Ungeheuer Februar 27, 2008 Ich habe dei Comdirect angefragt, ob ich dort ein Zweitdepot bekommen kann. Dies ist wohl problemlos möglich. Ob die Gebührenfreiheit durch einen Sparplan dann für beide Depots gilt, habe ich noch nicht herausfinden können. Hat hierzu schon jemand eine Antwort von Comdirect erhalten? Habe vor kurzem bei der comdirect angefragt. Die Eröffnung eines 2. Depots ist möglich, allerdings nicht als Unterdepot zum bisherigen Zugang. Es wird also ein komplett neues Depot inkl. Tagesgeldkonto und neuen Zugangsdaten etc. angelegt. Auch für das neue Depot ist dann ein Sparplan zur Umgehung der Depotgebühren notwendig (ob beim 1. Depot bereits ein Sparplan ausgeführt wird, ist irrelevant!). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mikest Februar 27, 2008 So haben sie es mir auch gesagt. Ich mache es dann so, daß ich das Depot auf dem ich die Wertpapiere lagere an das Girokonto kopple, dann ist es gebührenfrei. Auf das zweite Depot richte ich einen Sparplan ein, dann ist das auch gebührenfrei. Jetzt muß ich nur noch klären, ob es dann problemlos möglich ist. die Wertpapiere zum Jahresende zu übertragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LarsAC März 3, 2008 · bearbeitet März 3, 2008 von LarsAC Ist ein Depot bei der codi automatisch kostenlos, wenn das Girokonto kostenlos ist ? Dachte, da gelten unterschiedliche Kriterien. Lars Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tithonos März 3, 2008 Ist ein Depot bei der codi automatisch kostenlos, wenn das Girokonto kostenlos ist ? Dachte, da gelten unterschiedliche Kriterien. Lars Durch die Nutzung eines Girokontos ist das dazugehörige Depot immer kostenlos. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Speculator April 16, 2008 Community, da wir das Thema hier des öfteren hatten, http://www.biallo.de/finanzen/Fonds_Zertif..._zweitdepot.php der Börse Online Artikel ist auch bei der ING-DiBa zu finden (https://www.ing-diba.de/main/presse/pressecenter/medien/) "Bei der steuerlichen Betrachtung eines Verkaufs richtet sich der Fiskus schon heute bei Mehrfachkäufen ein und desselben Wertpapiers nach dem allgemein gültigen Fifo-Verfahren (first in, first out). Es gelten also die Anteile als zuerst verkauft, die zuerst angeschafft wurden. Das bleibt auch unter der Abgeltungssteuer so: Bei Verwahrung sämtlicher über viele Jahre angeschaffter Fondsanteile in einem Depot gelten dann bei Verkauf in der Zukunft die Altanteile stets als zuerst veräußert. Der Anleger hat keine Wahl. Möchten Anleger selbst entscheiden, ob sie die steuerfreien oder die steuerpflichtigen Anteile zuerst verkaufen, bietet es sich an, Investments nach altem und neuem Steuerrecht getrennt von einander zu verwahren.. Denn die Anwendung des Fifo-Verfahrens erfolgt depotbezogen auch dann, wenn man zwei getrennte Depots bei ein und derselben Bank führt. Nur Unterdepots zu führen, langt jedoch nicht." Ich möchte nicht die Diskussion lostreten, ob der Gesetzgeber sich das nicht in 10 Jahren anders überlegt. Aber immerhin gibt es jetzt eine klare Aussage, welche jedenfalls auch durch die ING-DiBa getragen wird. Greez, Spec Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IndexP April 16, 2008 Hmh, was ist eigentlich der Unterschied zwischen - zwei getrennten Depots und - zwei Unterdepots? Was, um Himmels willen, ist eigentlich ein Unterdepot? Ich möchte nicht die Diskussion lostreten, ob der Gesetzgeber sich das nicht in 10 Jahren anders überlegt. Aber immerhin gibt es jetzt eine klare Aussage, welche jedenfalls auch durch die ING-DiBa getragen wird. Dann bliebe sicher immer noch die Möglichkeit, eines der beiden Depots (das Alt-Depot oder das "nach2009-Depot") zu einer anderen Bank zu übertragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman April 16, 2008 @Speculator: Warum machst Du denn einen neuen Faden auf? Wir hatten das doch alles schon einmal, und zwar in einem Faden, den Du selbst eröffnet hattest. MMn gibt es hier keinen neuen Erkenntnisstand, ausser dass die DiBa jetzt einen BO-Artikel veröffentlicht hat. Oder habe ich etwas übersehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Speculator April 16, 2008 Hey Aka, gebe zu, dass ich etwas zu lazy war, den alten Thread hochzuholen. Der neue Erkenntnisstand bezieht sich nur darauf, dass die DiBa sich jetzt mal geäußert hat (in Person Andre Kauselmann): ein Zweitdepot bei derselben Bank reicht, um die Abgeltungssteuer bei den entsprechenden Rahmenbedingungen nicht zu zahlen. Vorher hatte sich die DiBa ja nicht festgelegt, auch be Abschreiben nicht. Natürlich hat so ein Statement "keinen Wert" im Sinne von Rechtsprechung. Ich fand es nur interessant zu lesen und wollte das mit Euch teilen. Mea culpa + sorry, dass ich nicht meinen alten Beitrag hochgezogen hab Greez, Spec Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag