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ING (DiBa) - Die Bank für mich?

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Mangalica

Heute die Antwort der ING-DiBa zu meinem unerklärlichen Veräußerungsergebnis bekommen:

 

Zitat

Das Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 wurde aufgrund des gelieferten Kurses von 96,6346 Euro je Anteil so ermittelt. 

15.268,26 Euro (Kurs für den fiktiven Verkauf x 158 Anteile) 
- 13.225,26 Euro ursprünglicher Anschaffungswert
= 2.043,00 Euro Veräußerungsergebnis vor Bereinigung  
+ 10,37 Euro bereinigte ausschüttungsgleiche Erträge
= 2.053,37 Euro Veräußerungsergebnis nach Bereinigung
+ 898,86 Euro Schätzwert
= 2.952,22 Euro Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017

Wir freuen uns, wenn wir den Sachverhalt schlüssig dargestellt haben. Wenn Sie noch Fragen dazu haben, melden Sie sich einfach noch einmal bei uns. Wir sind gerne für Sie da.

 

Leider keine Erklärung, was dieser "Schätzwert" ist und wie der zustande kommt. Ist das einfach ein Sicherheitspuffer, den die ING-DiBa pro Anteil (wie von @xerodan erwähnt knapp 5,69 €) aufschlägt, bis sie die offiziellen Daten der KAG hat?

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Rubberduck

Seit heute morgen Acatis Value Renten mit geänderten Einstandskurs, der Deutsche Global Hybrid Bond Fund aber munter weiter mit den Daten vom letzten Jahr. Es liegt also nicht an den Banken, sondern wohl eher an den KAGs oder irgendwelchen Datenprovidern. Sollte nicht alles einfacher werden? :P

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anfänger87
Am 11.1.2018 um 11:18 schrieb skrause:

Heute die Antwort der ING-DiBa zu meinem unerklärlichen Veräußerungsergebnis bekommen:

 

 

Leider keine Erklärung, was dieser "Schätzwert" ist und wie der zustande kommt. Ist das einfach ein Sicherheitspuffer, den die ING-DiBa pro Anteil (wie von @xerodan erwähnt knapp 5,69 €) aufschlägt, bis sie die offiziellen Daten der KAG hat?

Bei mir geht es um den gleichen ETF. Bei mir sind es 5,73€ pro Anteil Aufschlag zum Kaufkurs. Dieser bildet dann wohl zusammen die beiden Posten "bereinigte ausschüttungsgleiche Erträge" + "Schätzwert". Bei dir sind der Aufschlag ja ca. 5,76€. Versteht jemand die ausschüttungsgleichen Erträge in diesem Zusammenhang?

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dorian.gray

Wie lassen sich Teilausführungen bei der Diba  im Rahmen des kostenlosen 500 EUR Kaufs über Tradegate vermeiden? Hattet ihr damit in der Vergangenheit Probleme?

Vielen Dank.

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otto03
vor 3 Minuten schrieb dorian.gray:

Wie lassen sich Teilausführungen bei der Diba  im Rahmen des kostenlosen 500 EUR Kaufs über Tradegate vermeiden? Hattet ihr damit in der Vergangenheit Probleme?

Vielen Dank.

 

Man sieht beim Kauf welche Menge zu welchem Preis zur Verfügung steht, sie ist in der Regel um ein vielfaches höher als die Stückzahl die man für 500,00 € benötigt.

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dorian.gray

Vielen Dank otto03. Dies funktioniert auch bei Limit Ordern, d.h. auch hier treten in der Regel keine Teilausführungen auf? Kann man sich bei der Diba auch eine Transaktionsübersicht (.csv Format) herunterladen?

Funktioniert das mtan Verfahren auch im Ausland (da man keine Ländervorwahl angibt)?

Danke für die Hilfe.

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otto03
vor 11 Minuten schrieb dorian.gray:

Vielen Dank otto03. Dies funktioniert auch bei Limit Ordern, d.h. auch hier treten in der Regel keine Teilausführungen auf? Kann man sich bei der Diba auch eine Transaktionsübersicht (.csv Format) herunterladen?

Funktioniert das mtan Verfahren auch im Ausland (da man keine Ländervorwahl angibt)?

Danke für die Hilfe.

 

Wieso Ausland?

 

Du kannst nur bei der deutschen Börse Tradegate (innerhalb dieser min 500,00 € Aktion) kaufen.

