Fondsanleger1966 vor 5 Stunden · bearbeitet vor 5 Stunden von Fondsanleger1966 Nur am Rande: Unversteuerte Bestandsübertragungen oberhalb des Freibetrags führen letztendlich zur Doppelversteuerung, weil die latente Abgeltungssteuer dann auch noch mit Schenkungsteuer belegt wird (es sei denn, es handelt sich um eine steuerbefreite Körperschaft wie z.B. eine als gemeinnützig anerkannte Organisation). vor 12 Minuten von Kontron: Da die Schenkungssteuer gleich anfällt, (wird hier eigentlich von der Gesamtsumme ausgegangen oder nur vom Depotgewinn, aktuell? Alles oberhalb des Freibetrags. Die Doppelbesteuerung fällt natürlich nur auf den Depotgewinn an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 5 Stunden vor 23 Minuten von Fondsanleger1966: Nur am Rande: Unversteuerte Bestandsübertragungen oberhalb des Freibetrags führen letztendlich zur Doppelversteuerung, weil die latente Abgeltungssteuer dann auch noch mit Schenkungsteuer belegt wird Es gibt da noch eine Ermäßigungsregelung in § 35b EStG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag