Zum Inhalt springen
TSC

Abschaffung des Steuerfreibetrags ab 01.01.2009

Empfohlene Beiträge

TSC

Ich war heute in bei meiner Hausbank (Sparkasse), um dort mein Sparbuch aufzulösen und dafür ein Tagesgeldkonto (Mercedes Benz -> 3,8 % Zinsen) zu verwenden. Als ich beim Thema Steuerfreibetrag war, teilte mir die Angestellte mit, dass die Bundesregierung plant, den Steuerfreibetrag (801 EUR für Alleinstehende bzw. das Doppelte für Verheiratete) abzuschaffen und Zinserträge pauschal mit der Abgeltungssteuer von 25% + Soli + Kirchensteuer zu belasten.

 

Kommt jetzt wirklich die Zeit, in der das Geld unter dem Kopfkissen am besten aufgehoben ist?

 

Ich mag gar nicht an die Konsequenzen denken!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
asche
Steuerfreibetrag (801 EUR für Alleinstehende bzw. das Doppelte für Verheiratete) abzuschaffen und Zinserträge pauschal mit der Abgeltungssteuer von 25% + Soli + Kirchensteuer zu belasten.

Blödsinn. Hau das Kopfkissen lieber dem Bankangestellten über den Kopf.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BarGain

schick den mann mal in die schule bzw. erklär ihm, wo er sich über die abgeltungssteuer auf den webseiten des bundesfinanzministeriums richtig informieren kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Na ganz falsch lag er nicht - heisst ab nächstem Jahr nicht mehr Steuerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag sondern Steuer-Pauschbetrag. Die Freistellungsaufträge werden automatisch übernommen, sofern du nicht aktiv wirst. Daher ggf. bei der Sparkasse neuen Freistellungsauftrag über reduzierten Betrag abgeben und bei der Mercedes-Bank den mit dem Rest.

 

Ab 2008 werden der bisherige Sparerfreibetrag von derzeit 750 Euro für Alleinstehende und 1.500 Euro für Verheiratete und der Werbungskostenpauschbetrag für Kapitaleinkünfte in Höhe von 51 Euro bzw. 102 Euro zusammengeführt zu einem so genannten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro bzw. 1.602 Euro. Hiermit werden auch alle tatsächlich angefallenen Werbungskosten abgegolten.

Quelle BVI

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TSC
Na ganz falsch lag er nicht - heisst ab nächstem Jahr nicht mehr Steuerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag sondern Steuer-Pauschbetrag. Die Freistellungsaufträge werden automatisch übernommen, sofern du nicht aktiv wirst. Daher ggf. bei der Sparkasse neuen Freistellungsauftrag über reduzierten Betrag abgeben und bei der Mercedes-Bank den mit dem Rest.

 

 

Quelle BVI

 

 

Hallo Sapine!

 

also ändert sich demnach im Großen und Ganzen nichts, so wie ich das hier lese.

 

D. h. die momentanen Freistellungsaufträge bleiben gültig. Alles was über den Steuer-Pauschbetrag geht, wird mit der Abgeltungssteuer (+ Soli + KSt) belastet.

Und auch ab dem 01.01.2009 kann man den Pauschbetrag beliebig auf verschiedene Konten (z. B. Tagesgeld, Festgeld...) verteilen.

 

Korrigiere mich bitte, falls ich etwas falsch verstanden habe.

 

Und an der Kompetenz dieser Angestellten zweifle ich nun schon etwas... :huh:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
maush
Und an der Kompetenz dieser Angestellten zweifle ich nun schon etwas... :huh:

 

Oder er wußte mehr als wir. Irgendwie wird das Malheur mit der Pendlerpauschale ja finanziert werden müssen. Der Steuerfreibetrag würde sich sicher vorzüglich eignen und verfassungsrechtlich unbedenklich ist es auch noch.

 

Ich halte aber auch eher die Unwissenheit des Angestellten für wahrscheinlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bua06
Blödsinn. Hau das Kopfkissen lieber dem Bankangestellten über den Kopf.

 

 

schick den mann mal in die schule bzw. erklär ihm, wo er sich über die abgeltungssteuer auf den webseiten des bundesfinanzministeriums richtig informieren kann.

 

 

Na ganz falsch lag er nicht - heisst ab nächstem Jahr nicht mehr Steuerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag sondern Steuer-Pauschbetrag. Die Freistellungsaufträge werden automatisch übernommen, sofern du nicht aktiv wirst. Daher ggf. bei der Sparkasse neuen Freistellungsauftrag über reduzierten Betrag abgeben und bei der Mercedes-Bank den mit dem Rest.

 

 

Quelle BVI

 

 

Oder er wußte mehr als wir. Irgendwie wird das Malheur mit der Pendlerpauschale ja finanziert werden müssen. Der Steuerfreibetrag würde sich sicher vorzüglich eignen und verfassungsrechtlich unbedenklich ist es auch noch.

 

Ich halte aber auch eher die Unwissenheit des Angestellten für wahrscheinlich.

Wie hiess DIE Angestellte denn? Tanja oder Gabi? :lol:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BarGain

sowas nennt man wohl kollektiv-selektive wahrnehmung :D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine
also ändert sich demnach im Großen und Ganzen nichts, so wie ich das hier lese.

 

D. h. die momentanen Freistellungsaufträge bleiben gültig. Alles was über den Steuer-Pauschbetrag geht, wird mit der Abgeltungssteuer (+ Soli + KSt) belastet.

Und auch ab dem 01.01.2009 kann man den Pauschbetrag beliebig auf verschiedene Konten (z. B. Tagesgeld, Festgeld...) verteilen.

 

Korrigiere mich bitte, falls ich etwas falsch verstanden habe.

 

Und an der Kompetenz dieser Angestellten zweifle ich nun schon etwas... :huh:

Im Gegensatz zur alten Regelung kannst du keine zusätzlichen Werbungskosten (für Kapitalerträge) mehr geltend machen und es heisst jetzt dann halt Pauschbetrag. Ansonsten ändert sich nichts.

Ein gesundes Mass an Misstrauen gegenüber Bankangestellten wird deinem Kontostand sicherlich dauerhaft gut tun. :D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...