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nydong

Abgeltungssteuer - Ausschüttungen steuerpflichtig

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nydong

Ich habe im vergangenen Winter, wie im Frühjahr diesen Jahres kräftig in Immobilienfonds investiert, um mich vor der Abgeltungssteuer zu schonen. Wie ich jedoch nun erfahre, sind die Ausschüttungen bzw. Wiederanlagen durch Thesaurierung steuerpflichtig. Hat es überhaupt einen Sinn gehabt, in Bezug auf die Abgeltungssteuer derart zu investieren?

 

Fonds waren ausschließlich bekannte offene Immobilienfonds..

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Raccoon

"Wiederanlagen durch Thesaurierung" geht nicht, entweder 'Wiederanlage der Ausschuettungen' oder 'Thesaurierungen'.

 

Ausschuettungen sowie Thesaurierungen (steuerlich auch ausschuettungsgleiche Ertraege genannt) sind, waren und bleiben auch in Zukunft steuerpflichtig, da aendert sich nix.

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nydong

Alle Welt schreit derzeit, unbedingt noch vor dem 01.01.2009 zu investieren.

Bei Immobilienfonds kann man dann scheinbar keinen Vorteil erringen.. was lohnt sich denn zu kaufen, außer Aktientitel?

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Jose Mourinho
Alle Welt schreit derzeit, unbedingt noch vor dem 01.01.2009 zu investieren.

Bei Immobilienfonds kann man dann scheinbar keinen Vorteil erringen.. was lohnt sich denn zu kaufen, außer Aktientitel?

 

 

Aktien, Aktienfonds.

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€-man
Alle Welt schreit derzeit, unbedingt noch vor dem 01.01.2009 zu investieren.

Bei Immobilienfonds kann man dann scheinbar keinen Vorteil erringen.. was lohnt sich denn zu kaufen, außer Aktientitel?

 

Wieso? Offene Immofonds, die ihre Mieterträge im Ausland erwirtschaften, werden von der Abgeltungsteuer nicht tangiert.

Außerdem sind nach 10 Jahren Haltedauer die Ertäge aus Immfonds steuerfrei.

 

Gruß

-man

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Chemstudent
Wieso? Offene Immofonds, die ihre Mieterträge im Ausland erwirtschaften, werden von der Abgeltungsteuer nicht tangiert.

Außerdem sind nach 10 Jahren Haltedauer die Ertäge aus Immfonds steuerfrei.

 

Gruß

-man

 

Nach 10 Jahren steuerfrei? Das gilt doch nur für die Immobilien im Fonds, nicht aber für gehaltene Fondsanteile.

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€-man
Nach 10 Jahren steuerfrei? Das gilt doch nur für die Immobilien im Fonds, nicht aber für gehaltene Fondsanteile.

 

Das gilt m. E. auch für Fondsanteile. Diese werden faktisch einem Direktinvestment gleichgesetzt.

 

Gruß

-man

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Sven82
Das gilt m. E. auch für Fondsanteile
nein, für Fondsanteile gilt immer die 1jährige Spekulatiusfrist

 

§ 8 Abs. 5 InvStG 2007

"(5) Auf die Einnahmen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden; § 17 und § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes und § 8b des Körperschaftsteuergesetzes sind nicht anzuwenden."

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€-man
· bearbeitet von �-man

Hi Sven,

 

Ab dem 01.01.2009 gilt die pauschale Versteuerung von 25 % über die neue Abgeltungssteuer. Insbesondere bei offenen Immobilienfonds ist die Abgeltungsteuer auch für Mieteinnahmen nach Abzug der Abschreibungen fällig und für Veräußerungsgewinne, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf der Anteile weniger als zehn Jahre liegen.

 

Quelle: Fondsvermittlung24.de

 

Gruß

-man

 

Edit: Regelung ab 2009.

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etherial
nein, für Fondsanteile gilt immer die 1jährige Spekulatiusfrist

 

§ 8 Abs. 5 InvStG 2007

"(5) Auf die Einnahmen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden; § 17 und § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes und § 8b des Körperschaftsteuergesetzes sind nicht anzuwenden."

 

Schau dir mal das in deiner Linkliste verlinkte Dokument der Hypovereins-Bank an ... Auf Seite 15 ist eine nette Grafik. Der würde ich entnehmen, dass Kursgewinne in einem offenen Immobilienfonds steuerfrei sind. Ausgeschüttete Mieteinnahmen/Dividenden/Zinsen nicht.

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Sven82
Edit: Regelung ab 2009.
richtig, ich beziehe mich allerdings auf 2008. Ab 2009 gibt es keine Spekulationsfrist mehr bei der Veräußerung von Fonds.

 

Auf Seite 15 ist eine nette Grafik. Der würde ich entnehmen, dass Kursgewinne in einem offenen Immobilienfonds steuerfrei sind. Ausgeschüttete Mieteinnahmen/Dividenden/Zinsen nicht.
wenn ich nur wüsste welche davon von der HVB ist :w00t:

 

In § 8 Abs. 5 InvStG geht es nur um den Verkauf von Fondsanteilen und nicht um die Besteuerung der ausgeschütteten Erträge.

Weiterführende Literatur zur Besteuerung von Immofonds

http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles...24spekuimmo.pdf

http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles...bilienfonds.pdf

http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles...mofondsausl.pdf

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geldbaer
· bearbeitet von geldbaer

Hallo nydong,

 

ich glaube, Du hast da was falsch verstanden. Der Abgeltungssteuer entgehst Du nicht. Ausschüttungen, Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen usw. unterliegen immer der Abgeltungssteuer, egal wann Du kaufst.

 

Wenn Du noch in diesem Jahr kaufst, sparst Du lediglich die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne, und Kursgewinne fallen hauptsächlich bei Aktienanlagen an.

 

Wenn Du also Kursgewinne abgeltungsteuerfrei einfahren möchtest, lege in diesem Jahr noch in Aktien und Aktienfonds an (siehe auch die Antwort von chris1975_bayern).

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nydong
Hallo nydong,

 

ich glaube, Du hast da was falsch verstanden. Der Abgeltungssteuer entgehst Du nicht. Ausschüttungen, Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen usw. unterliegen immer der Abgeltungssteuer, egal wann Du kaufst.

 

Wenn Du noch in diesem Jahr kaufst, sparst Du lediglich die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne, und Kursgewinne fallen hauptsächlich bei Aktienanlagen an.

 

Wenn Du also Kursgewinne abgeltungsteuerfrei einfahren möchtest, lege in diesem Jahr noch in Aktien und Aktienfonds an (siehe auch die Antwort von chris1975_bayern).

 

Das wollte ich wissen... Vielen Dank dir und Christ !!!!

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fennichfuxer

hi,

 

ist es aber nicht so, dass die einjährige spekulationsfrist auf anlegerebene für die steuerpflichtigen verkaufserlöse auf fondsebene im inland für anteilskäufe ab '09 entfällt?

 

grüssle ff

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Raccoon
hi,

 

ist es aber nicht so, dass die einjährige spekulationsfrist auf anlegerebene für die steuerpflichtigen verkaufserlöse auf fondsebene im inland für anteilskäufe ab '09 entfällt?

 

grüssle ff

Die Spekulationsfirst entfaellt ab 2009 komplett, nicht nur fuer Fonds. Was bedeutet, dass auch bei Haltezeiten >1 Jahr der Kursgewinn versteuert werden muss (sofern ab 2009 gekauft); beachte die Sonderregelung fuer Zertifikate.

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