellt. Es werden in Zeile 32 die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge seit 1994 eingetragen.

 

Wow, vielen Dank. Nur noch mal für Langsamdenker... . Die Zeile 32 setze ich dann wie beschrieben auf Null (?) und füge alles zum Nachweis bei.

 

Ist nicht schlimm, das bei eBundesanzeiger nur die Daten bis zum 31.08.2007 gehen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
· bearbeitet von Sven82

Richtig, Zeile 32 beträgt hier 0,00

 

Ist nicht schlimm, das bei eBundesanzeiger nur die Daten bis zum 31.08.2007 gehen?

 

das ist so in Ordnung - Stichwort: Zuflussfiktion

 

Die ausschüttungsgleichen Erträge fließen mit Ablauf des Geschäftsjahres dem Anleger zu; hier also der 31.08.07, so dass diese Erträge dem Kalenderjahr 2007 zugeordnet werden. Darin sind auch Erträge aus 2006, was für die Besteuerung aber keine Rolle spielt, da es nur auf den Zuflusszeitpunkt ankommt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs
das ist so in Ordnung - Stichwort: Zuflussfiktion

 

Die ausschüttungsgleichen Erträge fließen mit Ablauf des Geschäftsjahres dem Anleger zu; hier also der 31.08.07, so dass diese Erträge dem Kalenderjahr 2007 zugeordnet werden. Darin sind auch Erträge aus 2006, was für die Besteuerung aber keine Rolle spielt, da es nur auf den Zuflusszeitpunkt ankommt.

 

Wirklich super, Dein Know-How. Vielen Dank noch mal. Ich mache mich gleich ans Werk. Gut, das ich (wegen den PC-Programmen) immer allen Input gleich eingebe. Sonst säße ich hier Ostern oder kurz vor Abgabe mit entsprechender Panik.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

:thumbsup:

Habe ich mir somit ausgedruckt und bei den Steuerunterlagen abgeheftet!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82

als Anlage eine kleine Erklärung was die einzelnen Posten des § 5 InvStG bedeuten. Angaben ohne Gewähr

besteuerungsgrundlagen.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
· bearbeitet von sparfux

Wow es gibt noch andere Mitbürger, die sich in die Untiefen der Erklärung von Kapitalerträgen vorwagen. :D

 

Sven82 hat ja schon alles schön erläutert. Praktisch würde ich jetzt im Steuerprogramm wie folgt vorgehen:

 

1.) Rechne den betreffenden Fonds aus der citibank Jahresbescheinigung raus und erfasse den Rest über "1. Eingabemöglichkeit"

 

2.) Wähle für den Albrecht "2. Eingabemöglichkeit" (Erfassung nach Anlageart)

 

3.) Bezeichnung - Fondsname

 

4.) Anlageart: Ausland Dividenden aus Investmentanteilen

 

5.) Land Luxemburg

 

6.) Einnahmen: 0,4415 * Anzahl Anteile

 

7.) ausländische Quellensteuer: 0,2402 * Anzahl Anteile

 

8.) füge einen Ausdruck der Besteuerungsgundlage und Nachweise über Kaufdatum und den Depottransfer bei. Ausserdem solltest Du checken, ob mit der Besteuerung in den Jahren zuvor alles in Ordnung ist.

 

Falls Du den Fonds über ein Jahr gehalten hattest, gehört er natürlich auch nicht in die Anlage SO.

 

Das musst Du jetzt mit allen anderen betroffenen Anlagen natürlich auch so machen.

 

Du kannst Dich dann ggf. auch noch mit Anrechnung vs. Abzug der ausl. Quellensteuer befassen. Das brauchst Du aber nur, wenn Du am Ende auch Steuern auf die Kapitalerträge zahlen musst. Keine Zahlung - keine Anrechnung von Quellensteuern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs
2.) Wähle für den Albrecht "2. Eingabemöglichkeit" (Erfassung nach Anlageart)

 

Das ist gut, ich habe schon eine Tabelle mit allen Daten gemacht die ich angehängt hätte. So wird es sauber aufgelistet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs
· bearbeitet von supertobs
Wenn du bisher Jahr für Jahr die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert hast ist die Sache ganz einfach. Dann musst du nämlich nur die letzte Thesaurierung versteuern und mehr nicht.

 

Jetzt noch mal ein richtige Anfängerfrage: Habe ich immer alles versteuert, wenn ich minutiös immer alle Jahresbescheingungen abgetippt habe und (EDIT) die Jahressteuerbescheinigungen eingereicht habe?

 

Oder hätte ich bei ausländisch thesaurierenden etwas besonderes machen müssen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux

Wenn Du die Jahresbescheingungen immer brav abgetippt hast, hast Du nichts falsch gemacht, es sei denn, Du hast Anlagen im Ausland, z.B. liechtensteiner Stiftungen, nicht mit angegeben. :lol:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs
Wenn Du die Jahresbescheingungen immer brav abgetippt hast, hast Du nichts falsch gemacht, es sei denn, Du hast Anlagen im Ausland, z.B. liechtensteiner Stiftungen, nicht mit angegeben. :lol:

 

Na na, ich arbeite doch nicht bei der Post!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs

Wollte nur mal mitteilen, das alles wunderbar geklappt hat. Steuererklärung ist zwar noch offen, hat aber andere Gründe. Der Kapitalertragsteil ging glatt durch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...