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zocker

Die unsägliche "SWAP-Frage" - das letzte Wort

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sTisTi
... und weil vertrauen gut ist, aber Kontrolle besser ist sollte man im eBundesanzeiger schauen, ob "steuerpflichtige" Erträge generiert wurden, welche nicht in der Jahresbescheinigung auftauchen. Wenn die Bank ihre Hausaufgaben gemacht hat, sollte kein Zusatzaufwand entstehen: Aber: HÄTTE, WENN, KÖNNTE, SOLLTE und und und

 

daher: lieber einmal zu viel reinschauen in den eBundesanzeiger als einmal zu wenig.

Aber muss man sich wirklich so viel Aufwand machen? Es kann doch keiner ernsthaft verlangen, dass sich der Normalbürger hinsetzt und die offizielle Steuerbescheinigung der Bank von Hand überprüft, nur um zu verhindern, dass irgendwo ein steuerpflichtiger Ertrag übersehen wurde. Wieviel % der Anleger sind dazu überhaupt in der Lage, dies ohne Hilfe zu bewerkstelligen? Ich werde mich auch in Zukunft auf die Steuerbescheinigung der Bank verlassen (außer es sieht danach aus, dass etwas zu meinen Ungunsten verpfuscht wurde :- ). Erstens würde so ein Fehler nie und nimmer irgendjemandem im Finanzamt auffallen und Zweitens bin ich sicher, dass niemand mir die Schuld geben kann, wenn die Bank einen Fehler in der Steuerbescheinigung machen sollte, außer es handelt sich um irgendwelche groben, offensichtlichen Ungereimtheiten.

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Herr S.
· bearbeitet von Herr S.
Aber muss man sich wirklich so viel Aufwand machen? Es kann doch keiner ernsthaft verlangen, dass sich der Normalbürger hinsetzt und die offizielle Steuerbescheinigung der Bank von Hand überprüft, nur um zu verhindern, dass irgendwo ein steuerpflichtiger Ertrag übersehen wurde. Wieviel % der Anleger sind dazu überhaupt in der Lage, dies ohne Hilfe zu bewerkstelligen? Ich werde mich auch in Zukunft auf die Steuerbescheinigung der Bank verlassen (außer es sieht danach aus, dass etwas zu meinen Ungunsten verpfuscht wurde :- ). Erstens würde so ein Fehler nie und nimmer irgendjemandem im Finanzamt auffallen und Zweitens bin ich sicher, dass niemand mir die Schuld geben kann, wenn die Bank einen Fehler in der Steuerbescheinigung machen sollte, außer es handelt sich um irgendwelche groben, offensichtlichen Ungereimtheiten.

 

Schonmal dran gedacht, dass der fehler nicht bei der Bank liegt, sondern an falsch übermittelten Daten des Emittenten? Das hab ich hier jeden Monat zu Hauf... Dann heißt es schon den Storno buchen...

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Raccoon
Aber muss man sich wirklich so viel Aufwand machen? Es kann doch keiner ernsthaft verlangen, dass sich der Normalbürger hinsetzt und die offizielle Steuerbescheinigung der Bank von Hand überprüft, nur um zu verhindern, dass irgendwo ein steuerpflichtiger Ertrag übersehen wurde. Wieviel % der Anleger sind dazu überhaupt in der Lage, dies ohne Hilfe zu bewerkstelligen?

Genau aus dem Grund gibt es Steuerberater.

 

Ich werde mich auch in Zukunft auf die Steuerbescheinigung der Bank verlassen (außer es sieht danach aus, dass etwas zu meinen Ungunsten verpfuscht wurde :- ). Erstens würde so ein Fehler nie und nimmer irgendjemandem im Finanzamt auffallen und Zweitens bin ich sicher, dass niemand mir die Schuld geben kann, wenn die Bank einen Fehler in der Steuerbescheinigung machen sollte, außer es handelt sich um irgendwelche groben, offensichtlichen Ungereimtheiten.

Viel Glueck, aber das FA wird deine "Dummheit" nicht als Grund anerkennen und dich auf den Steuerberater verweisen.

 

Und wie heisst es doch so schoen: Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.

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Sirius
· bearbeitet von frank05
Kauft SWAP ETF bevor der Termin naht :)

 

Das steht so ähnlich heute in der FTD:

 

(...)Steuerfreiheit auf Kursgewinne aus solchen Steuersparfonds soll nur für jene Anleger gelten, die ihre Anteile bis zum Beschluss der Länderkammer bereits erworben haben.(...)

http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanla...leg/413665.html

 

Aber wann genau ist der Beschluss? Am Freitag, den 19. September ist erst die erste Lesung im Bundesrat.

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o0Pascal0o

Also ich muß folgendes tun!?

 

1. In den Bundesanzeiger gehen: https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

2. Meine 3 SWAP-ETF´s suchen

3. gucken, wieviel Rendite die gemacht haben

4. das umrechnen auf meine Anteile im Depot von jeweiligen Jahresende

5. den Gewinn eintragen in z.B. Elster-Online

 

Nicht die Rendite sondern die steuerpflichtigen Ertraege.

Aber im Bundesanzeiger steht doch nur, wieviel Rendite die einzelnen Fonds gemacht haben. Ich muß mir dann selbst ausrechnen, wieviel Gewinn meine 3 SWAP-ETFs gemacht haben und dann in einem 2. Schritt machen, ob es meinen Freibetrag überschreitet, und dann eben beim Finanzamt angeben als Kapitalertrag im Formular "KAP" unter Punkt 8 "aus Investmentanteilen" der Einkommensteuererklärung.

 

Wie etherial aber schon sagte bekommst du, zumindest von deutschen Brokern, eine Jahresteuerbescheinigung in der das alles drin stehen sollte.

Aber thesaurierende SWAP-ETFs, dbx-tracker sind ja ausländisch(luxemburg), oder meinst du die deutsche Bank als Broker damit?

 

Gruß

 

Pascal

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sTisTi
Genau aus dem Grund gibt es Steuerberater.

 

 

Viel Glueck, aber das FA wird deine "Dummheit" nicht als Grund anerkennen und dich auf den Steuerberater verweisen.

 

Und wie heisst es doch so schoen: Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.

Seid ihr alle ernsthaft der Meinung, man wäre verpflichtet, die Steuerbescheinigung der Bank auf Richtigkeit zu überprüfen?

Ich bleibe dabei: niemand kann (und wird) ernsthaft verlangen, dass man die Steuerbescheinigung der Bank nachprüft (von groben und offensichtlichen Fehlern mal abgesehen). Wenn ich die Einkommensteuererklärung von meinen Steuerberater machen lasse, wird der auch nicht die Ausschüttungen eines jeden Fonds nochmal nachrecherchieren, außer man bittet ausdrücklich darum. Das schlimmste was einem passieren kann ist, dass man die eventuell zu wenig entrichtete Steuer nachzahlen muss, also hat man nichts zu verlieren. Glaubt jemand wirklich ernsthaft, dass so ein Fall als leichtfertige Steuerverkürzung (oder gar -hinterziehung) gewertet werden würde??

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sparfux
Viel Glueck, aber das FA wird deine "Dummheit" nicht als Grund anerkennen und dich auf den Steuerberater verweisen.

 

Und wie heisst es doch so schoen: Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.

Ein anderer Spruch ist: Es wird nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird.

 

Will sagen: Meiner Erfahrung nach besteht mit der oben beschriebenen Vorgehensaweise überhaupt kein Problem! Da gehen beim FA noch ganz andere Sachen durch. Das sind auch nur im Job gestresste Mitarbeiter.

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IndexP
· bearbeitet von IndexP

Das ist schon ein echtes Yo-Yo-Gefühl mit diesen SWAP-ETF's der Deutschen Bank...

 

Vor einem Jahr stand ich diesen Produkten deutlich ablehnend gegenüber (Produkt-Klarheit, etc.) - etwas später schlug das Gefühl dann um (der Steuervorteil begann mich zu reizen...obwohl ich zu diesem Zeitpunkt der irrigen Meinung war, daß ich gegenüber einem nicht-swap-ETF einen Renditevorteil in Höhe der vollen Dividendensteuer habe) - aber mit den Ausführungen und dem Rechner von sparfux sowie den kürzlichen Überlegungen des Bundesrats zur Abschaffung des Steuerprivilegs fallen die DBX Tracker bei mir wieder deutlich in Ungnade.

 

 

Auch noch mal zu meinem Verständnis...

 

Für vor 2009 gekaufte Fonds gilt dann ab 2009:

 

1. Ein ausschüttender ETF, der nicht mit den Dividenden rumswappt (Ishares, Lyxor)

Ab 2009 passiert bei Dividendenausschüttung folgendes: Der Fonds sammelt über das Jahr verteilt die Netto-Dividenden der Unternehmen ein.

Netto-Dividende hier: Brutto-Dividende minus ausländ. Quellensteuer

Bei Ausschüttung des Fonds an den Anleger werden 25% AgSt. auf die (Brutto?)-Dividende erhoben, wobei die bereits gezahlte Quellensteuer angerechnet wird.

Kleines Beispiel: aufsummierte Brutto-Dividenden 1000 Euro; bei durchschnittlich 15% Quellensteuer hatte der Fonds übers Jahr 850 Euro an Netto-Dividenden eingesammelt. Bei Ausschüttung des Fonds an den Anleger fallen "nur" noch 100 Euro zusätzliche AgST. für den Anleger an. Der Anleger erhält 750 Euro ausgezahlt.

 

2. DBX Swap ETF

Die Dividenden werden vollständig über Swap abgebildet, es fallen keine steuerpflichtigen Erträge im Fonds selber an.

Die DBX bilden aber nur den Netto-Index ab.

Am Zahlenbeispiel:

Die im Index vertretenen Unternehmen haben eine Brutto-Dividende von zusammen 1000 Euro. DBX bildet aber nur die Net Dividend Version des Index ab. Bei durchschnittlich 15% Quellensteuer werden für den Anleger 850 Euro thesauriert. Abgeltungssteuer an den deutschen Fiskus wird nicht fällig.

 

Das wäre nach meinem Verständnis derzeitiger Stand des Steuerverfahrens.

 

Wenn ich jetzt aber noch die aktuellen Überlegungen des Bundesrats einfließen lasse, könnten die SWAP ETF böse ins Hintertreffen geraten. Dann wären auf die 850 Euro Thesaurierung trotzdem 25% Abgeltungssteuer fällig. Eine Chance auf eine Quellensteuer-Anrechnung sehe ich hier nicht. DBX hat ja bis jetzt wohlweislich den Anfall der Quellensteuern vom Anleger entkoppelt. Bis jetzt ist das ja auch ein steuerlicher Vorteil.

Was machen DBX (und deren Anleger) dann eigentlich, wenn nur der Net Dividend Index abgebildet wird und trotzdem AgSt. einbehalten wird? Den Brutto-Dividenden Index werden sie ja nicht freiwillig abbilden (DBX bzw. der Swap-Partner hat ja die Quellensteuer tatsächlich bezahlt...).

 

Ehrlich gesagt, wäre das ein Super-GAU für den (deutschen) Anleger:

 

- Er bekommt nur den Net Dividend Index.

- Bezahlt aber trotzdem volle Abgeltungssteuer.

- Er hat das Emittenten-Risiko zu tragen. Wenn der Swap-Partner pleite geht, trägt der Anleger die 10% Ausfallrisiko. Und hat im selben Moment entweder ein ungewolltes Depot oder ungewollten Cash an der Backe.

- Wegen DBX = ausländ. Thesaurierer darf man bei Fondsverkauf erstmal fett Steuer abdrücken - um sich diese dann evtl. per Steuererklärung im darauffolgenden Jahr zurückzuholen.

- Und nicht zuletzt: Er ist über seine gesamte Anlegerzeit an ein synthetisches Produkt gebunden.

 

Wenn ich das mal zusammenrechne....das inzwischen reale Risiko, mit einem Swap ETF sogar weniger Rendite als mit einem Normal-ETF einzustreichen, plus Swap-Risiko, plus synthetisches Produkt.....nee, ich glaube, das muß ich nicht haben. :huh:

 

Und wie die Überlegungen jetzt bei Lyxor aussehen - die zwar Swap beinhalten, aber NICHT zum Zwecke der Dividenden-Vermeidung - das übersteigt meine abendliche Kondition... :P

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o0Pascal0o
Wenn ich das mal zusammenrechne....das inzwischen reale Risiko, mit einem Swap ETF sogar weniger Rendite einzustreichen, plus Swap-Risiko, plus synthetisches Produkt.....nee, ich glaube, das muß ich nicht haben. :huh:

Also lieber "normale" ETFs? mit 25 Abgeltungssteuer?

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harrygünter
Also lieber "normale" ETFs? mit 25 Abgeltungssteuer?

Naja, zumindest bekommt man da ein Full-Replication Produkt welches steuerlich einfach zu handhaben ist und dessen Ausschüttungen man für die Reallocation seines Depots einsetzen kann. Außerdem betrachte ich diese als "nachhaltig" deren Konzept "funktioniert" vor und nach 2009 unverändert. Bei den Swappern scheinen Investments nach 2009 ja eh eher unattraktiv zu sein - womit sich die Frage stellt ob sie langfristig überleben.

Das ist aber nur meine Meinung zu diesem Thema.

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sparfux
Netto-Dividende hier: Brutto-Dividende minus ausländ. Quellensteuer

Bei Ausschüttung des Fonds an den Anleger werden 25% AgSt. auf die (Brutto?)-Dividende erhoben, wobei die bereits gezahlte Quellensteuer angerechnet wird.

Gute Fragen ...

 

Wie genau erfolgt nun die Anrechnung der ausl. Qst. auf die deutsche AgSt.? Und wird die AgSt auf die Brutto- oder die Nettodividenden berechnet? Genaue Antworten dazu habe ich auch bei Axer nicht gefunden...

 

Nehmen wir Dein Beispiel:

 

1000,- Bruttodividende

15% (150,-) Quellensteuer

25% Abgeltungssteuersatz (vergessen wir mal zur Vereinfachung Soli und Kirchensteuer)

 

Variante 1

AgSt. = 850,- * 25% - 150,- = 62,50

 

Variante 2

AgSt. = 1000,- * 25% - 150,- = 100,00

 

Variante 3

AgSt. = (850,- - 150,-) * 25% = 175,00

 

Variante 1 ist so, wie ich mir das auf Grund verschiendener "Indizien" zusammengereimt habe. Variante 2 wäre aus steuerlicher Sicht wohl die fairste Variante. Variante 3 entspräche einer Anrechung der ausländischen Steuern als Werbungskosten und war bei Fonds auch mal im Gespräch.

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harrygünter
Variante 1 ist so, wie ich mir das auf Grund verschiendener "Indizien" zusammengereimt habe. Variante 2 wäre aus steuerlicher Sicht wohl die fairste Variante. Variante 3 entspräche einer Anrechung der ausländischen Steuern als Werbungskosten und war bei Fonds auch mal im Gespräch.

Soweit mir bekannt wird die bereits bezahlte ausländische Quellensteuer auf die inländische Steuerschuld angerechnet:

Variante 1 kann m.E: nicht sein, da hier die ausländische Steuer doppelt berücksichtigt wird.

Ichdenke deshalb dass Variante 2 zutrifft: AgSt. = 1000,- * 25% - 150,- = 100,00

Variante 3 wird meines Wissens nach nicht umgesetzt / angewendet.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Variante 1 kann m.E: nicht sein, da hier die ausländische Steuer doppelt berücksichtigt wird.

Ich denke deshalb dass Variante 2 zutrifft: AgSt. = 1000,- * 25% - 150,- = 100,00

Ja aber Erträge im steuerlichen Sinne sind meines Kenntnisstandes nach die Nettodividenden und nicht die Bruttodividenden.

 

Hast Du irgendwelche Referenzen für Deine Vermutung?

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harrygünter
Hast Du irgendwelche Referenzen für Deine Vermutung?

Nee, hab ich nicht - meine Kurzrecherche beim BVI hat mich aus eher verwirrt. Ich habe mich damit im Detail auch nicht beschäftigt, da meine Entscheidung der Fondsauswahl von anderen Faktoren abhängig war (s.o.).

http://www.bvi.de/de/lexikon/a/auslaendisc...llensteuer.html

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utopie84
Ja aber Erträge im steuerlichen Sinne sind meines Kenntnisstandes nach die Nettodividenden und nicht die Bruttodividenden.

 

Nein, es sind die Bruttoerträge. D.h. die ausländische Steuer ist aus deutscher Sicht bei Ermittlung der Einkünfte irrelevant. (siehe §12 Nr.3 EStG Die Doppelbesteuerung wird dann eben durch die Anrechnugsmethode verhindert.

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sparfux
Nein, es sind die Bruttoerträge. D.h. die ausländische Steuer ist aus deutscher Sicht bei Ermittlung der Einkünfte irrelevant. (siehe §12 Nr.3 EStG

Auch wenn ich Deinen Paragrafen nicht gefunden habe: Du hast Recht.

 

Bei Axer findest man das auch so: Quellensteuer

 

Variante 1 scheidet also schon mal aus. Bleibt die Wahl zwischen 2 und 3.

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harrygünter
· bearbeitet von harrygünter
Variante 1 scheidet also schon mal aus. Bleibt die Wahl zwischen 2 und 3.

In diesre Hinsicht habe ich den BVI Link aber so verstanden (s.u.), dass der Werbungskostenansatz nur auf Fondsebene möglich ist. Damit würde der Fonds Dir also geringere Erträge melden / ausschütten. Welchen zu versteuernden Betrag die dann melden weiß ich nicht, ich denke aber dass Deine Rechnung Variante 3 da nicht zutrifft.

 

"Investmentfonds, die solche Papiere in ihrem Portefeuille halten, erhalten die Erträge gemindert um diese Quellensteuer. Der Investmentfonds selbst kann die im jeweiligen Ausschüttungsland einbehaltene, keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende Quellensteuer nicht anrechnen, aber als Werbungskosten ansetzen. Alternativ zum Werbungskostenabzug auf der Fondsebene ist der Ausweis gegenüber dem Anleger möglich. In diesem Fall wird die ausländische Quellensteuer in der Jahresbescheinigung der Erträgnisaufstellung und/oder der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Hat der Fonds die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten angesetzt, ist sie beim Anleger anrechenbar (siehe Anlage AUS)."

 

Wenn der Fonds also die Werbungskosten nicht ansetzt sollte also Variante 2 zutreffen. (Bruttoerträge versteuern und Steuer um Quellensteuer mindern)

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Was beim BVI steht, ist die alte Regelung. Es war mal im Gespräch, dass in Zukunft die Fonds nicht mehr die Wahl haben, sondern nur noch als Werbungskosten verrechnen können. Ich glaube aber auch, dass das wieder vom Tisch ist.

 

Welchen zu versteuernden Betrag die dann melden weiß ich nicht, ich denke aber dass Deine Rechnung Variante 3 da nicht zutrifft.

OK, da ist auch was wahres dran. Nach der "Bruttologik" müssten das dann

 

Variante 3

AgSt. = (1000,- - 150,-) * 25% = 212,50

 

sein.

 

In diesem Sinne: Gute Nacht :-

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Raccoon
Aber im Bundesanzeiger steht doch nur, wieviel Rendite die einzelnen Fonds gemacht haben. Ich muß mir dann selbst ausrechnen, wieviel Gewinn meine 3 SWAP-ETFs gemacht haben und dann in einem 2. Schritt machen, ob es meinen Freibetrag überschreitet, und dann eben beim Finanzamt angeben als Kapitalertrag im Formular "KAP" unter Punkt 8 "aus Investmentanteilen" der Einkommensteuererklärung.

Wo steht denn da die Rendite bzw. woher soll der eBundesanzeiger wissen, wieviel Gewinn du gemacht hast? Meine Aussage bezog sich uebrigens auf die ausschuettungsgleichen Ertraege, da diese bei den Swaps doch steuerfrei sein sollen.

 

Aber thesaurierende SWAP-ETFs, dbx-tracker sind ja ausländisch(luxemburg), oder meinst du die deutsche Bank als Broker damit?

Ich meinte die Stelle, wo du dein Depot fuehrst. Auslaendische Broker stellen dir keine Jahressteuerbescheinigung.

 

Seid ihr alle ernsthaft der Meinung, man wäre verpflichtet, die Steuerbescheinigung der Bank auf Richtigkeit zu überprüfen?

Ich bleibe dabei: niemand kann (und wird) ernsthaft verlangen, dass man die Steuerbescheinigung der Bank nachprüft (von groben und offensichtlichen Fehlern mal abgesehen). Wenn ich die Einkommensteuererklärung von meinen Steuerberater machen lasse, wird der auch nicht die Ausschüttungen eines jeden Fonds nochmal nachrecherchieren, außer man bittet ausdrücklich darum. Das schlimmste was einem passieren kann ist, dass man die eventuell zu wenig entrichtete Steuer nachzahlen muss, also hat man nichts zu verlieren. Glaubt jemand wirklich ernsthaft, dass so ein Fall als leichtfertige Steuerverkürzung (oder gar -hinterziehung) gewertet werden würde??

Ein anderer Spruch ist: Es wird nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird.

 

Will sagen: Meiner Erfahrung nach besteht mit der oben beschriebenen Vorgehensaweise überhaupt kein Problem! Da gehen beim FA noch ganz andere Sachen durch. Das sind auch nur im Job gestresste Mitarbeiter.

Koennen wir uns darauf einigen, dass es einen Unterschied gibt was man dem Gesetz nach muss und was man kann, was dann u.U. illegal und strafbar ist? Mir ist es egal, wenn ihr euch dummstellt und Steuern hinterzieht, ob das nun absichtlich oder unabsichtlich war. Mit etwaigen Konsequenzen muesst ihr leben, nicht ich.

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o0Pascal0o
Naja, zumindest bekommt man da ein Full-Replication Produkt welches steuerlich einfach zu handhaben ist und dessen Ausschüttungen man für die Reallocation seines Depots einsetzen kann. Außerdem betrachte ich diese als "nachhaltig" deren Konzept "funktioniert" vor und nach 2009 unverändert. Bei den Swappern scheinen Investments nach 2009 ja eh eher unattraktiv zu sein - womit sich die Frage stellt ob sie langfristig überleben.

Das ist aber nur meine Meinung zu diesem Thema.

Ausschüttungen? Aber man kann doch auch thesaurierende ETF´s nehmen - eben nur keine SWAP-ETF´s, oder wäre das auch ne schlechte Wahl, deiner Meinung nach?

 

Wo steht denn da die Rendite bzw. woher soll der eBundesanzeiger wissen, wieviel Gewinn du gemacht hast? Meine Aussage bezog sich uebrigens auf die ausschuettungsgleichen Ertraege, da diese bei den Swaps doch steuerfrei sein sollen.

 

Hmm... aber was soll ich dann im Bundesanzeiger überhaupt nachgucken? Ich muß dort doch nachgucken, wieviel Prozent mein ETF gestiegen ist und diesen Wert dann auf mein Kapital in dem ETF umrechnen, oder? Diesen Wert gebe ich dann dem Finanzamt an.

 

Gruß

 

Pascal

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Raccoon
· bearbeitet von Raccon
Hmm... aber was soll ich dann im Bundesanzeiger überhaupt nachgucken? Ich muß dort doch nachgucken, wieviel Prozent mein ETF gestiegen ist und diesen Wert dann auf mein Kapital in dem ETF umrechnen, oder? Diesen Wert gebe ich dann dem Finanzamt an.

Nochmal: Kursgewinne werden erst bei Verkauf versteuert und die stehen nicht im eBundesanzeiger. Es geht sich hier um die jaehrliche Versteuerung der ausschuettungsgleichen Ertraege. Die sollen bei den Swappern nicht anfallen, demnach gaebe es dann auch nichts zu versteuern.

Du kannst selbst dem eBundesanzeiger entnehmen, ob diese nicht doch angefallen sind. Mach dir selbst mal die Muehe und gib ein paar WKNs/ISINs verschiedener Fonds ein und guck dir die Daten in Ruhe an.

 

PS: Bist du Ultimate?

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maush

Aus der FAZ klick

 

Klingt für mich so als solle man nicht bis zum 31.12. warten mit steueroptimierten Investitionen. Weis jemand (vielleicht Sven ;-)) genaueres?

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o
Nochmal: Kursgewinne werden erst bei Verkauf versteuert und die stehen nicht im eBundesanzeiger. Es geht sich hier um die jaehrliche Versteuerung der ausschuettungsgleichen Ertraege. Die sollen bei den Swappern nicht anfallen, demnach gaebe es dann auch nichts zu versteuern.

Du kannst selbst dem eBundesanzeiger entnehmen, ob diese nicht doch angefallen sind. Mach dir selbst mal die Muehe und gib ein paar WKNs/ISINs verschiedener Fonds ein und guck dir die Daten in Ruhe an.

 

PS: Bist du Ultimate?

Aha, o.k. danke, ich wußte erst gar nicht wo ich da nachgucken sollte. Also mal für ETF MSCI World:

WKN: 	 DBX1MW	 Typ: 	 Aktienfonds	 Domizil: 	 Luxemburg
ISIN: 	 LU0274208692	 Schwerpunkt: 	 Aktien Internatio...	 KAG: 	 db x-trackers
max. Verwaltungsgebühr: 	 0,45%

Quelle:http://fonds.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=15533223

 

hier: https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...destHistoryId=2

 

§ 5 Abs. 1
Nr. ...
InvStG

Privat-
anleger

USD

Kapital-
gesellschaft

USD

Sonst.
Betriebs-
vermögen
USD

1b)


Betrag der Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge je Anteil


0,0000


0,0000


0,0000

Also wenn dort "Betrag der Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge je Anteil" etwas stehen würde am Jahresende (also bei Privatanlegerspalte), dann müsste ich reagieren. Aber ich kann ja schlecht den gesamten Betrag dann in meiner Steuererklärung angeben, oder? Das sind ja dann die gesamten Erträge vom Gesamtvolumen des ETF´s oder nicht?

 

 

P.S. Ich bin nicht Ultimate - wer ist das?

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Jose Mourinho
P.S. Ich bin nicht Ultimate - wer ist das?

:thumbsup:

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Sven82
Weis jemand (vielleicht Sven ;-)) genaueres?
mit Artikeln der Bildzeitung beschäftige ich mich nicht PUNKT

 

Das sind ja dann die gesamten Erträge vom Gesamtvolumen des ETF´s oder nicht?

 

Betrag der Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge je Anteil

 

btw: Für die Zukunft anstelle von Links zum eBundesanzeiger lieber das Veröffentlichungsdatum angeben, da die Links nach einer gewissen Zeit ihre Gültigkeit verlieren und ins Leere laufen. Die nachfolgenden Generationen wollen schließlich auch noch etwas von den Beiträgen hier haben. ;)

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