Michael72 Januar 20, 2008 Hallo ! Ich bin neu hier. Es kann also sein, daß ich noch nicht alles richitg mache Ich würde gerne von Euch wissen, ob ich meinen Bausparvertrag kündigen sollte... Bausparkasse : Schwäbisch Hall Vertragsbeginn: August 2000 Bausparsumme: 20.451 Euro Sparzinsatz: 2 % :- VL-Leistung: mtl. 39,88 Euro Eigenleistung mtl. 38,81 Euro Der Wert des Bausparvertrages liegt bei ca. 6.800 Euro ( genauer Wert liegt mir momentan nicht vor ) Der Vetrag läuft somit schon über 7 Jahre. Ca. 30 % sind bereits eingezahlt. Das Mindestsparguthaben beträgt 50 %. Die Wohnungsbauprämien habe ich jedes Jahr eingereicht. Nun würde mich interessieren, wann der Vertrag zuteilungsfähig ist ??? Die 7 Jahre hat er ja schon erreicht. Was ist, wenn ich den Vetrag jetzt kündige ? Verfallen dann die Wohnungsbauprämien ??? Hoffe, man kann mir hier helfen. PS: Mein Gefühl sagt mir, daß ich noch einige Jahre einzahlen muß... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onassis Januar 20, 2008 Meine Meinung: 1) Bausparvertrag behalten! 2) Bei einer Kündigung werden meines Wissens die Prämien zurückgefordert 3) Er wird zuteilungsreif, wenn die Bewertungszahl "irgendwas" erreicht (ich glaube 50, bin mir aber nicht mnehr sicher) 4) Du kannst selbst manuell in den Vertrag einzahlen. Dadurch steigt die Bewertungszahl schneller. Onassis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Januar 20, 2008 Verfallen dann die Wohnungsbauprämien ??? Nein, da die Sperrfrist von 7 Jahren um ist. Nun würde mich interessieren, wann der Vertrag zuteilungsfähig ist ??? Die 7 Jahre hat er ja schon erreicht. Das wird dir nur die Schwäbisch Hall sagen können, die Mindestansparsumme hast du ja auch noch nicht erreicht wie du schreibst. Vorher wird das nichts werden. Stell dir aber mal die Frage was du denn machen willst. Kündigen macht ja nur Sinn wenn man den Vertrag nicht braucht oder was bessere mit dem Geld vor hat. Wie auch immer... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michael72 Januar 20, 2008 @ Herr S. Nein, kündigen möchte ich eigentlicht nicht...es sei denn, irgendeine große Anschaffung kommt auf mich zu Wieviele Jahre müßte ich denn noch einzahlen, damit der Vertrag fällig ist ??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 20, 2008 ist abhängig vom Bausparvolumen, normal muss man 40 % der Bausparsumme einzahlen bis das Ding zuteilungsreif ist. D.h. dir fehlen nicht mehr viel. Spar den noch bissl weiter, das dürfte eigentlich nich mehr so lange dauern bis das Ding fällig wird Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Januar 21, 2008 Lass dir von der SH sagen, wie hoch dien Einmalzahlung sein muss, damit du schnellstmöglich in die Zuteilung kommst. So kommst du ohne Probleme am schnellsten an dein Geld! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel Januar 21, 2008 Du kannst eine Wahlzuteilung mit 30 % Guthaben beantragen. Einzahlen muss Du nichts mehr aber letztendlich kannst du dort immer noch vL anlegen. Denn eins ist klar: Du wirst noch einiger Zeit auf die Zuteilung warten müssen. Wenn Du jetzt ans Geld willst, bleibt Dir nur die Kündigung und damit Verzicht auf bessere Guthabensverzinsung und Kündigungsgebühren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Januar 21, 2008 Wenn Du jetzt ans Geld willst, bleibt Dir nur die Kündigung und damit Verzicht auf bessere Guthabensverzinsung und Kündigungsgebühren. Oder du tätigst wie bereits erwähnt eine Einmalzahlung. Ich tippe auf ca. 3.500.- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michael72 Januar 22, 2008 Habe heute meine Jahresabrechnung für 2007 bekommen Guthaben 7.216 Euro 35,2 & der Bausparsumme sind erreicht. Diesmal ist auch ein Hinweis geschrieben: Sie können bereits jetzt einen Teil Ihrer Bausparsumme in die Zuteilung bringen und profitieren in etwa 3-4 Monaten von Ihrem zinssicheren Bauspardarlehen. Lassen Sie sich beraten ! Die Wohnungsbauprämie ( ca. 270 Euro ) wurde auch schon mit eingerechnet. Stutzig macht mich nur: Sparzinsen 128 Euro Freistellungsauftrag: 87 Euro Heißt daß jetzt, daß ich die Differenz von 41 Euro versteuern muß ??? Bzw. ich meinen Freistellunmgsauftgrag für 2008 erhöhen muß ??? Habe noch bei meiner Bank einen Freistellungsauftrag. Dort habe ich aber z.Z. nur Zinseinkünfte von ca. 50 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fancY Januar 23, 2008 Die Wohnungsbauprämie ( ca. 270 Euro ) wurde auch schon mit eingerechnet. Stutzig macht mich nur: Sparzinsen 128 Euro Freistellungsauftrag: 87 Euro Heißt daß jetzt, daß ich die Differenz von 41 Euro versteuern muß ??? Bzw. ich meinen Freistellunmgsauftgrag für 2008 erhöhen muß ??? Sind denn Steuern von der Bank abgezogen worden? Sollte im Kontoauszug der Jahresabrechnung zu sehen sein. Ich habe so in Erinnerung, dass Bausparpläne steuerbefreit sind solange man Wohnungsbauprämie erhält. Könntest also den Freistellungsauftrag auf 0 Euro reduzieren und für andere Zinseinkünfte verwenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag