Zum Inhalt springen
ippf

Fordert ihr die Provisionen / Kickbacks zurück?

Empfohlene Beiträge

Sapine

Die Tabelle in der Börse online listet die Provisionen auf, die freie Vermittler für Fonds bekommen. Das muss nicht identisch sein mit den Werten, die eine Bank kassieren würde.

 

Angeblich verlangen etliche Banken bereits happige Gebühren für die Aufstellung der "Leistungen, die die Bank von Dritten bei den Geschäften für den Kunden erhalten hat".

 

Was Verjährung angeht ist der Artikel sich nicht ganz sicher. Es werden 30 Jahre diskutiert und dies nicht nur für Fonds sondern auch für Versicherungen, wobei vermutlich eine 3Jahresfrist anfängt zu laufen in dem Moment, wo man von diesen Zahlungen erfährt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fehdi

Hallo,

 

Mich stört es, dass die Kosten für Aktienfonds in Europa ausufern, von ca. 1% vor 10 Jahren auf heute 1,5 bis 2,0%. Eine Ursache dafür sehe ich in den gestiegenen Provisionen für den Vertrieb, also einem Teil der "Wertschöpfungskette", der für informierte Anleger im Internetzeitalter so überflüssig ist wie ein Kropf.

 

Bei einem großen Fonds sollte theoretisch das aktive Management nur wenige zehntel Prozentpunkte mehr kosten als die Verwaltung eines Indexfonds. In der Realität muss ein Anleger aber einen immer gierigeren Wasserkopf an unnützen Profiteuren mitbezahlen, was aktive Fonds für den Privatinvestor zunehmend uninteressant macht.

 

Ja, das ist vollkommen richtig, allerdings wird sich daran nichts ändern, solange es genügend Anleger gibt, die bereit sind eine TER von 2%p.a. zu zahlen.

 

Aber in Zeiten von günstigen Indexfonds ist auch niemand wirklich mehr darauf angewiesen. Letztlich liegt es in der Hand des Verbrauchers, der Gesetzgeber hat mit den neuen Richtlinien schon seinen Teil dazu beigetragen. Jeder muss halt für sich entscheiden, ob die Vorteile eines Fonds (hauptsächlich wohl Risikodiversifizierung) die Kosten wert sind, womit dann auch die Kosten für den Wasserkopf einzukalkulieren sind.

 

 

Bei Lebensmitteln funktioniert die Marktwirtschaft hervorragend. Händler konkurrieren miteinander, was zu einer fairen Preisbildung führt.

Bist Du Dir da wirklich sicher? Zumindest jeder, der mal in seiner Schülerzeit als Aushilfe bei der Inventur geholfen hat, wird doch wissen, dass die Händler gerade die Produkte mit großen Schildern bewerben und an exponierter Stelle ausstellen, die ihnen auch den meisten Gewinn versprechen. Die margenarme Ware steht halt immer ziemlich versteckt irgendwo weit oben oder unten im Regal und viele Verbraucher wissen gar nichts von ihrer Existenz. Im Elektronikmarkt bekommt man auch immer erst die teureren Marken vorgeführt, bevor es dann vielleicht auch mal in die Noname Ecke geht.

 

Manch einer könnte das mit der intransparenten Beratung bei Fonds vergleichen. An diesen manipulativen Eingriffen in die Kaufentscheidung ändert auch der freie Wettbewerb nicht viel.

 

Wie bei Fonds gilt eben bei fast allen Produkten und Dienstleistungen, dass der Verbraucher gegenüber dem Verkäufer ein Informationsdefizit hat. Wer sich vorher selbst informiert, kann bares Geld sparen. Dank der Prospektpflicht ist das bei Fonds aber schon immer relativ einfach gewesen, zumindest was die Gesamtkosten angeht.

 

Ob die Kosten den Leistungen entsprechen, steht auf einem anderen Blatt. Aber zu sagen, dass das Kickbacksystem nun eine spezielle und illegale Eigenheit der Finanzbranche ist, ist meiner Meinung nach ziemlich weit hergeholt.

 

Viele Grüße!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ippf
· bearbeitet von ippf
Angeblich verlangen etliche Banken bereits happige Gebühren für die Aufstellung der "Leistungen, die die Bank von Dritten bei den Geschäften für den Kunden erhalten hat".

 

Oh, dafür würde ich keinen Cent zahlen. Das gibt eine Stufenklage: zuerst Auskunft darüber, wieviel eingenommen wurde und dann die Herausgabe dessen.

Ich glaube, die Banken und Vermittler werden die ganzen Anlegermagazine, die darüber berichten, insgeheim verfluchen.

 

 

Übrigens:

FOCUS, 11/2008, S. 153

 

ZOFF UM FONDSPROVISIONEN

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cerberos

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Grumel
· bearbeitet von Grumel

 

Das wiederum richtet sich scheinbar an Vermittler von Seiten einer Fondsdepotbank (edit, oder was auch immer sonst das darstellen soll war grade auf der seite ) und ist dadurch in Richtung hoher Kickbacks getürkt insofern dass besonders teuere und somit auch besonders Kickback trächtige Fonds verwendet werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ippf
· bearbeitet von ippf

Eine Liste aus 2005 mit einzelnen Fondsgesellschaften. Richtet sich an Vertriebspartner

 

http://www.lfp-invest.de/pdf/lfpINVEST_Pro...e_Nummer_29.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch

da das thema hier etwas eingeschlafen ist wollte ich mich mal nach dem aktuellen stand erkundigen. Einige hatten ja wohl DWS & Co angeschrieben und den geänderten AGB widersprochen. Was ist daraus geworden ? Wie positioniert sich DWS & Co ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs
Wie positioniert sich DWS & Co ?

 

DWS erhält (laut neuester) Finanztest keine Kickbacks auf eigene Fonds. Insofern ist das bei DWS TopRente Dynamik (Riester) dann auch irrelevant, da nur eigene DWS Fonds genommen werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
etherial
DWS erhält (laut neuester) Finanztest keine Kickbacks auf eigene Fonds. Insofern ist das bei DWS TopRente Dynamik (Riester) dann auch irrelevant, da nur eigene DWS Fonds genommen werden.

 

Nur um ein wenig Verwirrung zu stiften: Kickbacks sind der Teil der Verwaltungsgebühren, der als Provision an die Vermittler geht. Wenn DWS einen Fonds direkt verkauft, dann wären Kickbacks ein internes Geschäft. Logisch das das nicht gemacht wird, allein schon bei der Rechtslage. Verloren geht denen ja trotzdem nichts.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geistig Verwirter

Hallo Ippf,

auf der 1.Seite dieses Thräds hattest du dein Schreiben an Ebase eingestellt, denen du eine Frist zur Antwort bis 19.3. gesetzt hast

Was ist daraus geworden?

Bin sehr interessiert an dem Thema, danke im Voraus!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BarGain

ist doch logisch, bei ebase ist das in die rundablage einsortiert worden, was sonst :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
goldbaerchen

3 Möglichkeiten

 

1) die haben sich einvernehmlich geeinigt - und stillschweigen vereinbart

2) keine Einigung und die Sache liegt beim RA - auch da wird man dann erst was von hören, wenn´s beim BGH ist bzw. dorthin kommen sollte

3) der Threadstarter hat das nicht weiter verfolgt - auch dann wird man nichts mehr hören.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs

4) Er wurde aus dem Forum vergrault.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geistig Verwirter
Hallo Ippf,

auf der 1.Seite dieses Thräds hattest du dein Schreiben an Ebase eingestellt, denen du eine Frist zur Antwort bis 19.3. gesetzt hast

Was ist daraus geworden?

Bin sehr interessiert an dem Thema, danke im Voraus!

 

 

 

Wo ist denn nun der nette Herr oder die Dame mit dem Namen "IPPF" ?

Bei seinem Profil ist vermekrt, daß er seit dem 14.3.08 keine Beiträge mehr verfasst habe.

Und bei "Freunde" steht bei ihm : "Es gibt keine Freunde zum Anzeigen"

tja...

Bin immer noch sehr an einer Antwort auf meine obige Frage interessiert!

Vielleicht hat noch jemand anderes einen ähnlichen Brief an Ebase geschrieben?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IefTina

Ich hatte bis Mitte 2007 ein Depots bei der DAB.

 

Per eMail hab ich das Musterschreiben laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg an DAB gesendet.

 

Folgende Antwort ist nach 2 Tagen bei mir eingetroffen:

 

Sehr geehrter Herr xxxxx,

 

bitte beachten Sie, dass das Urteil des Bundesgerichtshofes,

das Sie zitiert haben, sich an Banken mit Beratungsangebot richtet.

 

Die DAB bank AG bietet Beratung bislang aber nicht an,

so dass Sie sich nicht auf das Urteil berufen können.

 

Vorsorglich teilen wir Ihnen mit, dass wir Keine Rückvergütungen

herausgeben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Baron

Elite-/Specialteam

 

Nun frage ich mich nun, in wie ferne tatsächlich eine Auskunftspflicht zu den einbehaltenen Gebühren besteht?

Jedenfalls muss man sich von "teilen wir Ihnen mit, dass wir Keine Rückvergütungen herausgeben werden" nicht einschüchtern lassen - wer was herauszugeben hat werden Gerichte entscheiden und nicht DAB. Hollywood lässt grüssen - in Form des Elite-/Specialteam. Ob die zur Tarnung Zweige in den Haaren haben ... ?

 

Nachdem ich kaum Kickbackprodukte (Fonds/Zertifikate) bei der DAB hatte, werde ich nochmal eine Überschlags-Rechnung erstellen, ob es für mich lohnt hier aktiv weiterzumachen - d.h. ob die Frage mit Anwalt weiter verfolgt wird.

 

Das bedeutet jedoch nicht, dass ich einfach aufgebe. Ich rechne damit, dass sich durch die Medienwirksamkeit grössere Fische heftiger engagieren und hoffentlich bald ergänzende Urteile - auch für den Fall DAB und Vergleichbarem - einstellen werden.

 

Auf jeden Fall werde ich dazu nocheinmal einen Claim mit Forderung von Rückerstattung an die DAB senden - damit wähne ich mich auf der sicheren Seite für zukünftige Forderungen und etwaige Verjährungsfristen.

 

News hier, sobald es etwas zu berichten gibt.

 

Es wäre schön, noch andere Beiträge zu dem Thema hier zu finden - also ran an die Tasten!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jogo08

Träum weiter.

Das Urteil richtet sich, wie schon diverse Male erwähnt, an diejenigen, denen Fonds vermittelt wurden. Hinter der Vermittlung/dem Verkauf kann eine Hintergedanke stehen, der Fonds in der Empfehlung bevorzugt, die höhere Provisionen/Kickbacks zahlen.

Suchst du dir die Fonds selbst aus, ohne Einschaltung eines Vermittlers, der beratend tätig wird, hast du NULL Chance eine Rückerstattung zu erhalten.

Warum auch? Niemand hat dir gesagt du sollst Fonds X oder Y kaufen, die Auswahl hast DU ganz allein getroffen.

 

Wie gerecht, sinnvoll oder dreist die Praxis von Bestandsprovisionen an die Depotbanken auch sein mag, es hat absolut ÜBERHAUPT NICHTS mit dem Urteil zu tun. Es geht um die UNABHÄNGIGE BERATUNG ohne Provisionshintergedanken und die ist eben nur möglich, wenn der Berater/Vermittler nicht daran verdient welchen Fonds empfiehlt sondern daran das er dem Kunden eine Beratung in Rechnung stellt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
goldbaerchen
· bearbeitet von goldbaerchen

Na ja, im Regelfall entscheiden das in Deutschland ja die Gerichte. Und weiter oben hat IPPF ja schon geschrieben gehabt, nach welchen §§ dem Kunden diese Gelder zustehen (und dabei kommt es ja gerade nicht an, ob eine Beratung stattgefunden hat oder nicht).

 

PS: Und auch die Vermittler können durchaus ein Interesse haben: Vielleicht verweisen die mit Ihren Emails z. B. auf die baldige Wiedereröffnung des KanAm, weil dieser ihnen höhere Provisionen zahlt als ein Axa etc.? Wer weiß das schon...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lanza38

Hallo Anlage-Experten,

 

ich habe bei Eröffnung den Thread interessiert mitgelesen.

Doch mittlerweile ist er ja ziemlich lang geworden und ich habe den Überblick verloren.

Kann vielleicht mal jemand das Ergebnis oder den aktuellen Stand zusammenfassen ?

Speziell würde mich interessieren:

Kann man Bestandsprovisionen bei vermittelten Anlagen herausfordern ?

Nur bei Banken ?

Auch von freien Vermittlern ?

Wie ist die Rechtslage bzw. die Chance eine Einigung zu erzielen ?

 

Danke.

 

mfg

lanza

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geistig Verwirter

Hallo, wo ist denn nun der freundliche Herr mit dem Namen IPPF, der diesen Thread eröffnet hat?

Er scheint seit dem 14.März verschollen zu sein? Hat er vielleicht Schweigegeld von Ebase erhalten? Oder ist er krank? Dann gute Besserung von mir!

 

Ich wiederhole noch mal meine letzte Anfrage:

"ZITAT(Geistig Verwirter @ 28.03.2008, 13:52) *

Hallo Ippf,

auf der 1.Seite dieses Thräds hattest du dein Schreiben an Ebase eingestellt, denen du eine Frist zur Antwort bis 19.3. gesetzt hast

Was ist daraus geworden?

Bin sehr interessiert an dem Thema, danke im Voraus!

Wo ist denn nun der nette Herr oder die Dame mit dem Namen "IPPF" ?

Bei seinem Profil ist vermekrt, daß er seit dem 14.3.08 keine Beiträge mehr verfasst habe.

Und bei "Freunde" steht bei ihm : "Es gibt keine Freunde zum Anzeigen"

tja...

Bin immer noch sehr an einer Antwort auf meine obige Frage interessiert!

Vielleicht hat noch jemand anderes einen ähnlichen Brief an Ebase geschrieben?"

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
geldbaer

Vielleicht hat ihm seine Rechtsschutzversicherung die Sinnlosigkeit seines Unterfangens erklärt....?!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IefTina
Vielleicht hat ihm seine Rechtsschutzversicherung die Sinnlosigkeit seines Unterfangens erklärt....?!

 

Was sind denn die Gründe/Fakten, einer solchen Aussage?

Ich denke daran bin nicht nur ich interessiert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IefTina
Träum weiter.

Das Urteil richtet sich, wie schon diverse Male erwähnt, an diejenigen, denen Fonds vermittelt wurden. Hinter der Vermittlung/dem Verkauf kann eine Hintergedanke stehen, der Fonds in der Empfehlung bevorzugt, die höhere Provisionen/Kickbacks zahlen.

Suchst du dir die Fonds selbst aus, ohne Einschaltung eines Vermittlers, der beratend tätig wird, hast du NULL Chance eine Rückerstattung zu erhalten.

Warum auch? Niemand hat dir gesagt du sollst Fonds X oder Y kaufen, die Auswahl hast DU ganz allein getroffen.

 

Wie gerecht, sinnvoll oder dreist die Praxis von Bestandsprovisionen an die Depotbanken auch sein mag, es hat absolut ÜBERHAUPT NICHTS mit dem Urteil zu tun. Es geht um die UNABHÄNGIGE BERATUNG ohne Provisionshintergedanken und die ist eben nur möglich, wenn der Berater/Vermittler nicht daran verdient welchen Fonds empfiehlt sondern daran das er dem Kunden eine Beratung in Rechnung stellt.

 

Vorsicht, DAB hat auch einen B2B Bereich, für den vielleicht wieder andere Regeln gelten.

 

Ganz recht, viele Punkte wurden bereits angesprochen - ich halte es deshalb auch nicht für sinnvoll hier nochmal im Detail zu kommentieren.

Dennoch - ich würdige aufrichtig den vehementen Einsatz, mich auf einen vermuteten Fehler hinzuweisen.

Ich möchte jedoch Entwarnung zur Schonung der Ressourcen geben - ich hab's bereits vor diesem Post verstanden.

 

Es sei auch nicht unerwähnt, dass es mich herzlich wenig interessiert, ob nun Urteil x oder y anwendbar ist, oder ob ein Prozentsatz der Bevölkerung die allgemeine Praxis für 'fair' hält oder nicht. Und wenn es ein neues Urteil z braucht, dann ist's auch gut.

 

Übrigens ist es eine Eigenschaft jedes Urteils, dass es einen Erschaffungs-Zeitpunkt t gibt. Vor t gab es das Urteil nicht, ab t existiert es. Das ist gar keine grosse Zauberei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IefTina
Ja, das ist vollkommen richtig, allerdings wird sich daran nichts ändern, solange es genügend Anleger gibt, die bereit sind eine TER von 2%p.a. zu zahlen.

 

Hallo fehdi,

 

kann es sein, dass dieser Propaganda-Satz aus einem vielkopierten Sales-Kit stammt, dessen Erschaffer und Nutznießer gewaltig davon profitieren?

Ich finde es jedenfalls sehr amüsant, dass beinahe identische Argumente von völlig unabhängigen Vertretern der Branche im deutschsprachigen Raum zu hören sind.

Sehr lustig - immer wieder das Milchbeispiel, das vielleicht noch bei Tante Erna durchgeht ...

 

Es ist zumindest mein Eindruck, dass selbst bei bester Inszenierung die angelernten Phrasen nach einigen Gesprächen relativ einfach als solche zu erkennen sind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IefTina
· bearbeitet von Thomas

Neues Ping-Pong mit der DAB:

 

Sehr geehrter Herr xxxx,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten.

 

Die Pflicht zur Auskunft über Rückvergütungen im Rahmen der MiFiD besteht erst seit dem 1. November 2007.

 

Da Sie Ihr Konto bereits mehr als 2 Jahre vorher wieder aufgelöst haben, steht Ihnen dieser Informationsanspruch nicht zu.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anfragen- und Reklamationsmanagement

 

Ob es "Informationsanspruch" gibt oder nicht wird sich noch zeigen ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geistig Verwirter

Daß der Threaderöffner "IPPF" sich seit dem 14.3. hier hat nicht mehr blicken lassen, nachdem er vorher sehr aktiv war, dafür gibt es m.E. nur 2 Möglichkeiten:

1) Er ist krank, verstorben oder hat im Lotto gewonnen und es nicht mehr nötig

2) (sehr wahrscheinlich) er hat Schweigegeld von Ebase erhalten

 

Hat vielleicht sonst noch jemand an Ebase geschrieben?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...