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P2k1

ING (DiBa) - Die Bank für mich?

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domkapitular

Funktioniert (über PC)

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Sloth

@pillul Ich verstehe deine Frustration, aber in welchen Szenarien entstünde dir dadurch ein echter Mehrwert.

 

Bei Scalable/Baader Bank dauert es auch (sehr) lange. Möglicherweise sind die Sparkassen und nicht die FinTechs die Innovationstreiber. ;)

 

In Großbritannien sind fast payments Standard – meist in Sekunden. Offiziell werden aber 2 Stunden angegeben.  

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pillul
· bearbeitet von pillul

@Sloth Ich hab das z.B. beim Autokauf genutzt, mit der Abschaffung der 500er ist das sonst echt ein Krampf.

Kaufvertrag unterschrieben, Handy raus, Geld verschickt, Unterlagen getauscht. 

Einzige Bedingung: Überweisungslimit entsprechend anpassen vorab.

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Sloth

Verstehe. Dann musst du wohl doch bei deiner Sparkasse bleiben. ;)

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Geldhaber

Negativzinsen treiben ING-Kunden an die Börse (FAZ v. 3.2.2022)

Zitat

Etliche Kunden hat die größte deutsche Direktbank mit Negativzinsen vergrault. Doch viele sind ihr auch treu geblieben und haben einfach umgeschichtet. Vom Sparkonto in Wertpapiersparpläne.

Zitat

Von vielen Kunden muss die ING erst noch die Erlaubnis einholen, Negativzinsen, sogenannte Verwahrentgelte, ab 50.000 Euro zu erheben. Die Schreiben dazu hat die ING vor zwei Monaten gemeinsam mit den Neuerungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verschickt, was nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nötig geworden war. Bislang habe „die überwiegende Mehrheit“ der Kunden den neuen AGB zugestimmt. Wie viele es insgesamt werden, wisse man erst in einigen Monaten. Kontokündigungen sollten die allerletzte Option sein, sagte Jue. Die Verwahrentgelte ab 50.000 Euro sollen ab dem 1. März berechnet werden. Derzeit liegt der Freibetrag bei der ING bei 100.000 Euro.

 

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Undercover

Das gilt doch wohl pro Konto?

Also aufteilen und gar kein Problem.

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Geldhaber

Jetzt geht der Terror los! ;) Heute E-Mail ("Fast vergessen? Wir brauchen Ihre Zustimmung zu den AGB") bekommen. 

Zitat

Bitte stimmen Sie den AGB bis zum 28.02.2022 zu, damit wir unsere Geschäftsbeziehung auf einer rechtlich sicheren Grundlage weiterführen können. Das geht ganz schnell, versprochen!

Ob das nun schnell geht oder nicht, vor dem 28.2. stimme ich auf keinen Fall zu. 

Mal sehen, ob es auch noch Brief und SMS wie bei Comdirect gibt. :)

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west263
vor 7 Minuten von Geldhaber:

Jetzt geht der Terror los!

naja, von Terror zu sprechen, wenn der Broker deine Zustimmung gesetzl. einfordern muss, da kann ich nicht mitgehen. 

 

Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum man nicht einfach selber kündigt, wenn einem der Broker nicht mehr zusagt. Von mir aus sollen sie einmal nachfragen und dann mit Frist von 6 Monaten Kontoverbindung kündigen. 

 

Aber bitte, nicht den Thread zumüllen mit deinem möglichen kommenden Gejammere. Dafür würde der Friseurberuf erfunden. ;)

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kariya

Hallo,

 

hatte bei der ING Ende 21, bei der Vangurd Dicidende Anfang 22, noch gut 200€ offen im Verlustverrechnungstopf.

Seit steuerrelevantem Jahreswechsel auf 22 steht der Topf nun auf 0€ bzw er wird gar nicht mehr erwähnt.

 

Muss ich den Übertrag auf das Folgejahr beantragen? Kann eig nicht sein...

 

NS:

ING meint es würden evtl. noch Buchungsrückstände irgendwo sein, ggfs wird das noch richtiggestellt.

Jedenfalls wurden jetzt Gewinne vom FA abgezogen.

Weitere steuerrelevante Gewinne, die den Topf glattgestellt haben könnten gab es nicht.

 

Mal abwarten, ist komisch.

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Tobi_91
· bearbeitet von Tobi_91

Hast du in den persönlichen Einstellungen für 2021 eine Verlustbescheinigung angefordert?

Wenn ja, wird der Topf nämlich genullt. Ist dafür gedacht, dass du in der Steuererklärung den Verlust des ETFs bei der ING mit Kapitalerträgen anderer Banken verrechnen kannst.

Wenn nein, sollte der Topf bis in die Ewigkeit bzw. bis zur Verrechnung mit Kapitalerträgen stehen bleiben.

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whister
Am 8.2.2022 um 18:03 von west263:

naja, von Terror zu sprechen, wenn der Broker deine Zustimmung gesetzl. einfordern muss, da kann ich nicht mitgehen. 

Der Broker muss die Zustimmung nicht gesetzl. einfordern wenn er bereit wäre einen Vertrag, den er noch vor Monaten noch so geschlossen hat, auch zu erfüllen. Niemand zwingt die Bank erst die Kunden mit guten Konditionen zu locken und dann den Kunden mit solchen Zustimmungen zu nötigen.

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Undercover

Ich verstehe die ganze Aufregung bei dem Thema nicht.

Du hast einen Vertrag mit der Bank und diese will ihn ändern. Früher wurde das stillschweigend gemacht und es gab Überraschungen für den Kunden. Das ist jetzt verboten, die Bank muß dich informieren und du musst aktiv zustimmen. Wo ist das Problem?

Wenn du nicht willst wird der Vertrag eben gekündigt.

 

Wenn deine Miete erhöht wird kannst du auch entscheiden ob du das bezahlst oder lieber kündigst und unter der Brücke wohnen willst.

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west263
vor einer Stunde von whister:

Der Broker muss die Zustimmung nicht gesetzl. einfordern wenn er bereit wäre einen Vertrag, den er noch vor Monaten noch so geschlossen hat, auch zu erfüllen. Niemand zwingt die Bank erst die Kunden mit guten Konditionen zu locken und dann den Kunden mit solchen Zustimmungen zu nötigen.

dir ist aber hoffentlich schon noch bekannt, das die Verbraucherzentrale für den deutschen Kunden geklagt hat, das diese stille Zustimmung zu Änderungen nicht transparent genug ist. und der BGH hat dem zugestimmt und die Banken verpflichtet, eine aktive Zustimmung einzuholen.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/banken-agb-bgh-101.html

 

von daher, geht es nicht von den Banken aus, sondern sie sind verpflichtet dieses Urteil umzusetzen. Bei dem einen läuft es besser, beim anderen anders.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/bankgebuehren-zustimmung-bgh-101.html

 

aber von Terror der Bank zu sprechen, nur weil sie jemanden daran erinnert, das seine Zustimmung noch fehlt, ist dann doch sehr weit her geholt.

Von daher wäre vielleicht die Verbraucherzentrale der richtige Ansprechpartner um seinen Frust über diese Änderung los zu werden.

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whister
vor 11 Minuten von west263:

dir ist aber hoffentlich schon noch bekannt, das die Verbraucherzentrale für den deutschen Kunden geklagt hat, das diese stille Zustimmung zu Änderungen nicht transparent genug ist. und der BGH hat dem zugestimmt und die Banken verpflichtet, eine aktive Zustimmung einzuholen.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/banken-agb-bgh-101.html

ja, ist mir bekannt.

vor 11 Minuten von west263:

von daher, geht es nicht von den Banken aus, sondern sie sind verpflichtet dieses Urteil umzusetzen. Bei dem einen läuft es besser, beim anderen anders.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/bankgebuehren-zustimmung-bgh-101.html

Selbstverständlich geht es von den Banken aus. Wenn die Bank sich an den ursprünglich geschlossenen Vertrag halten würde dann müsste sie auch keine Zustimmung einfordern und die Kunden damit terrorisieren. Das wäre genauso als wenn ich meinem Vermieter einen Brief schicke um ihm zur Zustimmung einer von mir gestellten Vertragsänderung aufzufordern & wenn er darauf nicht reagiert ihm ständig weitere Nachrichten zu dieser Sache zu schicken.

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Vango
vor 16 Minuten von whister:

Wenn die Bank sich an den ursprünglich geschlossenen Vertrag halten würde dann müsste sie auch keine Zustimmung einfordern

Die ING hat dir bestimmt nicht die Vertragskonditionen auf Lebenszeit garantiert oder?

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whister
vor 4 Stunden von Vango:

Die ING hat dir bestimmt nicht die Vertragskonditionen auf Lebenszeit garantiert oder?

Nein, aber es stand der Bank frei bei Anschluss eine entsprechende Indexierung zu vereinbaren oder jetzt eine Änderungskündigung auszusprechen. Stattdessen wird man immer wieder auf eine andere Art und Weise mit dieser Zustimmung belästigt.

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Undercover

Warum stimmst du nicht einfach zu?

 

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chirlu
vor 9 Minuten von whister:

es stand der Bank frei bei Anschluss eine entsprechende Indexierung zu vereinbaren

 

Nun, letztlich hat sie so etwas gemacht, indem sie eine Anpassungsklausel in die Bedingungen geschrieben hat. Nur hat die der BGH rausgestrichen.

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whister
· bearbeitet von whister
vor einer Stunde von Undercover:

Warum stimmst du nicht einfach zu?