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dorian.gray

Meine Frage zielt darauf ab, ob ich auch im Ausland (d.h. das Handy befindet sich im Ausland) auch mtans erhalte und Aufträge abgeben kann.

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otto03
vor 18 Minuten schrieb dorian.gray:

Meine Frage zielt darauf ab, ob ich auch im Ausland (d.h. das Handy befindet sich im Ausland) auch mtans erhalte und Aufträge abgeben kann.

 

Sorry, falsch gelesen, falsch verstanden

Frage kann ich nicht beantworten

 

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multivitamin
vor einer Stunde schrieb dorian.gray:

Meine Frage zielt darauf ab, ob ich auch im Ausland (d.h. das Handy befindet sich im Ausland) auch mtans erhalte und Aufträge abgeben kann.

Wenn es ein deutsches Handy ist, weiß der Versender der SMS ja erstmal nicht, ob das Handy im In- oder Ausland ist. In der EU und in der Schweiz funktioniert es nach meiner Erfahrung zuverlässig und kostenlos. In den USA hatte ich mal, dass eine SMS verschluckt wurde und nicht ankam. Und da die Roamingkosten außerhalb der EU nicht reguliert sind, würde ich ich vorher schon mal gucken, wieviel der Empfang der SMS im Ausland kostet (nicht nur der SMS wegen, Internet ist gefährlicher, ich bin mal mit meinem Vodafone-Handy im Grenzgebiet D-F-CH dem schweizer Sendemast zu nahe gekommen, als nach einer Minute die SMS kam, die mich in der Schweiz begrüßte, war mein Prepaid-Guthaben von 16€ schon weg und die SMS, dass ich aufladen soll, kam Sekunden später hinterher). Zum Glück bin ich jetzt bei Congstar, die behandeln Schweiz wie EU.

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Gast231208
vor 1 Stunde schrieb dorian.gray:

Meine Frage zielt darauf ab, ob ich auch im Ausland (d.h. das Handy befindet sich im Ausland) auch mtans erhalte und Aufträge abgeben kann.

 

Wieso nimmst du nicht die gute alte Papier-TAN-Liste? -> iTAN Verfahren

Dann stellt sich die Frage ob mTAN im EU-Ausland funktioniert gar nicht.

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eugenkss

Gibt es bei der DiBa nicht auch eine Art pushtan? Also wo wann die TAN per App aufs Handy geschickt bekommt. Dann wäre ein eventueller Aufenthalt im Ausland egal.

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hund555
vor 1 Stunde schrieb eugenkss:

Gibt es bei der DiBa nicht auch eine Art pushtan? Also wo wann die TAN per App aufs Handy geschickt bekommt. Dann wäre ein eventueller Aufenthalt im Ausland egal.

gibt es

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Mangalica
Am 1/13/2018 um 14:29 schrieb anfänger87:

Bei mir geht es um den gleichen ETF. Bei mir sind es 5,73€ pro Anteil Aufschlag zum Kaufkurs. Dieser bildet dann wohl zusammen die beiden Posten "bereinigte ausschüttungsgleiche Erträge" + "Schätzwert". Bei dir sind der Aufschlag ja ca. 5,76€. Versteht jemand die ausschüttungsgleichen Erträge in diesem Zusammenhang?

 

Ich habe jetzt endlich durch dieses Dokument herausgefunden, wie sich dieser Schätzwert eigentlich berechnet:

 

Zitat

Beim Verkauf von Anteilen kurz nach Geschäftsjahresende des Investmentvermögens liegen oft die Angaben zum thesaurierten Ertrag noch nicht vor: Nach dem Gesetz haben die Verwaltungsgesellschaften vier Monate nach Geschäftsjahresende Zeit, die Erträge zu ermitteln und zu veröffentlichen.

 

Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 2. Juni 2005 ist, wenn noch kein ausschüttungsgleicher Ertrag vorliegt, für das letzte Geschäftsjahr ein sogenannter Schätzwert zugrunde zu legen. Dem Anleger werden somit beim Verkauf seiner Anteile von ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen 6 % des zum Ende des Geschäftsjahres festgesetzten Rücknahmepreises auf den bisherigen akkumulierten thesaurierten Ertrag hinzugerechnet. Als Anleger finden Sie in diesem Fall sowohl einen entsprechenden Hinweis auf Ihrer Abrechnung als auch in der Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung.

 

Hat die Verwaltungsgesellschaft zwischen der Abrechnung des Investmentvermögens und der Erstellung der Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung den steuerpflichtigen Ertrag für das abgelaufene Geschäftsjahr veröffentlicht, wird die Kapitalertragsteuer über den Verlustverrechnungstopf verrechnet. Liegen diese Daten nicht vor Erstellung der Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung vor, kann die zu viel gezahlte Steuer über den Jahressteuerausgleich angegeben und erstattet werden.

 

96,63 € * 6% = 5,80 €. Dadurch kann ich das Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 nun rechnerisch ganz gut nachvollziehen.

 

Wenn man den Fonds mit diesem Schätzwert verkauft, weiß die ING-DiBa aber aktuell leider selbst noch nicht, was man dann eigentlich tun muss, damit das alles steuerlich korrekt abgerechnet wird. Aus einer E-Mail von denen:

 

Zitat

Mit der Reform des Investmentsteuergesetzes war jede Fondsgesellschaft - egal ob inländisch oder ausländisch - verpflichtet, ein sogenanntes Rumpfgeschäftsjahr zu bilden. In der Regel lief ein Geschäftsjahr bei den Fondsgesellschaften nicht vom 01.01. bis zum 31.12., sondern die Gesellschaften konnten das bisher selbst festlegen. Das genannte Rumpfgeschäftsjahr endete jetzt am 31.12.2017 und alle bis dahin aufgelaufenen Erträge mussten festgestellt werden. Da wir die offiziellen Daten dazu nicht von der Fondsgesellschaft bekommen haben, wurde uns ein Schätzwert übermittelt, der in das Veräußerungsergebnis einfließt.

Im Moment ist leider noch unklar, ob der Schätzwert vor dem Verkauf nachträglich noch durch die Fondsgesellschaften korrigiert wird, oder ob die Bürger das selbst nach Besteuerung beim Verkauf über ihre Steuererklärung beim Finanzamt klären müssen. Falls ja, werden wir Ihnen das dann entsprechend in Ihrer Steuerbescheinigung anzeigen.

 

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Schwachzocker
Zitat

Im Moment ist leider noch unklar, ob der Schätzwert vor dem Verkauf nachträglich noch durch die Fondsgesellschaften korrigiert wird, oder ob die Bürger das selbst nach Besteuerung beim Verkauf über ihre Steuererklärung beim Finanzamt klären müssen. Falls ja, werden wir Ihnen das dann entsprechend in Ihrer Steuerbescheinigung anzeigen.

Ich habe in einem solchen Fall bereits verkauft.

Besteht nicht auch die Möglichkeit, dass die DiBa die Abrechnung nachträglich ändert, wenn die Daten durch die Fondsgesellschaft korrigiert werden?

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Mangalica
vor 12 Minuten schrieb Schwachzocker:

Besteht nicht auch die Möglichkeit, dass die DiBa die Abrechnung nachträglich ändert, wenn die Daten durch die Fondsgesellschaft korrigiert werden?

 

Genau das hatte ich die ING-DiBa auch gefragt, aber leider keine sinnvolle Antwort erhalten, sondern nur die obige, generische Aussage.

 

In der Verkaufsabrechnung wird auch nirgendwo explizit erwähnt, dass es sich hierbei um einen Schätzwert handelt. Dort wird der Schätzwert als "zzgl. Akkum. thes. Erträge fikt. Veräußerung 31.12.2017" angegeben.

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Schwachzocker
vor 10 Minuten schrieb skrause:

 

Genau das hatte ich die ING-DiBa auch gefragt, aber leider keine sinnvolle Antwort erhalten, sondern nur die obige, generische Aussage.

 

In der Verkaufsabrechnung wird auch nirgendwo explizit erwähnt, dass es sich hierbei um einen Schätzwert handelt. Dort wird der Schätzwert als "zzgl. Akkum. thes. Erträge fikt. Veräußerung 31.12.2017" angegeben.

 

Bei mir steht es etwas anders auf der Abrechnung:

Zitat

zzgl. akkum. thesaurierte Erträge, Schätzwert und Mehrbetrag fikt. Veräußerung 31.12.2017

Der Schätzwert wird aber nicht gesondert ausgewiesen.

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Mangalica
vor 4 Minuten schrieb Schwachzocker:

Bei mir steht es etwas anders auf der Abrechnung:

 

Interessant. Bei mir sieht die Abrechnung exakt aus wie hier:

 

 

War das bei dir auch ein ausländischer Ausschütter?

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Schwachzocker
vor 14 Minuten schrieb skrause:

...

War das bei dir auch ein ausländischer Ausschütter?

HSBC S&P 500 (DE000A1C22M3)

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Schwachzocker
vor 3 Stunden schrieb skrause:

 

Genau das hatte ich die ING-DiBa auch gefragt, aber leider keine sinnvolle Antwort erhalten, sondern nur die obige, generische Aussage.

...

 

Ich habe nun eine deutlich klarere Ansage erhalten:

 

Zitat

Guten Tag Herr Schwachzocker,

kommt die Fondsgesellschaft ihren Veröffentlichungspflichten zur jährlichen Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen nicht nach, gilt der Fonds als intransparent.
Es greift die Strafbesteuerung nach § 6 Investmentsteuergesetz (InvStG). Das bedeutet, als Ersatz der eigentlichen Besteuerungsgrundlage wird der Mehrbetrag errechnet.
 
- Sie müssen den Mehrbetrag jährlich in der Einkommensteuererklärung angeben. Dafür haben wir die Meldung zum "jährlichen Mehrbetrag" für Sie erstellt.

Bei einer Nachmeldung durch den Emittenten werden die Verkäufe nicht mehr storniert. Der Ausweis erfolgt in der Steuerbescheinigung.

Einen schönen Tag für Sie.

 

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GoGi
· bearbeitet von GoGi

Aber die Fondsgesellschaften haben ja noch genügend Zeit die Meldung zu liefern. Nur sind bis dann die Steuerbescheinigungen und sogar Steuerbescheide vielleicht schon lang erstellt.

 

Ah moment komisch. Bei mir steht kein Schätzwert und kein Mehrbetrag, obwohl ich auch etwas verkauft habe, wo im Bundesanzeiger noch nichts erschienen ist.

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Mangalica

Die Banken erstellen die Jahressteuerbescheinigungen ja gerne schon ziemlich früh, die ING-DiBa bis Ende Februar. Was passiert denn, wenn die Meldungen der KAGs danach kommen? Bekommt man dann eine neue Steuerbescheinigung?

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wertpapier45374
Am 1/11/2018 um 11:18 schrieb skrause:

Heute die Antwort der ING-DiBa zu meinem unerklärlichen Veräußerungsergebnis bekommen:

 

 

Leider keine Erklärung, was dieser "Schätzwert" ist und wie der zustande kommt. Ist das einfach ein Sicherheitspuffer, den die ING-DiBa pro Anteil (wie von @xerodan erwähnt knapp 5,69 €) aufschlägt, bis sie die offiziellen Daten der KAG hat?

ich komme auch auf 5.69€. hab mich heute auch bei der ing diba gemeldet. mal schauen was zurückkommt.

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geheimflo

Hallo, ich habe eine Frage die ich so noch nicht gefunden habe. Steht aber bestimmt irgendwo, vergebt mir. Und zwar werden ja auch für Fonds die nach 2009 gekauft wurden, neue fiktive Werte zum 01.01. ermittelt. Der Kursgewinn, der bis dahin aufgelaufen ist, unterliegt ja der ganz normalen Versteuerung. Ist es korrekt, dass der dann zum Kursgewinn zwischen 01.01. bis Verkauf hinzu gezählt wird und dann in Summe versteuert wird?

 

Dann muss man das ja ggf. sehr lange im Hinterkopf behalten, vor allem weil der Kursgewinn ab jetzt ja die Steuer des Gewinns bis 01.01. und danach tragen muss. Im worst case ergibt sich sogar ein Verlust zwischen 01.01. und Verkauf und trotzdem wird Steuer fällig für einen KG bis 01.01.

 

Sehr strange alles und wenn ich dann noch von vorgezogener Besteuerung geschätzter Gewinne höre, vergeht mir ehrlich gesagt etwas die Lust am investieren...

 

Grüße, Flo

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GoGi
vor 10 Minuten schrieb geheimflo:

Der Kursgewinn, der bis dahin aufgelaufen ist [...]

... wird gespeichert, weil die Regeln, was Gewinne sind, sich ab 2018 ändern (z.B. Teilfreistellung). Aber wieso willst du irgendwas im Hinterkopf behalten? Verluste ab 01.01. werden von den früheren Gewinnen abgezogen, also kein Problem.

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