blacky1985 Januar 29, 2008 Hallo, ein Arbeitgeber bietet seinen Arbeitnehmern die arbeitgeberfinanzierte betriebl. Altersvorsorge an; dabei soll dem Arbeitnehmer auch der ersparte Teil der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers zukommen. So weit, so gut. Der Arbeitgeber wählt dann aus, mit welchem Unternehmen das nun von statten gehen soll. Er entscheidet sich für einen "unabhängigen" DVAG Berater (natürlich von Freunden etc. empfohlen), der ausschließlich Produkte der AM bzw. GEnerali Gruppe vertreibt. Dabei bietet er aber jedem Arbeitnehmer nun sein non-plus- ultra Produkt an, nämlich die DIREKTVERSICHERUNG bAV-Vorsorge PLUS - fondsorientierte Renten- versicherung FRGM der AM (hohe Provision für den Berater) und nur auf Nachfrage eine konventionelle Rentenversicherung 1KRBM. Wenn man dann die Summen sieht, die angeblich zu erzielen sind, wird einem ganz anders. Das dann junge Leute, die sich mit der Materie nicht auskennen u. beschäftigen, bei solchen Angeboten schwach werden und unterschreiben, bleibt wohl nicht aus. Aber was soll man machen, wenn die Firma nur über die DVAG ihre bAV abschließt? Gruß Blacky Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andreasz Januar 29, 2008 Hallo,ein Arbeitgeber bietet seinen Arbeitnehmern die arbeitgeberfinanzierte betriebl. Altersvorsorge an; dabei soll dem Arbeitnehmer auch der ersparte Teil der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers zukommen. So weit, so gut. Der Arbeitgeber wählt dann aus, mit welchem Unternehmen das nun von statten gehen soll. Er entscheidet sich für einen "unabhängigen" DVAG Berater (natürlich von Freunden etc. empfohlen), der ausschließlich Produkte der AM bzw. GEnerali Gruppe vertreibt. Dabei bietet er aber jedem Arbeitnehmer nun sein non-plus- ultra Produkt an, nämlich die DIREKTVERSICHERUNG bAV-Vorsorge PLUS - fondsorientierte Renten- versicherung FRGM der AM (hohe Provision für den Berater) und nur auf Nachfrage eine konventionelle Rentenversicherung 1KRBM. Wenn man dann die Summen sieht, die angeblich zu erzielen sind, wird einem ganz anders. Das dann junge Leute, die sich mit der Materie nicht auskennen u. beschäftigen, bei solchen Angeboten schwach werden und unterschreiben, bleibt wohl nicht aus. Aber was soll man machen, wenn die Firma nur über die DVAG ihre bAV abschließt? Gruß Blacky So mies die Produkte der AM sein mögen, die über die Deutsche Vermögensverbratung vertrieben werden... Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten die Kohle doch in den Rachen wirft, damit Sozialabgaben spart, den Erhalt der Beiträge garantiert und der Kunde im Endeffekt davon nur profitiert, auch wenn er nicht so sehr profitiert, wie er es mit einem anderen Produkt könnte, was gibt's da zu meckern? Den Satz mit dem geschenkten Gaul kennst du, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Januar 29, 2008 Hallo,ein Arbeitgeber bietet seinen Arbeitnehmern die arbeitgeberfinanzierte betriebl. Altersvorsorge an; dabei soll dem Arbeitnehmer auch der ersparte Teil der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers zukommen. So weit, so gut. Der Arbeitgeber wählt dann aus, mit welchem Unternehmen das nun von statten gehen soll. Er entscheidet sich für einen "unabhängigen" DVAG Berater (natürlich von Freunden etc. empfohlen), der ausschließlich Produkte der AM bzw. GEnerali Gruppe vertreibt. Dabei bietet er aber jedem Arbeitnehmer nun sein non-plus- ultra Produkt an, nämlich die DIREKTVERSICHERUNG bAV-Vorsorge PLUS - fondsorientierte Renten- versicherung FRGM der AM (hohe Provision für den Berater) und nur auf Nachfrage eine konventionelle Rentenversicherung 1KRBM. Wenn man dann die Summen sieht, die angeblich zu erzielen sind, wird einem ganz anders. Das dann junge Leute, die sich mit der Materie nicht auskennen u. beschäftigen, bei solchen Angeboten schwach werden und unterschreiben, bleibt wohl nicht aus. Aber was soll man machen, wenn die Firma nur über die DVAG ihre bAV abschließt? Gruß Blacky Vielleicht dem AG klar machen, das er teuren Schrott anbieten läßt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Januar 29, 2008 · bearbeitet Januar 29, 2008 von culo das erinnert mich an meine bundeswehrzeit. da kam im rahmen der "politischen bildung" ein vertreter in die kaserne, der über bausparverträge und lebensversicherungen referierte. er hatte gleich die formulare dabei. ich glaube, ca. die hälfte hat da verträge unterschrieben und den spiess hat es auch gefreut. der vertreter war auch bei einem örtlichen spirutuosenhersteller angestellt und der spiess alkoholabhängig. die unteroffiziere hatten sich eine art aufenthaltsraum eingerichtet, in dem palettenweise kleine schnapsflaschen herumstanden. kümmerling und küstennebel hauptsächlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma Februar 11, 2008 · bearbeitet Februar 11, 2008 von Goldpuma Nimm die kürzeste Laufzeit die es gibt ( 5 Jahre ). Das spart Dir weitere Verwaltungskosten beim Arbeitgeberwechsel. Das ist wichtig falls der nächste Arbeitgeber die Direktversicherung nicht weiterführen will. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jusomath Februar 23, 2008 Hallo, ich bin auch in der glücklichen Lage das mein Arbeitgeber für mich die Direktversicherung zahlt. (Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung) Habe mich im Jahr 2002 für die Standard Life entschieden. Nun meine Frage. Der Arbeitgeber zahlt für mich 1751,-- Euro in die Direktversicherung ein.(im Jahr) Der Höchstbeitrag liegt allerdings bei ca. 2550,-- Euro den man einzahlen könnte. Kann ich als Arbeitnehmer die Differenz auch selber einzahlen, also der größte Teil vom Arbeitgeber und der kleinere Teil von mir??? Für eine Antwort bin euch sehr dankbar. Gruß Jusomath Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Februar 23, 2008 ja, ich würd' nur mal prüfen, ob du dadurch irgendwelche Nachteile erfährst, da du einen Altvertrag mit Besitzstandsregelung hast Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blacky1985 März 31, 2008 Hallo, muss mich nochmals wegen der betrieblichen Altersvorsorge melden. Der Chef hat für die baV die AM Versicherung- vertrieben durch einen "unabhängigen Berater" der DVAG festgelegt - konventionelle Rentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt selbst VL EURO 20,00 und die gesparten Sozialver- sicherungsbeiträge in den Vertrag. Soll man auch dann eine betriebliche ALtersvorsorge abschließen, wenn man eigentlich mit der DVAG nichts zu tun haben möchte? Sollte man eine Dynamik einschließen? Was bedeutet: garantierte Mindestlaufzeit der Rente: 15 Jahre? Erhalte ich dann nur 15 Jahre Rente oder bezieht sich das auf die Hinterbliebenen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo März 31, 2008 was denn nun? der arbeitgeber zahlt nur vl und die gesparten sozialversicherungsbeiträge ein? ich denke , es handelt sich um eine ARBEITGEBERFINANZIERTE bav? was denn nun? für 20 euro und eine sozialversicherungsersparnis, die ständig in der diskussion ist und demnächst wahrscheinlich eh gestrichen wird, werde ich doch nicht mitglied bei scientology. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid März 31, 2008 Was bedeutet: garantierte Mindestlaufzeit der Rente: 15 Jahre? Erhalte ich dann nur 15 Jahre Rente oder beziehtsich das auf die Hinterbliebenen? Rentengarantiezeit heißt, dass die Rente mindestens für diese Zeit bezahlt wird (aber natürlich lenbenslang). Wenn du nach 7 jahren schon verstirbst, wird die Rente noch 8 Jahre an die Hinterbliebenen weiterbezahlt. Wenn Du noch deinen Eigenbeitrag verrätst, kann man dir mehr sagen. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch März 31, 2008 z.Kt. sv-ersparnis bleibt auf dauer erhalten. gültige rechtssprechung des bundes @ blacky: Dynamik ist nicht sinnig. Da spar lieber Geld so, bringt mehr. die DVAG ist für mich neben einigen anderen "Unternehmen" so ziemlich das letzte, da diese zu einem nicht unbeträchtlichen Teil reine Provisionshaie sind, sieht man auch am AM-Produkt Mindestlaufzeit bedeutet, dass du 15 Jahre lang eine Rente von denen gezahlt bekommst. Je nach vertragsausgestaltung kann dies sich auch auf Hinterbliebene erstrecken. Solltest du nach einem jahr Rentenbezug versterben, so bekommen Kinder und/oder Frau eine Hinterbliebenenrente. Hier aufpassen, denn häufig ist diese Zahlung an Bedingungen geknüpft wie Vertragsneuabschluss oder "gilt nur für Kinder bis zur Vollendung des 18. lebensjahres" oder sowas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid März 31, 2008 Mindestlaufzeit bedeutet, dass du 15 Jahre lang eine Rente von denen gezahlt bekommst. Je nach vertragsausgestaltung kann dies sich auch auf Hinterbliebene erstrecken. Solltest du nach einem jahr Rentenbezug versterben, so bekommen Kinder und/oder Frau eine Hinterbliebenenrente. Hier aufpassen, denn häufig ist diese Zahlung an Bedingungen geknüpft wie Vertragsneuabschluss oder "gilt nur für Kinder bis zur Vollendung des 18. lebensjahres" oder sowas da vermischt du Äpfel und Birnen: Garantie ist Garantie (die gilt selbst dann, wenn es keine Hinterbliebenen gibt), irgendeinen Erben wird es schon geben. Hinterbliebenenrenten gibt es auch (in anderen Tarifen), da wird dann eben für Kinder z.B. bis zum 18. oder 27 Lebensjahr gezahlt. Und dass die dann etwas neu abschließen müssen, also diese Police musst du hier doch glatt mal reinstellen! Vorher glaub ich dir das nie und nimmer! Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch März 31, 2008 also bei den Garantien habe ich schon anderes gelesen...war ein kritischer Artikel zu Versicherungsversprechen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid März 31, 2008 also bei den Garantien habe ich schon anderes gelesen...war ein kritischer Artikel zu Versicherungsversprechen Nochmal eine ganz andere Baustelle: Garantie und Gewinnbeteiligung: Garantie ist Garantie Für die (zusätzliche) Gewinnbeteiligung gibt es eine "unverbindliche Beispielrechnung". Die sollte mit den gegenwärtigen Gewinnanteilen gerechnet sein, ist aber ansonsten zunächst unverbindlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blacky1985 April 1, 2008 Hallo nochmals, Sachverhalt: der Arbeitgeber erbringt EURO 20,00 ( VL) zum Zwecke der Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung wie schon erwähnt bei der AachenMünchener Versicherung über DVAG. Dieser Beitrag ist ein arbeitgeberfinanzierter Beitrag. Der Arbeitnehmer kann diese Beiträge aus den VL um weitere freiwillige Beiträge aus dem Bruttoentgelt aufstocken. Hieraus entstehende Einsparungen beim Arbeitgeber werden dem Arbeitnehmer als freiwilliger Arbeitgeberzuschuss (ebenfalls arbeitgeberfinanzierter Beitragsanteil) zur Direktversicherung zusätzlich gezahlt. Nettosparbeitrag des Arbeitnehmers EURO 55,00 plus EURO 40,00 VL (durch Ersparnis aus Steuern und Sozialversicherung und zusätzlichen, freiwilligen Beitrag des Arbeitgebers aus seinen Sozialversicherungs- ersparnissen von EURO 31,00) ergibt sich ein Beitrag für die Altersversorgung von 202,14 EURO. (Vorschlag: aufgeschobene Rentenversicherung: Laufzeit 01.02.08 bis 01.07.2052, Mindestlaufzeit der Rente 15 Jahre, garantierte monatliche Rente EURO 611,80, garantierte Kapitalabfindung EURO 160.722). Wie errechnet man, was den Arbeitnehmer die Versicherung kostet? Was soll man unternehmen, wenn der Arbeitgeber nur die AM zur baV zulässt? Sollte man trotzdem abschließen? Oder was ist zu empfehlen? Bin ratlos. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schnithooo April 1, 2008 Hallo nochmals,Sachverhalt: der Arbeitgeber erbringt EURO 20,00 ( VL) zum Zwecke der Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung wie schon erwähnt bei der AachenMünchener Versicherung über DVAG. Dieser Beitrag ist ein arbeitgeberfinanzierter Beitrag. also wenn VL in baV gehen dann wird das nicht als arbeitgeberfinanziert bezeichnet. weil vl hast du ja anspruch drauf (teil des gehaltes), kannst du auch in alle möglichen anderen sachen stecken (z.b. bausparvertrag) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs April 1, 2008 Ich würde es auch nicht abschließen. Das was der AG noch freiwillig draufgibt ist bestimmt über die Gebühren und schlechte Rendite weg. Lieber einen einfachen AL-Fondssparplan machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid April 1, 2008 Hallo blacky, Bei Gruppenverträge sind die Abschlusskosten oft günstiger als bei Einzelverträgen (bei großen Gruppen oft gleich oder näherungsweise null). Mal nach den Abschlusskosten erkundigen! Und, einen netten Kollegen, der so einen Vertrag schon 3-5 Jahre hat, bitten, ob er dir seine jährlichen "Standmitteilung" zeigen kann. Da siehst du dann ja, ob das Geld auf sein/dein Konto fließt, oder auf das des Vertreters. Der Kollege könnte auch interessiert sein, sich mal auszutauschen. Falls die Abschlusskosten hoch sind: Die Idee von Goldpuma finde ich klasse. Beitragszahlung auf 5 Jahre beschränken (danach richtet sich die Provision), später siehst du weiter. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 2, 2008 · bearbeitet April 2, 2008 von Goldpuma Ich würde zuerst nicht abschließen. Alle relevanten Informationen einholen damit Du es später nicht bereust. Abgeschlosssen ist Abgeschlossen! Da läßt sich später die Versicherung nur noch beitragsfreistellen lassen. Aufpassen! Bei der betrieblichen Altersvorsorge sparst Du nicht wirklich soviel Steuern und Sozialversicherungen wie allgemein behauptet wird! Das ist oft ein Marketing/Verkaufsargument! Achtung: Du sparst jetzt die Steuer mußt sie aber später (nachgelagert) bezahlen. Dadurch würdest Du aber bei Arbeitslosigkeit etwas weniger ALG I kriegen (wäre zu verkraften) Weniger gesetzliche Rente ( die gesetzliche Rendite der Rentenversicherung ist auch miserabel) Später werden auf die Leistung der BAV Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Trotzdem hast Du immer noch Vorteile weil Du durch die Einsparungen erst einmal Kapital mit Zinseszinseffekt aufbaust. Dazu muß aber die Kapitalanlage stimmen, die Kosten niedrig und die Felxibilität gegeben sein. Arbeitgeberfinanziert wäre am sichersten. Warum? Es stand schon immer zur Diskussion die Sozialversicherungsfreiheit (bei arbeitnehmerfianzierten Vers.) zu beseitigen. Noch einmal ist es gut geganen aber wer weiß wie lange? Ein ungezillmerter Tarif wäre nicht schlecht. Nicht mehr als die 208,- mtl. einzahlen. Der darüberliegende Betrag ist nicht Hartz IV sicher! Ansonsten bei Unklarheit nichts abschließen weiter nachfragen und rechechieren. Bei mir hat es 2 Jahre gedauert bis ich mich entschieden hatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Starship April 2, 2008 Also ich sehe das etwas anders. Ich behaupte einfach mal, dass ca. 90 % aller Arbeitnehmer, die eine bAV abgeschlossen haben gar nicht wissen wohin das Geld fließt, ob es eine Versicherung, Pensionskasse, was auch immer ist. Fakt ist, dass es eine wichtige Säule zur Altersversorgung ist. Kommentare wie einfach "nicht abschließen" ohne jede Begründung finde ich überflüssig. Dieses generelle DVAG ist alles Schrott muß man auch etwas differenziert betrachten. Die Leute die hier im Forum vertreten sind (die meisten zumindest) kennen sich gut aus. Ich selbst habe einen superguten Berater von der DVAG, der hat mir auch schon viel Geld gebracht. OK, bestimmt zahle ich auch gut seine Provisionen, aber wenn ich doch zufrieden bin und selbst keine Zeit, Lust, Ahnung was auch immer habe warum soll ich dann nicht bei einem für mich guten Berater bleiben. Nur kurz als Beispiel, der hat vor ca. 3 Jahren bei mir eine ca. 15 Jahre alte beitragsfrei gestellte LV gefunden. Fand ich gut, als ich noch mal 500 Euro dann ausgezahlt bekommen hab. Oder meine Mutter hatte gleich "drei" Unfallversicherungen. Über jahre von demgleichen Vertreter der Gothaer angedreht. Dann wurden erst mal zwei gekündigt ohne gleich eine neue bei der AM abschließen zu müssen. Ok, wird langsam Offtopic, aber es gibt solche und solche, bei allen. Gruß Starship Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo April 2, 2008 Also ich sehe das etwas anders. Ich behaupte einfach mal, dass ca. 90 % aller Arbeitnehmer, die eine bAV abgeschlossen haben gar nicht wissen wohin das Geld fließt, ob es eine Versicherung, Pensionskasse, was auch immer ist. Fakt ist, dass es eine wichtige Säule zur Altersversorgung ist. Kommentare wie einfach "nicht abschließen" ohne jede Begründung finde ich überflüssig. Dieses generelle DVAG ist alles Schrott muß man auch etwas differenziert betrachten. Die Leute die hier im Forum vertreten sind (die meisten zumindest) kennen sich gut aus. Ich selbst habe einen superguten Berater von der DVAG, der hat mir auch schon viel Geld gebracht. OK, bestimmt zahle ich auch gut seine Provisionen, aber wenn ich doch zufrieden bin und selbst keine Zeit, Lust, Ahnung was auch immer habe warum soll ich dann nicht bei einem für mich guten Berater bleiben. Nur kurz als Beispiel, der hat vor ca. 3 Jahren bei mir eine ca. 15 Jahre alte beitragsfrei gestellte LV gefunden. Fand ich gut, als ich noch mal 500 Euro dann ausgezahlt bekommen hab. Oder meine Mutter hatte gleich "drei" Unfallversicherungen. Über jahre von demgleichen Vertreter der Gothaer angedreht. Dann wurden erst mal zwei gekündigt ohne gleich eine neue bei der AM abschließen zu müssen. Ok, wird langsam Offtopic, aber es gibt solche und solche, bei allen. Gruß Starship wenn du genau gelesen hättest, dannn wäre dir aufgefällen, dass ich meine meinung schon vorher begründet hatte. ein wesentlicher punkt, den viele hier nicht sehen, ist , dass die einsparung bei sozialversicherungsbeiträgen ständig in der diskussion ist. das wollte man schon mal kürzen und hat die möglichkeit dann um ein paar jährchen verlängert. auf so etwas wackeliges, dann bei scientology einen vertrag zu schliessen, halte ich für ziemlich kurzsichtig. davon abgesehen senkt man damit auch seine gesetzliche rentenansprüche. und auf vl hat man sowieso anspruch und muss es nicht scientology geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma April 2, 2008 Kommentare wie einfach "nicht abschließen" ohne jede Begründung finde ich überflüssig. Wenn Du meinen Beitrag meinst dann muß ich Dich korriegieren. Ich habe viele Gründe genannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Starship April 2, 2008 @culo du hast was über deine Bundeswehrzeit geschrieben, aber da für mich keine plausiblen Gründe genannt und die Begründung, dass die bAV aufgrund der Einsparung der sozialversicherungspflichtigen Beträge ständig in der Diskussion ist, ist für mich jetzt auch nicht so stichhaltig. Es ist ständig irgendetwas und alles in der Diskussion (Riester, Rürup etc.) aber deswegen gar nichts machen halte ich für falsch. Starship Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo April 2, 2008 · bearbeitet April 2, 2008 von culo @culo du hast was über deine Bundeswehrzeit geschrieben, aber da für mich keine plausiblen Gründe genannt und die Begründung, dass die bAV aufgrund der Einsparung der sozialversicherungspflichtigen Beträge ständig in der Diskussion ist, ist für mich jetzt auch nicht so stichhaltig. Es ist ständig irgendetwas und alles in der Diskussion (Riester, Rürup etc.) aber deswegen gar nichts machen halte ich für falsch. Starship es geht hier nicht darum "gar nichts zu machen". es geht um eine bav bei der dvag. wie kommst du darauf, dass es nur die alternative "gar nichts machen" gibt? wer hat das gesagt? was ich zur bundeswehrzeit gesagt habe: hier haben sich eine "angeblich vertrauenswürdige person" = spiess und ein provisionsgeier (vertreter) zusammengetan , um ein paar schafe abzuzocken. genau das gleiche hier: "vertrauenswürdige person" = arbeitgeber "provisionsgeier" = dvag "schafe" = blacky und seine kollegen du musst lernen , in analogien zu denklen! und die streichung der absetzbarkeit von sozialversicherungsbeiträge war quasi schon beschlossen und wirde dann noch einmal verschoben. also ist es schon sehr, sehr wahrscheinlich, dass es irgendwann kommen wird. das ist mehr als die "normalen risiken" . diese absetzbarkeit wurde auch zeitlich (und betragsmässig) befristet. ich weiss nimmer genau. ich meine bis 2010 oder so. vielleicht kann das jemand genauer sagen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag