Piet_I August 29, 2008 · bearbeitet August 29, 2008 von Piet_I Hat eigentlich schon jemand Erfahrung wie sich CortalConsors in Sachen Kickback Rückerstattung verhält ??? Piet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina August 29, 2008 Keine Ahnung zu Cortal - ich halte es nur für eine Frage der Zeit bis alle Institute die Kohle rausrücken. Hast du schon hingeschrieben - was war die Antwort? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Piet_I August 29, 2008 · bearbeitet August 29, 2008 von Piet_I Nein ich habe noch nichts an CC geschrieben. Bin noch am überlegen..... Gibt es hier niemanden der sich schon an Cortal Consors gewandt hat ??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina August 29, 2008 ? Warum der Respekt vor einer freundlichen Anfrage? Passiert ja nix böses ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schwaebele August 29, 2008 wie sieht es eigentlich mit vermittlern aus? müssen die die provisionen eigentlich auch weiterleiten? davon leben sie ja eigentlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina August 29, 2008 Über Bestandsprovisionen musst du verständlich aufgeklärt werden und deine Zusage geben, dass du sie nicht haben willst - sonst gehören sie dir. Klar leben die davon - und nicht schlecht. Mit 10Mio Bestand hat man einen ordentlichen Verdienst. Wenn das Hinterrücks-Modell nachteilig für die Vermittler wäre, würde es am nächsten Tag ein anderes Gebühren-Modell geben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Kunde mit 1Mio für die gleichen Leistungen zigfach mehr bezahlt als ein Anleger mit 10k. Arbeit und Aufwand sind der selbe unabhängig von der Anlagesumme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biggi September 1, 2008 Ich hatte auch vor 1998 die Vermögensverwaltung der Deutschen Bank, die dann in diesem Depot immer Fonds von der DWS gekauft und verkauft hat. Sehe ich es richtig, dass hier die Verjährungsfrist 30 Jahre ist? Muß ich den Brief an die Deutsche Bank oder an die DWS senden? Danke. Biggi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat September 1, 2008 · bearbeitet September 1, 2008 von stezo Ich habe gerade von der DWS innerhalb der Abrechnung der DWS TopRente Dynamik eine neue AGB bekommen. Neu ist der Artikel 11 wo ich mich aller Rechte entledigen soll. Ich kann innerhalb von 6 Wochen widersprechen. Soll ich dagegen vorgehen und die Rückvergütungen mich für einfordern? ich habe erst vor ein paar tagen die antragsunterlagen für die dews toprente dynamik ausgefüllt und zur dws geschickt. ich habe also direkt bei der dws abgeschlossen. jetzt habe ich supertobs' beitrag gelesen und mir denn ominösen punkt 11 der allgemeinen geschäftsbedingungen gelesen, in welchem man eben erklärt auf die vertriebsvergütungen zu verzichten. frage: trifft dieser kickback-sachverhalt auch für direkt bei der dws abgeschlossene verträge zu oder ist das für meinen vertrag hinfällig? zweite frage: kann ich nachträglich betreffend punkt 11 den agb's widersprechen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina September 1, 2008 Ich hatte auch vor 1998 die Vermögensverwaltung der Deutschen Bank, die dann in diesem Depot immer Fonds von der DWS gekauft und verkauft hat. Sehe ich es richtig, dass hier die Verjährungsfrist 30 Jahre ist? Muß ich den Brief an die Deutsche Bank oder an die DWS senden? Danke. Biggi Ja, an dem Hühnchen rupfe ich auch noch. Habe auch Kontakt zu anderen 'Interessierten' ausserhalb des Forums. Bericht sobald sich was tut. Zur Verjährungsfrist ist mir auch 30 Jahre bekannt, obwohl es im Einzelfall geringere Fristen geben kann. Das sind meines Erachtens Details, die mit Anwalt in der 2.ten Runde geklärt werden sollten. Erstmal direktes Schreiben mit Rückforderung, dann Bankenombudsmann, dann Anwalt + Gericht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Piet_I September 3, 2008 ? Warum der Respekt vor einer freundlichen Anfrage? Passiert ja nix böses ... Hab die "freundliche Anfrage" nun mal bei CC vorgebracht Mal sehen wie sie reagieren .......... Piet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Piet_I September 13, 2008 · bearbeitet September 13, 2008 von Piet_I Update: Heute kam per Post die Antwort von Consors auf den Capital - Musterbrief den ich vor etwa 2 Wochen losgelassen habe. Sie haben in dem Schreiben die letzten 3 Jahre sauber aufgelistet und die in diesem Zeitraum geflossenen Kichback´s aufgezeigt. Abschließend schreiben sie dann: Die genannten Zuwendungen wurden von CC in der Vergangenheit für die hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen verwendet hierzu gehören: a....................... b....................... c....................... usw. Selbstverständlich werden wir diese Einahmen auch zkünftig für die hohe Qualität unserer Dienstleistungen einsetzen. Aus genannten Gründen lehnen wir eine Rückerstattung der aufgelisteten Bestandsprovisionen ab. Wir bitten um Verständnis". Für das aktuelle Kalenderjahr haben wir Ihnen die entsprechende Auflistung der Provisionen als Anlage beigelegt. Diese Auflistung stellen wir ihnen vierteljährlich (jeweils zum Quartalsanfang für das vorausgegangene Quartal) zur Verfügung. Für weitere Schritte von Ihrer Seite bieten wir Ihnen gerne an, sich an folgende Adresse zu wenden: Bundesverband deutscher Banken e.V. Kundenbeschwerdestelle Postfach 04 03 07 10062 Berlin Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Anlagegeschäften mit Cortal Consors. Mit freundlichem Gruß _______________________________________________________________________________ Fragen / Kommentar: Für ältere Bestände war doch die Verjährungsfrist 30 Jahre oder ? Das wurde in der Auflistung überhaupt nicht beachtet. Wie könnte die weitere Vorgehensweise aussehen ? Noch mal mit dem Ombudsmann drohen oder ihn gleich einschalten ??? Hab so den Eindruck die wollen es drauf ankommen lassen ob jemand die Klage einreicht oder eben aufsteckt. Was meint Ihr dazu ? Piet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad September 13, 2008 Ich kann hierzu nur was zum Ombutsmann beitragen. Den habe ich derzeit wegen einer Versicherungssache eingeschaltet. Ziemlich eindeutige Geschichte. Langsam kriege ich aber das Gefühl, dass der einfach nur dazu da ist die ganze Geschichte im Sande verlaufen zu lassen. Seit Monaten tut sich absolut nix mehr, obwohl ich den Ombutsmann mehrfach angefaxt habe, absolut keine Reaktion. Der Kunde soll sich eben im laufe der Zeit beruhigen und das Interesse am weiteren verfolgen der Sache verlieren, ev. Fristen verstreichen. Wenn du wirklich was erreichen willst, dann wirst du wohl einen Anwalt einschalten müssen und keinen Ombutsmann. Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Piet_I September 13, 2008 Ich kann hierzu nur was zum Ombutsmann beitragen.Den habe ich derzeit wegen einer Versicherungssache eingeschaltet. Ziemlich eindeutige Geschichte. Langsam kriege ich aber das Gefühl, dass der einfach nur dazu da ist die ganze Geschichte im Sande verlaufen zu lassen. Seit Monaten tut sich absolut nix mehr, obwohl ich den Ombutsmann mehrfach angefaxt habe, absolut keine Reaktion. Der Kunde soll sich eben im laufe der Zeit beruhigen und das Interesse am weiteren verfolgen der Sache verlieren, ev. Fristen verstreichen. Wenn du wirklich was erreichen willst, dann wirst du wohl einen Anwalt einschalten müssen und keinen Ombutsmann. Gruss leinad Das denke ich auch, denn so locker wie die an den Ombutsmann verweisen müssen sie wohl wissen was der dann macht, nämlich nichts !!! Zumindest nichts in meinem Sinne..... Ohne Anwalt wird´s wohl nicht gehen. Piet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Piet_I September 14, 2008 · bearbeitet September 14, 2008 von Piet_I Lt. Capital: "Soweit die Fonds vor dem 1. April 1998 erworben wurden, verjähren die Herausgabeansprüche erst 30 Jahre nach dem Kauf spätestens Silvester 2011. Bei Papieren, die nach dem 1. April 1998 gekauft wurden, gibt es eine dreijährige Verjährungsfrist. Sie beginnt erst, wenn der Anleger von den Kick-backs erfährt" ________________________________________________________________ Würde zuerst einmal heißen das die, in meinem Falle durch Consors, erstellte Auflistung unvollständig ist, da sie für den Gesamtbestand des Depots lediglich die Zahlungen der letzten 3 Jahre auflistet. Bestände die es vor dem 1.4.1998 auch schon gegeben hat wurden nicht berücksichtigt. Desweiteren verweisen Sie an den Ombutsmann. Zitat: "Für weitere Schritte von Ihrer Seite bieten wir Ihnen gerne an, sich an folgende Adresse zu wenden: Bundesverband deutscher Banken e.V. Kundenbeschwerdestelle Postfach 04 03 07 10062 Berlin Zitat Ende Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren das die doch sicher wissen das dort die Sache dann einschlafen soll. Ich verspreche mir nichts vom diesem Schritt und glaube die Pokern halt darauf ob man es bei einem oder zwei netten Briefchen belässt oder dann wirklich einen Juristen bemüht. Wie sicher und eindeutig dann ein angestengtes Verfahren gewonnen werden kann .........................keine Ahnung. Piet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
miguel0410 September 17, 2008 also verstehe ich das richtig, man könnte z.b. von seinem vermittler die kickbacks zurückfordern wenn er mich nicht darüber in kenntnis gesetzt hat? und das rückwirkend???? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina September 17, 2008 also verstehe ich das richtig, man könnte z.b. von seinem vermittler die kickbacks zurückfordern wenn er mich nicht darüber in kenntnis gesetzt hat? und das rückwirkend???? ja Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
miguel0410 September 17, 2008 wow, schnelle antwort. danke. wie wäre es denn wenn gewusst hätte dass mein vermittler kickbacks erhält. besteht dann auch mein anspruch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina September 17, 2008 wow, schnelle antwort. danke. wie wäre es denn wenn gewusst hätte dass mein vermittler kickbacks erhält. besteht dann auch mein anspruch? 'gewusst' hast du es, wenn er dich ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Meines wissens reichen irgendwelche halbherzigen Passagen in AGBs nicht. Also - rückfordern! Gute Leute müssen ihre Kosten/Provisionen nicht irgendwo verstecken - siehe Hedgefonds. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 September 17, 2008 · bearbeitet September 17, 2008 von jogo08 ... und schon blitzen wieder die $$$$ und in den Augen ... Hast du mittlerweile eigentlich schon mal Bares gesehen, oder immer noch "nur" den Tankgutschein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina September 18, 2008 Steht doch oben - die Bestandsprovisionen wurden von ING auf Heller und Pfennig rausgerückt. Deine Frage ist somit mit "Ja" zu beantworten. Selbstverständlich sind auch Zinsen darauf zu zahlen - ein Tankgutschein reicht hier nicht. Ein blitzen in den Augen ist mir noch nicht aufgefallen - warum auch, es wurde doch nur etwas illegal einbehaltenes rückerstattet.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
miguel0410 September 19, 2008 'gewusst' hast du es, wenn er dich ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Meines wissens reichen irgendwelche halbherzigen Passagen in AGBs nicht.Also - rückfordern! Gute Leute müssen ihre Kosten/Provisionen nicht irgendwo verstecken - siehe Hedgefonds. in welcher form müssen die mich dann in kenntnis setzen? eine passage in deren AGB's reicht wirklich nicht aus? ich möchte da im vorfeld ganz sicher sein, danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina September 19, 2008 in welcher form müssen die mich dann in kenntnis setzen? eine passage in deren AGB's reicht wirklich nicht aus? ich möchte da im vorfeld ganz sicher sein, danke. bitte lies mal den Thread genau durch und folge auch den Links - in einem verlinkten Artikel steht dass eine unverständliche Passage in Vertrag/AGBs nicht reicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geistig Verwirter Oktober 7, 2008 Schon etwas neues von Ebase in dem Zusammenhng? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Piet_I Oktober 17, 2008 · bearbeitet Oktober 17, 2008 von Piet_I Update: Nach der ersten Antwort von CC in der Sie mir mitteilten sie hätten die Bestandsprovisionen "zur Verbesserung der Dienstleistung" verwendet hatte ich in meinem 2. Schreiben dagegen ausdrücklich widersprochen. Ich habe darauf verwiesen das eine entsprechende Vereinbarung mit mir nie getroffen wurde und nochmals um Herausgabe der Gelder nebst Zinsen gebeten. Auch die nur 3 jährige Auflistung der Bestandsprovisionen habe ich nicht anerkannt und um eine vollständige Aufstellung seit Bestehen des Geschäftsverhältnisses gebeten da die Ansprüche erst 30 Jahre nach bekanntwerden verjähren. Desweiteren habe ich gemäß dem Vorschlag von CC den Ombutsmann angerufen und von dort ebenfalls Nachricht erhalten. Der Beschwerde wurde stattgegeben und CC um eine Stellungnahme gebeten. Daraufhin kam fristgerecht ein Zwischenbescheid in dem CC nun um etwas mehr Zeit zur Bearbeitung bat. Die Sache ist also am Laufen... Piet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Imhoteph Oktober 20, 2008 Auch von mir ein Update. Ich habe von der Ombudsmann Stelle auf meine Anfrage folgendes Antwortschreiben der Deutschen Bank weitergeleitet bekommen: Jetzt habe ich 4 Wochen Zeit darauf zu reagieren. Nur weiß ich noch gar nicht, was ich schreiben soll. Bisher habe ich von der DB weder eine Aufstellung der einbehaltenen Gelder, noch sonst etwas erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag