eurofuxxx Januar 27, 2008 · bearbeitet Januar 27, 2008 von eurofuxxx Hallo und Moin, ich grüße Euch. Nach kurzer Einlesezeit hier bin ich nun auch "berechtigt", einen Beitrag zu schreiben, ... oder auch mehr! Schau'n wir mal? Ich möchte eventuell bei der Norisbank ein Tagesgeldkonto eröffnen, das Top3-Zinskonto. Zur Zeit bin ich noch bei der DiBa, möchte da aber weg. Was mich allerdings massiv wundert ist, dass man unter Top3-Zinskonto kaum weitere Informationen findet, bzw. so gut wie keine. Das wäre z.B. 1. Kann man das Konto/die Konten online führen? 2. Kann man auch 2 Konten anlegen? 3. Kann man die Konten auch für den Ehepartner einschließlich anlegen? 4. Ist es angebracht, online 1 Konto oder auch 2 zu eröffnen oder lieber zur Filiale (ca. 40km) fahren? Oder habe ich etwas übersehen??? Zusatz zu 3.: Lohnt sich solch ein Gemeinschaftskonto? Ich dachte eher an den Fall, falls mir etwas passiert, damit meine Frau über das Geld verfügen kann. Danke schon mal! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Januar 27, 2008 Schau mal unter Formulare, da wirst du vermutlich fündig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eurofuxxx Januar 27, 2008 Danke, das mit den Formularen hilft zwar etwas weiter, aber nicht viel!? Besonders wichtig wäre für mich die Frage 3 mit Zusatz. Aber auch das andere natürlich. Am Freitag war mein Favorit noch die CC-Bank, aber die Norisbank hat bessere Konditionen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Januar 27, 2008 Nun, zu deiner Frage 3: es gibt doch das Gemeinschaftskonto, im hinteren Teil 2/2 des Eröffnungsformulars steht was über Gemeinschaftskonten, ansonsten mal die AGBs lesen, da steht der Rest zu Gemeinschaftskonten. Bisschen selber suchen und lesen hilft oftmals weiter. Man muß schon etwas lesen, wenn man Infos sucht, läßt sich jedenfalls mit ein wenig eigener Überlegung alles selbst finden, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eurofuxxx Januar 27, 2008 Danke! Also, auf die Idee, in den AGB's solche Infos zu suchen und dann auch noch zu finden, wäre ich nicht gekommen! Das ist m.E. auch etwas ungewöhnlich! Aber nochmal danke, werde lesen. ... morgen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 28, 2008 1. Kann man das Konto/die Konten online führen? Ja. 2. Kann man auch 2 Konten anlegen? Keine Ahnung. 3. Kann man die Konten auch für den Ehepartner einschließlich anlegen? Ja. Vorteile sind gemeinschaftliche Verfügung, doppelter Sparerfreibetrag, das Übliche halt. 4. Ist es angebracht, online 1 Konto oder auch 2 zu eröffnen oder lieber zur Filiale (ca. 40km) fahren? Das kommt drauf an, wie weit die nächste Post weg ist. Legitimation erfolgt bei Online-Eröffnung nach Wahl mit Postident oder in der Filiale. Wenn du letzteres bevorzugt bleiben dir die 40km nicht erspart. Vorteil ist, dass man in der Bank dann recht sicher sein kann, dass man am Schluss auch alle Formulare ausgefüllt hat die man braucht und die Kontonr. direkt mitgeteilt bekommt. Ob das aber den Nachteil des weiten Weges aufwiegt ist fraglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eurofuxxx Januar 28, 2008 Danke schon mal. Ich habe mich entschieden und werde morgen hier in "meine" Filiale fahren, um 2 Top3-Konten anzulegen. Das ist mir der Weg schon wert, eben auch gute Beratung dort. Gibt es eigentlich eine Grenze, bei der es ratsam wäre, den Überweisungsbetrag, also vom alten TG-Konto auf das Referenzkonto und dann auf das neue Top3, zu stückeln? Ich habe mal etwas davon gehört, dass ab einem bestimmten Betrag (?) auf Geldwäsche geprüft wird. Zum Waschen habe ich natürlich nichts, aber ich möchte schon, dass es zügig geht! Auf dem alten TG-Konto wollte ich dann einen ganz kleinen Betrag stehen lassen, ca. 10 , und das Konto nicht löschen. Wer weiß ...? Was meint Ihr, ist das so in dieser Form empfehlenswert??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Januar 28, 2008 Gibt es eigentlich eine Grenze, bei der es ratsam wäre, den Überweisungsbetrag, also vom alten TG-Konto auf das Referenzkonto und dann auf das neue Top3, zu stückeln? Dazu noch mal Wikipedia: http://' target="_blank" rel="nofollow"> Überwachungs- und Meldepflichten Die Überwachungs- und Meldepflichten von Banken, Versicherungen etc. sind im Geldwäschegesetz geregelt. Unabhängig und scharf zu trennen von der Verpflichtung zur Erstattung einer Verdachtsanzeige besteht die Pflicht, ab einem Betrag von 15.000 Euro den Einzahlenden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung als solche wird nicht weitergegeben, sondern muss sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Wenn du also keine Reichtümer zu übertragen hast, sollte es keine Probleme geben, und selbst wenn, wenn du kein Schwarzgeld umschichten willst, hätte ich da keine Bedenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eurofuxxx Januar 28, 2008 Danke! Da es sich aber um etwas mehr als 15.000 handelt, die ich da u.a. umschichten möchte, ist es dann wohl doch besser, das auf 2 Tage und 2 Hälften aufzuteilen, ... oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Januar 29, 2008 Ob das einen Einfluß auf die Abwicklungsgeschwindigkeit hat, kann ich dir nicht sagen, wenn es dir um den Zinsverlust geht, dürfte das aber vernachlässigbar sein. Ich weiß auch nicht, wie die Vorgehensweise ist, aber es sind im Forum ja einige Bänker unterwegs, vielleicht wissen die ja was dazu zu sagen. Ist ja ein grundsätzliches Problem. Herr S. ist z.B. nach meinem Wissen bei der Bank, kannst ja mal 'ne PN an ihn schicken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Januar 29, 2008 · bearbeitet Januar 29, 2008 von Herr S. Danke! Da es sich aber um etwas mehr als 15.000 handelt, die ich da u.a. umschichten möchte, ist es dann wohl doch besser, das auf 2 Tage und 2 Hälften aufzuteilen, ... oder? Folgende Geschäftsvorfälle lösen eine Geldwäsche Meldung aus: Annahme von Bargeld, Einlieferung bzw. Einlösung von Wertpapieren, Ankauf von Edelmetallen, Sorten- und Reisescheckan- und -verkäufe sowie Auszahlungen an Nichtkunden. Überweisungen sind da also ohne hin aussen vor. Und selbst wenn der Norisbank das komisch vorkommt, den Zeitpunkt des Geldeingangs bleibt gleich. es werden nur, von deiner Überweisung unhabhängig andere Maßnahmen angestoßen. Vielleicht fragen sie dich wo das Geld herkommt. Die Bearbeitung darf darunter aber eigentlich nicht leiden (die wollen ja auch Geschäft machen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eurofuxxx Januar 29, 2008 Folgende Geschäftsvorfälle lösen eine Geldwäsche Meldung aus: Annahme von Bargeld, ... Überweisungen sind da also ohne hin aussen vor. ... Danke!!! Genau, das habe ich heute auch so erfahren. Kommt das Geld von einem Konto, ist das kein Problem! Wäre es eine (größere) Bareinzahlung, sieht es schon anders aus! Wahrscheinlich, so meine Vermutung, liegt es daran, dass das Geld, welches vom Konto kommt, bereits (bei größeren Beträgen) beim Eingang geprüft wurde! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad Januar 30, 2008 Folgende Geschäftsvorfälle lösen eine Geldwäsche Meldung aus: Annahme von Bargeld, Einlieferung bzw. Einlösung von Wertpapieren, Ankauf von Edelmetallen, Sorten- und Reisescheckan- und -verkäufe sowie Auszahlungen an Nichtkunden. Wie ?????? Soll das heißen dass man auf ein anderes Konto keinen größeren Batzen an Bargeld einzahlen darf ? Ich mach das schon seit Jahren so. 20, 30.000 Euro und die haben sich nie dafür interessiert woher das Geld kommt. Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Januar 30, 2008 · bearbeitet Januar 30, 2008 von Herr S. Wie ??????Soll das heißen dass man auf ein anderes Konto keinen größeren Batzen an Bargeld einzahlen darf ? Ich mach das schon seit Jahren so. 20, 30.000 Euro und die haben sich nie dafür interessiert woher das Geld kommt. Gruss leinad Darf schon, aber dann wird eine Geldwäsche Meldung erstellt (ab 15 TEUR bei Bargeld). Wenn du das regelmäßig machst, bist du wahrscheinlich schon als "Regelmäßiger Einzahler" registriert. Oder aber die vernachlässigen ihre Pflichten in der bekämpfung von Geldwäsche... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad Januar 30, 2008 Darf schon, aber dann wird eine Geldwäsche Meldung erstellt (ab 15 TEUR bei Bargeld). Wenn du das regelmäßig machst, bist du wahrscheinlich schon als "Regelmäßiger Einzahler" registriert. Oder aber die vernachlässigen ihre Pflichten in der bekämpfung von Geldwäsche... Und was bringt die Registrierung ? Wenn es sie trotzdem nicht interesseirt wo das Geld herkommt ? Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad Januar 30, 2008 Darf schon, aber dann wird eine Geldwäsche Meldung erstellt (ab 15 TEUR bei Bargeld). Wenn du das regelmäßig machst, bist du wahrscheinlich schon als "Regelmäßiger Einzahler" registriert. Oder aber die vernachlässigen ihre Pflichten in der bekämpfung von Geldwäsche... Gilt das 15.000 Euro Limit eigentlich täglich oder monatlich ? Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eurofuxxx Januar 30, 2008 Ich habe nun bei der Norisbank ein Tagesgeldkonto angelegt. In den mir vorliegenden Nutzungsmöglichkeiten zum "Neuen Kundenprofil" steht dann unten folgender Satz: " ... Ihren Verfügungsrahmen haben wir mit 2.500 Euro pro Werktag eingemeldet" Also, das gefällt mir irgendwie nicht, ist doch eine massive Einschränkung m.E.! Wie seht Ihr das? Allerdings meine ich, dass man diesen Rahmen nach Absprache verändern "lassen" kann, also nicht selber ändern kann! Man stelle sich vor, man möchte 25.000 verschieben, das wären dann 10 Tage! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Januar 30, 2008 Du hast aber echt Probleme, ließ doch erst mal etwas intensiver, bevor du meckerst. Du kannst das Limit Online ändern! Nach dem Einloggen kannst du folgendes tun: Bitte geben Sie hier den Betrag ein, den Sie maximal pro Tag online überweisen möchten.Bitte beachten Sie bei der Festlegung des Limits, dass dieses ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal Ihres noris Onlinebankings darstellt. Wählen Sie daher Ihr Limit so niedrig wie möglich und nur so hoch wie nötig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 Januar 31, 2008 Es ist etwas nervig, dass du dafür jetzt extra einen neuen Thread eröffnest, statt einfach in dem alten zu schreiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eurofuxxx Januar 31, 2008 Du hast aber echt Probleme, ließ doch erst mal etwas intensiver, bevor du meckerst.Du kannst das Limit Online ändern! Nach dem Einloggen kannst du folgendes tun: Danke, aber leider komme ich noch nicht 'rein, also noch kein Login möglich! Ich habe mich nur gewundert, dass es hier so gedruckt steht. Aber dann ist das ja gut so. Es ist etwas nervig, dass du dafür jetzt extra einen neuen Thread eröffnest, statt einfach in dem alten zu schreiben. O.K., "etwas" ist ja noch ...! Aber ich bin lernfähig, nur muss man mir das auch gaaaanz normal sagen. Das liegt dann auch an der Handhabung innerhalb des Forums. Es gibt andere Foren, die wollen diese Themen von der Sache her getrennt haben, eventuell wegen der Suchfunktion nach Themen??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Januar 31, 2008 Sag mal hat die Norisbank kein Telefon ? :- Tino Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 Januar 31, 2008 O.K., "etwas" ist ja noch ...! Aber ich bin lernfähig, nur muss man mir das auch gaaaanz normal sagen. Ja, ich hab es deswegen ja auch sachlich angemerkt. Es trägt der Übersichtlichkeit nicht bei, weil wir mittlerweile hier schon 3 Threads zum Norisbank-Top3-Zinskonto haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eurofuxxx März 13, 2008 Hallo, jetzt muss ich nochmal etwas fragen. Ich habe bei der Norisbank ein Tagesgeldkonto. Da die ja vierteljährlich abrechnen, also jetzt zum 31. März 08, muss ich ja einen Freistellungsauftrag bis zu diesem Termin einreichen, was ich auch gemacht habe. Nun meine Frage: weiß jemand, ob man diesen Freistellungsbetrag irgendwie sieht im Online-Banking des Top3-Zinskopntos der Norisbank??? Und wenn ja, wo bitte? Ich habe den Antrag vor 8 Tagen per Post eingereicht, es ist aber nichts zu sehen online. Sollte da etwas verloren gegangen sein, müsste ich volle Pulle Zinsen zahlen. Das wäre der Hammer. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
le_chiffre März 13, 2008 Nun meine Frage: weiß jemand, ob man diesen Freistellungsbetrag irgendwie sieht im Online-Banking des Top3-Zinskopntos der Norisbank??? Und wenn ja, wo bitte?Ich habe den Antrag vor 8 Tagen per Post eingereicht, es ist aber nichts zu sehen online. Sollte da etwas verloren gegangen sein, müsste ich volle Pulle Zinsen zahlen. Das wäre der Hammer. Danke! Du musst Zinsen zahlen falls der FSA fehlt?? Meinst wohl eher Steuern. Evtl. ist der Freibetrag auf deinem elektronischen Kontoauszug ersichtlich (Bei der 1822direkt z.B. ist dies die einzige Möglichkeit die Höhe des FSA zu sehen.) Und sollte doch etwas schief gelaufen sein und es wurden Steuern berechnet, kannst du die ja mit der nächsten Steuererklärung zurückholen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag