Ungeheuer Januar 22, 2008 Ich schiebe noch immer einen Verlustvortrag aus dem Jahr 2000 vor mir her. Kann mir jemand sagen, wie lange ein solcher Verlustvortrag in die Folgejahre mitgenommen werden kann? Wenn ich einen Verlustvortrag ins Jahr 2009 mitnehme, kann dann direkt mit der Abgeltungssteuer verrechnen? Das würde ja u.a. bedeuten, ich könnte Aktienverluste aus 2008 mit Zinseinnahmen in 2009 ausgleichen. Ist das so richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Januar 22, 2008 Ich schiebe noch immer einen Verlustvortrag aus dem Jahr 2000 vor mir her. Kann mir jemand sagen, wie lange ein solcher Verlustvortrag in die Folgejahre mitgenommen werden kann? soviel ich weiß bis 2013 Wenn ich einen Verlustvortrag ins Jahr 2009 mitnehme, kann dann direkt mit der Abgeltungssteuer verrechnen? Das würde ja u.a. bedeuten, ich könnte Aktienverluste aus 2008 mit Zinseinnahmen in 2009 ausgleichen. Ist das so richtig? Verrechnung von Altverlusten nur mit Kursgewinnen nicht mit Zinsen oder Dividenden. Bei Neuverlusten (ab 2009) kannst du Aktien mit Aktien verrechnen und Dividenden, Zinsen, Fonds untereinander. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer Januar 23, 2008 hi, Verrechnung von Altverlusten nur mit Kursgewinnen nicht mit Zinsen oder Dividenden. Bei Neuverlusten (ab 2009) kannst du Aktien mit Aktien verrechnen und Dividenden, Zinsen, Fonds untereinander. da hab ich andere infos. kannst du bitte quellen angeben? danke. grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 23, 2008 Quellen gibt es ohne Ende z.B. http://www.sozietaet-schiefler.de/tipp.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Januar 23, 2008 da hab ich andere infos. kannst du bitte quellen angeben? danke. In vielen Berichten steht, dass man nur noch nach Einkunftsart verrechnen kann. Das ist ein wenig missverständlich. Ich glaube inzwischen, das soll bedeuten: Gewinne/Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit dem übrigen Einkommen verrechnet werden (Einkommen ist eine andere Einkunftsart als Gewinne/Verluste aus Kapitalvermögen). Ist ja auch logisch. Denn das übrige Einkommen wird höher besteuert und man könnte so einen besseren Steuerbonus erreichen. Dazu gilt speziell für Einzelaktionäre noch die Regel "Aktien nur gegen Aktien". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 23, 2008 Richtig, die Einkünfte aus Kapitalvermögen (neu) wurden aus dem sog. horizontalen Verlustausgleich (einkünfteübergreifende Verrechnung) ausgeschlossen. Bei diesen Einkünften ist zukünftig somit nur noch der vertikale Verlustausgleich möglich, d.h. es gibt zwei Töpfe: einmal für Aktienverkäufe und einmal für sonstige Kapitaleinkünfte. Diese Verluste aus den beiden Töpfen werden bei Bedarf natürlich auch vorgetragen. Hintergrund dieser Verrechnungsbeschränkung war aber, dass der Gesetzgeber bei einem Börsencrash kein allzugroßes Steuerausfallrisiko haben möchte. mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ungeheuer Januar 27, 2008 D.h. jetzt also, dass ich meinen aktuellen Verlustvortrag, den ich ins Jahr 2009 mitnehmen werde, dann nur mit Kursgewinnen verrechnen kann und nicht mit Dividenden und Zinsen! Richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag