egbert02 Februar 11, 2008 · bearbeitet Februar 11, 2008 von egbert02 Hallo, ich habe eine Frage zu einer Wertpapierabrechnung bei der Diba, die ich beim besten Willen nicht verstehe. ALso: Am 08.02.2008 habe ich 31 Stück DBX1DS (DBX ShortDax) zu 67,41 € verkauft. Hier die Daten der Abrechnung (heute erhalten): ISIN (WKN) LU0292106241 (DBX1DS) Wertpapierbezeichnung db x-trackers SHORTDAX ETF Inhaber-Anteile 1C o.N. Nominale 31,00 Stück Kurs 67,41 Handelsplatz Xetra Schlusstag / -zeit 08.02.2008 um 13:21:59 Uhr Kurswert EUR 2.089,71 Zinsabschlagsteuer EUR 8,74 Solidaritätszuschlag EUR 0,48 Provision EUR 9,90 Endbetrag zu Ihren Gunsten EUR 2.070,59 Diese Order wurde mit folgendem Limit / Zusatz erteilt: 67,41 EUR ZASt-pflichtiger Gesamtbetrag EUR 123,32 Bemessungsgrundlage für einbehaltene ZASt EUR 29,14 Thes. Gewinn je Anteil EUR 3,978258 Auf Freistellungsauftrag anger. EUR 94,18 Jahressteuerbescheinigung folgt. Abrechnung mit Schätzwert, aktueller thes. Ertrag liegt noch nicht vor Ich verstehe diese Abrechnung vorne und hinten nicht. Wie kommen die auf einen ZAST-pflichtigen Gesamtbetrag von 123,32 €? So hoch war mein Gewinn bei weitem nicht (gekauft zu 65,27 €). Und wieso werden 94,18 € auf meinen Freistellungsauftrag angerechnet? Und wieso erfolgt die Abrechnung mit Schätzwert? Könnte es etwas damit zu tun haben? Meine anderen Abrechnungen bei der Diba haben bislang immer gestimmt. Kann vielleicht jemand von Euch Licht ins Dunkel bringen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys Februar 11, 2008 frag doch einfach bei der Diba nach, Kosten pro Anruf ein paar Cent... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Februar 11, 2008 Hatte einen ähnlichen Fall. Sofern ein ausl. thesaurierender Fonds zwischen Ende des Geschäftsjahres (des Fonds) und der Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen nach §5 Absatz 1 InvStG verkauft wird, ist die depotführende Bank verpflichtet per Schätzung 6% des zum Ende des Geschäftsjahres gültigen Rücknahmepreises als steuerpflichtigen Ertrag festzusetzen . Ende des Geschäftsjahres 31.12.2007 Kurs 58,65 steuerpflichtig 58,65*0,06 = 3,519 Hinzu kommt der letzte bekannte KaE (kumulierter ausschüttungsgleicher Ertrag) der in diesem Fall wohl die Differenz zwischen 3,978258 und 3,519 ausmacht. Dies alles ist übrigens keine Besonderheit von ETFs sondern betrifft beim Verkauf alle ausl. thesaurierenden Fonds seit ca Ende 2005. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
egbert02 Februar 11, 2008 · bearbeitet Februar 11, 2008 von egbert02 Super, vielen Dank für Deine Antwort Jetzt weiß ich Bescheid. Was es alles gibt... Gruß Egbert02 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Broker99 Januar 26, 2009 hallo ich habe diesen Fonds in 2009 ge und verkauft es wurde genauso Geschätzt und Abgerechnet. db X-Trackers sagt wenn Sie Ihre Zahlen ca 02.2009 gemeldet haben kann Die diBa diese Abrechnungen neu erstellen da An und Vekäufe 2009 waren. Die Diba wiederum sagt das sie nichts Ändern kann ich müsse alles über die Steuererklärung 2009 in 2010 mir wieder zurückholen. wer hat da eine Tipp für mich und wer hat denn nun Recht????? Gruß B :'( roker99 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Januar 26, 2009 · bearbeitet Januar 26, 2009 von Delphin ich habe diesen Fonds in 2009 ge und verkauft es wurde genauso Geschätzt und Abgerechnet.db X-Trackers sagt wenn Sie Ihre Zahlen ca 02.2009 gemeldet haben kann Die diBa diese Abrechnungen neu erstellen da An und Vekäufe 2009 waren. Die Diba wiederum sagt das sie nichts Ändern kann ich müsse alles über die Steuererklärung 2009 in 2010 mir wieder zurückholen. wer hat da eine Tipp für mich und wer hat denn nun Recht????? Wieso, können doch beide Recht haben. dbx: "Sobald die DiBa die Daten hat, kann sie Abrechnung neu erstellen." ING: "Wir können keine Abrechnungen ändern." dbx sagt doch nur, dass die DiBa prinzipiell neue Abrechnungen erstellen könnte, sobald sie die nötigen Daten hat. Die DiBa erklärt, dass es offenbar in ihrem System nicht möglich ist, Abrechnungen nachträglich zu ändern, auch wenn sie das prinzipiell können könnte, weil die Daten vorliegen. Schuld hat meiner Ansicht nach klar die dbx, die sollen erstmal erklären, warum dass nicht geht wie bei anderen Fonds auch. Hier hat man evtl. auch Druckmittel, denn dass der Fonds in Verruf kommt, wollen die auch nicht. Natürlich kann man auch die ING treten, dass die mal ihre Software erweitern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag