Leonhard_E Juni 18, 2017 vor 42 Minuten schrieb Schildkröte: Ach ja, und dass ein Partei-"Freund" von Herrn Kohl einst 100.000 DM annahm, dies nicht korrekt verbucht wurde und er heute allen Ernstes Finanzminister ist - Schwamm drüber... Jetzt nicht so kleinlich. In einem deutschen Flächenland wird der Kauf von sogenannten Steuer-CDs auch als probates Mittel verkauft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bert54 Juni 18, 2017 vor 18 Minuten schrieb Leonhard_E: Jetzt nicht so kleinlich. In einem deutschen Flächenland wird der Kauf von sogenannten Steuer-CDs auch als probates Mittel verkauft. Und der Zusammenhang zwischen einem möglicherweise korrupten Politiker und dem Ankauf von Steuer-CDs ist genau was? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juni 19, 2017 vor 3 Minuten schrieb JS_01: Gesetzesauslegung nach eigenem Gutdünken. Hmm, sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben die Steuer-CD-Fahndung abgenickt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JS_01 Juni 19, 2017 Das Bundesverfassungsgericht hat auch die rückwirkende Verbeitragung von Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge zur GKV / PV abgenickt. Von daher sehe ich das nicht als Widerspruch zur recht eigenwilligen Auslegung der Gesetze. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juni 19, 2017 vor 1 Minute schrieb JS_01: Das Bundesverfassungsgericht hat auch die rückwirkende Verbeitragung von Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge zur GKV / PV abgenickt. Von daher sehe ich das nicht als Widerspruch zur recht eigenwilligen Auslegung der Gesetze. Irgendjemand muss rechtliche Fragen letztinstanzlich klären. Und das ist bei uns nun mal das Bundesverfassungsgericht. Früher konnte man ja noch sagen "wenn es dir nicht passt, geh doch nach drüben..." Und nicht alles, was dem persönlichen Rechtsempfinden von Nicht-Juristen entspricht, ist auch rechtmäßig. Wobei ich natürlich nicht weiß, ob du Jurist bist. Ich als Steuerzahler finde es im übrigen völlig o.k., dass die Steuer-CDs ausgewertet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JS_01 Juni 19, 2017 vor 9 Minuten schrieb odensee: Irgendjemand muss rechtliche Fragen letztinstanzlich klären. Und das ist bei uns nun mal das Bundesverfassungsgericht. Früher konnte man ja noch sagen "wenn es dir nicht passt, geh doch nach drüben..." Und nicht alles, was dem persönlichen Rechtsempfinden von Nicht-Juristen entspricht, ist auch rechtmäßig. Wobei ich natürlich nicht weiß, ob du Jurist bist. Ich als Steuerzahler finde es im übrigen völlig o.k., dass die Steuer-CDs ausgewertet werden. Nein, bin weit davon entfernt Ich finde nur, dass allein die Tatsache, dass das Bunderverfassungsgericht einen Sachverhalt letztinstanzlich bewertet hat, nicht unbedingt ein starkes Pro/Kontra-Argument sein muss, da es in der Vergangenheit auch Entscheidungen gab die bei einem großen Teil der Bevölkerung auf Unverständnis gestoßen sind. Letztendlich spielt es aber auch keine Rolle was man davon hält, da es dann eben so ist. Zur Steuer-CD: Hier bin ich anderer Meinung. Es gibt nicht umsonst Beweisverwertungsverbote für nicht rechtmäßig beschaffte Daten / Informationen / Beweismittel. In der Urteilsbegründung heißt es aber explizit, dass die illegale Beschaffung hier keine Rolle spielt, da sie ja abgeschlossen ist. Zitat „Der ‚Datendiebstahl‘ sei der Bundesrepublik Deutschland nicht zuzurechnen. Selbst wenn völkerrechtliche Übereinkommen umgangen worden sein sollten, sei dies unschädlich, weil sich aus der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrages, der keine persönlichen Rechte gewähre, kein Verwertungsverbot ergebe. Im Übrigen sei das möglicherweise völkerrechtswidrige Geschehen (‚Datendiebstahl‘ und Ankauf der ‚gestohlenen‘ Daten) abgeschlossen gewesen." Wenn eine nicht genehmigte Hausdurchsuchung zu nicht verwertbaren Beweisen führt, warum führt dann ein nicht legaler CD-Ankauf plötzlich zum Gegenteil? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juni 19, 2017 Ich empfehle, den zugehörigen Wikipediabeitrag zu lesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JS_01 Juni 19, 2017 vor 40 Minuten schrieb Ramstein: Ich empfehle, den zugehörigen Wikipediabeitrag zu lesen. Und was genau liest man da raus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bert54 Juni 19, 2017 vor 39 Minuten schrieb JS_01: Und was genau liest man da raus? Die Begründung warum deine Gesetzesauslegung, unter anderem auch bzgl. z.B. Beweisverwertungsverbote, in diesem Fall nicht zutreffend ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JS_01 Juni 19, 2017 Natürlich liest man da die Gesetzesauslegung der Bundesverfassungsgerichts. Ich behaupte ja auch nicht, dass die juristisch falsch ist. Ich persönlich bin anderer Meinung (wie in Beitrag 482 geschrieben). Für mich ist der Unterschied nicht so klar ersichtlich wie für das BVG (und eventuell auch für euch beide und odensee). Daher finde ich auch nicht, dass es OK ist, Steuer-CDs in Strafverfahren zu verwenden. Um mehr als meine Meinung dazu ging es ja gar nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bert54 Juni 19, 2017 vor 1 Stunde schrieb JS_01: Ich persönlich bin anderer Meinung (wie in Beitrag 482 geschrieben). Gut, man kann auch der Meinung sein die Erde sei flach, wie sinnstiftend diese Meinung heutzutage noch ist dürfte unstrittig sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparkommissar Juni 20, 2017 Hinzu kommt der weiterhin fehlende Zusammenhang mit Helmut Kohl. Außer natürlich man erteilt auf Basis subjektiven Rechtsempfindens rückwirkend Amnestie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JS_01 Juni 20, 2017 vor 8 Stunden schrieb bert54: Gut, man kann auch der Meinung sein die Erde sei flach, wie sinnstiftend diese Meinung heutzutage noch ist dürfte unstrittig sein. Eine naturwissenschaftlich widerlegte Tatsache mit der persönlichen Meinung über eine Gerichtsentscheidung und den daraus resultierenden Folgen zu vergleichen ist auch hochgradig sinnvoll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juni 20, 2017 vor 12 Stunden schrieb JS_01: Ich finde nur, dass allein die Tatsache, dass das Bunderverfassungsgericht einen Sachverhalt letztinstanzlich bewertet hat, nicht unbedingt ein starkes Pro/Kontra-Argument sein muss, da es in der Vergangenheit auch Entscheidungen gab die bei einem großen Teil der Bevölkerung auf Unverständnis gestoßen sind. Es ist auch nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes, Entscheidungen zu treffen, die bei einem Großteil der Bevölkerung auf Verständnis stoßen, sondern die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. vor 20 Minuten schrieb JS_01: Eine naturwissenschaftlich widerlegte Tatsache mit der persönlichen Meinung über eine Gerichtsentscheidung und den daraus resultierenden Folgen zu vergleichen ist auch hochgradig sinnvoll. Sicher? http://www.hornoxe.com/die-mondverschwoerung-die-erde-als-hohlkugel/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bert54 Juni 20, 2017 vor 26 Minuten schrieb JS_01: Eine naturwissenschaftlich widerlegte Tatsache mit der persönlichen Meinung über eine Gerichtsentscheidung und den daraus resultierenden Folgen zu vergleichen ist auch hochgradig sinnvoll. Du hast nicht einfach nur irgendeine Meinung geäußert, sondern die dass der Ankauf und die Verwendung von Steuer-cds rechtlich nicht zulässig wäre und die Meinung ist auf genau gleichem Niveau wie "die Erde ist flach", beide sind schlicht widerlegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JS_01 Juni 20, 2017 vor 35 Minuten schrieb bert54: Du hast nicht einfach nur irgendeine Meinung geäußert, sondern die dass der Ankauf und die Verwendung von Steuer-cds rechtlich nicht zulässig wäre und die Meinung ist auf genau gleichem Niveau wie "die Erde ist flach", beide sind schlicht widerlegt. Na mit dir kann man ja wunderbar diskutieren. D.h. man darf zu keiner einzigen in Deutschland getroffenen Gerichtsentscheidung eine abweichende Meinung haben, da diese ja "schlicht widerlegt" ist. Tut mir leid, da bin ich raus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bert54 Juni 20, 2017 vor 43 Minuten schrieb JS_01: Na mit dir kann man ja wunderbar diskutieren. D.h. man darf zu keiner einzigen in Deutschland getroffenen Gerichtsentscheidung eine abweichende Meinung haben, da diese ja "schlicht widerlegt" ist. Tut mir leid, da bin ich raus. Eine Meinung haben ist das eine, du kannst ja gerne der Meinung sein dass der Ankauf von Steuer-CDs blöd ist weil jeder nur soviel Steuern zahlen sollte wie er für richtig hält oder warum auch immer. Wenn du aber dem Bundesverfassungsgericht das deutsche Recht erklären willst ist das etwas anderes... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
basti_ Juni 20, 2017 · bearbeitet Juni 20, 2017 von basti_ vor 1 Stunde schrieb bert54: Eine Meinung haben ist das eine, du kannst ja gerne der Meinung sein dass der Ankauf von Steuer-CDs blöd ist weil jeder nur soviel Steuern zahlen sollte wie er für richtig hält oder warum auch immer. Wenn du aber dem Bundesverfassungsgericht das deutsche Recht erklären willst ist das etwas anderes... Bin kein Jurist und bin mir nicht sicher, ob ich nur dich nicht richtig verstehe oder den Wikipedia-Artikel den Ramstein empfohlen hat, aber mMn geht das zu weit. Das BVerfG hat nicht gesagt, dass der Ankauf von Steuer-CDs ok ist. Zitat aus Wikipedia: "Es komme nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war" Insgesamt wäre das für mich fast logisch und entspricht auch meinem rechtsempfinden. Man darf die Daten verwenden, aber zeitgleich werden auch die Käufer der Daten (Finanzbeamte/Land/Staat oder wer auch immer) und die Informationsbeschaffter (Datendiebe/Informaten/Bankangestellten) bestraft, weil sie gegen Recht verstoßen haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Juni 20, 2017 vor 3 Stunden schrieb bert54: Du hast nicht einfach nur irgendeine Meinung geäußert, sondern die dass der Ankauf und die Verwendung von Steuer-cds rechtlich nicht zulässig wäre und die Meinung ist auf genau gleichem Niveau wie "die Erde ist flach", beide sind schlicht widerlegt. Etwas Umkehrbares mit Unumkehrbarem zu vergleichen, scheint auch seinen Reiz zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Günter Paul Juni 20, 2017 vor 3 Stunden schrieb basti_: Bin kein Jurist und bin mir nicht sicher, ob ich nur dich nicht richtig verstehe oder den Wikipedia-Artikel den Ramstein empfohlen hat, aber mMn geht das zu weit. Oooh nein , du bist sehr wohl Jurist , in Deutschland kann sich jeder Jurist nennen ohne deswegen angeklagt zu werden , ist es denn nicht wunderbar und ihr streitet hier wegen einer CD ""Die Staatsanwaltschaft Essen wird kein Ermittlungsverfahren gegen die frühere Bundestagsabgeordnete Petra Hinz einleiten. Es bestehe kein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat, teilte die Behörde am Dienstag mit. Hinz hatte unter anderem Abitur und juristische Staatsexamina vorgetäuscht und sich „Juristin“ genannt, obwohl sie weder Abitur noch Studium vorweisen kann. Hinz saß seit 2005 im Bundestag. Gegen Hinz seien 59 Anzeigen erstattet worden, so die Staatsanwaltschaft. (dpa) – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/24813496 ©2017 "" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juni 20, 2017 vor 22 Minuten schrieb Günter Paul: Oooh nein , du bist sehr wohl Jurist , in Deutschland kann sich jeder Jurist nennen ohne deswegen angeklagt zu werden , ist es denn nicht wunderbar und ihr streitet hier wegen einer CD Merkwürdiges Sprachverständnis: auch wenn ich mich selber "Mathematiker", "Clown" oder "Musiker" nenne, bin noch lange nicht Mathematiker, Clown oder Musiker. Gleiches gilt für "Jurist". Das sind alles keine geschützten Berufsbezeichnungen (im Gegensatz z.B. zu "Arzt"). Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung#Gesch.C3.BCtzte_Berufsbezeichnungen oder auch direkt im Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html vor 22 Minuten schrieb Günter Paul: ""Die Staatsanwaltschaft Essen wird kein Ermittlungsverfahren gegen die frühere Bundestagsabgeordnete Petra Hinz einleiten. Es bestehe kein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat, teilte die Behörde am Dienstag mit. Hinz hatte unter anderem Abitur und juristische Staatsexamina vorgetäuscht und sich „Juristin“ genannt, obwohl sie weder Abitur noch Studium vorweisen kann. Hinz saß seit 2005 im Bundestag. Gegen Hinz seien 59 Anzeigen erstattet worden, so die Staatsanwaltschaft. (dpa) – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/24813496 ©2017 "" Auf welcher Basis sollte denn deiner Meinung nach eine Anklage erfolgen? Eventuell kommt Betrug (§263 StGB) in Frage, ich gehe aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Essen das geprüft hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Juni 20, 2017 · bearbeitet Juni 20, 2017 von Nachdenklich vor 4 Stunden schrieb basti_: aber zeitgleich werden auch die Käufer der Daten (Finanzbeamte/Land/Staat oder wer auch immer) und die Informationsbeschaffer (Datendiebe/Informanten/Bankangestellten) bestraft, weil sie gegen Recht verstoßen haben Wirklich? Werden sie bestraft? Vielleicht wenn sie in die Schweiz reisen. Ich wüßte nicht, daß diejenigen, die zum Datendiebstahl angestiftet haben, in Deutschland irgendeiner Verfolgung ausgesetzt sind. Hehlerei wird bestraft, wenn ein Gebrauchtwarenhändler dem Dieb eine gestohlene Uhr abnimmt. Die Abnahme einer gestohlenen Daten-CD bleibt aber wohl unbestraft. Oder irre ich mich da? Grundsätzlich ergibt sich aus Urteilen des Verfassungsgerichts keine strafrechtliche Konsequenz. Eine Ministerpräsidentin (und ihr Finanzminister) eines großen deutschen Bundeslandes hat vor einigen Jahren einen Haushalt vorgelegt, der der Landesverfassung widersprach. Das wurde auch vom Landesverfassungsgericht so festgestellt. Der folgende Haushalt hatte die gleichen Mängel. Selbst dieser Verfassungsbruch im Wiederholungsfall hatte keine Konsequenzen. (Die spätere Abwahl ist vermutlich weniger auf die verfassungswidrige Haushaltsführung als auf andere Entscheidungen zurückzuführen.) [Damit man mir nicht Parteilichkeit vorhält: Auch der Ministerpräsident des Ländles (der damals noch aus der Union kam) hat beim Rückkauf der Aktien des Versorgers einen Verfassungsbruch begangen und ist dafür strafrechtlich nicht belangt worden.] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joseph Conrad Juni 20, 2017 Am 18.6.2017 um 22:47 schrieb Schildkröte: Ach ja, und dass ein Partei-"Freund" von Herrn Kohl einst 100.000 DM annahm, dies nicht korrekt verbucht wurde und er heute allen Ernstes Finanzminister ist - Schwamm drüber... Das ist ja wohl ein Witz und reine Erbsenzählerei. Pfui kann ich da nur sagen. Wolfgang Schäuble ist einer der ehrbarsten und würdigsten Politiker seit bestehen der BRD. Der Mann hat sich geradezu aufgeopfert im Dienst trotz seiner Versehrung. Er hätte wenigstens Bundespräsident werden müssen. Keine Ironie ! Gruß Joseph Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast231208 Juni 20, 2017 vor 12 Minuten schrieb Joseph Conrad: Das ist ja wohl ein Witz und reine Erbsenzählerei. Pfui kann ich da nur sagen. Wolfgang Schäuble ist einer der ehrbarsten und würdigsten Politiker seit bestehen der BRD. Der Mann hat sich geradezu aufgeopfert im Dienst trotz seiner Versehrung. Er hätte wenigstens Bundespräsident werden müssen. Keine Ironie ! Erst versehrt, dann verehrt, wie schnell wird Geschichte hier verzerrt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag