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ING (DiBa) - Die Bank für mich?

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gordon_gekko
· bearbeitet von gordon_gekko

@vormtor @Trauerschwan Danke für eure Antworten!

Wo genau stehen denn bei euch die Anschaffungsdaten von übertragenen Wertpapieren? Vielleicht bin ich auch zu dumm die zu finden. Bei der Consorsbank standen die Daten immer unter Bestandsdetails (auch bei Übertragenen Wertpapieren ganz genau nach Stückzahl, Datum und Anschaffungskurs, auch bei unterschiedlichen Anschaffungszeiten/-kursen). Bei der Ing-Diba taucht hier eben der Übertrag mit einer Stückzahl in den Bestanddetails-Umsätzen auch auf, aber eben ohne Anschaffungskurs und -wert. Frage mich auch grade wie genau sie es darstellen werden, da die übertragenen Wertpapiere mit gleicher ISIN zu 2-3 unterschiedlichen Zeiten/-Werten gekauft wurden.

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Trauerschwan

Bin ich überfragt, da ich bisher nur vereinzelt übertragen und anschließend oft verkauft habe. Evtl. kann ich dir nächste Woche was dazu sagen, wenn der laufende Übertrag angekommen ist.

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vormtor
vor 11 Minuten schrieb gordon_gekko:

@vormtor @Trauerschwan Danke für eure Antworten!

Wo genau stehen denn bei euch die Anschaffungsdaten von übertragenen Wertpapieren?

 

Unter "Bestandsdetails" wird ausdrücklich der Einstandskurs / Einstandswert ausgewiesen.

 

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gordon_gekko
vor 3 Minuten schrieb vormtor:

 

Unter "Bestandsdetails" wird ausdrücklich der Einstandskurs / Einstandswert ausgewiesen.

 

Danke dir. und das auch wirklich bei übertragenen Wertpapieren und nicht nur bei denen, die direkt "in diesem Depot gekauft" wurden?

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Fleisch
vor 19 Stunden schrieb moonraker:

 

Ich interpretiere das so (Beispiel):

1.) 2011 - Kauf 1000€

2.) 31.12.2017 - fiktiver Verkauf 2000€ - die 1000€ Gewinn werden nicht versteuert, sondern nur gemerkt

3.) 31.12.2017 - fiktiver Kauf für 2000€ - damit wird der Kurs vom 31.12. (oder 1.1.18) der neue Startwert

4.) 2020 - Verkauf zu 3500€: Gewinn bzgl. 1.1.2018 = 1500€ --> zu versteuern, dazu kommen die gemerkten 1000€ Gewinn aus Pkt. 2.), auch zu versteuern. In Summe wird am Ende wieder der reale Gewinn zw. 2011 und 2020 von 3500€-1000€=2500€ versteuert. Und das eben komplett erst 2020.

Es wird halt nur formell und technisch zum 31.12.2017 getrennt - sehe keinen Nachteil beim Kunden.

 

 

Ich sehe da ein erhebliches Problem. Wir diskutieren hier im Forum seit längerem über die Änderungen Abgeltungssteuer, Vermögenssteuer, Kapitalertragssteuer oder sonstigen Besteuerungsideen. Insofern bin da sehr skeptisch bezüglich der Entwicklung.

WENN die Abgeltungssteuer durch eine andere Steuerart ersetzt wird, DANN wird dies zu einer anderen (höheren) Besteuerung führen, welche nicht positiver sein wird als die jetzige. Man hat in der Vergangenheit wiederholt bemängelt, dass das Steueraufkommen aus den Kapitalerträgen im Vergleich zur Kapitalertragssteuer niedriger ausfällt und damit dem Staat Einnahmen entgehen. Ein Schelm wer denkt, dass dies angekündigte Maßnahme die Sache vereinfacht.

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moonraker
vor 2 Stunden schrieb Fleisch:

 

Ich sehe da ein erhebliches Problem. Wir diskutieren hier im Forum seit längerem über die Änderungen Abgeltungssteuer, Vermögenssteuer, Kapitalertragssteuer oder sonstigen Besteuerungsideen. Insofern bin da sehr skeptisch bezüglich der Entwicklung.

WENN die Abgeltungssteuer durch eine andere Steuerart ersetzt wird, DANN wird dies zu einer anderen (höheren) Besteuerung führen, welche nicht positiver sein wird als die jetzige. Man hat in der Vergangenheit wiederholt bemängelt, dass das Steueraufkommen aus den Kapitalerträgen im Vergleich zur Kapitalertragssteuer niedriger ausfällt und damit dem Staat Einnahmen entgehen. Ein Schelm wer denkt, dass dies angekündigte Maßnahme die Sache vereinfacht.

Die mögliche zukünftige Änderung bei der Besteuerung hat doch überhaupt nichts mit dem jetzigen Vorgang (fiktiver Verkauf...) und Deiner Frage dazu zu tun - und mit der IngDiba schon gar nichts!

Diskutier das doch bitte im anderen Faden!

Und bevor die Abgeltungssteuer abgeschafft wird, kann Du doch Deine Anlagen verkaufen, wenn das für Dich günstiger ist. Was, wann und wie kommt ist doch pure Glaskugelleserei...

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vormtor
vor 6 Stunden schrieb gordon_gekko:

Danke dir. und das auch wirklich bei übertragenen Wertpapieren und nicht nur bei denen, die direkt "in diesem Depot gekauft" wurden?

 

So sollte es sein. Prüfen würde ich es in jedem Fall.

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firsthippi

Ich habe gerade bei mir geschaut, da ich Anfang diesen Jahres auch ein paar ETF zur ING übertragen habe. Aber da stehen immer noch keine Einstandskurse! Ich weiß noch, dass man mal den Durchschnittseinstandskurs manuell eingeben konnte, der auch immer noch angezeigt wird...So viel dazu, man muss nur etwas warten.

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Angmar
vor 9 Stunden schrieb vormtor:

 

So sollte es sein. Prüfen würde ich es in jedem Fall.

Es dauert ein paar Tage bis die Einstandskurse durch die abgebende Bank übermittelt werden. 

Habe selbst gerade den Wechsel von der CC zur DiBa gemacht. Letzte Woche wurden die Aktien bei CC nicht mehr angezeigt. Am Montag waren sie ohne Einstandswert im neuen Depot und heute Freitag sehe ich die Werte. 

Hatte auch beim Support der DiBa gefragt weil ich unsicher war und bekam da die Info das es 1-2 Wochen dauert i.d.R. 

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firsthippi

Ich hatte mein Anliegen, der fehlenden Anzeige der Bestandsdaten mit der IngDiBa kommuniziert.

Ergebnis:

Bei Überträgen können die Bestandsdaten nicht angezeigt werden. Ich habe meine Anschaffungsdaten (Kaufkurs x Anteile + Gebühren) soeben per Mail erhalten.

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gordon_gekko

soooo, neue Infos für die Anschaffungsdaten bei einem Wertpapierübertrag:

ich habe heute früh insgesamt 45 min mit der Wertpapierabteilung der DiBa telefoniert.

Die Einstandskurse aufgeschlüsselt nach Kaufdatum und Stückzahl bekommt man bei übertragenen Wertpapieren nie einzelen zu sehen in den Bestandsdetails!
So schön aufgeschlüsselt wie bei den Wertpapieren, die bei der DiBa gekauft (und nie! irgendwow hin übertragen wurden!) wurden wird man es nie sehen, auch wenn man monatelang drauf wartet. Der Grund ist laut der Mitarbeiterin, dass sich (warum auh immer) die DiBa dagegen entschieden hat, das so genau im "Kundenbildschirm" abzubilden. Bei korrekter Übertragung der Anschaffungsdaten (diese Übertragung dauert in der Tat ein paar Tage länger als die Übertragung der Wertpapiere) sind die ganz genauen Anschaffungsdaten für den Mitarbeiter aber ersichtlich, da es in ihrem "Mitarbeiter-Bank-System" abgespeichert ist. (wird eben kundenseitig nur nicht angezeigt).

Auch eine Mitteilung an den Kunden, welche Steuerdaten jetzt zu welchen Wertpapieren übertragen wurden, erfolgt normalerweise nicht! Lediglich die Eingangsbenachrichtigung, welche Wertpapiere in welcher Anzahl übertragen wurden, landet in der Postbox, das wars.

 

Wenn Steuerdaten übertragen wurden, dann wird es in der Gewinn-/Verlustanzeige berücksichtigt. Wurden (noch) keine übertragen erscheint dann dort ein "N.A." (war bei mir an den ersten beiden Tagen der Fall).

Ich kann als Kunde also nur indirekt über die Gewinn-/Verlustanzeige Rückschlüsse darüber ziehen welche Steuerdaten übertragen wurden. Die Gewinn-/Verlustanzeige lässt sich aber maximal auf die WKNs aufsplitten. Hat man also einen ETF mit verschiedenen Kaufzeitpunkten und Kursen (wie bei mir), wird das alles einfach zusammen "ausgeworfen". Hatte man vorher den gleichen ETF schon vor dem Übertrag im Depot (war auch der Fall bei mir), dann fließt dieser auch in die Gewinn-/verlustanzeige ein, da gleiche WKN. --> letztendlich relativ kompliziert und unsicher darüber die übertragenen Anschaffungsdaten zu errechnen.

 

Also so nervig und auch unverständlich, warum es nicht einfach vernünftig dargestellt wird.

 

Ich bin letztendlich mit der Mitarbeiterin per Telefon jeden einzelnen übertragenen Posten durchgegangen, aufgeschlüsselt nach WKN, Stückzahl, Kaufzeitpunkt, und Einstandskurs. Also genau die Daten, die bei der Consorsbank für mich als Kunden komplett ersichtlich waren :rolleyes:. Denn dort wurde alles angezeigt, obwohl das auch übertragene ETFs von der DiBa an die Consorsbank waren.

 

@firsthippi: sehr schön, zu mir meinte die Mitarbeiterin, dass ich solch eine Übersicht nicht mit allen gewünschten Angaben aufgeschlüsselt sondern eher nur mit "Einstandskursdurchschnittswerten" etc. bekommen könnte. Wie detailliert ist denn deine Übersicht? Hast du zur gleichen WKN verschiedene Stückzahlen, Kaufdaten, verschiedene Kaufkurse etc. aufgeschlüsselt? Also sind im Prinzip alle relevanten Daten wie bei der damaligen Kaufabrechnung drin?

 

 

LG gordon gekko

 

 

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firsthippi
· bearbeitet von firsthippi
vor 53 Minuten schrieb gordon_gekko:

@firsthippi: sehr schön, zu mir meinte die Mitarbeiterin, dass ich solch eine Übersicht nicht mit allen gewünschten Angaben aufgeschlüsselt sondern eher nur mit "Einstandskursdurchschnittswerten" etc. bekommen könnte. Wie detailliert ist denn deine Übersicht? Hast du zur gleichen WKN verschiedene Stückzahlen, Kaufdaten, verschiedene Kaufkurse etc. aufgeschlüsselt? Also sind im Prinzip alle relevanten Daten wie bei der damaligen Kaufabrechnung drin?

 

 

 

Bei mir war es etwas übersichtlicher, da ich nur eine WKN übertragen hatte. Diese WKN habe ich genau zwei mal bei der Comdirect gekauft.

Angegeben wurde mir seitens IngDiBa folgendes:

 

Anzahl

Kaufdatum

Anschaffungswert (Stück x Kurs + Gebühren)

 

Diese drei Werte, vor allem der Anschaffungswert stimmen bei mir mit den Abrechnungen überein. So gehe ich davon aus, dass der Kaufkurs der IngDiBa auch genau bekannt ist. Frage aber nicht genauer nach, mir reichen die korrekten Angaben.

 

Der Einstandskursdurchschnittswert ist bei mir im Onlinebanking erfasst und = Stück x Kurs + Gebühr / Stück und stimmt auch.

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gordon_gekko
vor 4 Minuten schrieb firsthippi:

Bei mir war es etwas übersichtlicher, da ich nur eine WKN übertragen hatte. Diese WKN habe ich genau zwei mal bei der Comdirect gekauft.

Angegeben wurde mir seitens IngDiBa folgendes:

 

Anzahl

Kaufdatum

Anschaffungswert (Stück x Kurs + Gebühren)

 

Diese drei Werte, vor allem der Anschaffungswert stimmen bei mir mit den Abrechnungen überein. So gehe ich davon aus, dass der Kaufkurs der IngDiBa auch genau bekannt ist. Frage aber nicht genauer nach, mir reichen die korrekten Angaben.

 

Der Einstandskursdurchschnittswert ist bei mir im Onlinebanking erfasst und = Stück x Kurs + Gebühr / Stück und stimmt auch.

 

Hey firsthippi danke für die Antwort.

Du hast das Wertpapier mit der gleichen WKN also zu 2 verschiedenen Zeiten gekauft, also auch zu verschiedenen Kursen bzw. Anschaffungskosten gekauft, richtig?

Bei der Bescheinigung ist bei der gleichen WKN also jeweils nach den beiden verschiedenen Kaufzeitpunkten, zu diesem Zeitpunkt gekaufte Stückzahl und zu diesem Zeitpunkt angefallene Anschaffungskosten aufgeschlüsselt?

 

Also im Prinzipg so:

  • WKN: 11000, Kaufdatum: 1.1.2017, Stückzahl: 10, Einstandskurs inkl. Nebenksoten: 10€, investiertes Kapital: 100€
  • WKN: 11000 (gleiche WKN wie beim Kauf davor), Kaufdatum: 1.6.2017, Stückzahl: 11, Einstandskurs inkl. Nebenksoten: 11€, investiertes Kapital: 121€

 

Sieht die Übersicht so aus, bzw. ist sie so detailliert?

 

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west263
vor einer Stunde schrieb gordon_gekko:

soooo, neue Infos für die Anschaffungsdaten bei einem Wertpapierübertrag:

ich habe heute früh insgesamt 45 min mit der Wertpapierabteilung der DiBa telefoniert.

Die Einstandskurse aufgeschlüsselt nach Kaufdatum und Stückzahl bekommt man bei übertragenen Wertpapieren nie einzelen zu sehen in den Bestandsdetails!
So schön aufgeschlüsselt wie bei den Wertpapieren, die bei der DiBa gekauft (und nie! irgendwow hin übertragen wurden!) wurden wird man es nie sehen, auch wenn man monatelang drauf wartet. Der Grund ist laut der Mitarbeiterin, dass sich (warum auh immer) die DiBa dagegen entschieden hat, das so genau im "Kundenbildschirm" abzubilden. Bei korrekter Übertragung der Anschaffungsdaten (diese Übertragung dauert in der Tat ein paar Tage länger als die Übertragung der Wertpapiere) sind die ganz genauen Anschaffungsdaten für den Mitarbeiter aber ersichtlich, da es in ihrem "Mitarbeiter-Bank-System" abgespeichert ist. (wird eben kundenseitig nur nicht angezeigt).

Auch eine Mitteilung an den Kunden, welche Steuerdaten jetzt zu welchen Wertpapieren übertragen wurden, erfolgt normalerweise nicht! Lediglich die Eingangsbenachrichtigung, welche Wertpapiere in welcher Anzahl übertragen wurden, landet in der Postbox, das wars.

 

Wenn Steuerdaten übertragen wurden, dann wird es in der Gewinn-/Verlustanzeige berücksichtigt. Wurden (noch) keine übertragen erscheint dann dort ein "N.A." (war bei mir an den ersten beiden Tagen der Fall).

Ich kann als Kunde also nur indirekt über die Gewinn-/Verlustanzeige Rückschlüsse darüber ziehen welche Steuerdaten übertragen wurden. Die Gewinn-/Verlustanzeige lässt sich aber maximal auf die WKNs aufsplitten. Hat man also einen ETF mit verschiedenen Kaufzeitpunkten und Kursen (wie bei mir), wird das alles einfach zusammen "ausgeworfen". Hatte man vorher den gleichen ETF schon vor dem Übertrag im Depot (war auch der Fall bei mir), dann fließt dieser auch in die Gewinn-/verlustanzeige ein, da gleiche WKN. --> letztendlich relativ kompliziert und unsicher darüber die übertragenen Anschaffungsdaten zu errechnen.

 

Also so nervig und auch unverständlich, warum es nicht einfach vernünftig dargestellt wird.

LG gordon gekko

 

 

wirklich witzig.

Ich habe heute auch, aufgrund des Beitrages von @firsthippi, bei der Diba angerufen. Deine Mitarbeiterin und mein Mitarbeiter wurden von der selben Person geschult, bei erzählen genau das gleiche. Alles im System hinterlegt und sie können es sehen, aber der Kunde nicht, da viel zu kompliziert. Wenn was nicht hinterlegt wäre, gäbe es die Anzeige N.A.

