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ippf

Fordert ihr die Provisionen / Kickbacks zurück?

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Piet_I
· bearbeitet von Piet_I

Hat eigentlich schon jemand Erfahrung wie sich CortalConsors in Sachen Kickback Rückerstattung verhält ???

 

Piet

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IefTina

Keine Ahnung zu Cortal - ich halte es nur für eine Frage der Zeit bis alle Institute die Kohle rausrücken.

 

Hast du schon hingeschrieben - was war die Antwort?

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Piet_I
· bearbeitet von Piet_I

Nein ich habe noch nichts an CC geschrieben. Bin noch am überlegen.....

 

Gibt es hier niemanden der sich schon an Cortal Consors gewandt hat ???

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IefTina

?

 

Warum der Respekt vor einer freundlichen Anfrage?

Passiert ja nix böses ...

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schwaebele

wie sieht es eigentlich mit vermittlern aus? müssen die die provisionen eigentlich auch weiterleiten? davon leben sie ja eigentlich.

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IefTina

Über Bestandsprovisionen musst du verständlich aufgeklärt werden und deine Zusage geben, dass du sie nicht haben willst - sonst gehören sie dir.

 

Klar leben die davon - und nicht schlecht. Mit 10Mio Bestand hat man einen ordentlichen Verdienst.

Wenn das Hinterrücks-Modell nachteilig für die Vermittler wäre, würde es am nächsten Tag ein anderes Gebühren-Modell geben.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Kunde mit 1Mio für die gleichen Leistungen zigfach mehr bezahlt als ein Anleger mit 10k.

Arbeit und Aufwand sind der selbe unabhängig von der Anlagesumme.

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Biggi

Ich hatte auch vor 1998 die Vermögensverwaltung der Deutschen Bank, die dann in diesem Depot immer Fonds von der DWS gekauft und verkauft hat. Sehe ich es richtig, dass hier die Verjährungsfrist 30 Jahre ist?

Muß ich den Brief an die Deutsche Bank oder an die DWS senden?

 

Danke.

 

Biggi

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LagarMat
· bearbeitet von stezo
Ich habe gerade von der DWS innerhalb der Abrechnung der DWS TopRente Dynamik eine neue AGB bekommen. Neu ist der Artikel 11 wo ich mich aller Rechte entledigen soll.

 

post-7927-1204227042_thumb.jpg

 

Ich kann innerhalb von 6 Wochen widersprechen. Soll ich dagegen vorgehen und die Rückvergütungen mich für einfordern?

 

ich habe erst vor ein paar tagen die antragsunterlagen für die dews toprente dynamik ausgefüllt und zur dws geschickt.

ich habe also direkt bei der dws abgeschlossen.

jetzt habe ich supertobs' beitrag gelesen und mir denn ominösen punkt 11 der allgemeinen geschäftsbedingungen gelesen, in welchem man eben erklärt auf die vertriebsvergütungen zu verzichten.

 

frage: trifft dieser kickback-sachverhalt auch für direkt bei der dws abgeschlossene verträge zu oder ist das für meinen vertrag hinfällig?

zweite frage: kann ich nachträglich betreffend punkt 11 den agb's widersprechen?

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IefTina
Ich hatte auch vor 1998 die Vermögensverwaltung der Deutschen Bank, die dann in diesem Depot immer Fonds von der DWS gekauft und verkauft hat. Sehe ich es richtig, dass hier die Verjährungsfrist 30 Jahre ist?

Muß ich den Brief an die Deutsche Bank oder an die DWS senden?

 

Danke.

 

Biggi

 

Ja, an dem Hühnchen rupfe ich auch noch.

Habe auch Kontakt zu anderen 'Interessierten' ausserhalb des Forums.

Bericht sobald sich was tut.

 

Zur Verjährungsfrist ist mir auch 30 Jahre bekannt, obwohl es im Einzelfall geringere Fristen geben kann.

Das sind meines Erachtens Details, die mit Anwalt in der 2.ten Runde geklärt werden sollten.

Erstmal direktes Schreiben mit Rückforderung, dann Bankenombudsmann, dann Anwalt + Gericht.

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Piet_I
?

 

Warum der Respekt vor einer freundlichen Anfrage?

Passiert ja nix böses ...

 

Hab die "freundliche Anfrage" nun mal bei CC vorgebracht :rolleyes:

Mal sehen wie sie reagieren ..........

Piet

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Piet_I
· bearbeitet von Piet_I

Update:

 

Heute kam per Post die Antwort von Consors auf den Capital - Musterbrief den ich vor etwa 2 Wochen losgelassen habe.

Sie haben in dem Schreiben die letzten 3 Jahre sauber aufgelistet und die in diesem Zeitraum geflossenen Kichback´s aufgezeigt.

 

Abschließend schreiben sie dann:

 

Die genannten Zuwendungen wurden von CC in der Vergangenheit für die hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen verwendet hierzu gehören:

a.......................

b.......................

c.......................

usw.

Selbstverständlich werden wir diese Einahmen auch zkünftig für die hohe Qualität unserer Dienstleistungen einsetzen. Aus genannten Gründen lehnen wir eine Rückerstattung der aufgelisteten Bestandsprovisionen ab. Wir bitten um Verständnis".

Für das aktuelle Kalenderjahr haben wir Ihnen die entsprechende Auflistung der Provisionen als Anlage beigelegt. Diese Auflistung stellen wir ihnen vierteljährlich (jeweils zum Quartalsanfang für das vorausgegangene Quartal) zur Verfügung.

Für weitere Schritte von Ihrer Seite bieten wir Ihnen gerne an, sich an folgende Adresse zu wenden:

 

Bundesverband deutscher Banken e.V.

Kundenbeschwerdestelle

Postfach 04 03 07

10062 Berlin

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Anlagegeschäften mit Cortal Consors.

 

Mit freundlichem Gruß

_______________________________________________________________________________

 

Fragen / Kommentar:

 

Für ältere Bestände war doch die Verjährungsfrist 30 Jahre oder ? Das wurde in der Auflistung überhaupt nicht beachtet.

Wie könnte die weitere Vorgehensweise aussehen ? Noch mal mit dem Ombudsmann drohen oder ihn gleich einschalten ???

 

Hab so den Eindruck die wollen es drauf ankommen lassen ob jemand die Klage einreicht oder eben aufsteckt.

 

Was meint Ihr dazu ?

 

Piet

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leinad

Ich kann hierzu nur was zum Ombutsmann beitragen.

Den habe ich derzeit wegen einer Versicherungssache eingeschaltet.

Ziemlich eindeutige Geschichte.

Langsam kriege ich aber das Gefühl, dass der einfach nur dazu da ist die ganze Geschichte im Sande verlaufen zu lassen.

Seit Monaten tut sich absolut nix mehr, obwohl ich den Ombutsmann mehrfach angefaxt habe, absolut keine Reaktion.

Der Kunde soll sich eben im laufe der Zeit beruhigen und das Interesse am weiteren verfolgen der Sache verlieren, ev. Fristen verstreichen.

Wenn du wirklich was erreichen willst, dann wirst du wohl einen Anwalt einschalten müssen und keinen Ombutsmann.

 

Gruss

leinad

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Piet_I
Ich kann hierzu nur was zum Ombutsmann beitragen.

Den habe ich derzeit wegen einer Versicherungssache eingeschaltet.

Ziemlich eindeutige Geschichte.

Langsam kriege ich aber das Gefühl, dass der einfach nur dazu da ist die ganze Geschichte im Sande verlaufen zu lassen.

Seit Monaten tut sich absolut nix mehr, obwohl ich den Ombutsmann mehrfach angefaxt habe, absolut keine Reaktion.

Der Kunde soll sich eben im laufe der Zeit beruhigen und das Interesse am weiteren verfolgen der Sache verlieren, ev. Fristen verstreichen.

Wenn du wirklich was erreichen willst, dann wirst du wohl einen Anwalt einschalten müssen und keinen Ombutsmann.

 

Gruss

leinad

 

Das denke ich auch, denn so locker wie die an den Ombutsmann verweisen müssen sie wohl wissen was der dann macht, nämlich nichts !!! Zumindest nichts in meinem Sinne.....

Ohne Anwalt wird´s wohl nicht gehen.

 

Piet

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Piet_I
· bearbeitet von Piet_I

Lt. Capital:

 

"Soweit die Fonds vor dem 1. April 1998 erworben wurden, verjähren die Herausgabeansprüche erst 30 Jahre nach dem Kauf spätestens Silvester 2011. Bei Papieren, die nach dem 1. April 1998 gekauft wurden, gibt es eine dreijährige Verjährungsfrist. Sie beginnt erst, wenn der Anleger von den Kick-backs erfährt"

________________________________________________________________

 

 

Würde zuerst einmal heißen das die, in meinem Falle durch Consors, erstellte Auflistung unvollständig ist, da sie für den Gesamtbestand des Depots lediglich die Zahlungen der letzten 3 Jahre auflistet. Bestände die es vor dem 1.4.1998 auch schon gegeben hat wurden nicht berücksichtigt.

 

Desweiteren verweisen Sie an den Ombutsmann.

 

Zitat:

"Für weitere Schritte von Ihrer Seite bieten wir Ihnen gerne an, sich an folgende Adresse zu wenden:

 

Bundesverband deutscher Banken e.V.

Kundenbeschwerdestelle

Postfach 04 03 07

10062 Berlin

 

Zitat Ende

 

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren das die doch sicher wissen das dort die Sache dann einschlafen soll. Ich verspreche mir nichts vom diesem Schritt und glaube die Pokern halt darauf ob man es bei einem oder zwei netten Briefchen belässt oder dann wirklich einen Juristen bemüht.

Wie sicher und eindeutig dann ein angestengtes Verfahren gewonnen werden kann .........................keine Ahnung.

 

Piet

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miguel0410

also verstehe ich das richtig, man könnte z.b. von seinem vermittler die kickbacks zurückfordern wenn er mich nicht darüber in kenntnis gesetzt hat? und das rückwirkend????

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IefTina
also verstehe ich das richtig, man könnte z.b. von seinem vermittler die kickbacks zurückfordern wenn er mich nicht darüber in kenntnis gesetzt hat? und das rückwirkend????

 

ja

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miguel0410

wow, schnelle antwort. danke.

 

wie wäre es denn wenn gewusst hätte dass mein vermittler kickbacks erhält. besteht dann auch mein anspruch?

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IefTina
wow, schnelle antwort. danke.

 

wie wäre es denn wenn gewusst hätte dass mein vermittler kickbacks erhält. besteht dann auch mein anspruch?

 

'gewusst' hast du es, wenn er dich ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Meines wissens reichen irgendwelche halbherzigen Passagen in AGBs nicht.

Also - rückfordern! Gute Leute müssen ihre Kosten/Provisionen nicht irgendwo verstecken - siehe Hedgefonds.

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jogo08
· bearbeitet von jogo08

... und schon blitzen wieder die $$$$ und in den Augen ...

 

 

Hast du mittlerweile eigentlich schon mal Bares gesehen, oder immer noch "nur" den Tankgutschein?

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IefTina

Steht doch oben - die Bestandsprovisionen wurden von ING auf Heller und Pfennig rausgerückt. Deine Frage ist somit mit "Ja" zu beantworten.

Selbstverständlich sind auch Zinsen darauf zu zahlen - ein Tankgutschein reicht hier nicht.

 

Ein blitzen in den Augen ist mir noch nicht aufgefallen - warum auch, es wurde doch nur etwas illegal einbehaltenes rückerstattet....

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miguel0410
'gewusst' hast du es, wenn er dich ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Meines wissens reichen irgendwelche halbherzigen Passagen in AGBs nicht.

Also - rückfordern! Gute Leute müssen ihre Kosten/Provisionen nicht irgendwo verstecken - siehe Hedgefonds.

 

 

in welcher form müssen die mich dann in kenntnis setzen? eine passage in deren AGB's reicht wirklich nicht aus?

 

ich möchte da im vorfeld ganz sicher sein, danke.

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IefTina
in welcher form müssen die mich dann in kenntnis setzen? eine passage in deren AGB's reicht wirklich nicht aus?

 

ich möchte da im vorfeld ganz sicher sein, danke.

 

bitte lies mal den Thread genau durch und folge auch den Links - in einem verlinkten Artikel steht dass eine unverständliche Passage in Vertrag/AGBs nicht reicht.

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Geistig Verwirter

Schon etwas neues von Ebase in dem Zusammenhng?

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Piet_I
· bearbeitet von Piet_I

Update:

 

Nach der ersten Antwort von CC in der Sie mir mitteilten sie hätten die Bestandsprovisionen "zur Verbesserung der Dienstleistung" verwendet hatte ich in meinem 2. Schreiben dagegen ausdrücklich widersprochen.

Ich habe darauf verwiesen das eine entsprechende Vereinbarung mit mir nie getroffen wurde und nochmals um Herausgabe der Gelder nebst Zinsen gebeten.

Auch die nur 3 jährige Auflistung der Bestandsprovisionen habe ich nicht anerkannt und um eine vollständige Aufstellung seit Bestehen des Geschäftsverhältnisses gebeten da die Ansprüche erst 30 Jahre nach bekanntwerden verjähren.

 

Desweiteren habe ich gemäß dem Vorschlag von CC den Ombutsmann angerufen und von dort ebenfalls Nachricht erhalten.

Der Beschwerde wurde stattgegeben und CC um eine Stellungnahme gebeten.

 

Daraufhin kam fristgerecht ein Zwischenbescheid in dem CC nun um etwas mehr Zeit zur Bearbeitung bat.

 

Die Sache ist also am Laufen...

 

Piet

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Imhoteph

Auch von mir ein Update.

 

Ich habe von der Ombudsmann Stelle auf meine Anfrage folgendes Antwortschreiben der Deutschen Bank weitergeleitet bekommen:

 

3CG75R449JX.jpg

Q47CS772848.jpg

7C5ZZ4WUXOD.jpg

 

Jetzt habe ich 4 Wochen Zeit darauf zu reagieren. Nur weiß ich noch gar nicht, was ich schreiben soll.

Bisher habe ich von der DB weder eine Aufstellung der einbehaltenen Gelder, noch sonst etwas erhalten.

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