Warum sollte ich? Meinst du mein Vermieter würde auch einem Angebot zur Senkung meiner Miete zustimmen nur weil ich ihm jede Woche mit dieser Sache belästige (um mal beim Beispiel zu bleiben)? Vermutlich nicht - er würde sich auch genötigt fühlen.

vor 56 Minuten von chirlu:

Nun, letztlich hat sie so etwas gemacht, indem sie eine Anpassungsklausel in die Bedingungen geschrieben hat. Nur hat die der BGH rausgestrichen.

Der BGH hat die nicht rausgestrichen - die Bank hat sich etwas einfallen lassen dass gegen geltendes Recht verstößt. Darauf hat der BGH die Banken hingewiesen. Mit den Konsequenzen muss also auch die Bank leben.

 

Ich hätte kein Problem damit eine Änderungskündigung der Bank zu bekommen - dann kann ich selbst entscheiden ob die Kündigung wirksam wird oder ich die Änderung annehme. Die Art und Weise wie die ING das macht ist jedoch nicht akzeptabel und Nötigung in meinen Augen. Möchte ich mich ins Banking einloggen muss ich erst in der App den Dialog doppelt wegdrücken und nach dem Login im Banking das gleiche Spiel nochmal.

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chirlu
vor 5 Minuten von whister:

Der BGH hat die nicht rausgestrichen - die Bank hat sich etwas einfallen lassen dass gegen geltendes Recht verstößt. Darauf hat der BGH die Banken hingewiesen.

 

Na ja. Die Rechtslage schien vorher relativ klar und nicht so, wie der BGH dann entschieden hat.

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kariya
· bearbeitet von kariya
Am 10.2.2022 um 11:53 von kariya:

hatte bei der ING Ende 21, bei der Vangurd Dividende Anfang 22, noch gut 200€ offen im Verlustverrechnungstopf.

Seit steuerrelevantem Jahreswechsel auf 22 steht der Topf nun auf 0€ bzw er wird gar nicht mehr erwähnt.

 

Muss ich den Übertrag auf das Folgejahr beantragen? Kann eig nicht sein...

 

NS:

ING meint es würden evtl. noch Buchungsrückstände irgendwo sein, ggfs wird das noch richtiggestellt.

Jedenfalls wurden jetzt Gewinne vom FA abgezogen.

Weitere steuerrelevante Gewinne, die den Topf glattgestellt haben könnten gab es nicht.

Ich zitiere mal meinen Beitrag selbst. Kann mir jemand die Frage zum Übertrag Verlustverrechnungstopf beantworten? Liege ich mit meiner Vermutung richtig?

Nicht, dass es lebenswichtig wäre aber bei entsprechende Rechtssicherheit würde ich der ING schreiben, da können sie sich nicht so einfach herausreden wie der Wertpapierexperte am Telefon. Klingt die zitierte Begründung der ING schlüssig? Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahung mit der ING?

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moonraker

Bisher hat bei mir alles mit der ING korrekt funktioniert. Der Verlustrechnungstopf wird normal ins Folgejahr übertragen, wenn man keine Verlustbescheinigung beantragt.

Ich würde noch etwas abwarten, ob automatisch eine Korrektur erfolgt, oder Du die angebliche Buchung siehst. Ansonsten schriftlich anfragen (Kontakt im Online-Banking) - korrigieren können sie das auch noch im Jahr, Steuern bekommst Du dann zurück.

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Undercover
vor 20 Minuten von kariya:

Nicht, dass es lebenswichtig wäre aber bei entsprechende Rechtssicherheit würde ich der ING schreiben, da können sie sich nicht so einfach herausreden wie der Wertpapierexperte am Telefon.

Warum schaust du nicht auf die letzte Abrechnung aus 2021 für einen Verkauf oder Ertrag?

Da stehen doch alle Töpfe drauf.

Und dann auf die erste aus diesem Jahr.

Ich sehe da auch keinen Handlungsbedarf. Spätestens mit der Steuerbescheinigung hast du alle Zahlen und bekommst ggf. Steuern zurück.

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kariya
vor 39 Minuten von Undercover:

Warum schaust du nicht auf die letzte Abrechnung aus 2021 für einen Verkauf oder Ertrag?

Und dann auf die erste aus diesem Jahr.

Habe ich getan. Auf der letzten Abrechnung 21 sind noch knapp 200€ im Verlustverrechnungstopf, die eigentlich vorgetragen werden müssten, auf der ersten 22 ist kein Verlustverrechnungstopf mehr aufgeführt sondern, ich schrieb es, der FA wurde belastet.

 

Ich warte die nächste Abrechnung Anfang 03/22 bzw die Steuerbescheinigung ab und kontaktiere die ING dann ggfs schriftlich.

 

Danke Euch beiden.

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