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TheMightyGandalf

Flexfolio Fondsdepot unter dem Dachmantel einer LV

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TheMightyGandalf
· bearbeitet von TheMightyGandalf

So, nachdem Goldpuma das Flexfolio-Produkt gefunden hat, habe ich mich mal bemüht, dort Informationen herzubekommen.

 

Die FAQs lauten so:

 

Für welche Zielgruppe wurde flexfolio entwickelt?

flexfolio wurde konzipiert für Anleger, die ihre Fondsdepots gerne aktiv verwalten (lassen), dennoch auch nach 2009 Gewinne abgeltungssteuerfrei erzielen und hierbei nicht auf die Flexibilität bei Fondsauswahl und die Transparenz einer täglich aktualisierten Onlineansicht verzichten möchten.

 

 

Was unterscheidet flexfolio von einer herkömmlichen Fondspolice?

Herkömmliche Fondspolicen bieten Anlegern ein eher eingeschränktes Fondsuniversum mit häufig weniger als zehn und selten mehr als 50 Fonds an. Zusätzlich ist die Anzahl der insgesamt in einem Vertrag platzierbaren Fonds sehr stark limitiert, Fondswechsel sind häufig nur zu einem einzigen Stichtag im Monat möglich. Daher sind klassische Fondspolicen gerade für anspruchsvollere Anleger mit größeren Depots keine Alternative zum "normalen" Fondsdepots. Zudem ist die Übertragung bereits bestehender Fondsdepots in eine herkömmliche Fondspolice nicht durchführbar. Im Gegensatz hierzu ist flexfolio in der Lage, all das zu gewährleisten!

 

 

Was unterscheidet flexfolio von einem Fondsdepot?

Realisierte Gewinne aus Fondsdepots unterliegen ab 2009 der Abgeltungssteuer. Dies erfordert ein Umdenken insbesondere bei Anlegern und Beratern, die es gewohnt sind, Ihre Depots regelmäßig durch geschickte Fondswechsel zu optimieren bzw. Gewinne "mitzunehmen". Denn: Für alle Transaktionen, die nach dem 31.12.2008 stattfinden und in der Folgezeit mit Gewinn wieder veräußert werden, reduzieren sich die Gewinne um 25% Quellensteuer zzgl. Soli und Kirchensteuer (Quellenbesteuerung). Bei flexfolio dagegen wird ein Fondsdepot im Rechtsmantel einer Lebensversicherung geführt. Kapitalleistungen aus Lebensversicherungsverträgen im Erlebensfall sind unter gewissen Voraussetzungen steuerbegünstigt und werden dann in der Regel nur zu 50% ihres Ertrages im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt. Der Ertrag ergibt sich aus der Differenz zwischen Versicherungsleistung und den gezahlten Beiträgen. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist, dass die Leistung aus der Versicherung frühestens nach Ablauf von zwölf Versicherungsjahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsempfängers ausgezahlt wird. Die Leistungen der Versicherung im Todesfall der versicherten Person während der vereinbarten Versicherungsdauer bleiben sogar komplett steuerfrei.

 

 

Was unterscheidet flexfolio von einem Dachfonds?

Dachfonds verfolgen in der Regel eine an festen Grundsätzen orientierte Anlagepolitik. Die Entscheidung über Kauf bzw. Verkauf der jeweiligen Zielfonds obliegt ausschließlich dem Dachfondsmanager; weder Anleger noch deren Berater besitzen diesbezüglich ein Mitentscheidungsrecht. flexfolio bietet Anlegern und deren Beratern die 100%ige Entscheidungsfreiheit aus mehr als 5.000 Einzel- und Dachfonds. Dadurch bleibt einerseits die aktive Beratungsmöglichkeit bei der Depotzusammenstellung erhalten und andererseits ist eine Anpassung an ein sich veränderndes Marktumfeld direkter und einschränkungsfrei möglich.

 

 

Welche Qualifikationen bzw. Voraussetzungen muss ich erfüllen, um flexfolio vermitteln zu können?

Um flexfolio vermitteln zu können, sollten Sie während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit über eine sogenannte 34d-Zulassung verfügen, im Vermittlerregister alternativ als freier Versicherungsagent (§84 HGB) oder Versicherungsmakler (§93 HGB) eingetragen sein und eine EU-Vermittlerrichtlinienkonforme Berufshaftpflichtversicherung besitzen. Diese Nachweise werden durch uns im Vorfeld einer Zusammenarbeit geprüft.

 

 

Ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich, um flexfolio vermitteln zu dürfen?

flexfolio ist aus rechtlicher Sicht eine fondsgebundene Lebensversicherung. Um flexfolio vertreiben zu dürfen, ist somit eine Erlaubnis gem. §34 c GewO nicht erforderlich.

 

 

Gibt es für flexfolio einen Angebotsrechner?

Ja, gibt es, allerdings ist die Aushändigung einer Berechnung derzeit nicht gesetzlich erforderlich. Zur unverbindlichen Berechnung prognostizierter Wertentwicklungen stellen wir unseren Vertriebspartnern ein auf Excel basierendes Rechenprogramm zur Verfügung. Zur Nutzung des Programmes muss entweder Excel oder alternativ eine Excelkompatible Tabellenkalkualtionssoftware auf Ihrem Rechner installiert sein.

 

 

Woher beziehe ich aktuelle flexfolio Verkaufsunterlagen und Anträge?

Alle Marketing- und Verkaufsunterlagen sowie Serviceformulare in der jeweils aktuellen Version liegen ausschließlich im elektronischen PDF Format vor und werden im geschützten Onlinebereich unseres Sicherheitsservers zum Download angeboten. Somit ist dauerhaft gewährleistet, dass Sie stets nur Zugriff auf aktuelle Dokumente haben.

 

 

Welcher Versicherer steht hinter flexfolio ?

flexfolio wurde in Zusammenarbeit mit Baloise Vie Luxembourg S.A., einem zur Basler Unternehmensgruppe gehörenden Versicherer mit Sitz in L-8070 Bertrange (Luxemburg) entwickelt. Baloise Vie verfügt über eine offizielle Vertriebszulassung des deutschen Bafin. flexfolio ist eine fondsgebundene Lebensversicherung nach deutschem Recht.

 

 

Über welche Vertriebswege kann flexfolio gezeichnet werden?

Bei flexfolio handelt es sich um ein Exklusivprodukt, welches ausschließlich über die ifb GmbH mit Sitz in Saarbrücken sowie deren Vertriebspartner bezogen werden kann.

 

 

Ist flexfolio VVG konform konstruiert?

Seit 01.01.2008 dürfen in Deutschland nur noch VVG konforme Versicherungstarife angeboten werden. Die Umsetzung der Vorgaben des neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie der VVG-InfoV wurden bei der Konzeption von flexfolio in vollem Umfang berücksichtigt. flexfolio ist demzufolge ein VVG konformes Produkt.

 

 

Wer sind meine Ansprechpartner für Abwicklung und Vertrieb?

Abwicklung und Vertrieb für flexfolio erfolgt zentral über ifb GmbH Brauerstraße 6-8 D-66123 Saarbrücken. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag, jeweils zwischen 9 und 18 Uhr unter der Rufnummer (0681) 9 38 14 -0. Alternativ freuen wir uns auch über Ihre Nachricht per Email an willkommen@ifb-net.de .

 

 

Wie funktioniert die Übertragung bereits bestehender Fondsdepots bei Plattformen, Banken oder Investmentgesellschaften zu flexfolio?

Für Übertragungen benutzen Sie bitte generell das Formular "Übertragungsauftrag", das im Downloadcenter für Sie hinterlegt ist.

 

 

Welche Fonds können zu flexfolio übertragen werden?

flexfolio ist in der Lage, mehr als 5.000 unterschiedliche Fonds aufzunehmen bzw. zu verwalten. Einzige Einschränkung: Der/Die Fonds müssen über einen sogenannten "Europa Pass" verfügen, d.h. der von der EU im Jahr 2001 in Kraft gesetzten Direktive Ucits III entsprechen. Diese Voraussetzungen erfüllen per dato jedoch nahezu alle bekannten Publikumsfonds.

 

 

Kann ein flexfolio Vertrag auch ganz ohne Neuinvestition eingerichtet werden?

flexfolio wurde eigens konzipiert, um Anlegern, die bereits über ein Fondsdepot verfügen, die Möglichkeit zu geben, Ihre Anlageentscheidungen auch zukünftig aktiv und dennoch steuerbegünstigt treffen zu können. Deshalb ist bei der Einrichtung eines flexfolio Vertrages eine Neuinvestition zwar möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich. Es genügt die Übertragung bestehender Fonds unter der Maßgabe, dass der Gesamtwert der zu übertragenden Fonds 7.500 EUR nicht unterschreitet. Bitte beachten Sie ausserdem, dass nur solche Fondspositionen übertragbar sind, die zum Übertragungszeitpunkt einem Kurswert von mindestens 2.500 EUR entsprechen.

 

 

Kann der Kunde seinen Berater bevollmächtigen, Transaktionen in seinem Namen zu tätigen?

Im Rahmen einer "eingeschränkten Dispositionsvollmacht" kann der Kunde seinen Berater beauftragen, Transaktionen in seinem Namen in Auftrag zu geben. Das entsprechende Formular ist im Downloadcenter hinterlegt.

 

 

In welchem Umfang ist eine Rabattierung der Gebühren möglich?

Diese Information ist in der Infomappe enthalten, die Ihnen nach Prüfung Ihrer Branchenzugehörigkeit zugeht.

 

 

Wie hoch sind bei flexfolio die Mindestsummen für Neuinvestitionen und Nachzahlungen?

Erstinvestitionen in einen flexfolio Vertrag sind ab 7.500 EUR, Zuzahlungen ab 2.500 EUR möglich. Wie vor bereits beschrieben, ist es alternativ jedoch auch möglich, in einen flexfolio Vertrag mittles Übertragung bereits bestehender Fonds -auch ohne zusätzliche Neuanlage- zu investieren.

 

Die dort abrufbaren Vertragsunterlagen sind die hier:

 

vertragsunterlagen_vvg_konform_flexfolio_2008_57.pdf

antrag_flexfolio_2008_e_66.pdf

 

Demnach belaufen sich die Kosten auf 7% bei Eintritt und 0.167% monatlich für die ersten 5 Jahre (=2% p.a.) zusätzlich zu den Fondskosten!

 

Das Mindestinvestment pro Fonds beläuft sich auf EUR 2.500, Fondswechsel sind kostenlos. Angeblich soll die VG günstiger sein und kein AA anfallen, da man die Konditionen für institutionelle Investoren bekommt.

 

Die Einmalanlage beträgt ab EUR 7.500 zum Abschluss.

 

Aus meiner Sicht zur Vermeidung der Abgeltungssteuer nicht wirklich attraktiv. Zwar spart man am Ende die 25% und muss statt dessen nur 50% der Gewinne versteuern (ab 12 Jahre Laufzeit und 60. LJ), bei einem Steuersatz von 30% also z.B. nur 15 statt 25% - aber die jährlichen Kosten hauen dem fass den Boden aus. Die kosten ja schon jährlich ca. 25% Rendite!

 

Da ist die myindex Police doch deutlich besser, mit 3% AA statt 7% AA und jährlichen VG von nur 0,1% zzgl. Fonds/ETFkosten. Siehe die Diskussion hier: MyIndex Thread

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Matureboy

Leider ein Äpfel-mit-Birnen-Vergleich...

 

1. Der Steuervorteil beruht nicht nur auf der Halbertragsbesteuerung gemäß AltEinkG sondern vielmehr auf der Tatsache, dass versicherungsintern weder laufende Erträge noch fiktive Umschichtungserlöse beim Fondswechsel zu versteuern sind. Der daraus entstehende Zinseszins durch Steuerstundung kann bei entsprechender Laufzeit und regem Trading locker im Bereich von 40-50% Mehrertrag gegenüber einem herkömmlichen Depot liegen

 

2. flexfolio mit einer "normalen" Fondspolice wie z.B. der zitierten zu vergleichen, ist ungefähr so, also würde man einen Kleinwagen mit einer Oberklasse Limousine vergleichen. Die einzigen Gemeinsamkeiten...sie haben beide 4 Räder, einen Motor und bringen Dich von A nach B. Aber der Rest....

 

Im Klartext: Wer bereits ein Fondsdepot besitzt oder besessen hat, den kann ich i.d.R. mit einer normalen Police als Ersatz nicht glücklich machen. Das fängt an mit der Fondsauswahl von max. 100 in normalen Policen und mehr als 8000 Fonds und ETFs in flexfolio. Außerdem können bestehende Fonds einfach so in flexfolio übertragen werden (wie bei mir); börsentäglich geswitcht (ohne Transaktionskosten) und die Vertragswertentwicklung online verfolgt werden.

 

Ich selbst nutze flexfolio seit 2010 und habe wegen der turbulenten Zeiten meine Fonds bereits mehrfach umgeschichtet. Auf einer Fondsplattform hätte mich das an Kosten und Steuern ein gutes Stück Rendite gekostet; innerhalb von flexfolio waren alle Fondswechsel kosten- und steuerfrei!!! Da kann ich die Verwaltungskosten locker in Kauf nehmen und die Abschlusskosten sind ja eh nur einmalig zu zahlen.

 

Und für mich persönlich sehr wichtig: Ich treffe meine Anlageentscheidungen nurmehr auf Basis der Wirtschaftsentwicklungen. Die Themen Kosten und Steuern, die bislang -zumindest bei mir- oft ein "Entscheidungsverhinderer" waren, spielen keine Rolle mehr.

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Atros

....

1.

Das Produkt war schon vor 4 Jahren, als der Thread erstellt wurde, maßlos überteuert und heute gibt es solche Produkte zu wesentlich besseren Konditionen.

2.

Fürs "Trading" gibt es a.m.S. bessere Lösungen als ein (langfristiges) Fondsdepot.

 

Just my 2 Cents.

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Matureboy

Es gibt doch nicht nur Zocker sondern auch einfach Menschen, die Fonds langfristig zur Ergänzung ihrer Altersvorsorge einsetzen möchten. Genau für diese Menschen (so wie ich) finde ich flexfolio passend.

 

Und was die Kosten anbelangt. Nur die nackten Zahlen zu betrachten, ist oft ein Milchmädchen Rechnung. Nicht alles, was jemand billiger nachmacht, ist gleich gut wie das Original. Auf die Details kommt es an und natürlich nicht zuletzt auch darauf, wie stark ist mein Vertragspartner. Schließlich möchte ich den Vertrag u.U. noch 25 Jahre behalten.

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