shawess Januar 23, 2008 Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Bilanzanalyse von Banken. Ich weiß leider nicht ob ich im Rahmen der Konsolidierung der Bilanz zur Strukturbilanz das Treuhandvermögen mit den Treuhandverbindlichkeiten verrechnen soll. Die Höhe von Treuhandvermögen als auch die Höhe der Treuhandverbindlichkeiten gleichen sich zwar aus, aber ein gegenseitiges Verrechen hat Einfluss auf die Höhe der Bilanzsumme und damit auch auf die Kennzahlen, die die Bilanzsumme beinhaltet (z.B. die EK Quote bzw. FK Quote). Wie würdet Ihr vorgehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag