nydong Januar 18, 2008 Eine kurze Frage, ob Ihr es als sinnvoll erachtet. Im Laufe der Abgeltungssteuer und Abschaffung der Spekulationsfrist kann kaum noch steuerfrei investiert werden. Interessant sind dort möglicherweise Genossenschaftsbanken, wie eine Volksbank. Hierbei werden meistens 3-6 % Dividende auf Bankanteile ausgeschüttet, hat man bis 51 Euro Dividende, unterliegt man einer sogenannten Bagatellregelung, die Dividendenausschüttung bleibt steuerfrei. Macht es nicht Sinn, nach 2009 in Genossenschaftsbanken zu investieren und Bankanteile zu kaufen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Januar 18, 2008 Das deutsche Steuerrecht unterscheidet nicht zwischen Kapitalerträgen aus Genossenschaften und anderen Kapitalerträge. Schon gar nicht nach einführung der Abgeltungssteuer. Also ist eine Diskussion darüber hinfällig. Es gibt nur 7 Einkunftsarten... Nicht mehr und nicht weniger... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maush Januar 18, 2008 Das deutsche Steuerrecht unterscheidet nicht zwischen Kapitalerträgen aus Genossenschaften und anderen Kapitalerträge. Schon gar nicht nach einführung der Abgeltungssteuer. Also ist eine Diskussion darüber hinfällig. Es gibt nur 7 Einkunftsarten... Nicht mehr und nicht weniger... Nö, dass ist so nicht richtig. Bisher müssen Genossenschaften bei Dividenden bis 51 keinen Freistellungsauftrag einholen und können die Dividenden voll ausschütten. Das sollte eine Vereinfachungsregelung sein, damit z.B. Wohnungsgenossenschaften nicht unmengen von Freistellungsaufträgen verwalten müssen. Habe aber gelesen, dass diese Vergünstigung mit der Abgeltungsteuer fortfallen soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Januar 18, 2008 Steuerrechtlich sind Dividenden gleich Dividenden. Und die Bagatellregelungen gibs auch für alle anderen Kapitalerträge. Die 51 EUR sind nämlich mit sicherheit die Werbungskostenpauschale. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maush Januar 18, 2008 Steuerrechtlich sind Dividenden gleich Dividenden. Und die Bagatellregelungen gibs auch für alle anderen Kapitalerträge.Die 51 EUR sind nämlich mit sicherheit die Werbungskostenpauschale. Dss gilt nicht für alle Dividenden. Ist irgendeine Sonderregelung. Müßte aber nachsehen, wo es genau steht. Mit der Werbungskostenpauschale hat es nix zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Januar 18, 2008 Selbst wenn das ne Sonderregelung ist. Wieviel will man investieren? 1000?? Für 51 Ertrag??? Boah, bloß nicht so viel !!!! Da verdienst du mehr wenn du die Zeit die du für die Kontoeröffnung/Anteilskäufe brauchst arbeiten gehst.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maush Januar 19, 2008 Natürlich lohnt es sich nicht. Man muss ja extra einer Genossenschaft beitreten und es muss im Genossenschaftsregister eingetragen werden. Das Geld ist auch wenig flexibel, da die Kündigungszeiten einzuhalten sind. Das Sammelantragsverfahren wurde geschaffen für die große Zahl kleiner Beteiligungen (fördender Mitglieder) bei den Genossenschaften. Macht aber nur Sinn, wenn man später irgend einen weiteren Nutzen aus der Beteiligung ziehen will. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gaspar Februar 9, 2008 Bisher unterliegen sie dem Halbeinkünfteverfahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Februar 9, 2008 Außerdem nicht vergessen: Man haftet oft mit einem Mehrfachen der Genossenschaftseinlage. Dh. die Genossenschaft geht pleite, man hatte EUR 100 Anteile eingezahlt, man darf also noch weitere EUR 100 an den Inso-Verwalter zahlen. Da kommt Freude auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag