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Raccoon
Heißt das man hat ein Wahlrecht ?

Im Falle der Versteuerung bei Verkauf: kann ich die für die Steuererklärung erforderlichen Daten der Jahresbescheinigung der depotführenden Bank entnehmen ?

Ehrlich gesagt, sind mir ausl. Thesaurierer allmählich etw. unheimlich...

Meine Aussage ist veraltet und falsch - es war mal die Rede davon, dass erst bei Verkauf versteuert wird, aber dann hat man den Entwurf geaendert und es muss jaehrlich versteuert werden (sogenannte Zuflussfiktion). Man kann es sich daher leider nicht aussuchen.

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leinad

Also ich habe vor einiger Zeit einen Übertrag vollzogen.

Die ausländischen Thesaurierer habe ich verkauft und die deutschen übertragen.

Das hat so einwandfrei geklappt.

Keine Probleme mit dem Fritzamt.

 

Gruss

leinad

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typenradler

Hallo allerseits,

 

habe gelesen, dass Depotübertragungen ab 2009 von den Banken ans Finanzamt gemeldet werden. Ist das korrekt?

 

Wohlgemerkt, es handelt sich hier nicht einfach nur um eine Übertragung von Bank zu Bank, sondern von meinem Bruder auf mich. Also andere Vornamen.

 

Bisher hatte ich da keine Probleme bei Übertragungen an oder von anderen Personen. Wird sich das ab 2009 ändern?

Dann sollte ich es wohl noch besser in 2008 abschließen?

 

Wird es ab 2009 vom Finanzamt als Schenkung oder als Verkauf ausgelegt, sodass Steuern anfallen? Wie kann man das vermeiden?

 

 

Gruss typenradler

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Sven82

Bruder auf dich wird als Verkauf ausgelegt, es sei denn du sagst ausdrücklich, dass es sich um eine Schenkung handelt. Dann werden die Anschaffungsdaten übertragen und es erfolgt kein Steuerabzug. Im Gegenzug meldet die Bank allerdings den Übertrag an das Finanzamt.

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35sebastian
Hallo allerseits,

 

habe gelesen, dass Depotübertragungen ab 2009 von den Banken ans Finanzamt gemeldet werden. Ist das korrekt?

 

Obiges ist korrekt. Wer es jetzt tut, dann erfolgt keine Meldung ans Finanzamt.

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harryguenter
habe gelesen, dass Depotübertragungen ab 2009 von den Banken ans Finanzamt gemeldet werden. Ist das korrekt?

Wohlgemerkt, es handelt sich hier nicht einfach nur um eine Übertragung von Bank zu Bank, sondern von meinem Bruder auf mich. Also andere Vornamen.

Ich weiß nicht ob es heute nicht tatsächlich auch gemeldet wird.

Vielleicht ist Euch noch nichts aufgefallen, weil der Schenkungssteuerfreibetrag von 51.000 EUR allse 10 Jahre noch nicht ausgeschöpft wurde?

Ansonsten ist die Gesetzeslage so, dass sowohl Schenker als auch Beschenkter sich der Steuerhinterziehung schuldig machen.

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typenradler

Hallo,

 

ich danke Euch für die Antworten und werde entsprechend noch in 2008 handeln.

 

Die Sachlage ist in Wirklichkeit noch etwas komplizierter, aber das möchte ich aus vertraulichen Gründen nicht unbedingt hier im Internet ausbreiten.

 

Gruss

 

Typenradler

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