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Fordert ihr die Provisionen / Kickbacks zurück?

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IefTina

Eben noch eine andere Diskussion gefunden: Finanzuni zu Kickbacks

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Raccoon
Eben noch eine andere Diskussion gefunden: Finanzuni zu Kickbacks

Naja, da steht nichts wirklich Neues drin. Ueber das Ebase Kickback Depot gibt es auch schon einen Thread: Kickback Depot bei ebase

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Chartreux
· bearbeitet von Chartreux

Ich habe direkt bei einer Bank einen VL Wertpapiersparvertrag vor einigen Jahren abgeschlossen. Zuerst hatte ich den Tempelton Growth Fund in Dollar und habe Ihn dann in den Templeton Growth Fund in Euro getauscht. Den VL Wertpapiersparvertrag habe ich jetzt vorläufig gekündigt und den Fond in mein Ebase Depot übertragen. Ich habe bei der Bank nach den Kickbacks angefragt und folgende Antwort erhalten:

 

Ihre Frage bezüglich Rückvergütungen beantworten wir wie folgt:

 

Für den Templeton Growth Fund Inc. erhalten wir einen Ausgabeaufschlag von 5.75%, bei dem Tempelton Growth (Euro) Fund A beträgt diese Beteiligung 5,25%. Ferner erhalten wir eine Bestandsprovision in Höhe von 0,21% für den Dollarfonds bzw. 0,76% für den Eurofonds.

 

Was soll ich jetzt tun? Erhalte ich die Bestandsprovisionen zurück?

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Herr S.
Ich habe direkt bei einer Bank einen VL Wertpapiersparvertrag vor einigen Jahren abgeschlossen. Zuerst hatte ich den Tempelton Growth Fund in Dollar und habe Ihn dann in den Templeton Growth Fund in Euro getauscht. Den VL Wertpapiersparvertrag habe ich jetzt vorläufig gekündigt und den Fond in mein Ebase Depot übertragen. Ich habe bei der Bank nach den Kickbacks angefragt und folgende Antwort erhalten:

 

Ihre Frage bezüglich Rückvergütungen beantworten wir wie folgt:

 

Für den Templeton Growth Fund Inc. erhalten wir einen Ausgabeaufschlag von 5.75%, bei dem Tempelton Growth (Euro) Fund A beträgt diese Beteiligung 5,25%. Ferner erhalten wir eine Bestandsprovision in Höhe von 0,21% für den Dollarfonds bzw. 0,76% für den Eurofonds.

 

Was soll ich jetzt tun? Erhalte ich die Bestandsprovisionen zurück?

 

Wenn man nur fragt welche Provisionen die Bank erhält, dann wohl nicht. :blink:

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Chartreux
Wenn man nur fragt welche Provisionen die Bank erhält, dann wohl nicht. :blink:

 

Hallo Herr S. ich bin total neu in der Materie und habe deine Antwort nicht verstanden. Kannst du mir bitte genauer erläutern was du meinst. Vielen Dank!

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Herr S.
Hallo Herr S. ich bin total neu in der Materie und habe deine Antwort nicht verstanden. Kannst du mir bitte genauer erläutern was du meinst. Vielen Dank!

 

Dein Beitrag liest sich so, als hättest du nur nachgefragt was an Provisionen fließt und keine konkrete Forderung bezüglich Rückerstattung gestellt. Oder irre ich da...

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Chartreux
Dein Beitrag liest sich so, als hättest du nur nachgefragt was an Provisionen fließt und keine konkrete Forderung bezüglich Rückerstattung gestellt. Oder irre ich da...

 

Folgende Anfrage habe ich an die Bank gestellt:

 

Gleichzeitig beziehe mich auf das Urteil des BGH, Aktenzeichen XI ZR 56/05 vom 19.12.2006 und möchte Sie bitten mir mitzuteilen, welche Rückvergütungen Sie aus der von mir bei Ihnen getätigten Anlage bislang erhalten haben. Bei diesen Angaben unterscheiden Sie bitte zwischen einmaligen Rückvergütungen sowie jährlichen Rückvergütungen.

 

d.h. ich habe erst einmal nur nach den Provisionen gefragt. Soll ich jetzt einen Brief schreiben, daß ich diese Rückvergütungen zurückhaben möchte? Wie sollte dieser Brief formuliert werden bzw. gibt es ein Musuterschreiben? Dank für deine Hilfe im Voraus

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Padua
Folgende Anfrage habe ich an die Bank gestellt:

 

Gleichzeitig beziehe mich auf das Urteil des BGH, Aktenzeichen XI ZR 56/05 vom 19.12.2006 und möchte Sie bitten mir mitzuteilen, welche Rückvergütungen Sie aus der von mir bei Ihnen getätigten Anlage bislang erhalten haben. Bei diesen Angaben unterscheiden Sie bitte zwischen einmaligen Rückvergütungen sowie jährlichen Rückvergütungen.

 

d.h. ich habe erst einmal nur nach den Provisionen gefragt. Soll ich jetzt einen Brief schreiben, daß ich diese Rückvergütungen zurückhaben möchte? Wie sollte dieser Brief formuliert werden bzw. gibt es ein Musuterschreiben? Dank für deine Hilfe im Voraus

 

Na klar musst Du den Brief schreiben, wenn Du die Rückvergütungen zurückhaben willst. Von selbst bringen die Dir bestimmt nichts.

 

Die Formulierung kriegst Du betimmt alleine hin. Ob es hier oder woanders ein Musterschreiben gibt, weiß ich nicht. Falls Du nichts findest, kannst Du Deinen Brief ja mal als "Musterschreiben" reinstellen.

 

Gruß Padua

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IefTina
Was soll ich jetzt tun? Erhalte ich die Bestandsprovisionen zurück?

 

Ich nehme an dass man dich über Bestandsprovisionen nicht informiert hat.

Also wirst du wahrscheinlich nicht zugestimmt haben, dass sich Berater oder Bank die Provisionen behält.

Dann solltest du sie zurückfordern.

 

Text in etwa: Bestandsprovisionen wurden von ihnen ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung einbehalten. Bestandsprovisionen stehen mir zu, weshalb ich sie auffordere bis zum xx.xx.xxxx 1Mrd USD auf mein Konto xxx zu überweisen. Sollten Sie die Frist nicht erfüllen, sehe ich mich gezwungen Klage bei Gericht einzureichen.

 

Dann schlüsselst du noch die 1Mrd USD auf, also Summe Provisionen und Verzugszinsen. Rechner dazu auf www.zinsen-berechnen.de.

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IefTina
· bearbeitet von IefTina

Ähhh - Frage: Wer kennt ein/das Urteil, nach dem (Bestands)provisionen / Rückvergütungen dem Kunden gehören?

Es gab da angeblich erst neulich (Ende 2007/Anfang 2008) ein neues Urteil.

Mir fehlt aber die Aktenziffer ...

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Chartreux
Na klar musst Du den Brief schreiben, wenn Du die Rückvergütungen zurückhaben willst. Von selbst bringen die Dir bestimmt nichts.

 

Die Formulierung kriegst Du betimmt alleine hin. Ob es hier oder woanders ein Musterschreiben gibt, weiß ich nicht. Falls Du nichts findest, kannst Du Deinen Brief ja mal als "Musterschreiben" reinstellen.

 

Gruß Padua

 

Hallo Padua, natürlich kann ich selbst einen Brief schreiben. Mir geht es nicht um die Formulierung des Textes sondern um den "fachlichen Inhalt". Ist mir schon klar, daß mir niemand Geschenke macht. :( Ich versuche es erst einmal auf die höfliche Tour. Deswegen werde ich, nachdem ich das mit den Rückvergütungen verstanden habe, eine weiteren Brief schreiben. Da bin ich beharrlich! Ich bin jedoch noch kein "Experte" auf dem "Wertpapiergebiet" und habe noch nicht alles verstanden. Nur Geduld!

 

Gruß Chartreux

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Padua
Hallo Padua, natürlich kann ich selbst einen Brief schreiben. Mir geht es nicht um die Formulierung des Textes sondern um den "fachlichen Inhalt". Ist mir schon klar, daß mir niemand Geschenke macht. :( Ich versuche es erst einmal auf die höfliche Tour. Deswegen werde ich, nachdem ich das mit den Rückvergütungen verstanden habe, eine weiteren Brief schreiben. Da bin ich beharrlich! Ich bin jedoch noch kein "Experte" auf dem "Wertpapiergebiet" und habe noch nicht alles verstanden. Nur Geduld!

 

Gruß Chartreux

 

Sorry, wenn Du Dich auf den Schlips getreten fühlst. Meine Antwort bezog sich auf Deine Frage "Soll ich jetzt einen Brief schreiben, daß ich diese Rückvergütungen zurückhaben möchte?". Die fand ich, um ehrlich zu sein, auch tatsächlich überflüssig, weil Du offenbar Geld sehen willst.

 

Ansonsten wünsche ich Dir viel Erfolg bei Deinem Ansinnen. Kannst ja mal berichten, was daraus geworden ist.

 

Gruß Padua

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IefTina

Und hast du nun rückgefordert?

Gabs Reaktion?

Welche?

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Imhoteph
· bearbeitet von Imhoteph
Per eMail hab ich das Musterschreiben laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg an DAB gesendet.

 

Hi IefTina,

 

leider ist der Link nicht mehr funktionsfähig und ich finde bei der Verbraucherzentrale kein Musterschreiben. Kannst du den Link evtl. nachbessern, oder das Schreiben in den Anhang stellen?

 

Andere Frage: mir wurde von DVAG ein Fonds vermittelt mit Depot bei der Deutschen Bank. im Antrag stand nichts von Rückvergütungen / Verzicht etc.

an wen wende ich mich denn zu dem Thema: an die Deutsche Bank oder DVAG?

 

Übrigends habe ich gesehen, dass in meinem Eröffnungsantrag die Fragen zu meinen Wertpapiererfahrungen gar nicht alle ausgefüllt sind (das wurde damals von meinem Vermittler in meinem Beisein ausgefüllt - er fragte ich gab Auskunft...).

Außerdem haben wir zusammen mein Anlageziel angekreuzt ("Einkommen"), bei dem steht: "max. 30% in Risikoklasse 3-5, Aktienanteil ca. 25%.

Weiter unten im Antrag ist Risikoklasse 3 angekreuzt (als maximale Risikoklasse).

Ich finde (beim jetzigen durchlesen), dass dies nicht zusammenpasst, vor allem da mein Geld (aufgrund diesen Antrags) zu 100% in Risikoklasse 3 (Aktienfonds) investiert ist.

 

Kann man aufgrund dessen vll. auch etwas machen?

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IefTina

http://www.vz-bawue.de/UNIQ121431947201634/link308112A.html

 

Am Besten an beide schreiben mit Frist 10 Tage - üblicherweise gibt es dann keine Rückmeldung.

Dann nochmal schreiben, BAFIN einschalten, alles was dir einfällt ist erlaubt.

Man muss hier nicht zu lange herumfackeln - wenn du Rechtsschutz hast, dann schalt' gleich einen Anwalt ein.

Es müssten laut Gerüchten weitere Gesetzesurteile raus sein, die hier unterstützen - ein Fachanwalt muss das wissen.

 

Hast du Verlust gemacht? Dann die Rückabwicklung fordern.

 

Sonst habe ich mir die Provisionen mitteilen lassen und dann mit Zinsen zurückgefordert.

Du musst hartnäckig bleiben, sonst wird man dich abwimmeln - mit Aussagen zw. x und y %, dann aber doch nicht so viel, bla bla.

 

Bitte dann auch im Forum Erfahrungen posten.

 

Wegen den Erfahrungskreuzchen kann ich nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.

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Slivomir
http://www.vz-bawue.de/UNIQ121431947201634/link308112A.html

 

Am Besten an beide schreiben mit Frist 10 Tage - üblicherweise gibt es dann keine Rückmeldung.

Dann nochmal schreiben, BAFIN einschalten, alles was dir einfällt ist erlaubt.

Man muss hier nicht zu lange herumfackeln - wenn du Rechtsschutz hast, dann schalt' gleich einen Anwalt ein.

Es müssten laut Gerüchten weitere Gesetzesurteile raus sein, die hier unterstützen - ein Fachanwalt muss das wissen.

 

Hast du Verlust gemacht? Dann die Rückabwicklung fordern.

 

Sonst habe ich mir die Provisionen mitteilen lassen und dann mit Zinsen zurückgefordert.

Du musst hartnäckig bleiben, sonst wird man dich abwimmeln - mit Aussagen zw. x und y %, dann aber doch nicht so viel, bla bla.

 

Bitte dann auch im Forum Erfahrungen posten.

 

Wegen den Erfahrungskreuzchen kann ich nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.

 

Heißt das du hast schon Geld von banken gesehen? Falls ja, von welchen Kreditinstituten denn? Danke!

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Imhoteph
Hast du Verlust gemacht? Dann die Rückabwicklung fordern.

 

Vielen Dank für deine Antwort.

Ja der aktuelle Wert der Papiere liegt deutlich unter dem Kaufwert.

Was meinst du mit Rückabwicklung?

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IefTina

rückabwicklung: man muss dich schadlos stellen, so als ob das geschäft nie stattgefunden hätte. Also die Anlagesumme wiederherstellen und marktüblich seit Verkaufstag bis zur Rückzahlung verzinsen. Interessenskonflikt, denn der Berater verkauft dir etwas das möglicherweise mehr zu seinem Vorteil (also Kickbakc) als in deinem Interesse.

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Imhoteph
· bearbeitet von Imhoteph

Hi,

ich habe wegen der Provisionen / Kickbacks gestern an die Deutsche Bank geschrieben und heute einen Anruf erhalten, da die Dame der Deutschen Bank wissen sollte um was es mir geht. Hat dann was von Ausgabeaufschlägen und TER erzählt bis sie mir endlich glaubte, dass ich das kenne und es mir nicht um die offengelegten Kosten geht. Nachdem sie dann verstanden hat, was ich meine hat sie mich fast ausgelacht (nicht das sie wirklich gelacht hätte) und gesagt mich gehen interne Gelder nichts an.

Hat das mit den Provisionen verglichen, die ein Händler für den Autoverkauf vom Hersteller bekommt.

 

Ich bat sie den Brief (an die Rechtsabteilung) weiterzuleiten.

Mal sehen was da kommt, aber sie meinte die werden sich sicher nicht bei mir melden..

Außerdem wäre ihr solch eine Anfrage noch nie untergekommen.

Dabei ist sie aber immer im Ton freundlich geblieben.

 

@IefTina: ich möchte ebenfalls die Frage von Slivomir stellen:

"Heißt das du hast schon Geld von banken gesehen? Falls ja, von welchen Kreditinstituten denn? Danke!"

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Privatanleger
...dass ich das kenne und es mir nicht um die offengelegten Kosten geht. Nachdem sie dann verstanden hat, was ich meine hat sie mich fast ausgelacht (nicht das sie wirklich gelacht hätte) und gesagt mich gehen interne Gelder nichts an.

Hat das mit den Provisionen verglichen, die ein Händler für den Autoverkauf vom Hersteller bekommt...

 

Capital Exklusiv

 

Banken: Zweifelhafte Blockadehaltung

 

Nach wie vor verweigern viele Geldinstitute ihren Kunden die Offenlegung der Kickbacks - mit teils seltsamen Begründungen. Die Einzelheiten.

 

Kaum ein Beitrag im Wirtschaftsmagazin Capital löste eine solche Resonanz bei Lesern aus, wie die Titelgeschichte Wie Bankberater ihre Kunden belügen in Heft 7 vom 20. März 2008. Gut zwei Monate nach Erscheinen erreichen die Redaktion noch täglich Briefe von Betroffenen. Alle verwendeten den vorgestellten Musterbrief, um ihre Bank in erster Linie zur Offenlegung und gegebenenfalls auch zur Erstattung von Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten aufzufordern.

 

Doch viele Institute, angefangen bei der ­Oldenburgischen Landesbank über die Deutsche Apotheker- und Ärztebank bis hin zur Sparkasse Mainfranken, verweigerten ihren Kunden mit mehr oder weniger umfänglichen Erklärungen die Offenlegung der Kickbacks, von Auszahlungen ganz zu schweigen. Die Begründungen sind teils haarsträubend, so Kapitalanlagerechtsexperte Jens Graf aus Düsseldorf, der den Capital-Musterbrief entworfen hat. Das Recht wird regelrecht mit Füßen getreten.

 

Besonders beliebter Ablehnungsgrund: eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2006 (Az: XI ZR 56/05). Danach müssten Banken nur über Kickbacks aufklären, diese aber keinesfalls herausgeben, argu­mentieren die Banken. Dazu Anwalt Graf: Nach diesem Urteil droht einer Bank ein Schadenersatzanspruch, wenn sie den Kunden nicht über Kickbacks aufgeklärt hat. Dieser Anspruch geht inhaltlich viel weiter als der Rückzahlungsanspruch. Bereits 1904 habe das Reichsgericht, Vorgänger des heuti­gen Bundesgerichtshofs, eine Bank zur Zahlung der Kickbacks an einen Kunden verurteilt. Dass die Banken das Urteil von 2006 jetzt noch ins Feld führen, sei abwegig. Seit mehr als Hundert Jahren steht die Rechts­lage klar und eindeutig fest, so Graf.

 

Gern zitierten die von Capital-Lesern angeschriebenen Banken auch eine EU-Richtlinie, die inzwischen in nationales Recht umgesetzt wurde. Danach dürfen sie die Kickbacks ausnahmsweise entgegennehmen, wenn dies dazu beiträgt, dass ein Institut seine ­Infrastruktur zum Wohle der Kunden ver­bessert. Diese Regelung gilt nur für ­wenige Ausnahmen, so Graf. Zum einen greife sie erst seit November 2007. Alle davor getätigten Geschäfte seien davon also nicht berührt. Zum anderen gelte die Ausnahme­regelung auch nur, wenn die Kickbacks dem Kunden vor Erbringung der Leistung in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise deutlich offengelegt werden, so das Gesetz.

 

Ein formularmäßiger Hinweis im Kleingedruckten reicht hier keinesfalls, sagt Graf. Der Kunde müsste sich ausdrücklich damit einverstanden erklären, dass die Bank sie behalten darf. Darüber hinaus müsse die Bank genau darlegen können, wie sie ihre Infrastruktur mithilfe der Kickbacks verbessert hat. Doch dazu führen die Institute in den Antworten an die Kunden, die Capital vorliegen, nichts aus.

 

Was also tun? Zunächst können Anleger den unabhängigen Ombudsmann der Bank einschalten. Er entscheidet über Streitigkeiten zwischen Institut und Kunden, ohne dass dies mit Kosten verbunden ist. Sofern das Ergebnis für den Kunden nicht zufriedenstellend ausfallen sollte, bleibt immer noch die Möglichkeit, einen Anwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht zu beauftragen. Der Experte stellt dann fest, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

 

Wichtig: Die Ansprüche sind keinesfalls überwiegend verjährt, wie Institute ihre Kunden in den Ablehnungsschreiben glauben machen wollen. Die Frage der Verjährung ist individuell für jede einzelne Anlage zu klären, so Graf. Auch Rechnungslegungs- und Rückzahlungsansprüche können Kunden vor Gericht einklagen. Allerdings haben sie auch hier ohne Rechtsbeistand kaum eine Chance, wenn die Bank auf stur schaltet. Anlegern, denen das zu aufwendig ist, bleibt nur ein Institutswechsel oder der Wechsel zu einem unabhängigen Vermögensberater, der auf Honorarbasis arbeitet.

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Imhoteph
· bearbeitet von Imhoteph
Capital Exklusiv

 

Banken: Zweifelhafte Blockadehaltung

Vielen Dank für den Interessanten Artikel, aber bitte nächstes mal die Quelle mit angeben. Habs aber gefunden:

http://www.capital.de/finanzen/geldanlage/100011523.html

 

"Artikel" von Kapitalanlagerechtsexperte Jens Graf aus Düsseldorf dazu:

http://www.jensgrafrechtsanwaelte.de/conte...nkenkreisen.htm

 

In dem Artikel ist von einem Musterbrief die Rede.

Leider konnte ich diesen nicht finden. Vielleicht ist dieser besser als der vom Verbraucherschutz. Ich habe zwar einen eigenen verfasst, aber als Orientierung sind sie auf jeden Fall gut.

 

EDIT:

ich habe den Musterbrief gefunden:

http://www.capital.de/finanzen/steuern/100010240.html?p=2

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ihr Haus besorgte entgeltliche Geschäfte für mich gemäß § 675 BGB. Infolge dessen habe ich einen Herausgabeanspruch nach § 667, 2. Hs. BGB im Hinblick auf alles, was die Bank in Ausführung des Auftrages erlangt hat und noch erlangen wird (Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl. 2007, § 667 Rn. 3). Davon umfasst sind nicht nur Zahlungen in Geld, sondern auch geldwerte Leistungen, die Sie von Emittenten und Fondsgesellschaften fallbezogen erhalten haben und erhalten.

 

Insoweit mache ich unter Aufrechterhaltung aller Forderungen aus allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen unter Fristsetzung von

 

zwei Wochen ab Datum dieses Schreibens

 

den Anspruch auf Rechnungslegung gemäß § 666 BGB geltend, sowie auf Zahlung der sich danach ergebenden Geldsumme nebst Verzinsung gemäß §§ 668 u. 246 BGB. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 246, 263, 266 StGB, behalte ich mir vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Der klingt vor allem aufgrund der Paragraphen-Verweise und der juristischen Schreibweise doch deutlich kompetenter als meiner.

Vielen Dank für den Hinweis @Privatanleger.

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goldbaerchen

Na das ist ja fast so, wie von IPPF damals dargelegt...

Schade, dass man von ihm nie mehr was gehört hat (aber irgendwie kein Wunder, so wie er angegangen wurde)

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Geistig Verwirter

IPPF hatte am 29.2. an Ebase geschrieben, zuletzt war er am 14.3.08 hier anwesend.

Hat er vielleicht Schweigegeld von Ebase erhalten????

Oder hat jemand anderes hier schon eine Antwort von Ebase bekommen?

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IefTina

Die Taktik "einfach Totstellen" ist eine ganz beliebte.

Gerade die ehrenwerte Deutsche Bank ist hier ganz große Klasse - mit denen habe ich selbst noch ein Hühnchen zu rupfen.

 

 

Wie verhält man sich in so einem Fall?

 

Wenn das Institut an den Ombudsdienst angeschlossen ist, kann man über den weitermachen: http://www.bankenverband.de/index.asp?chan...833&art=988.

 

Danach würde ich einen Anwalt einschalten - zumindest eine anwaltliche Auskunft (gibt ja auch kostenlose Beratungsstellen soweit ich weiss).

Es gibt aber auch die (vielleicht sogar bessere) Verhaltensweise, ohne Anwalt direkt beim zuständigen Amtsgericht vorzugehen - siehe WPC: Klage beim Amtsgericht ohne Anwalt.

 

Eine erste Auskunft vom Institut kann durchaus unglaubwürdig sein (z.B. wir haben nichts einbehalten) - es sollte also die Prüfbarkeit des einbehaltenen Betrags gefordert werden, oder die Plausibilität hinterfragt werden (eine detaillierte Excel-Liste) oder ein Pauschalbetrag, hab ich auch schon gesehen: von 0,x% bis 0,y%.

 

Bitte Erfahrungsberichte hier posten.

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IefTina
@IefTina: ich möchte ebenfalls die Frage von Slivomir stellen:

"Heißt das du hast schon Geld von banken gesehen? Falls ja, von welchen Kreditinstituten denn? Danke!"

 

Hab ich übersehen - nein, es kam bisher noch nicht zu Rückerstattungen.

Das übliche 'Totstellen' und 'Verleugnen' Spiel.

 

Ich bin erstaunt, dass zu diesem Thema so wenig Beteiligung herrscht ...

 

Keine Erfahrungen, Berichte, Urteile, Ärger, Rückmeldungen, ... ?

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