 

Wenn ich schriftl. die Daten haben möchte, soll ich mich an den abgebenden Broker wenden. DAB Bank, naja, vielleicht rufe ich nächste Woche mal bei consors an.

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firsthippi
Am ‎27‎.‎10‎.‎2017 um 18:03 schrieb gordon_gekko:

 

Hey firsthippi danke für die Antwort.

Du hast das Wertpapier mit der gleichen WKN also zu 2 verschiedenen Zeiten gekauft, also auch zu verschiedenen Kursen bzw. Anschaffungskosten gekauft, richtig?

Bei der Bescheinigung ist bei der gleichen WKN also jeweils nach den beiden verschiedenen Kaufzeitpunkten, zu diesem Zeitpunkt gekaufte Stückzahl und zu diesem Zeitpunkt angefallene Anschaffungskosten aufgeschlüsselt?

 

Also im Prinzipg so:

  • WKN: 11000, Kaufdatum: 1.1.2017, Stückzahl: 10, Einstandskurs inkl. Nebenksoten: 10€, investiertes Kapital: 100€
  • WKN: 11000 (gleiche WKN wie beim Kauf davor), Kaufdatum: 1.6.2017, Stückzahl: 11, Einstandskurs inkl. Nebenksoten: 11€, investiertes Kapital: 121€

 

Sieht die Übersicht so aus, bzw. ist sie so detailliert?

 

Wenn du es ganz genau wissen willst:

 

WKN: XXXXX

 

"...

Für 140 Anteile
- 23.11.2011 Anschaffungsdatum
- 2.788 Euro Anschaffungswert (Kurs 19,819; Gebühr: 13,34)

Für 1 Anteil
- 17.12.2012 Anschaffungsdatum
- 25,25 Euro Anschaffungswert (Kurs 25,20; Gebühr:0,05)

Für 77 Anteile
- 17.12.2012 Anschaffungsdatum
- 1.945,75 Euro Anschaffungswert (Kurs 25,20; Gebühr: 5,35)

..."

 

Werte in Klammern sind Ergänzungen von mir, damit du siehst, wie sich der Anschaffungswert zusammensetzt.

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nolske

Ab dem 01.01.2018 Gebührenerhöhung:

 

Zitat

Ab dem 02. Januar 2018 informieren wir Sie direkt vor jeder Ordererteilung automatisch über alle Kosten und Gebühren. Neben den Orderprovisionen und den Handelsplatzgebühren erfahren Sie ebenfalls, welche Zuwendungen die ING-DiBa ggf. für die Order erhält und welche Kosten innerhalb des Produkts anfallen.
Diesen Service können wir leider nicht auf allen Kanälen anbieten. Das bedeutet: Ab dem 18. November 2017 können wir keine Wertpapier-Aufträge per Telefax, Brief und über unser Telebankingsystem TBS mehr annehmen. Sie können uns diese aber – wie bisher – bequem über unser Internetbanking + Brokerage (IBBR), per App oder telefonisch über unsere Kundenbetreuer erteilen.

 

Zur Transparenz gehört auch, dass wir die jeweiligen Gebühren, die es beim Handel an den verschiedenen Börsen gibt, Ihnen offenlegen und direkt weitergeben. Deshalb wird die Handelsplatzgebühr für die Börsen Stuttgart, Berlin, Düsseldorf und Hamburg/Hannover ab dem neuen Jahr 5,00 Euro betragen. Für München, Frankfurt, Euwax und Xetra bleibt diese Gebühr unverändert.

 

Ausserdem:

  • Vierteljährlicher Depotauszug:
Zitat


Ab 2018 bekommen Sie alle 3 Monate einen aktuellen Depotauszug – statt wie bisher jährlich. Sie finden den Auszug automatisch in Ihrer Post-Box, Ihrem elektronischen Briefkasten im Internetbanking + Brokerage (IBBR). Falls Sie diese noch nicht nutzen, bekommen Sie diese Information per Post.

 

  • Verlustbenachrichtigung:
Zitat

Sie haben gehebelte Produkte, das sind u.a. Optionsscheine oder Knock-Out Zertifikate, in Ihrem Depot? Dann informieren wir Sie, sobald Sie 10 % gegenüber dem Einstandskurs verloren haben, und danach in weiteren 10 %-Schritten – damit Sie entsprechend handeln können. Wir senden Ihnen automatisch eine Nachricht in Ihre Post-Box oder per Post.

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swante
Am 27.10.2017 um 18:17 schrieb west263:

Wenn ich schriftl. die Daten haben möchte, soll ich mich an den abgebenden Broker wenden. DAB Bank, naja, vielleicht rufe ich nächste Woche mal bei consors an.


Damit würde ich mich aber nicht zu Frieden geben.

Im Zweifelsfall würde ich über das Bundesdatenschutzgesetz § 34 gehen und Auskünfte über alle über mich gespeicherten Informationen verlangen. Ist einmal pro Jahr kostenlos.

So leicht würde ich die Bank nicht davon kommen lassen.

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gordon_gekko

Ich werde mir jetzt auch nochmal schriftlich die Daten der übertragenen Wertpapiere geben lassen.

kleinerfisch hat hier ganz genau aufgeschrieben, welche Daten man erfragen sollte. So werde ich es machen.

 

 

@firsthippi: Danke für die genaue Aufstellung!

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gordon_gekko

Habe jetzt von der DiBa ein Dokument bekommen, wo die steuerlichen Bereinigungsgrößen (also die Daten, die von zu Anschaffungsdatum und -kosten noch erfragen sollte) einigermaßen so aufgeführt sind, wie ich es haben wollte.

 

Was mich wundert, dass sie beim ETF HSBC MSCI Em.Markts. UCITS ETF, ISIN DE000A1JXC94 akkumulierte thesaurierte Erträge: 0,07216947 Euro je Anteil auftauchen :huh:. Die Anteile wurden alle in der ersten Hälfte von 2016 gekauft.

 

Laut dem Holzmeier Thread war der für 2016 nicht steuerhässlich, habs anhand der Bundesanzeiger Daten für die Endausschüttung selbst mit der Formel "Wenn Ausschüttung<(Ausschüttung+agE) * 0,25*1,055 => steuerhässlich" nachgerechnet und komme auch auf steuereinfach.

 

Verstehe ich irgendwie nicht. Stehe ich hier irgendwo auf dem Schlauch? hätte gedacht die akkumilierten thesaurierten Erträge entstehen nur bei steuerhässlichen Fonds?

 

Vielleicht weiß ja hier jemand weiter.

 

 

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 21 Stunden schrieb gordon_gekko:

 hätte gedacht die akkumilierten thesaurierten Erträge entstehen nur bei steuerhässlichen Fonds?

Im Sinne der 'steuerlichen Bereinigungsgrößen' sollte sogar das Gegenteil (!!!) der Fall sein.

[Edit: siehe 2 Posts weiter unten]

 

Du [Edit: ich auch... :wacko:] solltest mMn. nachlesen und verstehen, wie der zu versteuernde Betrag bei Verkauf von Anteilen aktuell berechnet wird (z.B. in der bekannten Broschüre der Allianz zum Thema).

Würden zu diesem Zeitpunkt noch im Fonds enthaltene, bereits durch Teile einer Ausschüttung versteuerte Teilthesaurierungsbeträge nicht berücksichtigt, so würden sie ein 2. Mal besteuert werden - und das wiederum bezeichnest du gemeinhin als 'steuerhässlich'.

 

Grüße,

 wpf-leser

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gordon_gekko

@wpf-leser Danke für deine Antwort! Ich glaube ich verstehe worauf du hinaus willst. Ich habe den Link zur Allianz-Broschüre per google gefunden, aktuell ist sie aber aufgrund von Wartungsarbeiten nicht downloadbar. Meinst du "Investment- fonds und Steuern 2017 - Allianz Global Investors" ?

 

Habe weitergelesen und bin auf diesen Thread gestoßen, die Antworten sind von Taxadvisor:

https://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/1158721-1-500/berechnung-des-veraeusserungsgewinns-bei-fonds

 

ich denke du meinst diese Problematik, richtig?

 

PS: bei der Consorsbank gab es eine wirklich einleuchtende Übersicht zu den Steuerlichen Bereinigungsgrößen. Den Beitrag von kleinerfisch hatte ich 4 Beiträge weiter oben verlinkt. Allerdings fehlen leider genau da die akkumulierten agE.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 9 Stunden schrieb gordon_gekko:

 

Meinst du "Investment- fonds und Steuern 2017 - Allianz Global Investors" ?

Das sollte passen. Andere Jahrgänge sollten auch im Forum hochgeladen sein worden. Bin leider mit 64kbit/s unterwegs, darum habe ich nur verbal darauf hingewiesen - sonst hätte ich dir das natürlich herausgesucht, sry... :unsure:

 

Zitat

 

Habe weitergelesen und bin auf diesen Thread gestoßen, die Antworten sind von Taxadvisor:

https://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/1158721-1-500/berechnung-des-veraeusserungsgewinns-bei-fonds

 

ich denke du meinst diese Problematik, richtig?

Ja, ganz genau.

Gleich Beitrag Nr. 2 (also direkt die erste Antwort) ist genau in meinem Sinne.

Allerdings: Bei meinen alten (DKB-)Veräußerungsabrechnungen aus 2016 hieß (wahrscheinlich) der von mir gemeinte Wert 'bereinigte agE' und wurde vom Verkaufserlös ebenso wie die Transaktionskosten abgezogen - also wie es sein sollte.

(Siehe unten zu akkumulierten agE...)

 

Zitat

PS: bei der Consorsbank gab es eine wirklich einleuchtende Übersicht zu den Steuerlichen Bereinigungsgrößen. Den Beitrag von kleinerfisch hatte ich 4 Beiträge weiter oben verlinkt. Allerdings fehlen leider genau da die akkumulierten agE.

Durch Suche findet man ein PDF der Consorsbank.

Akkumulierte agE sind in deren Sinne aber ein anderer Wert:

Zitat

Bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds werden beim Verkauf die Erträge besitzanteilig besteuert. Erfolgt der Kauf der Anteile, so wird der kumulierte thesaurierte Ertrag vermerkt und im Kaufbeleg ausgewiesen. Werden Anteile verkauft, so wird die Differenz des zum Verkauf gültigen kumulierten thesaurierten Ertrages ermittelt. Maßgeblich für die Ermittlung der steuerpflichtigen Ertragsanteile ist somit der während der Besitzzeit aufgelaufene, thesaurierte Ertrag des Fonds. Diese Ertragsgröße (thes. Ertrag/Gewinn) 


wird nach Geschäftsjahresende durch die Fonds-Gesellschaft ermittelt und veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieser Ertragsdaten darf nach Vorgabe des Investmentsteuergesetzes 
jedoch bis zu 8 Monate nach Geschäftsjahresende vorgenommen werden. Erfolgen nun Verkäufe in der Phase nach Geschäftsjahresende und vor Veröffentlichung der Ertragsdaten, so stehen keine Daten zur Steuerbemessung zur Verfügung. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und schreibt in diesem Fall die ersatzweise Verwendung eines so genannten Schätzwertes vor. Dieser Schätzwert wird auf Grund von Kursdaten ermittelt (6% vom Kurs des Fonds am Geschäftsjahresende). Zu diesem Schätzwert wird der letzte kumulierte thesaurierte Ertrag hinzuaddiert. Von dieser Ertragsgröße wird der bei Kauf vermerkte kumulierte thesaurierte Ertrag wieder in Abzug gebracht. Es wird auf diesem Wege eine besitzanteilige Besteuerung, im Sinne der gesetzlichen Vorgabe, gewährleistet.

Qualle.

 

Insofern muss ich zugeben, dass mein letzter Post dann (scheint so) Käse war, weil die akkumulierten agE etwas völlig anderes sind, als ich angenommen hatte.

 

In dem Zuge bedanke ich mich auch gerne für die Frage, da lerne ich gleich mit...

 

Grüße,

 wpf-leser

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gordon_gekko

@wpf-leser Danke für die Antwort. habe jetzt mal einen Post im Steuerunterforum erstellt, vielleicht weiß da jemand weiter ;)

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BeCa

Hallo,

ich habe gestern bei der Ing. Diba 4 ETFs gekauft, jeweils über 500€ über die Börse Stuttgart.

Warum haben die mir 9,90€ Orderprovision berechnet? Ich denke man kauft ab 500€ ohne jegliche Gebühren?

Ist die Aktion vorbei? 

 

LG

BeCa

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