Geldhaber gestern um 22:56 Uhr vor 2 Stunden von chirlu: Urteile des BGH werden, da es kein Rechtsmittel dagegen gibt, sofort mit Verkündung rechtskräftig. Das ist nicht zwingend. Der BGH kann auch an das OLG zurückverweisen (in einem der vier Verfahren ist genau das geschehen) und das Verfahren geht weiter ... und könnte den BGH sogar erneut erreichen. Presseerklärung des BGH (die vier Urteile selbst liegen noch nicht vor): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2025&nr=140490&anz=26&pos=0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu gestern um 23:14 Uhr · bearbeitet gestern um 23:14 Uhr von chirlu vor 18 Minuten von Geldhaber: Der BGH kann auch an das OLG zurückverweisen (in einem der vier Verfahren ist genau das geschehen) und das Verfahren geht weiter ... und könnte den BGH sogar erneut erreichen. Der BGH hat aber nur zurückverwiesen, soweit die Verbraucherzentrale Auskunft/Briefversand verlangt. Diesbezüglich hat der BGH einfach nicht entschieden. Der wesentliche Teil (Nichtigkeit der AGB-Klauseln bezüglich Verwahrentgelten auf Spareinlagen) ist dagegen rechtskräftig geworden. Aus dem von mir genannten Grund muss dafür keine Frist ablaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber vor 23 Stunden Du hattest allerdings nur allgemein und ohne Bezug zu den vier Entscheidungen formuliert: vor 3 Stunden von chirlu: Urteile des BGH werden, da es kein Rechtsmittel dagegen gibt, sofort mit Verkündung rechtskräftig. So absolut formuliert ist das wie geschrieben nicht richtig. Übrigens Rechtsmittel gegen BGH-Urteile gibt es schon, auch wenn sie (zunächst) nichts an der Rechtskraft ändern: Verfassungsbeschwerde und Wiederaufnahmeverfahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 22 Stunden · bearbeitet vor 22 Stunden von chirlu vor 47 Minuten von Geldhaber: So absolut formuliert ist das wie geschrieben nicht richtig. Ja ja, man schreibt besser entweder gar nichts oder gleich ein hundert Seiten dickes Lehrbuch, in dem alle entfernten Möglichkeiten im Detail aufgedröselt werden … Die Frage war, ob „das Urteil denn eigentlich schon Rechtskraft“ habe. Und darauf ist die Antwort, dass man bei BGH-Urteilen nie irgendwelche Fristen abwarten muss, sondern sie sofort Rechtskraft bekommen. Und das gilt auch für die Entscheidung, einen Teil der Sache an das OLG zurückzuverweisen: Sie ist sofort rechtskräftig geworden, man kann sie nicht mit einem Rechtsmittel angreifen und verlangen, dass der BGH jetzt sofort selbst in der Sache entscheidet. Wie ich schon gesagt hatte, hat der BGH über den Auskunft/Briefversand-Teil inhaltlich einfach gar nicht entschieden. Es gibt keine irgendwie vorläufige BGH-Entscheidung, die noch auf Rechtskraft warten könnte. vor 47 Minuten von Geldhaber: Übrigens Rechtsmittel gegen BGH-Urteile gibt es schon, auch wenn sie (zunächst) nichts an der Rechtskraft ändern: Verfassungsbeschwerde und Wiederaufnahmeverfahren. Und jetzt liegst du völlig daneben, denn das sind keine Rechtsmittel (sondern nur allgemein Rechtsbehelfe, und zwar außerordentliche). Wie du selbst sagst, verhindert ihre Existenz oder sogar auch ihre Einlegung das Rechtskräftig-Werden nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber vor 17 Stunden vor 4 Stunden von chirlu: Und darauf ist die Antwort, dass man bei BGH-Urteilen nie irgendwelche Fristen abwarten muss, sondern sie sofort Rechtskraft bekommen. Und das gilt auch für die Entscheidung, einen Teil der Sache an das OLG zurückzuverweisen: Sie ist sofort rechtskräftig geworden, man kann sie nicht mit einem Rechtsmittel angreifen und verlangen, dass der BGH jetzt sofort selbst in der Sache entscheidet. ... was aber völlig belanglos ist bzw. nur Wortklauberei. Das Verfahren geht nach einer Zurückweisung weiter und ist eben gerade nicht beendet. Es kann auch wieder beim BGH landen und es kann sogar nochmals zurückgewiesen werden usw. Bis zur Beendigung des Verfahrens (und damit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung) kann es in manchen Fällen noch viele Jahre dauern. Geschrieben habe ich das nur deshalb, weil Du wie gesagt so absolut formuliert hattest: vor 8 Stunden von chirlu: Urteile des BGH werden, da es kein Rechtsmittel dagegen gibt, sofort mit Verkündung rechtskräftig. Zurückweisung (wirklich keine [Zitat] "entfernte Möglichkeit", sondern sehr häufig) hattest Du wohl in dem Moment nicht im Blick. - Ist ja nicht schlimm. Einfach mal eine Korrektur/Präzisierung hinnehmen. Das erwartest Du doch auch - vollkommen zu Recht - von anderen. Nun gerne weiter mit ING. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 16 Stunden · bearbeitet vor 16 Stunden von chirlu vor 1 Stunde von Geldhaber: Zurückweisung (wirklich keine [Zitat] "entfernte Möglichkeit", sondern sehr häufig) hattest Du wohl in dem Moment nicht im Blick. Doch, ich habe die Pressemitteilung vorher gelesen, in der stand, dass dieser Teil ans OLG zurückverwiesen wurde. (Zurückgewiesen wäre etwas ganz anderes.) vor 1 Stunde von Geldhaber: Einfach mal eine Korrektur/Präzisierung hinnehmen. Das erwartest Du doch auch - vollkommen zu Recht - von anderen. Ja, ich habe auch kein Problem damit, wenn es eben im Kontext wirklich falsch war. Und das war es nicht (und auch kontextlos nicht, auch wenn du von „Wortklauberei“ sprichst). vor 1 Stunde von Geldhaber: Das Verfahren geht nach einer Zurückweisung weiter und ist eben gerade nicht beendet. Es kann auch wieder beim BGH landen und es kann sogar nochmals zurückgewiesen werden usw. Bis zur Beendigung des Verfahrens (und damit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung) kann es in manchen Fällen noch viele Jahre dauern. Das ist ja richtig (jedenfalls wenn man in Gedanken Zurückweisung durch Zurückverweisung ersetzt). Aber bezüglich der Nichtigkeit der Klauseln kann nichts anderes mehr herauskommen. Dieser Teil ist rechtskräftig geklärt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag