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Familienversicherung trotz "hohem" Einkommen?

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Procon

Hallo,

habe eine Frage zu meiner Einkommenssituation in Verbindung mit der Familienversicherung meiner Eltern.

 

Folgendes:

Ich bin Student und arbeite nebenbei für 400 / Monat.

Meine Eltern beziehen für mich Kindergeld, da ich ja weniger als 7.680 / Jahr verdiene.

 

Nun habe ich gehört, dass es angeblich auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine Einkommensgrenze von 5.001 gibt, die man als Kind nicht überschreiten darf, ohne aus der Familienversicherung geschmissen zu werden. Was ja auch erstmal keine Hürde wäre, da ich ja pro Jahr nur etwa 4.800 verdiene.

 

Mein Problem ist aber, dass ich im vergangenen Jahr meinen Freistellungsbetrag überschritten habe, und cirka 50 Steuern an den Fiskus abführen musste, die ich mir gerne wiederholen wollte.

Nun frage ich mich, ob ich mich tatsächlich selbst versichern müsste, da ich zusammen mit meinen Kapitaleinkünften die 5.001 überschritten hätte.

 

Ist jemand in einer ähnlichen Situation, bzw. gibt es Erfahrungen ob die angegebene Grenze der Wahrheit entspricht?

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BarGain

du bist im groben recht korrekt informiert, deckt sich alles in etwa mit meinem kenntnisstand aus meiner eigenen studienzeit.

damals, in den 90ern, waren allerdings die beiträge von studenten zur gesetzlichen krankenkasse nicht sonderlich hoch, weshalb viele meiner studienkollegen eher den weg wählten als sich selbst eine einkommensgrenze aufzuerlegen, nur um ja nicht aus der familienmitversicherung zu fallen.

 

das soll nun kein aufruf zum sozialbetrug sein, um den es sich ja faktisch handelt (also fühle dich bitte angemessen erbost ermahnt), jedoch solltest du dir überlegen, ob du lieber den 50 euro steuern nachweinst, die du dem staat gegeben hast, oder ob du es vorziehst, nachträglich aus der familienmitversicherung zu fallen, was durchaus zum größeren problem werden könnte.

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Procon

Na gut, wenn die Einkommensobergrenze bei den gesetzlichen Familienversicherungen tatsächlich bei den erwähnten 5.001 liegt, werde ich wohl lieber die 50 Steuerabzug tolerieren, und schön brav meinen Teil an den Fiskus weiterhin abrichten. 50 im Monat für eine eigene Krankenversicherung sind mir dann nämlich doch ein wenig zu viel zusätzliche Belastung... Danke für die Hilfe!

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BarGain

das hier wäre noch bedenkenswert: wikipedia-artikel zum thema

demzufolge wäre schon dein 400-eurojob grenzwertig, selbst ohne die kapitaleinkünfte.

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

also man muss grundsätzlich zwischen verschiedenen Einkunftsarten bei der Prüfung, ob FV-Anspruch besteht unterscheiden

 

1. Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen max. 400,- pro Monat

- Minijob

- sv-pflichtige Beschäftigung

 

2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit max. 355,- pro Monat

- Nebengewerbe

 

3. Sonstige Einkünfte max. 355,- pro Monat

- Vermietung

- Verpachtung

- Kapitalerträge (hier gibt's noch Sonderregelungen, die ich erst morgen nachschauen könnte)

- ...

 

Die Gesamteinkünfte aus selbstständiger Arbeit und sonstigen Einkünften pro Kalenderjahr dürfen 4260 € p.a. (Grenze 2008) nicht überschreiten, sonst ist der Anspruch futsch. Minijob müsste man genauer bei schauen, da hier das Zeitjahr betrachtet wird und eine andere Kalkulation zu Grund gelegt wird. Zudem muss man prüfen, ob du außerdem noch kurzzeitige Beschäftigungen ausgeübt hast.

 

Sollten deine Gesamteinkünfte bei einer Prüfung, die in jedem Fall erfolgt, die Grenze überschreiten, so darfst du für die studentische Krankenversicherung im Monat 58,49 € (Wert für 2008) bezahlen.

 

Zum Thema Kapitaleinkünfte und Krankenversicherung frag mal deine Studienkollegen...da werd' ich jetzt nichts zu schreiben ;)

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