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Stifung Warentest - Indexfonds nicht der beste Rat

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artikulator
· bearbeitet von artikulator
Das ist Bullshit. Wo hast du das her? Quellen?

 

Unsinn ... der Fondsmanager darf weiterhin steuerfrei umschichten wie er lustig ist. Nur die sog. Zuflussfiktion (thesaurierte Beträge) unterliegen künftig der Steuer. Ganz zurecht, da ansonsten ausschüttende Fonds benachteiligt wären.

 

hier die Quellle nebst dem Bullshit: Internetseite des BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.)

 

Zitat:

 

.............Die Besteuerung von nicht ausgeschütteten Veräußerungsgewinnen erfolgt erst, wenn der Anleger seine Fondsanteile, die er nach dem 31. Dezember 2008 erworben hat, mit Gewinn verkauft.

 

Sofern die Gewinne (auf Fondsebene) aus der Veräußerung von Wertpapieren ausgeschüttet werden, ist dies wie folgt steuerlich zu behandeln:

 

Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die auf Fondsebene vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, können weiterhin steuerfrei ausgeschüttet werden. Für Anleger, die ihre Anteile vor dem 1. Januar 2009 erworben haben, kommt es dadurch zu einer endgültigen Steuerfreistellung. Für Anleger, die ihre Anteile nach dem 31. Dezember 2008 erworben haben, kommt es nur zu einem Verschiebungseffekt, weil die steuerfreie Ausschüttung den Veräußerungsgewinn des Anlegers, der der Abgeltungsteuer unterliegt, erhöht. Beispiel: Ein Investmentfonds erwirtschaftet einen Veräußerungsgewinn aus vor 2009 erworbenen Aktien in Höhe von 10 Euro pro Anteil. Der Anleger erwirbt daraufhin einen Fondsanteil für 110 Euro. Der Fonds schüttet nun die 10 Euro steuerfrei an den Anleger aus, der Anteilpreis sinkt gleichzeitig auf 100 Euro. Veräußert der Anleger nun seinen Anteil, ist der realisierte Verlust von 10 Euro (Verkaufspreis 100 Euro minus Anschaffungspreis 110 Euro) um die Gewinne von 10 Euro zu korrigieren, so dass es nicht zu einer doppelten Begünstigung des Anlegers kommt.

 

Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die der Fondsmanager nach dem 31. Dezember 2008 erworben hat, können nur noch steuerpflichtig ausgeschüttet werden.

Zitatende

 

Möglicherweise ist dies für ALT-Anleger anders, wenn diese Kursgewinne auf Fondsebene thesauriert werden

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Junkbond Junkie
· bearbeitet von Titanic
Klar, man sollte generell immer mehrere Informationsquellen heranziehen. Das steht außer Frage. Finanztest ist auch nicht die Bibel.

 

Ehrlich nicht?

es hört sich so an als wenn es Deine (Finanz) Bibel wäre.

 

:blink:

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otto03
· bearbeitet von otto03

###Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die der Fondsmanager nach dem 31. Dezember 2008 erworben hat, können nur noch steuerpflichtig ausgeschüttet werden###

 

 

 

Klugerweise schütten Fonds keine Kursgewinne aus, es tun auch nur noch wenige , ETFs eh nicht.

 

Nicht ausgeschüttete Kursgewinne von Fonds (vor dem 01.01.2009 gekauft) unterliegen bei einem Verkauf des Fonds nicht der Abgeltungssteuer.

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DerDude1980
Ehrlich nicht?

es hört sich so an als wenn es Deine (Finanz) Bibel wäre.

 

:blink:

Ich habe lediglich die Falschaussagen, die du verzapft hast, richtiggestellt.

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