Peski Januar 31, 2008 Hallo Freunde, weil mich dieser §"$%§$%-Staat nervt und ich mich nicht mehr sonderlich mit ihm und seiner politischen Klasse identifiziere habe ich meine frühere Meinung ,gerne Steuern für die Allgemeinheit zu zahlen, über Bord geworfen und überlege mir jetzt, wie man mittels ausl. Investments Steuern sparen kann. So gewähren die USA deutschen Investoren dank DBA ca. 3400 USD Steuerfreibetrag bei US-Investments. Kann mir einer erzählen, wie man in anderen Ländern auf diese Weise Steuern sparen kann? Welche Modelle bzw. Freibeträge gibt es in der Welt? Peski Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel Januar 31, 2008 Wenn Du in Deutschland steuerpflichtig bist, dann mußt auch Einnahmen, die Du im Ausland erwirtschaftest, versteuern. Ich vermute der angesprochene Freibetrag bezieht sich auf die Steuern, die das amerikanische Finanzamt sonst noch einbehalten würde. Marcel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Januar 31, 2008 Irrtum! Dafür gibt es ja die Doppelbesteuerungsabkommen! Einnahmen, die bereits im Ausland versteuert wurden,dürfen in D nicht nochmals versteuert werden. Abgesehen von einem geringen Progressionsvorbehalt, der dann Deinen Steuersatz geringfügig erhöht. Das ist ja das interessante. Bin gerade im Netz darüber gestolpert: USA bis 3.400 US-Dollar pro Jahr steuerfreie Ausschüttungen darüber hinaus beginnend mit 10 % Steuer Anlagen bis ca. 45.000 US-Dollar bundessteuerfrei Renditechancen: 6 bis 12 % pro Jahr Holland pauschalierte Besteuerung Anlagen bis ca. 10.000 (Eheleute) steuerfrei ansonsten ca. 1,2 % des Anlagebetrages pauschal zu versteuern Renditechancen: 6 bis 10 % pro Jahr Österreich bis 2.000 pro Jahr steuerfrei darüber hinaus beginnend mit 38,33 % Steuer Anlagen bis ca. 30.000 (Ledige) steuerfrei Renditechancen: 5 bis 8 % pro Jahr Kanada Einkünfte bis 35.000 CAN-Dollar mit 23,68 % Steuer Renditechancen: 6 bis 12 % pro Jahr England je nach Alter zwischen 5.225 GBP und 7.690 GBP steuerfrei darüber hinaus beginnend mit 10 % Steuer Anlagen bis ca. 55.000 GBP steuerfrei Renditechancen: 6 bis 9 % pro Jahr Eigentlich kann ich doch jetzt in Ö ein Konto eröffnen und die Zinsen steuerfrei einheimsen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer Februar 1, 2008 hi, da geht es in der sache wohl ausschliesslich um geschlossene (immo)beteiligungen. ein eigenes asset mit eigenen regeln: initiator(!), lage, langfristiger vermietunsgrad. ferner die lange bindungsfrist von zumeist 10 jahren (evtl währungsrisiko) und überhitzungstendenzen in vielen immomärkten. bevor du an den für uns doitsche äusserst lukrativen steueraspekt (belegenheitsprinzip) denkst, sollte das investment an sich gut sein und zu deiner anlegermentalität passen. die bewertung verlangt fachkenntnisse und erfahrung. ferner gilt: geschlossenes sollte nur ein teil deines portfolios ausmachen. da die eintrittskarte oft erst im fünfstelligen bereich beginnt, sollte der durchchnittliche investor bereits ein mehrfaches portfoliovolumen haben. interessant ist auch die schweiz: hier gibt es ein anrechnungsverfahen, welches es ermöglicht, auslandsverluste steuerlich geltend zu machen. alle anderen dba schließen dies mw aus. in mehreren ländern gilt: beteiligen sich beide ehepartner am fonds, können auch beide die jeweiligen freibeträge in anspruch nehmen (personenbezogen). müssen allerdings auch beide eine steuererklärung machen. am rande: machst du mit einem solchen investment mehr als 10% verlust (nach doitschem recht), kann kein negativer progressionsvorbehalt berücksichtigt werden (vorrang von §15 EStG). die hürden sind hoch, trotzdem interessantes thema. halt uns auf dem laufenden... grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 1, 2008 · bearbeitet Februar 1, 2008 von Raccon Irrtum! Dafür gibt es ja die Doppelbesteuerungsabkommen! Einnahmen, die bereits im Ausland versteuert wurden,dürfen in D nicht nochmals versteuert werden. Abgesehen von einem geringen Progressionsvorbehalt, der dann Deinen Steuersatz geringfügig erhöht. Grundsaetzlich (und vereinfacht) versteuert Deutschland erstmal dein Welteinkommen. Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, dann vermeidest du natuerlich die Doppelbesteuerung. Das heisst aber auch wenn die USA keine Steuern einbehalten, dann musst du die Einkuenfte von dort in Deutschland versteuern; wird in den USA versteuert (aus deiner Sicht ist das eine Quellensteuer), dann kannst du das in der dt. Steuererklaerung angeben und bezahlst fuer diese Etraege keine Steuern in Deutschland bzw. bekommst u.U. einen Nachlass oder musst vielleicht sogar drauf zahlen. Details regelt das jeweilige DBA, abhaengig von Einkunftsart und je nach Land unterschiedlich, von daher muss man mit Verallgemeinerungen beim Thema DBA vorsichtig sein. BTW: Soweit ich weis zahlt man als nicht USA-Bueger und ohne sonstige Steuerpflicht (siehe W-8BEN Formular) dort gar keine Steuern auf Kapitalertraege, d.h. man muss diese Einkuenfte komplett in Deutschland versteuern. Eigentlich kann ich doch jetzt in Ö ein Konto eröffnen und die Zinsen steuerfrei einheimsen. Noe, du zahlst in Oesterreich (25% AFAIK). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shaggles Februar 9, 2008 Ab wann hat man sein Hauptwohnsitz im Ausland? Ich lebe bis auf 2-3 Monate pro Jahr im Ausland. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 9, 2008 · bearbeitet Februar 9, 2008 von Raccon Ab wann hat man sein Hauptwohnsitz im Ausland? Ich lebe bis auf 2-3 Monate pro Jahr im Ausland. Es gibt hier keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz noch wird eine zeitliche Einschraenkung vorgenommen, d.h. entweder man hat einen Wohnsitz im Ausland oder man hat keinen: § 8 AO 1977 Wohnsitz Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Quelle Die Frage ist aber, ob du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast. Ausserdem darfst du auch keinen gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, nur dann bist du beschraenkt steuerplichtig, d.h. qualifizierst als Steuerauslaender: § 9 AO 1977 Gewöhnlicher Aufenthalt Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert. Quelle Wenn du wie du sagst nur 2-3 Monate im Ausland bist, dann gilt wohl, dass du einen gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland hast und bist somit unbeschraenkt steuerpflichtig. Das gilt wie gesagt auch, wenn du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast. Im Zweifelsfalls kannst du ja mal einen Steuerberater fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shaggles Februar 10, 2008 Vielen Dank Raccon! Da ich inzwischen wieder bei meiner Mutter in Deutschland gemeldet bin habe ich also noch einen ganz normalen Wohnsitz in Deutschland. Ich hatte das nur so gemacht weil ich gedacht habe das ich ansonsten keine deutsche Krankenkasse, Konten usw. haben kann. Wohl falsch gedacht. Normalerweise bin ich nicht so planlos wie sich das hier in dem Forum anhört, aber ich habe mich noch nie richtig mit den Themen rund um Steuer und Finanzen auseinander gesetzt. Da muss ich noch massig was nachholen. Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NewBroker Februar 10, 2008 Österreich bis 2.000 pro Jahr steuerfrei darüber hinaus beginnend mit 38,33 % Steuer Anlagen bis ca. 30.000 (Ledige) steuerfrei Renditechancen: 5 bis 8 % pro Jahr http://www.sachsenfonds.com/Content/Platzi.../Oe6/index.html Gerne genommen sind Immobilienfonds in Österreich (siehe Beispiel oben). Bis zu 2000 Euro kannst du so quasi steuerfrei vereinnahmen. Allerdings weiß ich nicht wie das durch die Unternehmenssteuerreform 2008 und durch Änderungen von DBA's zukünftig aussieht. Du hast halt das volle unternehmerische Risiko durch solche Beteiligungen... siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Geschlossener...Immobilienfonds Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer Februar 11, 2008 · bearbeitet Februar 11, 2008 von fennichfuxer hi, dba haben individuelle laufzeiten und müssen sich am oecd-ma orientieren. da ist keine änderung geplant. ausschlaggebend ist also die besteuerung im jeweiligen investitions(aus)land. zur sicherheit nochmal: ein evtl steuervorteil darf insbesondere bei geschlossenen beteiligungen niemals grundlage der kaufentscheidung sein. ohne fundiertes kaufmännisches wissen und ohne wissen über die qualität des emis finger weg von geschlossenem. nur die nachsteuerrendite füllt die eigene kasse, ein steuervorteil stärkt lediglich das selbstbewußtsein. grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NewBroker Februar 11, 2008 hi, dba haben individuelle laufzeiten und müssen sich am oecd-ma orientieren. da ist keine änderung geplant. ausschlaggebend ist also die besteuerung im jeweiligen investitions(aus)land. zur sicherheit nochmal: ein evtl steuervorteil darf insbesondere bei geschlossenen beteiligungen niemals grundlage der kaufentscheidung sein. ohne fundiertes kaufmännisches wissen und ohne wissen über die qualität des emis finger weg von geschlossenem. nur die nachsteuerrendite füllt die eigene kasse, ein steuervorteil stärkt lediglich das selbstbewußtsein. grüssle ff 100% Zustimmung. Besonders dubios sind hier verschiedene Dubai-Investments. Da sind schon viele Anleger mächtig auf die Nase gefallen und da interessieren Steuervorteile überhaupt nicht mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag